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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1899
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- Deutsch
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113, 18. Mai 1899. Nichtamtlicher Teil. 3683 Beschäftigung nur dann auszuhändigen, wenn die Reisenden im Original oder in beglaubigter Kopie die Gewerbescheine ihrer Auf traggeber vorlegen, aus denen zu ersehen ist, daß diese das Recht haben, Reisende zu unterhalten. Commis Voyageurs, die im Auf träge von ausländischen Firmen Rußland geschäftlich bereisen, sind freilich außer Lage, solche Scheine ihrer Auftraggeber vorzulegen. Um ihnen Rußland für die Ausführung ihrer Aufträge zu eröffnen, ist in der Instruktion vom 5. Februar d. I. festgesetzt worden, daß ausländische Reisende Gewerbescheine nach der ersten Kategorie der Handelsunternehmen oder nach den ersten drei Kategoriccn der gewerblichen Unternehmen für sich ohne weiteres lösen können; dann könnten sie eventuell als selbständige Kaufleutc in Rußland auftreten und brauchten jene SO Rubel für den Commis Voyageur- Scyein nicht zu zahlen. -Es unterliegt also keinem Zweifel, daß alle Ausländer, die in Rußland Bestellungen für sich oder ihre auswärtigen Auftrag geber annchmen, den Gewerbcsteucrbetrag von 500 oder SSO Rubel zu entrichten haben. -Widerspricht diese Bestimmung der russischen Regierung den abgeschlossenen Handelsverträgen? Wirerwidern darauf verneinend. -Handelsverträge werden nie so abgeschlossen, daß sie den Untcrthanen des anderen kontrahierenden Staates hinsichtlich des Handels- und Gewerbebetriebes auf fremdem Territorium größere Rechte einräumen als den eigenen Staatsangehörigen, ß 1 des russisch-deutschen Handelsvertrages lautet: --Die Angehörigen eines der beiden vertragschließenden Teile, die sich in dem Gebiete des anderen Teiles niedergelassen haben oder sich vorübergehend aufhaltcn, sollen dort im Handels- und Gewerbebetrieb die näm lichen Rechte genießen wie die Inländer.» - -Im russisch-deutschen Handelsvertrag ist außerdem das Recht Warcneinkäufe zu machen oder Bestellungen zu suchen, ausdrücklich so geregelt worden, daß -Kaufleute, Fabrikanten und andere Ge werbetreibende oder Handlungsreisende wechselseitig in den beiden Ländern, hinsichtlich der Pässe oder der den Handelsbetrieb treffen den Abgaben, wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation behandelt werden sollen.» Wie die Inländer muffen sie nur dann behandelt und keinen höheren Abgaben als diese unterworfen werden, wenn sie sich in das Gebiet des anderen Staates zum Besuch der Jahrmärkte und Messen begeben, um dort Handel zu treiben oder ihre Erzeugnisse feilzuhaltcn. Die russische Regierung hat aber für die Ausländer gar keine Sonder-Bcstimmungcn getroffen und sie somit den Inländern überhaupt gleichgestellt. Dagegen kann kein Staat protestieren, und die ausländischen Geschäftsleute, die in Rußland ihre Geschäfte machen wollen, werden die russische Gewerbesteuer entrichten müssen. »Es ist möglich, daß der ausländische kleinere Betrieb, der in Rußland seine Erzeugnisse absetzen will, durch die ziemlich hohe Gewerbesteuer stark in Mitleidenschaft gezogen wird; die großen ausländischen Firmen werden, wie es uns scheinen will, die jährliche Steuer von 500 Rubel leicht verschmerzen und ihr russisches Geschäft weiter