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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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4-170 Nichtamtlicher Teil. 139, 19. Juni 1899. erscheint, lange Zeit bereitwilligst geführt, wofür ihm, wie auch Kollegen Schneider für die an Stelle des Kollegen Seibt freiwillig übcrnoninicne Expedition der Warte der Dank der Vereinigung hierdurch ausgesprochen sei. -Die Bereinigung hat von vielen Seiten rege und wirksamste Unterstützung erfahren; allen, die an ihrem Ausbau mitgewirkt haben, besonders dem früheren Vorstand, den Kollegen Firnhaber. Kaplick, Schumann, Volkmcr, die dem Centralvorstand ihre Aemter im November v. I. übergaben, sei, ebenso wie den Vorständen der Landcsvereinigungen hcrzlichst gedankt. Besonders sei hier noch des Kollegen Rührig dankbar gedacht, der bei Gründung seiner Selbständigkeit von uns schied, ohne indessen sein oft durch aufopferungsvollste Thätigkeit bezeugtes warmes Interesse für die Vereinigung zu verlieren. -Nur durch das wahrhaft einmütige Zusammenwirken aller war es möglich, mit Erfolg auf dem betretenen Wege fortzuschreiten. Die gleichmütige Einmütigkeit, die wir erhoffen, wird gewiß dazu beitragen, unsere Vereinigung auch ferner zu stärken und zu weiterer Blüte zu entfalten. - Stellennachweis. -Wohl zu den wichtigsten Einrichtungen, die die Allgemeine Vereinigung deutscher Vuchhandlungsgehilsen vor nunmehr zwei Jahren für ihre Mitglieder geschaffen hat, gehört und wird stets gehören der -Stellennachweis». Wie sehr die Bedeutung und Nützlichkeit dieser Einrichtung anerkannt ist, erhellt wohl am besten aus dem ungeheuren Umfange, den der Stellennachweis namentlich im jetzigen verflossenen zweiten Geschäftsjahr ge nommen hat. Um so bemerkenswerter ist der Umfang, bezw. die Ausdehnung unserer Einrichtung, wenn man die doch immerhin noch kleine Mitgliederzahl unserer Vereinigung berücksichtigt, für die allein doch der Stellennachweis bestimmt ist. Nicht weniger als ca. 480 Postsendungen sind in den kaum elf Monaten vom 1. Juli 1898 bis heute eingcgangen, mehr als 1100 sind dagegen in derselben Zeit ausgegangen, teils Drucksachen, Karten und Briefe. Während dieser Zeit konnte der Stellennachweis den 171 Bewerbern, die denselben benutzten, 309 offene Stellen mitteilen. Von diesen 171 Mitgliedern meldeten uns 92, daß sie anderweitig Stellung gefunden haben. Außerdem meldeten sich auch eine größere An zahl Kollegen, die nicht Mitglieder unserer Vereinigung waren, oie natürlich auf Grund der Satzungen und im Interesse unserer Mitglieder abgewiesen wurden. -Einen sehr großen Teil der uns gemeldeten Vakanzen haben wir erfreulicherweise wiederum den Herren Prinzipalen zu ver danken, die wohl in Erkenntnis des hohen Wertes dieser unserer Einrichtung in dankenswerter Weise uns unterstützten. Ganz be sonders haben wir diesen Umstand wohl der Anfang Februar d. I. versuchsweise erfolgten allgemeinen Versendung eines besonderen Rundschreibens an die gesamte Prinzipalität zuzuschreiben. Noch ständig ist der Erfolg dieses Rundschreibens wahrzunehmen; denn nicht nur wurden uns aus dem beigefügten Meldeschein solche Stellen mitgeteilt, die sofort oder zum Apriltermin zu besetzen waren, sondern auch noch jetzt laufen ständig Mitteilungen ein, ein Beweis, daß die Prinzipalität unser Rundschreiben beachtet und für eintrctende Vakanzen zurückgelegt hat. Die Einrichtung, unfern stellesuchenden Mitgliedern auch den Stellenbogen des Börsen blatts auf die Dauer von vier Wochen auf Kosten der Allgemeinen Vereinigung zu liefern, wurde 106 mal beansprucht. Diese Ver günstigung, die doch unserer Kaffe alljährlich ein großes Opfer auserlegt, darf aber auch nur von solchen Mitgliedern benutzt werden, die sich in thatsächlich gekündigter Stellung befinden. Alle die zahlreichen Mitglieder aber, die sich in völlig ungekündigter Stellung befinden und die Vakanzenlisten des Börsenblattes nur wünschen, um vielleicht gelegentlich einen besseren Posten zu er haschen und erst nach Finden eines solchen ihre bisherige Stellung zu kündigen, alle diese Mitglieder müssen im Interesse unserer Kasse den Stellenbogen des Börsenblattes sich auf eigene Kosten bestellen. -Was nun die Auskunftserteilung betrifft, so ist die Leitung leider recht oft in eine sehr unangenehme Lage gekommen. Aus künfte, die unsere Mitglieder über einzelne Handlungen, Städte rc. erbitten, müssen naturgemäß umgehend beantwortet werden. Eine sofortige Erledigung kann jedoch (wie ich schon sagte -leider») in den meisten Fällen nicht erfolgen, weil uns das dazu gehörige Material noch fehlt und wir somit über die Verhältnisse in den einzelnen Handlungen und Städten selbst nicht unterrichtet sind. Daß wir noch kein umfangreicheres Material in den Händen haben, liegt zum größten Teil an der Nachlässigkeit unserer Mit glieder. Nicht nur, daß Stellungsuchende Fragebogen von ihren Ortsgruppen erhalten können, so erhält auch jeder Bewerber von der Leitung stets zuerst den gleichen Fragebogen mit der Geschäfts ordnung des Stellennachweises zugeschickt. Trotzdem kommen von diesen Fragebogen kaum 10 Prozent ordnungsgemäß ausgefüllt zurück. Es wäre deshalb wünschenswert, daß jedes Mitglied einen Fragebogen ausfüllt. Ein sehr brauchbares Muster eines solchen Fragebogens, der ja durch die Ortsgruppen verteilt werden könnte, hat uns Kollege Hermes durch die -Warte- Nummer 30 geboten, lieber je mehr Stellen wir auf diesem Wege Auskunft erhalten, desto besser. Denn nur dann kann der Stellennachweis seinen Mitgliedern in jeder gewünschten Weise und sofort aufwarten, wenn er ein möglichst umfassendes Aktenmaterial in Händen hat.» Die Versicherung der Vuchhandlungsgehilsen gegen Stellenlosigkeit. (Vergl. Börsenblatt Nr. 129.) In Nr. 129» fordert Herr F. I. Kleemeier zum Schluß seines interessanten Artikels zur Mitarbeit an der Gründung einer Versicherung stellenloser Buchhandlungsgehilfen auf. Ohne auf die aufgeworfenen theoretischen Fragen, die ja in mancher Beziehung zur Kritik herausfordern, einzugehen, will ich nur meiner Verwunderung Raum geben, daß Herr Klee meier bei seiner sonstigen Beschlagenheit in dieser Frage von der Existenz einer solchen Versicherung im Buchhandlungs gehilfenstande nicht genügend unterrichtet ist. Zwar sagt er; »Die Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen sammelt schon seit längerer Zeit für Stellenlose und hat also in dieser Beziehung eine gewisse Priorität«. Doch lautet gleich der nächste Satz: »Mit gelegentlichen Schenkungen ist aber der großen Mehrheit nicht gedient«. Hieraus wird jeder entnehmen, daß die Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen eine Art Almosengabe und keine Ver sicherung gegen Stellenlosigkeit plane. Diese Ansicht ist jedoch durchaus irrig, wie man aus deren Satzungen ersehen kann: II, 2. Die Ziele der Vereinigung sollen hauptsächlich er reicht werden durch o) kostenfreien Stellennachweis, ä) Unterstützung der Mitglieder bei Stellenlosigkeit; und V, 9. Jedes Mitglied ist berechtigt, a) den Schutz und die Unterstützung der Vereinigung zu genießen, b) alle Vereinseinrichtungen zu benutzen, gemäß den besonderen Bestimmungen darüber. Ueber die besonderen Bestimmungen kann der Central vorstand der Vereinigung gewiß Herrn Kleemeier zur Genüge mit Auskunft dienen. Durch Beschluß der zu Pfingsten d. I. in Berlin ab gehaltenen Hauptversammlung der Vereinigung wurde die Funktion der Versicherung, die ursprünglich im Jahre 1900 beginnen sollte, verschoben. Es ist für jeden Einsichtigen klar, daß sich mit circa 1000 Mitgliedern, bei so niedrigen Beiträgen (1 59 pro Quartal) und vorläufigem Fehlen der statistischen Unterlagen, eine so einschneidende Angelegen heit nicht im Handumdrehen erledigen läßt. L—Ks. Kleine Mitteilungen. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. — Von einem Vortrage über Sie richterliche Anwendung des Gesetzes gegen un lauteren Wettbewerb, den der Reichstagsabgeordnete Oberlandes gerichtsrat Roeren in der letzten Sitzung des deutschen Vereins zum Schutz des gewerblichen Eigentums in Berlin gehalten hat, berichtet man der Allgemeinen Zeitung von dort: Der Vortragende suchte, indem er von einer Kritik der Judi katur im einzelnen, soweit sie nicht als letzte Entscheidung des Reichsgerichts vorliegt und deshalb nur lokale Bedeutung für sich beanspruchen kann, absah, in den Hauptzügen die Difformität in den richterlichen Entscheidungen über den unlauteren Wettbewerb darzustellen, die er in erster Linie auf die Neuheit der Materie, sodann auf die Verschiedenheit der lokalen Geschäftsgebräuche und ganz besonders auf die ganz verschiedene Geneigtheit und Be fähigung der Richter zurückführte, sich in die praktischen An schauungen des Gewerbetreibenden hineinzuleben. Diese Difformität werde sich noch Jahre hindurch zeigen, bis eine Gleichheit der An schauungen sich herausgebildet haben werde. Als Mitschöpser des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb habe der Vor-
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