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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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116, 23. Mai 1899. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 3771 8 Uhr. Abends zwanglose Zusammenkunft in der Tonhalle (Garten oder Pavillon). Dienstag, den 6. Juni: Morgens von 7 Uhr an Abrechnung im kleinen Saal der Tonhalle; Haupteingang Claridenstraße. — Punkt halb 11 Uhr: Festakt (Musikvortrag. — Prolog. — An sprache.) Unmittelbar anschließend Generalversammlung. Nach der Generalversammlung im Pavillon der Tonhalle (Eingang von der Claridenstraße) Fest-Bankett. — Die Teilnehmerkarten für Sonntag, den 4. Juni, abends, stehen den Herren Kollegen für sich und ihre Angehörigen, ihre Herren Gehilfen und sonst Eingeführte in gewünschter Anzahl gratis zur Verfügung. Die Teilnehmerkarten für Montag, den 5. Juni berechtigen zur Fahrt mit der Helvetia nach Rapperswil, Bankett mit Wein, Besichtigung von Schloß und Museum, Fahrt nach der Ufenau und Rückfahrt nach Zürich. Sie stehen jedem Mitglied des Schweizerischen Buchhändlervcreines in zweifacher Anzahl gratis zur Verfügung. Für weiter gewünschte Karten ist pro Karte ein Beitrag von 6 Frcs. zu zahlen. Da auch die Teilnehmcrzahl am Bankett Dienstag, den 6. Juni, dem Wirte vorher anzuzeigen ist, so werden Bankettkarten ausgcgcben zum Preise von 4 Frcs. exklusive Wein. Die Beträge für die zu bezahlenden Karten werden bei Zu stellung derselben nachgenommen. Die Anmeldescheine sind an Herrn Albert Raustein in Zürich zu adressieren. Personalnachrichten. ft vr. Otto Dambach. — Der Reichsanzeiger widmet dem entschlafenen Or. Otto Dambach den folgenden Nachruf: - Am 18. d. M. früh verstarb in Berlin der älteste Vortragende Rat und Abteilungs-Dirigent im Reichspostamt, Wirkliche Geheime Rat Or. Otto Dambach, Mitglied des Herrenhauses und Kronsyndikus, Vorsitzender der Sachvcrständigcn-Vereine und außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms- Ilnivcrsität. Otto Dambach, geboren am 16. Dezember 1831, wurde nach Absolvierung seiner juristischen Studien 1851 als Auskultator für den preußischen Justizdienst verpflichtet, 1853 zum Gerichts-Referendar, 1656 zum Gerichts-Assessor und am 26. März 1862 zum Staatsanwalt ernannt. Der Post- und Telcgraphenverwaltung gehörte Dambach seit dem 16. April 1862 an, und zwar zunächst als Justi- tiarius der Oberpostdirektion in Berlin und der Telearaphen- Direktion. Zugleich war er Hilfs - Jnstitiarius beim General- Postamt. Infolge der Gediegenheit seines Wissens, des Eifers und der Umsicht, die er in der Wahrnehmung seiner dienstlichen Obliegenheiten an den Tag legte, wurde er bereits nach kurzer Zeit, am 6. Dezember 1862 zum Oberpostrat ernannt und dauernd in die Postverwaltung übernommen. Am 18. März 1865 wurde er zum Geheirnen Postrat, am 9. Juni 1866 zum Vortragenden j Rat im Reichspostamt ernannt, am 24. Mai 1869 zum Geheimen Oberpostrat, am 22. Dezember 1884 zum Wirklichen Geheimen Oberpostrat mit dem Range eines Rats erster Klasse. Seit dem 1. April 1892 Dirigent der I. Abteilung des Reichspostamts, erhielt er am 16. April 1896 den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat «Excellenz«. Im Verlaufe seiner über 37 Jahre währenden Wirksamkeit als Referent und Rechtsbeistand der obersten Post- und Telegra phenbehörde hat Dambach dem Staate und Reiche vorzügliche Dienste geleistet. Besonders hervorragend und fruchtbringend ist seine Thätigkeit auf dem Gebiet der Reichsgesctzgebung gewesen: das Postgesetz und das Tclegraphengesetz, sowie das Gesetz über das Portofreiheitswesen sind von ihm verfaßt und erfolg reich in den gesetzgebenden Körperschaften mitvertreten worden; auch an der Ausarbeitung der Gesetze über das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, Photographieen und Mustern hat er mit Auszeichnung mitgewirkt. Auch auf anderen Gebieten hat Dambach sich ausgezeichnet. Seit 1873 wirkte er nebenamtlich als außerordentlicher Professor in der juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms - Universität und erfreute sich in dieser Lehr- thätigkeit der lebhaftesten Anerkennung bei seinem zahlreichen Auditorium. Im Oktober 1883 nahm Dambach als Bevoll mächtigter des Deutschen Reichs zu Paris an den Beratungen über den Abschluß eines Vertrags zum Schutz der unter seeischen Telegraphenkabel teil und trug zum Zustandekommen dieser internationalen Vereinbarung wesentlich bei. Ebenso ivar er 1884 und 1885 in Bern mitbeteiligt als deutscher Kommissar an den Beratungen der Konferenz, betreffend das Projekt einer