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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1899
- Sprache
- Deutsch
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105, 8 Mai 1890 Nichtamtlicher Teil. 3419 Beratung der Mittel und Wege, die eine bessere Ausbildung des jungen Nachwuchses gewährleisten, eingesetzt werden dürfte. Damit tritt aber an alle Beteiligten die ernste Mahnung heran, es mit dem Lehren und Lernen recht ernst zu nehmen und insonderheit das letztere nicht mit Beendigung der Lehrzeit für abgeschlossen zu erachten. An Mühen und Sorgen wird es wie im ganzen Leben, auch im Buchhandel niemals fehlen, das vermehrte Wissen und verbesserte Können wird aber die Ueberwindung resp. Bekämpfung jener erleichtern. Kann Ihr Vorstand am Schlüsse seines Berichtes auch nur wiederholen, was er schon am Anfänge sagte, daß sein Wirken bescheiden war, daß der Hoffnungen und Wünsche für uns alle noch viel übrig geblieben, so bittet er Sie, Ver trauen und Mut für die kommenden Tage zu schöpfen aus dem schönen Schillerschen Spruche: Etwas fürchten und hoffen und sorgen Muß der Mensch für den kommende,: Morgen, Daß er die Schwere des Daseins ertrage Und das ermüdende Gleichmaß der Tage, Und mit erfrischendem Windesweüen Kräuselnd bewege das stockende Leben. Kleine Mitteilungen. Post. Sonntagsruhe. — Als weiterer Schritt in der Durchführung größerer Sonntagsruhe der Postbeamten ist in Leipzig die zweite Briefbcstcllung an Sonn- und Feiertagen auch in denjenigen Teilen der Stadt, wo sic bisher noch stattfand, vom 7. Mai ab in Wegfall gekommen. Es soll aber daraus gehalten werden, daß bei der verbleibenden einmaligen Bestellung auch im Fall von Zugvcrspätungen die Sendungen derjenigen wichtigen Frühzüge, die an Werktagen nur bei pünktlicher Ankunft Anschluß an die Frühbestcllung finden, an Sonntagen unter allen Um standen mit zur Austragung kommen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen un befugter Nachbildung einer farbigen Skizze hatte sich an, 15. No vember v. I. vor dem Landgerichte Hildesheim der Tabak- und Cigarrenfabrikant Sch. zu verantworten. Die Kunstanstalt C. T. Wiskott in Breslau hatte sich von einem in Berlin wohnenden Maler ein Bild anfertigen lassen, um es gewerbsmäßig zu verviel fältigen. Es sollte den Zwecken des Tabak- und Cigarrenhandels dienen. Der Angeklagte, dem eine Photographie des Bildes von den, Reisenden der genannten Firma vorgelegt und das Bild für Etikcttenzwecke empfohlen wurde, gab sich den Anschein, als sei er nicht abgeneigt, derartige Etiketten zu bestellen. Er erklärte jedoch, er müsse erst eine farbige Skizze sehen, ehe er sich zu einer festen Bestellung entschließen könne. Er erhielt darauf die gewünschte Skizze, sandte sie aber nach einigen Tagen zurück mit dem Hinzufügen, er nehme vorläufig von einer Bestellung Abstand. Die kurze Zeit, während deren er die Skizze in Händen hatte, mar nun aber von ihm in eigennütziger Weise ausgenutzt morden. Er hatte das Bild kopieren'lassen und ließ danach für sich Etiketten drucken. Das Landgericht hat den Angeklagten von der Anklage des Nachdrucks freigesprochcn, obwohl es anerkannt hat, daß die Nach bildung nur geringe Abweichungen von, Original aufweist. Es wurde angenommen, daß die Firma Wiskott für jenes Bild keinen gesetzlichen Schutz gegen Nachbildung in Anspruch nehmen könne. Die Zeichnung sei von ihr bei dem Maler als Muster zu einen, Etikett bestellt, und demgemäß sei ihr auch vom Autor die "Be rechtigung zur Verwendung des Bildes als Etikett übertragen worden. Damit aber sei die Ausnahmebestimmung des Gesetzes (H 14) gegeben, wonach dir Verwendung von Werken der bil denden Kunst auf Erzeugnissen der Industrie als strafbarer Nach druck nicht anzuschen ist. Endlich sei noch zu berücksichtigen, daß eine Eintragung des Bildes in das Musterregister nicht stattge funden habe. Auf die von der Firma Wiskott als Nebenklägerin eingelegte Revision verhandelte an, 5. d. M. das Reichsgericht über die Sache. Gemäß dem Anträge des Reichsanwaltes erkannte das Reichsgericht auf Aufhebung des Urteils und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. Aus der Reichstagskommission. — Die Reichstagskom mission für die Gewerbeordnungsnovelle hat für H 139o folgende Fassung angenommen: »In offenen Verkaufsstellen und den dazu gehörenden Arbeitsräumcn (Kontor, Lagerraum) ist den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu ge währen. In Gemeinden mit mehr als 20000 Einwohnern muß in offenen Verkaufsstellen diese Ruhezeit mindestens elf Stunden betragen. Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehr lingen und Arbeitern eine angemessene Mittagspause gewährt werden. Für Betriebe, in denen die Hauptmahlzeit außerhalb des die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudes einzunehmen ist, wird die Mindcstdauer dieser Pause, und zwar einheitlich für sämtliche Verkaufsstellen, durch die Gemeindebehörden festgesetzt. Diese Pause muß mindestens 1H4 Stunden betragen.» Warenhäuser unter sich. — Die nachfolgende Mitteilung über gegenseitige Konkurrenz zweier Warenhäuser findet sich in der »Frankfurter Zeitung- vom 5. d. M. -Die Firma Wronkcr hatte sich das Vorzugsrecht am Frankfurter Platze gesichert, Emil Zolas Romane zu einem Schleuderpreise zu verkaufen: für 19 o) den Band. Die Verlagsbuchhandlung, von der die litterarische Ramschware bezogen wurde, hatte sich verpflichtet, an kein Kon kurrenzgeschäft Zolaschc Werke zu liefern, und es war in dem Ver trage eine Konventionalstrafe von 500 festgesetzt. Kaum über raschte aber die Firma Wronker ihre Kunden mit dem billigen Zola, so brachte ein benachbartes Warenhaus denselben Artikel heraus, noch dazu um einen Pfennig wohlfeiler. Daraufhin ver weigerte Wronker die Zahlung an die Verlagsfirma, weil diese gegen das Abkommen gefehlt und Zolas Werke an die Konkurrenz, sogar billiger, abgelassen habe. Der Verlag klagte, und der Ver klagte wendete ein, daß sich die verfallene Convcntionalstrafe mit der eingeklagten Forderung ausgleichc. lieber den Vertragsbruch soll nun die Konkurrenz als Zeuge vernommen werden.» Im Kampf gegen den Zeitungsbuchhandel. — In dem bekannten Prozeß des Vereins oer Buchhändler in Braunschweig gegen den Verleger der dortigen »Neuesten Nachrichten- aus Anlaß des Vertriebes der Weihnachtsprämie »Hundert Jahre in Wort und Bild- wurde die Civilklagc am 2. d. M. vom Gerichte kosten fällig abgewiesen. Mitglieder-Verzeichnis des Börsenvereins. — Der gestern ausgegebenen Nr. 104 des Börsenblatts ist als besonderes Heft das Verzeichnis der Mitglieder des Börscnvereins beigegeben worden. Personalnachrichten. Amtswechsel im Bibliothekfach. — Herr Or. Karl B oyscn, Oberbibliothekar an der königlichen Bibliothek in Berlin ist zum Direktor der königlichen und Universitätsbibliothek in Königsberg i Pr. ernannt worden. Cr tritt dort an die Stelle des Professors Or. Schwenke, der zum Direktor bei der Drnck- schriftenabteilung der königlichen Bibliothek in Berlin berufen worden ist. f Franz Bock. — In Aachen ist der als Kunstschriftsteller bekannte ehemalige Kanonikus Dr. Franz Bock im Alter von 76 Jahren gestorben, ein bekannter Sammler und Kenner kunstge werblicher Altertümer. Eine besondere Bedeutung hatte Kanonikus Bock als Berater und Vermittler rheinisch-westfälischer Kunstgcwerbc- sammlungen. Seine kostbaren Sammlungen und Bücher hat der Verstorbene seiner Vaterstadt Aachen vermacht, nachdem er ein früheres Testament zu gunsten des erzbischöflichen Museums in Aachen umgestürzt hatte. Im Aachener Museum sollen, wie I)r. Bock sich ausbedungcn hat, drei Zimmer als besonderes kirchlich-archäo logisches -Museum vr. Franz Bock- eingerichtet werden. Zum Zweck der Erhaltung und Vermehrung seiner Sammlungen hat Ur. Bock ein Kapital von 60 000 ./6 hinterlassen. Seine Haupt werke sind: -Kleinodien des heiligen römischen Reichs deutscher Nation-: — Geschichte der liturgischen Gewänder des Mittelalters; — Karls des Großen Pfalzkapclle und ihre Kunstschätze; — Das Liebfrauenmünster zu Aachen; — Album mittelalterlicher Ornament stickerei; — Die mittelalterlichen Kunst- und Religuienschätze zu Maastricht (mit Willcmsen). (Sprechsaal.) Warnung (vgl. Börsenblatt Nr. 104) vor einem Reisenden auf -Tausend - Bilder - Bibel» angeblich namens Arthur Kuttner. Der Betreffende reist mit einem Empfehlungsschreiben der Verlags-Anstalt und hat ein sehr ge wandtes, sicheres Auftreten. Sämtliche Bestellungen sind gefälscht, und es sind mehrere hiesige Handlungen um bedeutende Beträge geschädigt worden. Verein Dresdener Sortin, entsbuchhändlcr. i/A. Schürmann. 455*
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