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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1899
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- Deutsch
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8224 Amtlicher Teil. 99, 1. Mai 1899. gegeben werde, zu diesem Zwecke einige Sachverständige im voraus zu bezeichnen. Diesem Ersuchen hat der Vorstand entsprochen. Eine von der König!, preußischen Regierung zu Breslau zahlreichen Buchhändlern zugegangene Anfrage, ob sie bereit seien, die erforderlichen Schulbücher vom Beginn des neuen Schuljahres an mit Fadenheftung zu liefern, hat dem Vorstande Veranlassung gegeben, sich mit einer Eingabe an den preußischen Kultusminister zu wenden, worin darauf hingewicsen wurde, daß das Schreiben der Regierung zu Breslau unseres Erachtens nicht im Einklänge mit den uns seiner Zeit vom Herrn Kultusminister gemachten Zusagen stehe, und die Bitte ausgesprochen wurde, die Regierung zu Breslau möchte darauf aufmerksam gemacht werden, daß die Drahtheftung der Schulbücher bis auf weiteres gestattet sei. Auf diese Eingabe erhielten wir nach geraumer Zeit den Bescheid, daß die dem Vorstande früher gemachte Mitteilung nur dahin zu verstehen gewesen sei, daß vor der Hand allgemeine Verbote derartiger Schulbücher nicht zu erlassen seien. Der Vorstand werde ersucht, nunmehr schleunigst einen Vorschlag zu machen, bis zu welchem annehmbaren Zeitpunkte der Uebergangszustand sein Ende erreicht haben solle. Nach Anhörung mehrerer Interessenten aus den Kreisen der Schulbüchcrverleger und Barsortimenter, sowie der Vor stände der Vcrlegervereine richteten wir nun eine neue, sehr eingehende, alle einschlägigen Verhältnisse berücksichtigende Eingabe an den Kultusminister, worin wir hauptsächlich dahin vorstellig wurden, es möchte ungeordnet werden, daß den Verlegern gestattet sein solle, neu erscheinende Schul bücher bis Ostern 1901, andere Schulbücher bis Ostern 1904 mit Draht geheftet auszugeben. Hierauf wurde uns der im Börsenblatte 1899 Nr. 69 vom 24. März abgedruckte Bescheid erteilt, wonach unserem Anträge nicht in seinem ganzen Umfange Folge gegeben werden könne, mit Rücksicht auf die dargelegten Verhältnisse aber bestimmt werde, »daß noch bis Ostern 1901 drahtgeheftete Schulbücher geduldet werden dürfen, von da an aber nur noch fadengeheftete Schulbücher zum Unterrichtsgebrauch zu gelassen werden». Sind auch unsere Wünsche in dieser An gelegenheit nicht ganz erfüllt worden, so haben wir doch wenigstens erreicht, daß eine gewisse Uebergangszeit gewährt und namentlich Gewißheit geschaffen worden ist, so daß nun jeder Schulbücherverleger genau weiß, wonach er sich zu richten hat. Die in Aussicht stehende Umarbeitung des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken vom 11. Juni 1870 gab dem Staatssekretär des Reichsjustiz amtes Veranlassung, sich mit dem Ersuchen an den Vorstand des Börsenvereins zu wenden, er möge ihm aus den Kreisen der Verleger einige Persönlichkeiten bezeichnen, die geeignet wären, zu den Beratungen einer Sachverständigen-Kommission beigezogen zu werden. Der Vorstand hielt hierfür namentlich die Mitglieder des Ausschusses für Urheberrecht für berufen und machte diese und einige andere Verleger dem Reichs justizamte namhaft, die dann zu den betreffenden Beratungen eingeladen wurden. Vom 10. bis 13. Oktober 1898 haben die Beratungen der Sachverständigen-Kommission im Reichsjustizamte statt gesunden, worüber im Börsenblatte so weit berichtet wurde, als es der vertrauliche Charakter der Verhandlungen zuließ. Es hat sich dabei ergeben, daß die Arbeiten unseres Aus schusses für Urheberrecht ihrer Sachlichkeit und Gründlichkeit wegen die verdiente Beachtung gefunden haben, und so wird sich auch bei der bevorstehenden Neugestaltung des Urheber rechts der Einfluß des Börsenvereins, wie dies stets bei der Gesetzgebung