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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Meine Herren! Allenthalben regt sich die Notwendigkeit der Weiterbildung im allgemeinen und im Fach-Wissen, und wir Buchhändler, an welche doch, glaube ich, im großen und ganzen zum mindesten dieselben Anforderungen gestellt werden müssen, wie sie an die Jünger des Kaufmaunsstandes gestellt werden, — wir Buchhändler, meine ich, haben die unabweisbare Pflicht, für eine Weiterbildung und für die Ausbildung unserer Lehrlinge und jüngeren Gehilfen in genügender Weise Sorge zu tragen. Meine Herren, wir haben diese Pflicht umsomehr, als gerade der Gehilfenstand cs ist, der diese Frage in Anregung gebracht hat und der diese Frage nicht ruhen läßt, trotzdem er auf seine Eingaben immer nur vom Börsenvereinsvorstande die Mitteilung erhielt, daß der Börsenvereinsvorstand nicht glaubte, in der Lage sein zu können, auf eine Prüfung dieser Angelegenheit weiter einzugehen. Diese Frage muß aus der Welt geschafft werden. Der Börsenvereinsvorstand hat sich zwar bis heute, bei den Verhandlungen des vorigen Jahres ebenfalls, noch immer auf den Standpunkt gestellt, daß er cs für richtiger halte, wenn die einzelnen Orts- und Kreisvereine praktische Versuche in dieser Angelegenheit unternähmen, und eine große Anzahl Orts und Kreisvereine haben sich im Laufe des letzten Jahres wiederum die redliche Mühe gegeben, durch ihre Verhandlungen die Frage weiter zu klären und dem Wunsche des Vorstandes nachzukommen. Aber, meine Herren, neue Gesichtspunkte konnten bei den ganzen Verhandlungen nicht ausgestellt werden. Indes hat sich diese Frage vertieft und geklärt, und durch die Verhandlungen in den Orts- und Kreisvereinen sind eine ganze Anzahl weiterer Anhänger für diese Frage gewonnen. Gleichzeitig aber, meine Herren, ist auch sämtlichen Interessenten die Gewißheit geworden, daß die Kreis- und Ortsvercinc nicht die Organe sind, in denen die Frage zur Erledigung gebracht werden könne. Die Organisation der Kreis- und Ortsvereine ist eine derartige, daß ein engerer Zusammenhang ihrer Mitglieder nicht möglich ist, und nur ein ganz enger Zusammenhang der einzelnen Mitglieder kann eine Lösung dieser Frage herbeiführen. Ist die Frage überhaupt möglich zu lösen, so ist unbedingt die Notwendigkeit vorhanden, die Direktiven von einer Centralstclle ausgehen zu lassen. Denn sollen Einrichtungen getroffen werden, die der Allgemeinheit zu gute kommen,- so müssen diese Einrichtungen gleichartig getroffen werden, und gleichartige Einrichtungen zu treffen, meine Herren, ist eben nur der Börsenvereinsvorstand in der Lage. Im übrigen aber soll ja der Börsenvereinsvorstand zu nichts weiter verpflichtet werden, als daß er eine einzusetzende Kommission, welche die Frage eingehend erörtern und die in den Orts- und Kreisvereinen begonnenen Verhandlungen zum Abschlüsse bringen soll, unter seinen Schutz nimmt und unter seiner Aegide deren Verhandlungen stattfinden läßt. Damit ist er aber ja doch zu gar nichts verpflichtet. Meine Herren! Wir Antragsteller kennen ganz genau die Schwierigkeiten, die vorliegen, und wir glauben, sic nicht zn unterschätzen. Aber immerhin ist doch die Möglichkeit vorhanden, daß die Lehrlingsfrage und die bessere Ausbildung unserer Gehilfen etwas weiter vorwärts zu bringen ist, und die Kommission soll der erste Schritt dazu werden. Dem Buch handel fällt nach wie vor die Aufgabe zu, au der Lösung der nationalen Kulturaufgaben einen hervorragenden Anteil zu nehmen. Meine Herren, in unserer heutigen Jugend liegt aber die Zukunft unseres Buchhandels, und wir haben, meine ich, die unabweisbare Pflicht, unsere