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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1899
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- 1899-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1899
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- Deutsch
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139. 19. Juni 1899. Nichtamtlicher Teil. 4471 tragende an der Beobachtung seiner Wirkungen lebhaftes Interesse gehabt und halte an seiner Anschauung heute nach dreijähriger Wirksamkeit des Gesetzes fest, daß es dem soliden Handel und Gewerbe Schutz zu gewähren völlig ausreichend sei, vorausgesetzt, daß es im richtigen Geiste gehandhabt werde. In Frankreich und Belgien, wo nach Artikel 1382 des oocks civil die Schadenersatz pflicht für den Schädiger frcnider Interessen bestehe, und wo die Rechtsprechung in engerer Fühlung zum praktischen Leben stehe, als in Deutschland, bestehe ein wirksamerer Schutz gegen die unlautere Konkurrenz als selbst bei uns trotz des Gesetzes. Bei uns gelte trotz Köhlers Bemühungen noch das Prinzip der freien Konkurrenz selbst beim Reichsgericht als entscheidend, und nur wenn Mittel im Geschäftsgebaren zur Anwendung kämen, die gegen eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift verstoßen, sei man zu deren Verfolgung geneigt. Um die illoyalen Mittel dem Richter vorzuführcn, habe das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Spezialisierung solcher Mittel anfgeführt, die verfolgt werden sollen. Keineswegs aber solle sich die Jndikatur auf Einzelfälle beschränken, vielmehr solle das Gesetz dem Richter eine Hilfe bieten, den ganzen unlauteren Wettbewerb zu treffen. Doch unsere Richter traten in diesem Sinne nicht an das Gesetz heran, und daher stammten die Urteile, die dessen wohlthätige Wirkung hemmen müßten. Man lege das Gesetz zu engherzig aus, und namentlich habe man die lügnerische Reklame, gegen die sich 90 Pro zent der Prozesse richteten, und insbesondere die -Ausverkäufe- nicht zu treffen gewußt. Der Vortragende halte das Gesetz für nicht schuldig an dieser Wirkung, die eine Mißstimmung im Publikum erregt habe. Die Interpretation der -unwahren Angaben that- sächlicher Art- im H 1 des Gesetzes habe man zu streng genommen und damit die Absicht des Gesetzgebers nicht getroffen. Der Redner plaidierte deshalb für die Streichung dieser Worte -thatsächlicher Art» aus dem Texte des Gesetzes. Die formalistische Auslegung sei nach seinen Ausführungen schuld an der zu schwachen Wirkung des Gesetzes, nicht dieses selbst, das er nach Prüfung aller darauf zurückgehenden Entscheidungen nicht für abänderungsbedürftig erkläre. Die strenge formalistische deutsche Auslegung, sonst ein Schutz für die Rechtssicherheit, sei bei der gewerblichen Schutzgesetz gebung nicht angebracht. Die Bestrebungen nach Ausdehnung gewerblicher Sondergerichte führten zur Schädigung des Ansehens der ordentlichen Gerichte. Allein die Verquickung der civil- und der strafrechtlichen Verfolgung im Gesetz befördere, wie der Re ferent zugcbe, die formalistische Auslegung. Es sollen alte und neue illoyale Praktiken durch das Gesetz getroffen werden, und von einer unermüdlichen Kritik, die von Seiten der Presse und der gewerblichen Verbände und Vereine an allen Entscheidungen geübt werde, die dem Rechtsgefühl dem unlauteren Wettbewerb gegen