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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990529
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-05
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Erscheint täglich mit Ausnahme der bonn- nnd Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahrespreiS für Mitglieder des BörsenvereinL e in Exemplar 10 für Nichtmitgliedcr 30 — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: di- drelgespaltene Petttzeile oder deren Raum Sv Pfg.. nichtduchhändlerischr Anzeigen SV Psg. ; Mitglieder der Börsen- Vereins zahlen sür eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stclle- gesuche, Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum dcö Börsenvereinö der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Montag den 29. Mai. 1899. Amtlich Allgemeiner Deutscher Guchhandlungs-Gehilfen-Verband. Bekanntmachung. Im Interesse unserer Mitglieder und deren einstigen Hinterbliebenen halten ivir es für unsere Pflicht, wiederholt darauf hinzuweisen, daß die Meldungen für die Witweri- und Waisenkasse unbedingt zur Sicherung des Pcnsions- rechtes erforderlich sind. Wir lassen hier einen kurzen Auszug ans den betreffenden Paragraphen der Sondersatzungen für unsere Witwen- und Waisenkasse folgen, deren genaue Be achtung wir dringend empfehlen: Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine Verheiratung spätestens drei Monate nach erfolgter Eheschließung unter Einsendung der Heiratsurkunde dem Vorstande anzuzeigen; ebenso ist jede Veränderung im Familien stände spätestens vier Wochen nach Eintritt derselben dem Vorstande mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Meldefrist ist für jeden an gefangenen Monat Verspätung 1 ^ Strafe zu entrichten, welches Strafgeld zugleich mit den Verbandsbeiträgen erhoben wird. Wird durch die verspätete Anzeige jedoch die Meldung über die Verheiratung über ein halbes Jahr verzögert, oder die Heirats urkunde nicht innerhalb dieser Frist beigebracht, so kann das säumige Mitglied und dessen Ehe frau aller Ansprüche auf spätere Pension der letzteren verlustig erklärt werden. (Vergl. § 5.) Die Inanspruchnahme der Rechte muß innerhalb eines halben Jahres nach dem Tode des Mitgliedes durch Meldung beim Vorstande erfolgen; geschieht die Meldung später, so erlischt dadurch das Recht auf Pensionsbezug bis zum Tage des Eingangs der Meldung beim Vorstand, (Vergl. Z 9.) Anspruch auf Pensionen haben nur diejenigen Witwen und Waisen, deren Mann, bezw. Vater, der Witwen- und Waisenkaffe mindestens 10 Jahre ununter brochen als Mitglied angehört hat. Witwen und Waisen aus Ehen, die erst nach Vollendung des 50. Lebens jahres des Mitgliedes geschlossen wurden, oder bei denen der Gatte mehr als 25 Jahre älter ist als die Gattin, haben keinen Anspruch auf Pensionen. (Vergl. Z 11.) Unrichtige Angaben von seiten eines Mitgliedes, sowie Unrichtigkeiten der von ihm eingereichten Zeugnisse, wodurch das wahre Verhältnis zum Nachteil der Wit wen- und Waisenkaffe verheimlicht oder entstellt wird, haben in der Regel Ausschließung aus der Kasse und Verlust der eingezahlten Beiträge zur Folge. Nur bei unabsichtlich oder unwissentlich geschehenem Gebrauch unrichtiger Zeugnisse wird die Sache so geregelt werden, wie sie bei richtigem Inhalt der Zeugnisse sich gestellt haben würde. (Vergl. Z 15.) Leipzig, den 27. Mai 1899. Der Vorstand. SechSuudjechMler Jahrgang. er Teil. s2456ij der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Leipzig, 26. Mai 1899. Als Mitglied wurde ausgenommen: Herr Alfred Rühle in Fa. Alfred Rühle. Herm. Credner, Rudolf Winkler, Vorsteher. Schatzmeister. Erschienene Nettigkeiten des deutschen Lnchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) ° vor dem Titel — ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche. st vor dem Preise nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt. Die mit n. vorgezeichneten Preise der Verleger müssen im Auslande zum Teil erhöht werden, die mit v.n. und u.v.n. Gezeichneten auch im Julande. Preise in Mark und Pfennigen. L. Sl«cr in Doirauwörth. Burckhart, CH.: Aus dem Buche der Natur. Darstellungen zur Belebg. u. Vertiefg. des naturgeschichtl. Unterrichtes in Semi naren, Präparandenanstalten u. Volksschulen, gr. 8". (332 S-) n. 2. 50; geb. in Halbleinw. n. 3. — Karl Baedeker in Leipzig. Lasäsirsr, L.: Xorva^, 8ivsäsa, aml Osamarü. llanäbooir kor travsllsrs. tVitll 32 maps, 21 plan», amt 3 small Panoramas. 7. sä. 12°. (llXXX, 463 8.) 6sb. n. 10. - v C. H. Bcck'sche Verlags-Bnchh. in München. Gesetzbuch, bürgerliches, vom 18. VIII. 1896, nebst dem Einführungs- gesetze vom 18. VIII. 1896. Textausg. m. alphabet. Sachregister. 5. Abdr. 12°. (XI, 700 S.) Geb. in Leinro. n. 2. 50 Handelsgesetzbuch vom 10. V. 1897, nebst dem Eiuführungsgesetze vom 10. V. 1897. Textausg. m. alphabet. Sachregister. 2. Abdr. 12°. (VI, 338 S.) Geb. in Leinw. 1. 80 C. Bertelsmann in Gütersloh. Beiträge zur Förderung christlicher Theologie. Hrsg. v. A. Schlatter u. H. Cremer. 3. Jahrg. 1899. 2. Hst. gr. 8°. n. 1. 80 2. Cremer, E.: Über die christliche Vollkommenheit. — Bornhäuser, K.: Das Recht des Bekenntnisses zur Auferstehung des Fleisches. (107 S.) n. 1.80. Handreichung zur Vertiefung christlicher Erkenntnis. Hrsg. v. I. Möller u. W. Zöllner. 5. Hst. gr. 8°. n. 1. 40 S. Zöckler, O.: Paulus, der Apostel Jesu Christi. <gg S.) u. 1.40. Hesse's, A., vierstimmiges Choralbuch f. evangelische Kirchen. Mit Vorspielen, Überleitgn. u. Schlüssen. Im Anschluß an das neue Gesangbuch f. Rheinland u. Westfalen völlig umgearb. v. H. G. E. Niemeper. 2. Ausl, hoch 4°. (280 S.) n. 5. —; geb. n. 6. — Lechler, K. v.: Die biblische Lehre vom hl. Geiste, nr. 8°. (VII, 307 S.) n. 4. 80; geb. n. 5. 60 Noesgen, K. F.: Geschichte der Lehre vom hl. Geiste in 2 Büchern. gr. 8° (VIII, 376 S.) v. 6. 40; geb. n. 7. 20 Reylaender, M.: Gethsemane. Beitrüge zum Verständnis der neuen Passions-Evangelien. 8°. (VII, 46 S.) n. —. 60 522
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