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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1899
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- Deutsch
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4588 Nichtamtlicher Teil. 143, 23. Juni 1899. Taf. u. s. w., sind solche vermieden, — eine Wohlthat für alle die jenigen Benutzer des Verzeichnisses, die nicht wissen können, was der Bearbeiter desselben mit der oder jener Abkürzung gemeint oder gewollt hat. llebcrhaupt sollte nian sich in Katalogen mög lichst der Enthaltsamkeit bezüglich der Abkürzungen befleißigen, soweit diese nicht, wie z. B. in diesem Jahres-Berzeichnis, in be quemer und übersichtlicher Weise dem Benutzer in die Hand ge geben werden können. Auf dem Titel angewendete Klammern werden durch rhombische Klammern, also <> wiedergegeben, z. V. ^Fortsetzung der vor jährigen Programm-Beilage> oder dergl., ein Verfahren, das wohl in der deutschen Bibliographie noch nicht vorkommt und hoffentlich keine Nachahmung finden wird. Der kursiv gedruckte Crscheinungsvermerk giebt außer dem Druckorte und der Jahreszahl kurz den Verleger oder Drucker in der Weise an, daß die Verlagsfirma vor, die Druckfirma hinter die Jahreszahl gesetzt ist. Man erspart damit Hunderte von Malen -Verlag von» und -Druck von» zu setzen; ob aber damit denen, die nicht fortgesetzt das Jahresverzeichnis zu benutzen haben, mit diesem Verfahren gedient ist, bleibt fraglich. Endlich sind bei der Seitenzählung einzelne unpaginierte Blätter nicht berücksichtigt, Tafeln, Tabellen, Karten ohne Zählung angegeben. Während man also durch Eruierung der Vornamen den jlatalogmachern erfreulich Zeit erspart, zwingt man hier un gezählte Leute, die sich für ihre Kataloge der zerschneidbaren Aus gabe des Jahres-Verzeichnisses bedienen, nachzuzählen und in dem Druck desselben Nachträge anzubringcn. Für bibliographische Zwecke müssen unpaginierte Seiten, ebenso wie die Anzahl der Tafeln, Abbildungen u. dgl. berücksichtigt werden; hier ist das nicht der Fall, nnd deshalb kann das Jahres-Verzeichnis für gewisse biblio graphische Arbeiten nur mit Vorsicht gebraucht werden, und das umsomehr, als weder aus dem alphabetischen Hauptteil, noch pus dem Orts- und Anstaltenverzeichnis zu ersehen ist, wie sich die Ver öffentlichungen der verschiedenen Schulen betiteln, ob Bericht, Jahresbericht, Programm oder sonst wie. Kleine Mitteilungen. Das Eigentumsrecht an Lithographie-Steinen. — Das Wiener Fachblatt für Lithographie, Stein- und Vuchdruckerei -Freie Künste», das in vorstehender Frage natürlich das Eigen tumsrecht der Lithographen betont, spricht sich in seiner neuesten Nummer (12, vom 15. Juni) folgendermaßen darüber aus: -Jedes (lithographisches Geschäft muß, um allen Eventualitäten vorzubcugcn, das unumschränkte Eigentum auf alle seine Litho- graphieen besitzen. Wenn der Kunde etwas bestellt und die Litho graphie auch sehr teuer zu stehen kommt, so muß sich der Geschäfts inhaber mit dem Kunden darüber verständigen, daß das Original, rcsp. die Lithographie Eigentum des Geschäftes bleibt, natürlich unter dem Vorbehalt, daß der Geschäftsinhaber das Original nicht einmal teilweise ohne Bewilligung für andere Kunden verwenden darf. Gerade wegen dieses Punktes