über nicht entsprächen, hoffe der Redner eine Einwirkung auf die Richter für deren Auslegung. Er verkenne keineswegs die er zieherische, moralische Wirkung, die das Gesetz bisher schon aus- ausgeübt habe. Die Lage des Kleinhandels. — Den Ursachen des Nieder ganges des Kleinhandels in Deutschland geht eine Schrift der Handelskammer in Hannover (-Die Lage des Kleinhandels in Deutschland-) auf den Grund. Sie findet die hauptsächliche Ur sache des Uebels in der Ueberfüllung des Kleinhandels selbst: -Wenn man von der Bedrängnis des Kleinhandels, von den häufigen Konkursen in diesem Berufszwcige spricht, so sucht man die Ursache meist in der Konkurrenz der Großbetriebe im Handel. Warenhäuser, Konsumvereine, Wanderlager, Beamtenvereine, Auktionen u. s. w. werden fast ausschließlich als die Feinde des Kleinhandels bezeichnet. Sie sind es auch, aber meist nur in den großen Städten, ihr Wirkungskreis im Gesamtbereiche der Volks wirtschaft ist aber in der Gegenwart immerhin noch ein beschränkter. Zu sehr wird aber durch den mit Recht voll gewürdigten Kampf zwischen dem Groß- und dem Kleinbetriebe im Handel die Auf merksamkeit von einem anderen Uebel abgclenkt, das sich im Klein handel selbst mit jedem Jahre mehr breit macht. Es ist das die, zum Teil sehr starke Ueberfüllung des Detailhandels, und zwar vielfach durch Existenzen, die sowohl infolge Kapitalmangels als auch durch Mangel an kaufmännischer Bildung, an Waren- und Branchekenntnis nicht die Eignung zu diesem Berufe haben. Die Folge der zahllosen, wenig lebenskräftigen oder lebensunfähigen Geschäfte ist die Verringerung des Kundenkreises der soliden Geschäfte, die Geschäftsunkosten dieser steigen, was wieder in höheren Warenpreisen oder verringerter Qualität der Waren Aus druck findet. Dies veranlaßt wieder die Konsumenten, zu Konsum vereinen zusammenzutreten, und reizt anderseits kapitalkräftige Unternehmer an, durch günstigere Verkaufsbedingungen in Waren häusern, Bazaren u. s. w. die Kundschaft an sich zu locken.- Die Schrift führt für ihre Behauptungen eine Reihe von Beispielen an: -In Hannover-Linden stieg die Zahl der Eisenwarcn-Detail- eschäfte von 1862 bis 1896 von 1 auf 32, der mit einem Handwerks- etricbe verbundenen Nebengeschäfte in Kleineisenwaren zwischen 1883 und 1896 von 1 auf 7. Jni Jahre 1862 zählte man dort 9967 Einwohner aus ein Eiscnwaren-Detailgeschäft, 1896 nur 4678 Einwohner. In Heidelberg konkurrierten 1866 drei, 1897 dagegen 27 Cigarrenlädcn miteinander; in Alt-Leipzig (ohne Vororte) stieg zwischen 1880 und 1897 die Zahl der Cigarrenhandlungcn auf das Dreifache, die der Droguen- und Farbwarcnbranche auf das Doppelte. In 14 Kleinstädten des Handelskammerbczirkes Villingen (Groß- hcrzogtum Baden) stieg zwischen 1866 und 1897 die Zahl der Kleinhandclsgeschäfte von 142 auf 384, und während 1866 auf je 10 Geschäfte 1806 Einwohner entfielen, zählte man auf 10 Ge schäfte 1897 nur 917 Einwohner. In Rudolstadt haben sich die Manufaktur- und Kurzwarengeschäfte seit 1866 verdoppelt.