Jugend so auszurüsten, daß sie dieser Aufgabe nach wie vor zum Besten unseres Volkes, zum Besten unseres Berufes und zum Besten ihrer selbst genügen kann. Ich komme nunmehr zu Absatz 2 unseres Antrages. In der gestrigen Delegiertenversammlung haben wir gesehen, daß über die Notwendigkeit der Einsetzung eines Ausschusses wohl Zweifel nicht bestehen und differierende Meinungen nicht laut wurden. Es handelt sich nun um den Absatz 2 unseres Berliner Antrages. Wir glaubten diesen Ausschuß möglichst groß und möglichst zahlreich in die Welt setzen zu sollen, da wir der Ansicht sind, daß möglichst viele Meinungen in diesem Ausschüsse zur Aussprache kommen sollen und daß möglichst alle Gegenden Deutschlands, Nord und Süd, Ost und West, Berlin und Leipzig, in dem Ausschüsse vertreten sein müßten. Meine Herren, mit sechs Mitgliedern wird das kaum zu machen sein. Es waren aber gestern in der Delegiertenversammlung drei Ansichten zum Ausdruck gebracht worden. Die Berliner Meinung, daß zwölf Mitglieder den Ausschuß bilden sollten, die Meinung einer Anzahl Vertreter der Orts und Kreisvercine, die dahin ging, mit sechs Mitgliedern auskommen zu können, und die Meinung des Börsenvereinsvorstandcs dahingehend, die Frage noch vertagen zu müssen. Meine Herren, wir haben gestern ein Kompromiß geschlossen, indem wir Berliner den Absatz 2 unseres Antrages insofern modifizieren, als wir nicht sagen, daß die heutige Hauptversammlung zwölf Mitglieder zu wählen habe, sondern nur drei Mitglieder, zu denen drei Gehilfenmitglieder mit beratender Stimme hinzntreten sollen. Die Kosten für diese sechs Ausschußmitglieder soll nun der Börscnvereiu bezahlen, während die Orts- und Kreisvercine das Recht haben sollen, Delegierte in diesen Ausschuß zu entsenden; aber da die Kosten für den Börsenvercin zu hoch würden, wenn auch diese Delegierten aus der Vereinskasse zu bezahlen seien, sollten die Kosten für die Vertreter der Orts und Kreisvereine von den betreffenden Vereinen getragen werden. Demnach würde Absatz 2 unseres Antrages nun mehr folgende Fassung haben: In diesen außerordentlichen Ausschuß wolle die heutige Hauptversammlung drei Mitglieder des Börsenvereins wählen. Außerdem ist jeder anerkannte Verein berechtigt, auf seine Kosten einen Vertreter in den Ausschuß zu entsenden. Die Wahl des Vertreters ist dem Börsenvereinsvorstande bis zum 31. Mai 1899 anzuzeigen. Der Ausschuß ist gehalten, nach Anhörung des Vorstandes der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs gehilfen in Berlin zu seinen Beratungen drei Vertreter der Gehilfenschaft heranzuziehen, denen jedoch nur beratende, nicht beschließende Stimme zustehen darf. Meine Herren! Sollte» Sie heute diesem modifizierten Anträge nun zustimmen, so möchte ich von dieser Stelle aus die Bitte an Sie richten, es nunmehr als eine Ehrensache zu betrachten, speziell derjenigen Vereine, die die Frage im Flusse erhalten haben, auch nunmehr in ihren eigenen Säckel zu greifen und einen Vertreter nach Leipzig zu entsenden, damit wir im nächsten Jahre hier ein Resultat haben. Meine Herren! Ich will nun nur noch kurz auf den Punkt zu sprechen kommen, welcher die heutige Versammlung veranlassen soll, die Wahl des Ausschusses hier vorzunehmen. In den Vorverhandlungen, die wir von Berlin aus mit den einzelnen Orts- und Kreisvercincu gepflogen haben, war die Frage aufgeworfen, ob cs Wohl satzungsgemäß sei, daß der Ausschuß durch die heutige Hauptversammlung gewählt werden solle. Z 39 unserer Satzungen giebt unbedingt der Haupt versammlung das Recht, die Wahl eines derartigen Ausschusses hier zu bestimmen. Denn Z 39 sagt:
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