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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1) Die gewählte Kommission von sechs Mitgliedern, 2) dreißig Deputierte aus den Kreis- und Ortsvereinen, 3) etwa vier Vertrauensmänner. Das macht zusammen eine Kommission von vierzig Köpfen!!! Sollte eine so zahlreiche Körperschaft mit der vorliegenden Materie nichts anzufangen wissen? Hoffen wir das Beste! Bei Philippi, ich wollte sagen übers Jahr, sehen wir uns wieder! — Für den zu erhoffenden Fall von positiven Vorschlägen mit lebensfähiger Kraft dürfte die Lehrlings-Kommission von sich behaupten können, einen Ausnahmefall geschaffen zu haben! Einen erfreulichen allerdings, doch Zukunftsmusik will ich hier nicht aufspielen, sondern nunmehr mit einigen kurzen Griffen aus Dur nach Noll hinübermodulieren — also in das zweite Hauptthema des ganzen Kantate-Satzes: die Ausnahmefälle!!! Aus der gedruckten Tagesordnung wirst Du, lieber Freund, schon ersehen haben, daß der vom Verband Hannover-Braun- schweig eingebrachte Antrag gar kein Antrag war, sondern eine Frage. — Kurz ausgedrückt, handelte es sich bei dieser Frage nicht um ein »Warum«, sondern um ein »Was ist.« — Es erscheint mir nicht zweifelhaft, daß die Antrag- resp. Frage steller um eine richtige Antwort gar nicht verlegen gewesen sind; sie wollten nur von maßgebender Stelle gern bestätigt hören, was sie selbst sehr gut wissen! Wer sollte auch nicht wissen, was eigentlich der Wortlaut des Z 3 Ziffer 5 b unserer Satzungen bedeutet! Als die große Versammlung zu Frankfurt a. M. im Jahre 1887 tagte, da handelte es sich um eine Enbloc-Annahme der Satzungen, wobei verlegerischer- seits dieser Wortlaut als eine eoväitio sine gna non — unter Hinweis auf einen bestimmten Fall — gefordert wurde. Nie mand hat aber damals gedacht oder gar gewollt, daß durch die Bestimmung: »Verlegern ist es in Ausnahmefällen ge stattet« u. s. w., diesen das Recht zugesprochen werden solle, in ganz beliebiger Weise direkt und zu ermäßigten Preisen liefern zu dürfen. Da die Satzungen sonst nichts darüber festsetzen, daß der Verleger direkt ans Publikum liefern dürfe, so kann eine sinngemäße und loyale Auslegung des Z 3 Ziffer 5 b doch nur dahin gehen, daß es dem Verleger im all gemeinen nicht gestattet sein solle, denn die Bezeichnung: »in Ausnahmesällen« schließt die Regel doch sicherlich aus! Diese Anschauung hat auch früher bestanden, und die Ver fasser jenes Wortlautes haben sich gewiß nicht träumen lassen, welche unheilvolle Praxis seitens einzelner Verleger sich daraus entwickeln würde. Wir haben aber gesehen, daß die Praxis das Sortiment zu umgehen, immer mehr um sich greift und die Existenz des letzteren ganz empfindlich schädigt. Ist es doch heute bereits zur Thatsache geworden, daß einzelne Ver lagshandlungen schon vor Erscheinen eines Buches dessen Laden preis völlig illusorisch machen, indem sie mit billigen An geboten durch Rundschreiben rc. an Vereine, Gesellschaften, sowie an einzelne Interessenten in der ungeniertesten Weise Vorgehen I — Und dann wundert man sich noch, wenn der durch solche Manipulationen lahm gelegte Sortimenter vielleicht hier und da unlustig wird und beim Vertrieb von Novitäten sich lau zeigt! — Der Verleger kann mit seinem Eigentum machen was er will, das ist ein vielbeliebtes Schlagwort geworden! Ich ineine nun: gewiß, er kann es, sofern er es darf — er darf es aber nicht, oder er sollte es vielmehr nicht wollen, sofern er nicht durch die Umstände dazu genötigt wird, und solange er sich sagen muß, daß er der mit helfenden Hand des Sortimenters nicht zu entbehren vermag. Glaubst Du nicht auch, lieber Freund, daß diese Auf fassung die Sachlage richtig beurteilt? — Laß uns doch mal zurückblicken auf die ganze Vergangenheit des deutschen Buch handels, laß uns ferner dessen Organisation und Macht stellung in Betracht