- Alle diese Ziffern geben nur Beispiele der allgemeinen Ent wickelung; wohl überall leidet der Kleinhandel an Ueberfüllung. Daß das Uebel auch im buchhändlerifchen Kleinhandel wuchert, ist unseren Lesern bekannt. Ferienkurse. — Die diesjährigen Marburger Ferienkurse für Lehrer mit Vorlesungen und Uebungen in deutscher, französi- fcher und englischer Sprache finden in der Zeit vom 17. bis 29. Juli und vom 2. bis 15. August (eventuell auch noch vom 17. bis 31. August) statt. Vorlesungen halten die Herren Ino. Bauer, Prof. Brandt, Prof. Disse, Or. Finck, Hermann, Prof. Natorp, Prof. Metor, Prof. Chabot, Or. Doutrepont, Gruny, Prof. Jouffret, Or. P. Passy, Edwards, Or. Heath, Prof. Herford, Prof. Moore, Smith und Tilley. Uebungen veranstalten ör. Schellenberg, Lektor Tilley, Mme. Nansson und Fräulein Klein. Ausführliche Programme werden auf Verlangen von Oscar Ehrhardts Universitäts-Buchhandlung unentgeltlich versandt. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Nonalllolls Nittsilungsn äss UnolldancklunAS - dsdilkon Vorsin8 ?u UoipriA. IV. ilalrrAanF (66. Vsrsivsjadr), Hr. 6. luvi 1899. 4°. 1 ölalt. Intloralur - ^.usrmZ (Nsckirnv) a. ä. ksiolls - lKsckimnai - -VnLsipor. XXIV. Ial>r--s,vA. Hr. 12, 16. luni 1899. 4". 8. 149—162. VsrlaAsduolllwnckluv^ L. XonsAsn in UsixriA. Lidliollwoa Hpiva quiuta. öünltss öaAsr-Vsrrsioluüs8 von asllorou null nsusron XVsrlcsn ckor alpinsn Inllsrslur, au8As^sdgn von Lck. Voi^l'8 HaollkolAsr (k. öoollmann) in ^Vis8daclsn. 8". 90 8. 1579 Nrn. Aus dem Antiquariat. — Die umfangreichen Bibliotheken der verstorbenen Herren Propst Treblin und Pastor omer. Trcblin sind durch Kauf in den Besitz des Antiquariats Wilhelm Koebner in Breslau übergegangen. Im Herbst d. I. wird ein Katalog darüber erscheinen. In der zweitgenannten Bibliothek ist besonders eine zahlreiche Sammlung von theologischen Broschüren, Streit schriften rc. von den sechziger Jahren bis auf die neueste Zeit beachtenswert. Bahnhofsbuchhandel in Frankreich. — Unter dem Kaiserreich erhielt die Pariser Buchhandlung Hachette L Cie. das alleinige Recht, in den französischen Bahnhöfen Büchcrstände einzurichten und Bücher zu verkaufen. Dieses Privileg hat wesentlich dazu mitgewirkt, daß sich das Haus Hachette zur größten Buch handlung Frankreichs entwickelt hat. Für die Westbahn läuft das Alleinrecht der Firma am 1. Oktober d. I. ab. Bei der neuen Vergebung wurde es für 220000 Frcs. dem Verleger Fasqnelle zugeschlagen, während Hachette von jeher nur 60000 Frcs. be zahlt hat. Ehrung Gabelsbergers. — Aus München wird berichtet: Der Prinzregent genehmigte die von den deutschen Gabelsbcrger- Stenographenvereinen erbetene Aufstellung der Büste Babelsbergers in der Ruhmeshalle bei der Bavaria in München. Zum VI. Allgemeinen Deutschen Journalisten- und Schriftstellertag in Zürich. —Wie der -Allgemeinen Zeitung» mitgeteilt wird, zeigen sich die schweizerischen Verkehrsanstalten ehr entgegenkommend für die Teilnehmer am VI. Allgemeinen Deutschen Journalisten- und Schriftstellertag in Zürich. So haben außer der Arth-Rigi-Bahn neuerdings freie Fahrt für die Teilnehmer zugesagt: die Beatenberg-Bahn, Brienz-Rothorn- Bahn, Wengernalpbahn, Uetli-Bergbahn, Sihlthal-Bahn, Jung frau-Bahn, Stanserhorn-Bahn, Schweizerische Südostbahn, Visp- Zermatt-Bahn, Vitznau-Rigi-Bahn. Auch die Direktion der Dampfschiffgesellschaft auf dem Thuner und Brienzer See hat reie Fahrt gegen Vorweisung der Festkarte gestattet. Gleich ler Direktion der Schweizerischen Nordostbahn haben sich nun mehr auch die Vereinigten Schweizerbahnen bereit erklärt, gegen Ausweis am 29. und 30. Juni auf ihrem ganzen Netze freie Fahrt 595»
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