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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1899
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- Deutsch
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118, 25. Mai 1899. Nichtamtlicher Teil. 3825 18. ^.pril 1899. 6. I'. Vir. SiSLSl's KlusilrslisnllsnälA. (L. Idinnsmsnn) in I-sipenA ksrnsr: 90878. IVsAnsr, Krr., Op. 8. Dss Vlsrolisn vom Oläolr, k. ^sm. Odor, 8opr.-8olo u. Oroli. (od. 8troliinsti-.) HI.-^srA. 2 ^ 50 19. tlxril 1899. ^.ä. Lobltsollslr in Vrisn. 90879. Lrstrl, Lsrl, 8'Wssnsrllsd, k. 6ss. u. Olts. 1 ./L 25 80. — Untsrm Oiiobsum. llastt, 1. 2 8A»t. in. Otto. 1 ^ 25 ->). 81. — 0 krstsr, du iisrrliolisr, llostbsrsr 86listü. V7s1rsrlisd in. Odor sd llbit. 1 ^ 25 H. 20. ^.piil 1899. 1^7. Ltroocnrrtlr in Lsrlin. 90882. 0 lsit 2, Xsi-I, Op. 25. I'üvt 8slonstüolrs k. Otto. Oornpl. 3 83. — UinrslnsnsA. Ko. 1. Nsnustt. 1 ./7. 84. — do. Ko. 2. Odors-l. 60 85. — do. Ko. 3. IVallsr. 1 ^ 20 86. — do. Ko. 4. IVisASnliod. 75 o). 87. — dck. Ko. 5. IVsInsr. 1 ^ 50 88. — Op. 27. Visr llisdsr 1. Nsrro-8opr. in. kkts. Ko. 1. Itossn. 1 89. — Ho. 2. LsivilliAiinA. 1 ./7. 90. — Ko. 3. Uill mu-! 1 ^ 20 91. — Ko. 4. lotsr Wnnseli. 1 Llorsloluiuiixs-No. 20. Tipiii 1899. I'r. Listnor in l-sip^ig. 90892. Itiolitsr, ^.Ikr., Op. 8. Ko. 1. Wis dis Ksolitigsllsn, 1. Nebor. ksrt. n. 8t. 1 50 893. — Ko. 2. IVsnn dsr Ikrüllliu^ suk dis Lsrzs steift. 1 ^ 50 24. Nsrr 1899. 71. Ooppsrrrstll's VsrlsA in Hs^snsbur^. 90894. ^1t, 9.1K., Vsspsras in kssto ksntsoostss, 1. 4 8xst. ?srt. n. 8t. 2 ^ 40 ^ n. 95. ^.usr, dos., Op. 30. lntsviss ds 8soro oords dssu, k. 3 stimm. Krsusnolior m. OrAsIbsZItA. llsrt. n. 8t. 2 ^ n. 96. Nolilor, d. ö., Op. 17. Lest. III. Vsspsrss, t. 4 8^st. llsrt. n. 8t. 2 ^ 40 ^ n. 26. ^.prll 1899. Ldoll Lobltsolisl: in I-sipmA. 90897. Os.ro, ksnl, Op. 22. Ospriooi n. kurlssicsn. 6 Ldsvisr- stüolls. 2 50 -ß. 98. — Op. 23. ^Veiit Ldsvisrstnolcs. Kokt 1. 2 ^/7. 99. — do. Uski 2. 2 900. Losolist, llliom., Op. 117. Ois A'strsnAS tdnstsr, I. kdolior. ?srt. n. 8t. ! „L 40 1. OsnA, IVilii., Op. 30. Usr Nsnse5 Isdt nur sinmsl. Wisnsrlisd, k. 1 8^st. m. Otts. 1 25 Nichtamtlicher Teil Die Postgesetznovelle. Eine Zusammenstellung der Beschlüsse nach dem Berichte der Postkommisston des Reichstags über ihre in zweifacher Lesung beendigte Beratung der Postgesetznovelle giebt dem Gesetzentwurf das nachfolgend beschriebene, teilweise veränderte Aussehen. Die Bestimmung, daß das Porto für den gewöhnlichen Brief bis zum Gewicht von 20 Z (bisher 15) 10 H und darüber hinaus 20 H betragen soll, ist unverändert an genommen worden, ebenso die Bestimmung, daß der Reichs kanzler ermächtigt ist, den Geltungsbereich der Ortstaxe auf Nachbarorte auszudehnen. Die Vorlage wollte bekanntlich die Privatposten bestehen lassen und ihnen nur die Beförde rung verschlossener Briefe verbieten; außerdem wollte sie sie konzessionspflichtig machen. Die Kommission ist darüber hinausgegangen. Ihr Beschluß macht den Prioatposten vom 1. April 1900 ab ein Ende, denn sie schlägt einen Artikel III vor: »Anstalten zur gewerbsmäßigen Einsammlung, Be förderung oder Verteilung von unverschlossenen Briefen, Karten, Drucksachen und Warenproben, die mit der Auf schrift bestimmter Empfänger versehen sind, dürfen vom 1. April 1900 an nicht mehr betrieben werden.