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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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99, 1. Mai 1899. Amtlicher Teil. 3223 Rundschreiben den Mitgliedern und namentlich den »ver bündeten Verlegern« bekannt zu geben. Da sich unter den betreffenden Firmen drei Mitglieder des Börscnvereins be fanden, sv erwuchs dem Vorstaude die leidige Pflicht, gegen diese auch das Ausschließuugsverfahren einzuleiten. In fünf Fällen konnten indes die verhängten Maß regeln, nachdem die betreffenden Firmen den gestellten Be dingungen entsprochen hatten, wieder aufgehoben werden. In den letzten Tagen war es auch möglich, die Firma Lipsius L Tischer in Kiel wiederum in den Börsenverein aufzunehmen. Mehrmals ist der Vorstand auch mit Erfolg gegen solche Firmen eingeschritten, die sich zu Vermittlern für Hand lungen hergaben, die von der Benutzung der Einrichtungen des Börsenvereins ausgeschlossen sind. Namentlich in einer größeren Stadt Oesterreichs waren Zustände eingerissen, die den Ladenpreis nahezu illusorisch machten, und es war dringend geboten, mit aller Energie vorzugehen. Ueber zwei Firmen dieser Stadt mußten die satzuugsgemäßcn Maß regeln verhängt werden, die hoffentlich in kurzer Zeit wieder zu geordneten Zuständen führen werden. Wenn der Vorstand angesichts der großen Zahl teilweise recht schwerwiegender Fälle, deren Behandlung oft überaus schwierig und zeitraubend gewesen ist, den Mut und die Arbeitsfreudigkeit nicht verlor, so dankt er dies nicht zum wenigsten der hingebenden und thatkräftigen Mitwirkung der Orts- und Kreisvereine, die stets bereit waren, die Vor untersuchung zu führen und ihm die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Dankbar sei auch der Thätigkeit des Vereinsausschusses gedacht, der in zahlreichen Fällen in aufopfernder Weise seines ganz besonders verantwortungsvollen Amtes ge waltet hat. Wenn sonach der Vorstand durch das einhellige Zu sammenwirken mit dem Vereiusausschusse und den Kreis- und Ortsvereinen darin bestärkt worden ist, auf der ihm durch die Satzungen vorgezeichneten Bahn energisch, wenn auch bedachtsam weiterzuschreiten, so soll hier auch den Vereinsmitgliedern gedankt werden, die oft unter beträcht lichen Opfern dazu beigetragen haben, die Schleichwege der Schleuderei aufzudecken. Der Vorstand spricht die Bitte aus, ihn auch ferner in seinen Bestrebungen kräftig zu unterstützen. Die »verbündeten Verleger« vor allen haben es in der Hand, die von uns verfügten Sperrmaßregeln so wirksam zu machen, daß den davon Betroffenen nichts übrig bleibt, als sich zu fügen; an sie richten wir daher das dringende Er suchen, ihrer übernommenen Verpflichtung in jedem einzelnen Falle streng und rücksichtslos nachzukommen. Nur wenn unsere Maßregeln strikte durchgeführt werden, dürfen wir hoffen, die Schleuderei mehr und mehr einzudämmen. Die Preisunterbietung durch Warenhäuser und Bazare hat den Vorstand auch im verflossenen Jahre ernstlich beschäftigt, und er hielt es für seine Pflicht, gegen diesen, das Sortiment schwer bedrohenden Uebelstand amtlich Stellung zu nehmen, was durch seine im Börsenblatt 1899 Nr. 41 vom 18. Februar abgedruckte Erklärung geschehen ist. Wir werden uns vorkommenden Falles auf diese Er klärung berufen und energisch gegen solche Firmen Vor gehen, die den von uns näher bezeichnten Warenhäusern und Bazaren Lieferungen machen oder solche vermitteln. Die seit dem 1. Juli vorigen Jahres in Kraft getretene revidierte buchhändlerische Verkehrsordnung hat sich, soweit unsere Beobachtung reicht, gut bewährt. Von Ge richten und Einzelpersonen sind mehrfache