Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1894
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- 1894-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1894
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-07
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Nichtamtlicher Teil. Dir friihrren Vorschläge zur Festlegung der Ostermest'e. IV. (Val. Börsenblatt 150, 156, 162.) Die im Jahre 1847 von der Generalversammlung des Börsenvercins zu Grabe getragenen Vorschläge zur Festlegung oder Verlegung der Buchhändlermesse ließ ein Artikel im Börsenblatt 1861 Nr. 22 wieder auflcben. Der Artikel ist mit C. W. in B. unterzeichnet und empfiehlt die Verlegung der Abrechnung auf den August. Sein leitender Gesichts punkt ist das alte, noch jetzt vorhandene und bei weitem ver schlimmerte Nebel der Zusammcudrängung der großen Mehrzahl der neuen Erscheinungen auf die letzten Monate des Jahres und die dadurch bedingte mangelnde Zeit für die Verwendung des Sortimenters um ihren Absatz. Bemerkenswert ist die Scheu des Verfassers vor einer »Commission und ihren ge fürchteten »Erwägungen-; er wünscht, daß frisch zur That geschritten werden möge. Kurz daraus, am 6. März 1861, erschien in Nr. 28 des Börsenblatts ein Artikel von vr. Heinrich Brockhaus- Leipzig, der an den vorstehend erwähnten Artikel anknüpft. Aus seiner Einleitung heben wir folgende Sätze heraus: Seit Jahren ist cs als eine Anomalie empfunden worden, daß unsere buchhändlcrischc Abrcchnungszeit in eine Epoche im Jahre fallt, die vielleicht gerade die ungünstigste ist, welche dafür gedacht werden kann. In einer Zeit des Jahres, wo erfahrungsgemäß die Kauflust des Publikums mit am größten zu sein pflegt, sicht sich der Sortimentsbuchhändler gcnöthigt, neben den laufenden Arbeiten und den in diese Zeit fallenden Abrechnungsgeschäften mit seinen Kunden auch noch das umständliche Geschäft der RcchnungSrcgulirung mit dem Buchhandel zu besorgen. Er wird auf diese Weise voll ständig außer Stand gesetzt, sich während dieser Zeit für den Bücher absatz in energischer Weise zu bemühen. Daran hindert ihn außer dem noch der Umstand, daß er die oft kaum erhaltenen Novitäten gerade in derselben Zeit wieder rcmittiren muß, wo er eben noch am ehesten auf Absatz rechnen konnte. Es bedarf wohl keines Beweises, daß dies offenbar llcbclständc sind, und daß durch dieselben der Büchcrabsntz selbst eine wesent liche Beeinträchtigung erführt. Zu wiederholten Malen, spcciell in den Jahren 1846 und 1847, ist dieser Gegenstand auch schon >» ein gehender Weise erörtert worden, und obwohl damals leider eine Einigung der verschiedenen Interessen nicht hat erzielt werden können, so ist doch die Frage selbst entschieden eine Cardinalfragc für den Buchhandel geblieben. Die Uebclstände sind mit den Jahren und Verhältnissen nur gewachsen. Da aber gerade aus der anderen Seite durch die seitdem erfolgte eingreifende Veränderung vieler wichtiger Verkehrs- und Lcbeusvcrhältnisse die hauptsächlichsten der Gründe in Wegfall gekommen sind, welche damals noch gegen eine Abänderung des bestehenden Gebrauchs sprachen, so halte ich es ganz au der Zeit, daß der Buchhandel wieder einmal de» ernst lichen Versuch macht, diese Frage zur Lösung zu bringen. Seine Vorschläge umfassen sechs Punkte, von denen wir nur die drei ersten hier wiederholen, die sich im besonderen mit der uns in diesem Bericht allein interessierenden Zeit frage beschäftigen: 1) Das Rechnungsjahr im Buchhandel bleibt wie bisher mit dem Kalenderjahr übereinstimmend. Es gilt als allgemeiner Gebrauch, daß Novitäten in der Regel nur bis Ende Oktober in laufender Rechnung zur Versendung kommen. Fortsetzungen werden bis Ende December in laufender Rechnung notirt, und Zeitschriften dürfen bis Eirde März in alte Rechnung gestellt werden. 2) Das Geschäft des Rcmittircns und aller andern mit der Ordnung der Rechnungen zusammenhängenden Arbeiten wird auf die Zeit vom Juni bis August verlegt. 