fortsetzen, da es sich für sie um hohe Posten handelt, die eine Steuer von 40 bis 50 Rubel monatlich leicht vertragen können. -Diese Lage der Dinge ist nicht zu ändern und bei ruhiger Ueberlegung garnicht einmal so schlimm, wie sie auf den ersten Augenblick erscheinen möchte. I)r. Alexis Markow.» — In Nr. 39 der Papierzcitung bemerkt ein -Papier-Ausstatter- zu obigem: -Mir scheint die neue Steuer doch ungerecht zu sein und nicht den Verträgen zu entsprechen, wenn außer dem -Commis Voyageur Schein» von 50 Rubeln von den ausländischen Firmen noch eine Gewerbesteuer von 500 Rubel gefordert wird. Wenn das russische Gesetz verlangt, daß nur solche russische Firmen reisen lassen dürfen, die mindestens 500 Rubel Gewerbesteuer bezahlen, so würde diesem meines Erachtens entsprechen, daß die aus ländischen Firmen in ihrer Heimat eine mindestens ebenso hohe Gewerbesteuer bezahlen müßten und darüber den Nachweis bei der russischen Behörde zu erbringen hätten. Dies wäre recht und billig und auch wohl im Sinne des russischen Gesetzgebers, der allem Anscheine nach verhindern wollte, daß kleine, unbedeutende Firmen reisen lassen. Aber von dem Ausländer, der vielleicht nur einige Hauptstädte Rußlands besuchen läßt und dort einen Umsatz von wenigen Tausend Mark macht, die nur einen kleinen Teil seines Gesamtumsatzes bilden, eine Gewerbesteuer von 500 Rubel zu verlangen, kommt fast einem Verbot gleich, und dagegen müßte die deutsche Reichsbehörde entschieden Vorgehen. Papier-Ausstatter. - Aus einem Handclskammerbericht. — In dem Jahres bericht 1898 der Handelskammer zu Tilsit findet sich folgende Klage: -Die Platzgeschäftc in der Nähe des Hauptmarktcs erleiden eine nicht unerhebliche Einbuße im Umsatz dadurch, daß sich in den letzten Jahren mehrere, meist auswärtige Händler an den Markt tagen in der Nähe des Marktplatzes auf der Straße niederlassen, die vorbeigehenden Landleute anrufen und Gesang-, Gebet- und Schulbücher oft zu Schleuderpreisen abgeben. Diese Leute, die an ihren ländlichen Wohnorten geringfügige Steuern zahlen und kleine Geschäftsunkosten haben, schmälern den Umsatz der ortsangesessenen, durch stärkere Besteuerung, Lokalmieten und sonstige Betriebskosten recht belasteten Geschäfte auch dadurch, daß sie infolge ihrer Schleuderpreise den den Platzgeschäften ver bleibenden Nutzen Herabdrücken. Die Papier- und Buchhand lungen am Orte bieten den den Markt besuchenden Landleuten ausreichend bequeme Gelegenheit zur Deckung ihrer Bedürfnisse zu mäßigen Preisen; demnach kann cs nicht als richtig bezeichnet werden, daß auf Grund der Gewerbeordnung Händlern der Verkauf der erwähnten Artikel auf offener Straße gestattet ist.» Katalog der Reichstagsbibliothek. — Ueber den soeben erschienenen Registerband des Katalogs der Reichstagsbibliothek, der uns nicht vorliegt, sagt ein Beurteiler in der Vossischen Zeitung: -Mit dem soeben erschienenen fünften Bande des Katalogs der Bibliothek des deutschen Reichstags, der das alphabetische Titel- und Sachregister umfaßt, ist dieses monumentale Werk, das mehr als zehnjährige Vorbereitung in Anspruch genommen hat, zum Abschluß gelangt. An Umfang übertrifft der nahezu 5000 Seiten zählende Katalog seinen im Jahre 1882 erschienenen Vorgänger um mehr als das Dreifache, ein Beweis, um wieviel die Reichstags bibliothek in den letzten zwanzig Jahren an Bedeutung zuge nommen hat. -Wenn