Gesuche um Ab gabe von Gutachten über buchhändlerische Gebräuche an uns gerichtet worden, die meist durch Hinweis auf die Bestim mungen der Verkehrsordnung erledigt werden konnten. Auf unerwartete Schwierigkeiten stieß die Schaffung der in tz 20 der Verkehrsordnung vorgesehenen Versicherungs kasse für in Leipzig verloren gehende Sendungen. Da diese Angelegenheit auf der Tagesordnung der heutigen Haupt versammlung steht, so können wir wohl davon absehen, sie an dieser Stelle ausführlicher zu berühren. Von den Verkaufsbedingungen der Orts- und Kreisvereine haben wir kürzlich einen Neudruck veranstaltet, dem wir ein Vorwort beigegeben haben, das wir seiner prin zipiellen Wichtigkeit wegen auch hier wörtlich wiederholen wollen. „Seit Herausgabe der Verkaufsbestimmungen der vom Vorstände des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler anerkannten Orts- und Kreisvereine im Verkehr mit dem Publikum im Jahre 1893 haben die meisten dieser Ver eine ihre Verkaufsbestimmungen abgeändert und durch Zusätze ergänzt." Hauptsächlich waren es zwei wichtige Bestimmungen, welche infolge der beiden vertraulichen Rundschreiben des Vorstandes des Börsenvereins vom 6. April 1894 und 28. Juni 1897 Eingang in die Verkaufsbestimmungen der Orts- und Kreisvereine gefunden haben; dieselben lauten: »Jedes Anbieten eines unzulässigen Rabattes oder Skonto in irgend welcher Form, sei es mündlich, sei es brieflich, auf Ansichtsfakturen, in Zirkularen, Telegrammen rc. ist verboten.« sowie »Konsumvereine und andere nichtbuchhändlerische Genossenschaften sind nicht als Wiederverkäufer anzu sehen, sondern unterliegen den Bestimmungen über den ortsüblichen Rabatt für Privatkunden.« „Es wird hier noch darauf hingewiesen, daß in den Ver kaufsbestimmungen verschiedener Vereine die Bestimmung enthalten ist daß Rabatt nur auf Verlangen gegeben werden dürfe. Die Vorstände der Orts- und Kreisvereine sind bei Einholung der Genehmigung ihrer Verkaufs bestimmungen vom Vorstande des Börsenvereins stets darauf aufmerksam gemacht worden, daß der Vorstand es ablehnen müsse, etwaige Klagen zu verfolgen, die nur auf den Nachweis begründet sind, daß eine Buchhandlung den zulässigen Rabatt von 5Po auch ohne das ausdrückliche Verlangen des Käufers gewährt hat, oder wenn einem Käufer, der mündlich oder brieflich sich nach dem Preise eines Buches erkundigt, mit Angabe des Preises gleich zeitig die Gewährung des zulässigen Rabattes von 5P zugesichert worden ist, ohne daß er nach einem Rabatt gefragt hat." „Es muß den Orts-und Kreisvereinen überlassen bleiben, sich in ihren Verkaufsbestimmungen Beschränkungen auf zuerlegen, die über das von den Satzungen des Börsen vereins Geforderte noch hinausgehen; es muß den betr. Vereinen aber auch überlassen bleiben, die Durchführung und Aufrechterhaltung solcher Beschränkungen selbst zu überwachen und zu schützen." An den Staatssekretär des Innern richtete der Vorstand ein Gesuch, es möchten zu dem Wirtschaftlichen Aus schüsse, der zum Zwecke der Vorbereitung und Be gutachtung handelspolitischer Maßnahmen, insbesondere mit Rücksicht auf die Vorbereitung und den Abschluß neuer Handelsverträge gebildet worden ist, auch Sachverständige aus dem Buchhandel beigezogen werden, um dessen Inter essen zur Geltung zu bringen. Hierauf wurde uns er öffnet, daß die Höchstzahl der Mitglieder des Wirtschaft lichen Ausschusses bereits erreicht sei, daß sich dagegen bei den Einzelberatungen des Ausschusses und seiner Kommis sionen Gelegenheit bieten werde, Sachverständige des Buch handels heranzuziehen, und daß dem Vorstande anheim- 429*
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