hat es schon oft Streitigkeiten abgesetzt, die gerichtlich ausgetragen werden mußten. Weil nämlich der Kunde so und so viel für Lithographie bezahlte, so lebt er in dein festen Glauben, diese sei nun sein unbeschränktes Eigentum und fordert oft schon nach der ersten, oft kleinen Auflage den Originalstein heraus. -lim solchen Streitigkeiten vorzubeugcn, bemerke man bei der Bestellung, daß alle Lithographieen, resp. Originalsteine des Ge schäftes zn späterein Gebrauche aufbcwahrt werden. Man gebe zugleich die Erklärung ab, daß besonders bei gut ausgeführten Lithographieen die Anstalt nicht bei der ersten, sondern nur bei den späteren Auflagen einen Verdienst erwarten kann. Der Kunde wird da wahrscheinlich bemerken, daß die Lithographie ja bezahlt wurde und der Geschäftsinhaber somit schon bei der ersten Auf lage seine Rechnung gefunden habe. Darauf gebe man die Auf klärung, daß, besonders bei komplizierten Arbeiten, niemals die Lithographie voll berechnet wird, weil in den meisten Fällen der großen Kosten wegen die Bestellung nicht ausgegeben werden würde. Deshalb muß der Lithographiebesitzer seine Rechnung später aus zugleichen suchen und ist gezwungen, auf Nachbestellungen zu rechnen. -Gewohnheitsmäßig werden mehrere Arbeiten auf einen Stein gestellt, insofern nicht besonders das Gegenteil angeordnet wurde. Der Lithograph wird sich einen Stein der Arbeit entsprechend heraussuchcn. Auf diesen Stein, der für seinen Briefkopf paßt, befindet sich aber schon die Faktura einer anderen Firma; aus diesen täglich vorkommendcn geschäftlichen Verfügungen ergiebt sich schon die Notwendigkeit, daß die Lithographicsteine unbeschränktes Eigentum der Anstalt bleiben. -Wenn der Besteller bei Erteilung seines Auftrages ausdrück lich verlangt, daß die Arbeit allein auf einem Stein stehen müsse, so ist dies ein deutliches Zeichen, daß er die Absicht hat, even tuellen weiteren Bedarf bei einer anderen Firma drucken zu lassen. Man thut deshalb gut, sich unter allen Umständen das Eigen tumsrecht auf die Lithographie zu sichern. «Sollte auf die erste Auflage nach fünf bis sechs Jahren keine Nachbestellung erfolgt sein und auch keine in Aussicht stehen, so wird eine eingeschriebene Anfrage an den Besteller gerichtet, ob weitere Auflagen in nächster Zeit zu erwarten seien. Hat diese Anfrage ein negatives Resultat, so kann der Lithographiestein ab- geschlisfen und zu anderen Arbeiten verwendet werden. -Auf diese Weise sucht man den Kunden zu veranlassen, seine Arbeiten auch fernerhin da zu bestellen, wo die Lithographie vor handen ist, denn nachdem er die Lithographie bezahlt hat, märe es sein eigener Schaden, wenn er seinen Bedarf anderwärts decken wollte. Trotzdem sind derartige Fälle nicht selten; sie treten aber gewöhnlich nur ein auf Grund von Offerten anderer Firmen, wobei die unentgeltliche Lieferung der Lithographie zugesagt wird. Wir erachten, daß dies nur bei wirklich großen Auflagen und einfacher Gravur zulässig ist, ansonst tragen solche Offerten wesentlich zur Schädigung unseres Geschäftes bei.» Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Iw Droit ä'Xutsur. Organs msnsusl cku Lursau international äs 1 Union pour 1a. protsotion äss wuvrss littsrairss st artistiquss. XII. annes. Xo. 6. 