sich die Anfänge dieser Bibliothek auch bis in die ersten Zeiten des norddeutschen Parlaments von 1867 zurück verfolgen lassen, so fällt ihre eigentliche Gründung doch erst in das Jahr 1872. Erst die Bibliothekskommission, die der Reichstagspräsident Simson ernannte und die unter dem Vorsitz Ludwig v. Rönnes, des bekannten Juristen, aus den Abgeordneten Freiherr Schenk v. Stauffenberg, Franz Duncker, Thomas, Professor Hinschius und vr. Eduard Brockhaus bestand, stellte die allgemeinen Grundzüge für das neue Unternehmen fest. Als dann Or. August Potthast Bibliothekar des Reichstages wurde (Sommer 1874), be schloß die Kommission, daß die Bibliothek in erster Reihe die Pflege der politischen Wissenschaften in großem Stile zu fördern habe. Indem sie mit rüstigcni Schritt auf ihr vorgestccktes großes Ziel, die erste politische Fachbibliothek des deutschen Reiches zu werden, losschritt, nahm sie einen raschen Aufschwung, der unter Potthasts Nachfolger Professor Ur. Joh. Müller ein nur noch schnelleres Tempo cinschlug. -Im neuen Kataloge, dessen Bearbeitung zuerst dem Bibliothekar Blömekc und vom dritten Bande ab dem neuen Oberbibliothekar Or. Müller übertragen wurde, ist die systematische Anordnung des erst erschienenen Kataloges aus naheliegenden Gründen im all gemeinen beibehalten worden; aber die außerordentlich reiche Vermehrung des Bücherbestandes hat doch einzelne Abteilungen durch neue Rubriken und Gruppen erweitern lassen. Die Arbeit, die in diesen fünf Bänden steckt, ist riesengroß, und die Sorgfalt und Genauigkeit, mit der die Herausgeber und deren Gehilfen zu Werke gegangen sind, ist rühmenswert. -Im allgemeinen enthalten die drei ersten Bände den Bücher bestand der Reichstagsbibliothek bei Beginn des Drucks des ersten Bandes; Band 4 enthält die neuen Erwerbungen seit dem Er scheinen der drei ersten Bände und verzeichnet diejenigen Schriften, die bisher an unrichtiger Stelle oder mit ungenauem Titel oder überhaupt noch nicht abgedruckt waren; Band 5 ist ausschließlich Registerband.- Zum Plane eines Reichs - Schulrnuscums in Wien (vrgl. Nr. 107 d. Bl.). — Die Frage der Schaffung eines öster reichischen Schulmuseums in Wien hat einen bedeutenden Schritt nach vorwärts gemacht. Aus hochstehenden Kreisen, sowie von hervorragenden Fachmännern und Vertretern der Gelehrtenwelt, auch aus der Provinz sind dem vorbereitenden Komitee beifällige Zuschriften und Beitrittserklärungen zugekommen. Nach der in diesen Tagen zu erwartenden Konstituierung der Gesellschaft wird das Arbeitsprogramm vom Ausschüsse in Angriff genommen werden. Der rührige Vollzugs-Ausschuß mit den Herren Hans Teufelsbaucr und Ludwig Jettel an der Spitze hat es verstanden, die weitesten Kreise, insbesondere die Behörden, für das Unter nehmen zu interessieren. Beitrittserklärungen nimmt der derzeitige Verwalter, Herr L. Jettel in Wien VI., Windmühlgasse 2 a, entgegen. Ccntralverein deutscher Colportagebuchhändler. — Die diesjährige Generalversammlung des Centralvereins deutscher Colportagebuchhändler wird in den Tagen vom 18.—20. Juni in Hamburg (im -Konzerthaus Hamburg») abgchalten werden. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Beratung des Entwurfs neuer Satzungen, wozu Abänderungsvorschläge vom Berliner, Braun schweiger und Kölner Ortsverein vorlicgcn. 491*
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