auf diesem Gebiete der Fall gewesen ist, geltend machen. Wie wir Ihnen schon im vorjährigen Geschäftsbericht Mit teilen konnten, wird in diesem Jahre, und zwar in den ersten Tagen des Juni, ein dritter Internationaler Verleger kongreß, und zwar in London abgehalten werden, den wir, der Wichtigkeit dieser Veranstaltung entsprechend, durch mehrere Delegierte beschicken werden. Unsere Beteiligung an den ver schiedenen Berlegerkongressen hat nun, wie schon in einem früheren Geschäftsbericht ausgeführt wurde, selbstverständlich zur Folge, daß auch der Börsenverein die Verpflichtung über nimmt, dem Kongresse seine Gastfreundschaft anzubieten, und Ihr Vorstand wird, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, seine Delegierten ermächtigen, auf dem diesjährigen Kongresse Leipzig für den nächsten, voraussichtlich ini Jahre 1901 stattfindenden Kongreß als Vorort anzubieten. Auf eine Eingabe an den Staatssekretär des Reichs- postamts, es möchte bei künftigen Aenderungen der posta lischen Einrichtungen auch dem Buchhandel Gelegenheit gegeben werden, seine Wünsche zu Gehör zu bringen, erhielten wir eine zusttmmende Antwort. Der dem Reichstag vorliegende Gesetzesentwnrf in betreff eines neuen Postzcitungstarifs, der geeignet erscheint, dem Sortimentsbuchhandel den Vertrieb von Zeitschriften zu einem großen Teil zu entziehen, gab dem Vorstand Veran lassung, eine Petition an den Reichstag zu richten, worin er unter Darlegung der einschlägigen Verhältnisse die Bitte ans spricht, der Reichstag wolle beschließen, daß es hinsichtlich der nichtpolitischen Zeitungen bei dem gegenwärtig geltenden Postzeitnngstarif sein Bewenden haben möge. Der Vorstand ging dabei von der Erwägung aus, daß die großen Nach teile, die dem Sortimentsbuchhandel aus der neuen Posttarif- Vorlage voraussichtlich erwachsen würden, vor allem ins Ge wicht fallen, und daß dagegen die Vorteile, die die Verleger daraus ziehen würden, nicht in Betracht kommen dürfen. Ist doch die Erhaltung eines leistungsfähigen Sortiments auch für den Verlag eine Lebensfrage. Ferner sprach der Vorstand in seiner Petition sich dahin aus, es möge eine Bestimmung in das Gesetz ausgenommen werden, daß der Artikel 3, der die gewerbsmäßige Beförderung von unverschlossenen Briefen und Drucksachen re. von der Ge nehmigung des Reichskanzlers abhängig machen will, sich auf den buchhändlerischen Geschäftsbetrieb nicht beziehe. Wie wichtig und einschneidend dieser Punkt möglicherweise für den Buchhandel werden könnte, springt in die Augen; hängt doch das Bestehen der Bestellaustalten und möglicherweise sogar der Betrieb der Kommissionsgeschäfte in der bisherigen Form davon ab. Das im vorigen Jahre in Aussicht gestellte Gutachten über die Unfallversicherungsgesetze und ihre Anwendung auf den Buchhandel ist inzwischen im Börsenblatt 1898 Nr. 142 vom 23. Juni zum Abdruck gelangt. Diese gründliche Arbeit ermöglicht es jedermann, sich über den verwickelten Stoff nach jeder Hinsicht zu unterrichten. In der Frage der Einführung einer Lehrlingsprüfung steht der Vorstand nach wie vor auf dem Standpunkte, daß er es für unzweckmäßig hält, den ohnehin schon überlasteten Organismus des Börsenvereins in dieser noch so wenig ge klärten und nach seiner Ansicht auch recht wenig aussichts vollen Angelegenheit mit der Arbeit und den Kosten eines außerordentlichen Ausschusses zu beschweren. Da die Tagesordnung der heutigen Hauptversammlung Gelegenheit geben wird, diese Frage zu erörtern, so verzichten wir, hier näher darauf einzugehen. Nachdem die Reichsregierung neuerdings die sogenannte »Osx Heinze« in einer Form eingebracht hat, gegen die, soweit der Buchhandel davon bettoffen wird, unseres Er achtens ein berechtigter Einwand nicht erhoben werden kann, so hatten wir es zunächst unterlassen, Schritte in dieser An-
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