15 luin 1899. Lommairs: Dartis otüoislls: Union intsrnationalo: NontensAro. Dsnonoiation äs la Oon vsntion äs Lsrns. Oonvsntions partioulisrss: Oonvsntions intsrsssant an äss paz^s äs l'Dnion: I. Dspagnu. Traits äs paix, äu 10 äsosmllrs 1898. Dispositions rolativs8 a la proprists litterairs, artis- tiqus st inäustrislls. — II. Dranos. Xpplioation äs la Oonvsntion avso 1s Ouatemala. Depot äss osuvrss Iranyaisss a la Ds^ation äu Ouatemala, a Daris. Dartis non oküoislls: Ütuäss Asnsralss: Da Oonvsntion äs Lsrns st la rsvision äs Daris (oinguisms artiols). Osuvrss pllotoAraplliguss. Oorrssponäanos: Dsttrs äs Dranos (X. Darras): Ds la miss sn AUAS äss sxsmplairss ä'osuvrss littsrairss ou artistiguss. — Ds la oritigus st äu äroit äs rsponss. — Du rsspsot, par lss autsurs, äs la psrsonnalits ä'autrui. — Ds oonoours äs rowans-ksuillstons äu Dstit äournal. — Ds la rnssurs äss sn^agsmsnts pris par l'autsur qui proinst ä un journal un roman insäit. — Des äroits äs la oommunauts sur Iss csuvrss intsllsotusllss. — Du äroit äss, pllotoArapllss. — Tratte äs rsoiprooits sntrs la Dranos st l'Lguatsur. lurisxruäsnos: XllswaAns. Operas äu Warner. — Droit ä'eäi- tion partaAö. — Oontrat passs sn 1864. — Vontu äs I'eäition allsmanäs sn Xlsaos-Dorrains. — Xotion äs l'eäitsur Iran sais sn violation äs oontrat. — Rsosvabilits. — Oranäs- LrstaAns. Instruinsots äs musigus möoaniquss. — Xotion sn vsnts illioits äss oartovs psrlorss. — Doi äs 1842, ar- tiols 2. —. Intsräiotion äs msttrs sur Iss oartons äss mots oonosrnant ls jsu musioal, smpruntes aux Isuillss äs mu- siqus protsZsss. — ltalis. I. Rsxroäuotion SMtema- tiqus st saus inäioation äs souros äss nouvsllss äu jour ä'un journal par un journal oonourrsnt. — lnkraotion ä la loi äs 1882, artiols 40. — DommaZs. — Oonourrsnos äs- lozmls. — II. Oontrslason äs obroinolitüog'rapbiss. — Osuvrss ä'art. — Distinotion sntrs l'csuvrs ä'art st Dosuvrs appliquss ä un objst inäustrisl. —- Xrtiols 4 äs la Oonvsntion äs Lsrns. — > Luisss. Rsprocluotion illioits äs plwtoAraplriss par la Aravurs. — Dublioation ä'un Zuiäs illustrs. — kssponsabilits äs l'säitsur. — Xotion sn äom- waAss-intsrsts. — Doi Isäerals äs 1883. — Ltsuäus äss äroits äs la partis lssss. Xouvsllss äivsrsss: XllsmaFns-Vutriolls-IIonAris. Drsparation ä'uns oonvsntion littsrairs. — XUsmaAns. Rsvision äs la lsAislation intsrisurs. — Xutriolw. Dstition äss autsurs pour l'aoosssion a l'Dnion intsrnationals. — Ltats-Dnis. Rsponss äu Lsorstairs ä'Dtat ä la Isttrs äu posts-laursat avAlais. — Dranos. Nouvsmsnt äss traitss. — lapon. Xäoption ä'uns nouvells loi sur 1s äroit ä'autsur. Oon^rss st asssmblsss: XXD OonArss äs l'Xssooiation litterairs st artistigus intsrnationals a läsiäslbsrA. — lll« Oonpp'ss international äss säitsurs, Donärss, 7 au 9 juin 1899. — Xsssmblss annuslls äs la 8ooists äss püoto^rapüss suissss, Nontrsux, 16 mai 1899 (par X. Drioam). — ^.sssmblss annuslls äs la Looistö äs la prssss suisss, Ooirs, 28 mai 1899. XsoroloZis: Otto Dambaoll. LiblioKrapllis: Dublloations pörioäiguss. Spende aus dem Reingewinn eines Buches. — Die Herren Sortimenter, von denen viele durch Bemühungen um den Absatz des Buches -llp ewig ungcdeclt, die Erhebung Schleswig-
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