ziehen! Müssen wir uns da nicht sagen, daß nur durch harmonisches Zusammenwirken von Verlag und Sortiment das große Band geschlungen werden konnte, das alle guten Elemente des Buchhandels fest verbindet! Ist nicht gerade dadurch der deutsche Buchhandel zu hohem und vielfach beneidetem Ansehen gebracht? Und das sollte nicht mehr sein — das sollte alles unwiederbringlich ver loren gehen, weil durch eine Anzahl egoistisch handelnder Berufsgenossen an den Grundmauern, aus denen wir alle stehen, ungestraft gerüttelt wird!? Sollte da nicht in uns allen der Wille lebendig werden: einer für alle — alle für einen — mit dem Zusatze jedoch: alle gegen einen, wenn es sein muß!? Entschuldige, lieber Freund, daß ich so weit ausgeholt und vorgegriffen habe — es ist aber nur scheinbar der Fall, denn das, was ich Dir soeben vorgetragen habe, ist nichts weiter als der Ausfluß derjenigen Gefühle und Meinungen, wie solche an den Tagen vor Kantate in Leipzig im Kreise vieler Kollegen hervorgetreten sind. Diese Darlegung hat mir weniger Schwierigkeiten bereitet als die Festnagelung der »Ausnahmefälle« unserer Kollegen von Hannover- Braunschweig! Die Verhandlungen in der Delegierten versammlung zeigten unwiderleglich, daß die Fragestellung an die Hauptversammlung gar nicht gelangen durfte! Börsenvereinsvorstand und Vereinsausschuß hatten sich in völliger Uebereinstimmung dahin geäußert, daß eine Inter pretierung der Satzungen durch die Hauptversammlung unzulässig sei, weil das eine Satzungsänderung bedeute, die nicht auf der Tagesordnung stand! Die Besprechung in der Delegiertenversammlung ergab das gleiche Resultat, und daher entschlossen sich die Antragsteller, ihre Frage zurückzuziehen. Solltest Du dazu fragen wollen: ja, wie konnten denn die Kollegen von Hannover-Braunschweig überhaupt so thöricht sein, in der von ihnen beschlossenen Weise vorzugehen, so kann ich Dir darauf nur entgegnen: 8i tiwnissss!, denn ihre Absicht war weise und gut und ergab daher auch in moralischer Beziehung einen sehr zufrieden stellenden Erfolg! — Ich sehe hierbei wiederum ein Kopfschütteln von Deiner Seite — ja lieber Freund, wer immer zu Hause bleibt und sich um Vereinssachen nicht kümmert, dem fehlt naturgemäß auch das richtige Verständnis für mancherlei! Da Du mir aber vor kurzem reumütig Besserung gelobt hast, so will ich Deinen dunklen Buchhändlergeist etwas erleuchten. — Merke wohl auf, die Sache nahm nun folgenden Verlauf: Auf der Hauptversammlung ergriff mein lieber Freund Benno Goeritz- Braunschweig das Wort und legte, nachdem er den Antrag als solchen zurückgezogen hatte, in wohl durchdachter und be arbeiteter Ausführung die Beweggründe dar, die ihn und seine Genossen veranlaßt hatten, die Frage: »was ist ein Ausnahmefall« überhaupt aufzuwerfen. — Bei dieser Ge legenheit haben wir, und mit uns hoffentlich auch einige Leute, die eine besondere Vorliebe für Ausnahmefälle besitzen, alles erfahren, was gesagt werden konnte zur richtigen Würdi gung der vorhin gekennzeichneten, von manchen Verlegern in so bedauerlicher Weise geübten Praxis! In dem Bericht über die Verhandlungen der Kantate-Versammlung im Börsen blatt enrpfehle ich dir den Wortlaut der von Herrn Goeritz vorgetragenen Erklärung genau zu studieren. Man kann daraus ersehen, wie »herrlich weit« wir es bereits gebracht haben und wohin wir unzweifelhaft noch kommen werden, wenn nicht der Kampf von allen gegen einen so aufgegriffen wird, wie es seither noch niemals geschehen ist. — Damit meine ich, daß man seither nur die Sortimenter-Sünder beim Schlafittchen gekriegt hat, während man den Verleger-Sünder hat gehen lassen! Die Erklärung des Börsenvereins - Vor standes, die zu der Frage der »Ausnahmefälle« abgegeben wurde, berechtigt aber zu guten Hoffnungen! Du kannst Dir wohl denken, daß über die Ausnahme-
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