« Es ist wahrscheinlich, daß dieser Beschluß im Plenum durchdringen und zum Gesetz erhoben wird. Im Zusammenhänge mit diesem Beschluß, der die größeren Städte der bisherigen billigen Beförderung von Postsachen durch Privatanstalten beraubt, steht die Herab setzung des Portos für Briefe, Karten, Drucksachen und Waren proben im Stadt- und Nachbarverkehr. Diese Herabsetzung soll einen Ersatz für die bisherige billige Beförderung der Privat posten bieten. Sie ist nicht in das Gesetz ausgenommen, und zwar aus staatsrechtlichen Gründen nicht, denen sich die Mehr heit der Kommission angeschlossen hat. Die gesetzliche Fest setzung dieser Porti würde nämlich eine Verfassungsänderung bedingen. Der Staatssekrekär v. Podbielski hat aber in der Kommission eine Erklärung zu Protokoll gegeben, daß mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes die Gebühren für Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waren proben im Ortsverkehr des Reichspostgebiets in folgender Weise festgesetzt werden sollen: °>4i«„nl>lkchzlgster Jahrgang. s) für Briefe ohne Unterschied des Gewichts, frankiert 5 H nicht frankiert 10 b) für Postkarten 2 „ o) Drucksachen bis 50 x 2 über 50—100 Z 3 ., 100—250 Z 5 „ „ 250—500 Z io ., „ 500—1000 § 15 ä) Warenproben bis 250 Z 5 .. über 250—350 § 10 .. Der Vertreter Bayerns hat dazu erklärt, daß die Tarife im bayerischen Postgebiet bisher schon wesentlich niedriger seien. Ob die bayerische Postverwaltung die in Aussicht ge stellten Ermäßigungen einführen werde, könne er nicht bestimmt erklären, wohl aber Mitteilen, daß sie die Frage in wohl wollende Erwägung ziehen werde. Ueber die Entschädigung der bisherigen Privatposten und ihrer Angestellten bestimmt der Gesetzentwurf nach den Beschlüssen der Kommission folgendes: Art. IV. Den vor dem 1. April 1898 eingerichteten und seitdem bis zur Verkündigung dieses Gesetzes ohne Unter brechung betriebenen Privatbeförderungsanstalten und ihren Bediensteten, die infolge dieses Gesetzes Schaden erleiden, sind Entschädigungen nach den folgenden Bestimmungen zu ge währen: O Der den Anstalten zu ersetzende Schaden umfaßt auch den entgangenen Gewinn. Die Feststellung des entgangenen Ge winns richtet sich nach Z 252 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Jedoch darf die Entschädigung für den entgangenen Gewinn in keinem Falle das Achtfache des jährlichen Reingewinns übersteigen, den die Anstalt im Durchschnitte der vor dem 1. April 1898 liegenden drei letzten Geschäftsjahre erzielt hat. Das erste Geschäftsjahr nach Errichtung der Anstalt wird hierbei nicht in Betracht gezogen. Hat die Anstalt bis zum 1. April 1898 noch nicht vier Jahre bestanden, so wird der durchschnittliche Jahres betrag des Reingewinns in der Weise gebildet, daß der im Durch schnitte für den Monat nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres erzielte Reingewinn mit zwölf vervielfältigt wird. Als Reingewinn gilt die Roheinnahme aus der Beförderung der ihrem Betriebe auf Grund dieses Gesetzes entzogenen Gegenstände nach Abzug des dem Verhältnisse dieser Einnahme zur Roheinnahme aus dem gesamten Beforderungsqeschäft entsprechenden Teiles der Geschäftskosten. Zu den Geschäftskosten werden auch gerechnet die Abnutzung der ber Anstalt gehörenden Gebäude und Betriebsmittel, soweit sie 510
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