8) Die Abrechnung resp. Saldirung der Rechnungen geschieht in Leipzig in den zwei letzten Wochen des Monats August. (Die Punkte 4, 5, 6 betreffen Währung und Meßagio, Saldo überträge, Disponcndcn.) Die Bewegung, die der. Brockhaus'sche Vorschlag im Buchhandel hervorrief, war eine der außerordentlichsten, die je in ihm vorgekommcu sein mögen, sofern wir die Kund gebungen im Börsenblatt hierfür als Mahstab nehmen dürfen. In den wenigen Monaten bis zur Knntateversannnlung ver öffentlichte nämlich das Börsenblatt nicht weniger als 64 weitere Artikel, die sich über die Frage aussprachcn, und letzteres zum Teil in recht gründlicher und umfangreicher Form bewirkten. Außerdem finden sich sechs Listen der Beitretendcn, in denen im ganzen 534 Firmen, überwiegend Sortimenter, ihren unbedingten Beitritt erklären, und ebenso sind in der obigen Artikelserie deren mehrere enthalten, die unter der Ucbcrschrist Collectaneen« die Meinungen vieler Einzelnen, für und gegen, zur allgemeinen Kenntnis bringen. Die zuerst zum Worte Gelangenden, darunter viele hoch- angesehene Herren, sprechen sich fast sämtlich bedingungslos und mit einer gewissen Wärme für die Verlegung auf den August aus, und der Vorstand des österreichischen Vereins versandte sogar ein besonderes Cirkular au die Bereins- mitglieder, worin er ihnen die unbedingte Annahme des Brockhaus'schen Antrages empfahl. Erst nachdem Carl Geibel-Leipzig sich gegen die allzu weite Hinaus schiebung des Abrechnungstermins geäußert und eine Fest legung der Buchhändlermesse auf einen Tag in der zweiten Hälfte des Mai vorgcschlngcn hatte, erschienen auch andere Gegner in ziemlich starker Zahl auf dem Plane. Es sind fast ausschließlich Verleger, die sich der Neuerung widersetzcn, erst einzelne, dann ganze Scharen in geschlossener Machtent faltung. So erklären sich neben vielen einzelnen hochangc- sehencn Verlagsfirmen in Gesamt-Kundgebungen 64 Leipziger- Verleger, der Berliner Verlegervcrvein, 6 Hallcschc Verleger, 42 Stuttgarter Verleger entschieden dagegen. Die Leipziger Kommissionäre halten sich fast vollständig im Hintergrund, wenigstens tritt keiner außer Friedrich Wilhelm Einhorn mit seinem Namen in den Kampf der Meinungen ein; der letztgenannte aber spricht auch nicht seine eigene Meinung aus, sondern veröffentlicht nur ein Gutachten seines Freundes Edmund Becker, von der Bankfirma Becker L Co. in Leipzig, das sich vom finanztechnischen Gesichtspunkte aus in sehr ein facher und klarer Weise über die Schwierigkeiten der buch- händlerischen Rechnungsregulierung im geldarmen Augustmonat verbreitet. Fast aus allen diesen vielen Erörterungen geht aber in unzweideutigster Weise hervor, daß der Wunsch nach cincr Aendcrung des bisherigen Zustandes allgemein ist, daß das Unzweckmäßige der schwankenden Ostermeß-Abrcchnung gleich mäßig bei Sortimentern wie bei Verlegern erkannt wird und daß namentlich über die Notwendigkeit einer Festlegung der Messe auf einen bestimmten Kalendertag fast ausnahmlos Uebereinstimmung herrscht. In der Hauptversammlung des Börsenvereins am Kantate sonntag den 28. April 1861 brachte Ur. Heinrich Brock haus schließlich folgenden abgeänderten Antrag ein: -Die Hauptversammlung beschließe, die von Herrn Heinrich Brockhaus wegen Verlegung des bisherigen Abrcchnnngstcrmins im Börsenblatte gemachten Vorschläge, sowie die auf Veranlassung derselben wegen Fixirung des Abrechnungstermins und sonstiger damit zusammenhängender Einrichtungen aufgetauchtcn Wünsche durch eine statutenmäßig zu ernennende Commission von 9 Mit gliedern prüfen zu lassen und dieselbe zu beauftragen, spätestens 3 Monate vor der nächsten Hauptversammlung einen Bericht darüber zu veröffentlichen.<- Diesen Antrag nahm die Hauptversammlung einstimmig au, worauf der Vorstand in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Wahlausschüsse die folgenden Herren in die beschlossene Kommission entsandte: vr. Heinrich Brockhaus-Leipzig, Friedrich Gerold-Wien, Fr. Volckmar-Leipzig, Nud. Oldenbourg- München, Carl Aue-Stuttgart, Georg Reimer-Berlin, Gustav Marcus-Bonn, Heinrich Mercy-Prag, Gustav Eduard N ölte-Hamburg. Als Stellvertreter wurden gc-
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