1626 Amtlicher Theil. 100, 2. Mai. Im Nechlimizsmlsschusse: zwei Mitglieder an die Stelle der ausscheidenden Ad. Refelshöfer, Oswald Bertram, Vors. Im Amte bleiben: Felix List, Carl Müller, Hermann Hoefer, R. Reisland jun., Schriftf. Im verglrichsansschusse: drei Mitglieder an die Stelle der ausscheidenden vr. S. Hirzel, Georg Reimer und des verstorbenen Julius Buddeus. Im Amte bleiben: vr. H. Härtel, Vors., W. Hertz, Schristf., R. Oldenbourg sen. Die Wahlzettel werden, wie bisher, beim Eintritt in den Börsensaal ausgesüllt abgegeben; die Bekanntmachung der Neugewählten wird, sofern möglich, noch vor dem Schluß der Versammlung, demnächst aber durch Anschlag an der Börsentafel und Abdruck im Börsenblatt erfolgen. Diejenigen Mitglieder, welche nicht nach Leipzig kommen, aber wünschen, daß ihre Geschäftsführer ihr Stimm recht ausüben, werden ersucht, dieselben mit einer ausdrücklich zu diesem Behufe und in ihrem eigenen Namen, nicht dem der Firma, ausgestellten Vollmacht zu versehen. Indem wir alle Mitglieder zur Betheiligung einladen, verweisen wir zugleich aus die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitglieder Angeführte Conventionalstrafe. Berlin, Bonn und Leipzig, den 23. März 1874. Der Vorstand Srs Dörsrnvrrrins der Deutschen üuchhitn-ter. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. B e k a n n t m a ch n 11 g. Um bei den Abrechnungen aus der Börse die gehörige Ordnung wahrzunehmen, machen wir wiederholt bekannt, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma aus der Börse abrechnen und Geld in Empfang nehmen will, vorher eine Voll macht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Com- missionär bescheinigt, beim Archivariat einzureichen hat, von denen das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, seine Vollmacht vorzuzeigen. Zum Behufe der Abstempelung der Vollmachten wird der Börsenarchivar am 4. und 5. Mai von Vormittags 8—12 Uhr in dem Archivariatszimmer des Börsengebäudes anwesend sein und die Vollmachten entgegen nehmen. Leipzig, den 30. April 1874. Der Vorstand des Dörsenvereins -er Deutschen SuchiMdter. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. Bekannt m a ch n n st. Wir machen besonders daraus aufmerksam, daß (nach 8> 4. Nr. 4 der Statuten) nur Börsenmitglieder Geschäfte aus unserer Börse besorgen dürfen. Leipzig, den 30. April 1874. Der Vorstand des Dörsenvereins -er Deutschen öiich-andler. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. Bekannt in a ch » n st. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Meßzahlungen nur klingend Courant oder königl. sächsische und königl. preußische Kassenanweisungen, auch Roten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten No» zehn Thalern und darüber derjenigen GeldinsMnte, welche kinlösnngbslellen in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Diese Geldinstitute sind: 1) die Weimarische Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Geraer Bank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmen ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 30. April 1874. Der Vorstand -es Dörsenvereins der Deutschen Duchhündtet. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster.