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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1899
- Sprache
- Deutsch
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118, 25. Mai 1899. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 3827 anstalten, außerdem auch an 66 anderen Schulen veranstaltet. Der unantastbare Gründerfonds, von dem nur die Zinsen! ver wendet werden dürfen, beträgt zur Zeit 197087 fl. Das Testament Alfred Nobels. — lieber das Testament Alfred Nobels sind jetzt endgiltige Bestimmungen getroffen. Wie aus Stockholm gemeldet wird, ist dort soeben der von den Delegierten ausgearbeitete Entwurf für die künftigen 'Statuten der Nobel stiftung bekannt gegeben geworden. Danach soll das zwischen 30 und 3b Millionen Mark betragende Legat in der Weise zur Verwendung gelangen, daß die Zinsen in fünf gleiche Teile geteilt werden und je einer davon demjenigen zufällt, der auf den Gebieten der Physik, Chemie, Physiologie oder Medizin, Litteratur oder Volksverbrüde rung im abgelaufenen Jahre das Hervorragendste geleistet hat. Die beiden ersten Preise (für Physik und Chemie) werden von der schwe dischen Akademie der Wissenschaften, der dritte von dem Karolinischen Institut in Stockholm, der vierte wieder von der schwedischen Akademie und der fünfte von einem vom norwegischen Storthing zu wählenden Ausschuß verteilt. Die erste Preisverteilung findet im Jahre 1901 statt. Es kann nur der mit einem Preise bedacht werden, der von zuständiger Seite schriftlich vorgeschlagen worden ist. Gesuche wegen Zuerkennung eines Preises, die von den betreffenden Bewerbern selbst herrühren, werden nicht berücksichtigt. Die Preis verteiler haben zu bestimmen, welche Personen im In- und Aus lande als zuständig zur Abgabe von Vorschlägen zu erachten sind. Solche Vorschläge sind in einer der skandinavischen Sprachen oder deutsch, englisch, französisch oder lateinisch abzufassen. Am 10. De zember jedes Jahres, dem Todestage Nobels, werden die Preise bckanntgegeben und die baren Beträge nebst Diplom den Aus gezeichneten zugesandt. Letztere sind dann verhalten, innerhalb sechs Monaten in Stockholm oder, falls sie mit dem fünften Preis ekrönt worden sind, in Christiania über den Gegenstand ihrer eistung einen Vortrag zu halten. VI. Deutscher Journalisten- und Schriftstellertag. Ambulanter Gerichtsstand der Presse. — Der Münchener Journalisten- und Schriftstcllerverein hat zu dem im Juli d. I. in Zürich stattfindendcn VI. Deutschen Journalisten- und Schriftstellertage, bezw. zu dessen Tagesordnung Stel lung genommen. Nachdem das bedauerliche Kapitel von dem ambulanten Gerichtsstand der Presse in jüngster Zeit wieder holt durch einige sehr markante Fälle bereichert worden ist, ist es Pflicht aller journalistischen Vereinigungen, den Kampf gegen den ambulanten Gerichtsstand ununterbrochen weiterzusühren. Der Verein beschloß daher, einen Antrag zur Tagesordnung des Züricher Journalisten- und Schriftstellertages zu stellen. Das Referat hat Herr vr. B. Bernheim übernommen. — Als Dele gierte wurden gewählt die Herren vr. Gg. Hirth, I. Ritter v. Schmaedel, Vr. B. Bernheim, W. Prager und H. Kästner. Außer den Delegierten werden noch zahlreiche Mitglieder des Vereins der Einladung der Züricher Kollegen Folge leisten. Villari-Stiftung zur Anregung und Unterstützung geschichtlicher Forschung. — Eine große Zahl hochangeschener Männer der Wissenschaft und des öffentlichen Lebens aller Länder hat sich zu folgendem Ausruf vereinigt: Pasguale Villari, der Verfasser der Geschichte des Giro- lamo Savonarola und derjenigen des Niccolö Machiavelli, vollendet ini November dieses Jahres das vierzigste Jahr seiner Thätigkeit als Universitätslehrer. Einige seiner Kollegen, Freunde, Verehrer und ehemaligen Schüler wünschen bei diesem Anlasse dem Historiker eine Ehrung zu erweisen, der von der Lehrkanzel und durch seine Schriften die Studien in so glänzender Art gefördert hat und sie in unermüdlicher Thätigkeit fördert. Statt der Veranstal tung irgendwelcher Festlichkeit erschien ihnen als die am besten geeignete Ehrung diese: eine Villari-Stiftung ins Leben zu rufen, die den historischen Studien für die Dauer Anregung und materielle Unterstützung zu gewähren bestimmt ist. Die näheren Bestimmungen bleiben demjenigen Vorbehalten, dessen Namen die -Fondazione Villari- tragen wird. Die Vereinigung derer, die diese Ziele verwirklichen wollen, umfaßt 155 Persönlichkeiten, meist Angehörige der Nationen, in deren Sprachen die Werke Villaris erschienen sind. Im engeren Kreise sind bisher ca. 28000 Lire Jt. gezeichnet worden. Beiträge aus Deutschland werden von dem Bankhause French, Lemon L Co., Florenz, Via Tornabuoni, 2—4, bis zum 15. Juni entgegengenommen. Kalenderreform in Rußland. — Das russische Ministerium für Volksaufklärung wurde amtlich benachrichtigt, daß bei der unter dem Präsidium des Kaisers Nikolaus stehenden russischen astronomischen Gesellschaft eine besondere Kommission zur Beratung der Kalenderreform eingesetzt wurde. VerlinerKun st druck- und Verlagsan st altvorm.Kauf mann. — Der Reingewinn beträgt 92471 ^; die Geschäftsleitung schlägt eine Dividende von 4'/2°/o (gegen 4"/o im Vorjahre) vor. Kunstausstellung. — Die Ausstellung der Berliner Sezession in dem neuen Kunstheim neben dem Theater des Westens hat sich seit ihrer Eröffnung außergewöhnlich zahlreichen Besuches zu erfreuen. Auch die Verkäufe lassen sich, wie berichtet wird, gut an. Die Perle der Ausstellung, Leibls -Dorfpolitiker-, ging für nahezu 100000 in anderen Besitz über; das Bild war über schau vorher lange nicht mehr im Eigentum des Künstlers. Ferner haben Corinths heimziehende Bacchanten, Staffens Elysium und Trübners Kürassiere bereits Liebhaber gefunden. Ein anderes Prachtstück der Ausstellung, Böcklins -Ncssus und Dejanira-, ist schon im Privatbesitz. Es wurde noch das jüngste Werk des Meisters erwartet, ein Triptychon; der Privatbesitzer will es jedoch leider nicht hergeben. Auch auf ein anderes Meisterwerk, Lieber manns -Schusterwerkstatt-, mußte verzichtet werden. Die Landes kunstkommission hat das Bild für die Nationalgalerie angekauft, und die Museumsvcrwaltung will es nun der Sezession nicht über lassen. Das Werk war in Deutschland noch nicht ausgestellt; Liebermann sandte es 1884 auf den Pariser Salon, wo es mit dem -Waisenmädchen von Amsterdam- in den Besitz des Sängers Faure überging. — Am ersten Pfingstfeiertage war vom Katalog bereits die erste Auflage vergriffen. Es wird noch eine Liebhaber- Ausgabe in einer kleinen Anzahl hcrgestellt, gedruckt auf Japan papier und gebunden mit den reizvollen Buchpapieren, die Leisti- kows Bruder und Schwägerin bemalt haben. Personalnachrichten. ff Paul Mai unke. — Der früher viel genannte Centrums abgeordnete vr. Paul M ajunke, Pfarrer in Hochkirch, ist am 21. d. M. gestorben. Er war geboren am 14. Juli 1842 in Groß- Schmograu in Schlesien. Nach mehreren Jahren praktischer Seel sorge übernahm er zur Zeit des Vatikanischen Konzils die Redaktion der -Kölnischen Volkszeitung» und 1871 die der -Germania- in Berlin, die er bis 1878 leitete. Seit 1874 gehörte er als Vertreter des Kreises Trier-Stadt dem Reichstage, seit 1878 als Vertreter des Kreises Geldcrn-Kempen dem preußischen Abgeordnetenhause an. Er legte jedoch beide Mandate im Jahre 1884 nieder, um das Amt eines Pfarrers in Hochkirch bei Glogau zu übernehmen, das er bis zu seinem Tode innehatte. Er war eine der markantesten Persönlichkeiten der klerikalen Partei. Eine Reihe von ultramon tanen Tendenzschriften, die seiner Zeit viel Aufsehen und manche berechtigte Entrüstung verursacht haben, ging aus seiner Feder hervor. Er schrieb u. a.: Geschichte des Kulturkampfs in Preußen — Geschichtslügen (anonym) — Ludwig Windthorst — Luthers Lebensende — Luthers Testament an die deutsche Nation. Sprechsaal. Anfrage. Darf ein Verleger die für seinen Verlag festgesetzten Ladenpreise nach seinem Belieben einzelnen Firmen gegenüber aufheben? Der Verleger einer größeren Serie von Konkurrenzartikcln hat die von ihm verlegten Werke ins Börsenblatt und in die Kataloge aufnehmen lassen und somit die Ladenpreise festgesetzt; nun hat aber der betreffende Verleger einer großen Reihe von Firmen — wohl aus deren besonderes Verlangen — die mündliche und schriftliche Zusicherung gegeben, die Ladenpreise habe er auf gehoben, und die Verkaufspreise für seine Verlagsartikel könnten ganz nach Ermessen der betreffenden Firmen festgesetzt werden. Nun entstehen die Fragen: 1. Darf ein Verleger die einmal festgesetzten Ladenpreise nach seinem Belieben aufheben? 2. Vermag die oben erwähnte Zusicherung seitens des Verlegers den Sortimenter, der im Vertrauen auf diese Zusicherung die betreffenden Werke unterm Ladenpreise anzeigt und verkauft, vor Einleitung des Ausschließungsvcrfahrens aus den buch händlerischen Vereinen zu schützen? Antwort der Redaktion. — Die obigen Fragen beantworten sich aus den §8 2, 3 und 4 der Restbuchhandelsordnung des Börsen vereins vom 16. Mai 1897. — Wir bitten um Aussprache. 510*
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