allgemeinen Litterarkonvention. Ueberdies war Dambach seit 1871 Vorsitzender des künstlerischen Sacbverständigen-Vereins, seit 1874 Vorsitzender des litterarischen und des musikalischen Sach- verständigen-Vereins und seit 1876 Vorsitzender der damals neu errichteten photographischen und gewerblichen Sachverständigen- Vereine. Auch war er Mitglied der Kommission für die erste juristische Prüfung beim Kammergericht. Durch Allerhöchste Ordre vom 4. Juni 1891 war Dambach zum Mitglied,: des Herrenhauses auf Lebenszeit berufen und gleichzeitig zum Kronspdikus bestellt worden. Im Mai vorigen Jahres befiel den unermüdlich und auf so vielen Gebieten Thätigcn eine Nierenentzündung, die ihn nötigte, sich für einige Monate vom Dienst fernzuhalten. Zum Herbst nahm Dambach seine Thätigkeit wieder auf, bis vor etwa zwei Monaten ein Rückfall ihn von neuem heimsuchte und nunmehr der unerbittliche Tod ihn aus einem mit Arbeit, aber auch mit Erfolgen und Ehrungen reich bedachten Leben abrief. Die Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung verliert in dem Heimgegangenen einen hervorragenden Beamten von großer Be gabung und tiefer Verstandesbildung, der als Mensch durch Liebenswürdigkeit, stete Hilfsbereitschaft und große Bescheidenheit sich auszeichnete. Sowohl bei seinen Kollegen, wie in allen den Kreisen, mit denen vr. Otto Dambach in Beziehung getreten ist, wird sein Andenken ein ehrenvolles sein. Sprechsaal. Wert des festen Sortimentslagers. (Vgl. Börsenblatt Nr. 112.) Zu obiger Sache sei es Einsender dieses gestattet, seine Mei nung zu äußern: Der Vorschlag der Redaktion des Börsenblattes, in Bausch und Bogen eine Abschreibung von 50 bis 60 Prozent vom Nettopreis vor- zunchmen, scheint mir denn doch viel zu weitgehend und über das Ziel hinausschicßend; durch eine so hohe Abschreibung würde einer seits der Verkäufer sich selbst in ganz ungerechtfertigter Weise schädigen, anderseits der Käufer in ebensolcher Weise bereichert werden. Eine richtige Bewertung des Lagers ist meines Erachtens nur auf Grund einer alljährlich stattfindenden genauen Lager aufnahme möglich. Ich habe in meinem Geschäfte seit Jahren den Modus durchgeführt, die Aufnahme des festen Lagers in vier verschiedenen Kolonnen zu bewerkstelligen: Kolonne I. Ordinärpreis der einzelnen Artikel. „ II. Einkaufs- oder Fakturwcrt der einzelnen Artikel. ,, III. °/g Abschreibung. „ IV. Netto-Lagerwert. Die Abschreibungen erfolgen jeweils an der Hand der vorher gehenden Jahresaufnahme, und zwar derart, daß die sogenannten Brotartikel des Sortimenters mit dem Einkaufs- oder Fakturwert in die II. und in die IV. Kolonne eingestellt werden, soweit sie sich in tadellosem Zustande befinden. Sämtliche übrigen Artikel werden von Fall zu Fall behandelt und dementsprechend Ab schreibungen von 10 bis 50 Prozent vom Einkaufs- oder Faktura wert vorgenommen. Wir müssen uns doch in erster Linie fragen, zu welchem Preise wir dieses und jenes Werk, das nicht eben zu den sehr gangbaren zählt, veräußern zu können glauben, und es wird dann bei gewissenhafter Prüfung und Würdigung der Verhältnisse sicher bald der richtige Maßstab für prozentuale Ab schreibung gefunden werden. Ich habe in meiner Praxis schon oft die Beobachtung gemacht, daß Werke, bei denen ich 20 bis 30 Prozent vom Einkaufswert abgeschrieben hatte, zufolge antiquarischer Gesuche im Börsenblatte, die ich pünktlich jeden Tag durchgehe und mit meiner Inventur vergleiche, einen ganz hübschen Nutzen gegenüber dem von mir als Netto-Lagerwert (Kolonne IV) eingesetzten Betrag erbrachten. Noch günstiger gestaltet sich dieser Nutzen gegenüber dem Netto-Lagerwert, wo es sich um Verkauf wenig gangbarer Artikel handelt, soweit solche direkt bei der Kundschaft durch per sönliches Vorlegen auf antiquarischem Wege veräußert werden können. In vielen Sortimenten stehen jahraus, jahrein feste Ar tikel in den Regalen, ohne daß es Prinzipal oder Gehilfen ein fällt, solche einmal diesem oder jenem Interessenten, der in das Geschäftslokal kommt, vorzulegen. Daß hier bei gewissenhafter Beobachtung der Kundschaft manches an den richtigen Mann ge bracht werden kann, hat mich die Erfahrung gelehrt. Wird in einem Sortiment jedes Jahr diese Art von Lager aufnahme streng durchgeführt, so ist es bei Uebergabc eines Ge schäftes ein leichtes, an der Hand dieser Aufnahme sich mit dem Käufer in einer, beide Teile befriedigenden und, was die Haupt sache ist, gerechten und redlichen Weise zu einigen. Solange frei lich der Sortimenter die Mühe einer solchen Aufnahme scheut, 503*
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