Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahret-preiS für Mitglieder des Börscnvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitgliedcr 20 — Beilagen Börsenblatt Anzeigen: die dreigespaltene Pelitzeilc oder deren Raum So Pfg.. nichtbuchhändlerische Anzeigen 30 Psg.: Mitglieder des Börsen vereins zahlen sür eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Buchhandlnngsgehilsen für Stellc- für den gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Freitag den 5. Mai. 1899 Amtlicher Teil. Protokoll über die Werhandlungen der ^Hauptversammlung des Mörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, 30. April 1899. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1898/99. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1898. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1899. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: a) dcr erste Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Wilhelm Lader-Köln a. Rh., b) der zweite Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Emanuel Reinicke-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Hellmuth Wollermann-Braun- schweig und Paul Wunschmann-Wittenberg. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Theodor Fuendeling-Hameln und Carl Konegen-Wien. Im Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Arthur Gcorgi-Lcipzig und Arthur Meiner-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle auf Grund eines Beschlusses des Vereins-Ausschusses die Ausschließung des Mitgliedes Herrn Carl Trau in Dresden aus dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler wegen geflissentlicher Nichtbeachtung (8 8 Ziffer 1) der Verpflichtung (Z 2 Ziffer 4), sich in allen Stücken den Satzungen, sowie den satzungsgemäßen Beschlüssen der Hauptversammlung und des Vorstandes zu unterwerfen, insonderheit wegen Verletzung des 8 3 der Satzungen beschließen. 6. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: An Stelle der Bestimmungen des 8 20 der neuen Buchhändlerischen Verkehrsordnung vom 1. Juli 1898 bleiben bis auf weiteres die Bestimmungen des 8 20 der alten Buchhändlerischen Verkehrs ordnung vom 26. April 1891 betreffs verloren gegangener Pakete in Kraft, da das neue Bürgerliche Gesetzbuch und das zu erwartende neue Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen voraus sichtlich Erleichterungen zur Errichtung einer Versicherung auf Gegenseitigkeit gegen Verluste bieten werden. 7. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: s.) die dem Börsenblatt beiliegenden Bestellzettelbogen werden künftig auch an diejenigen Sortiments buchhandlungen, die nicht Bezieher des Börsenblattes sind, zusammengetragen wöchentlich einmal gratis versandt; b) die Gebühren für Bestellzettel werden deswegen von 10 Pfennig auf 15 Pfennig für die Petit zeile erhöht. o) die »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes« sind entsprechend abzuändern. Sechsundsechzig!»» Jahrgang.