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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1899
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- Deutsch
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129. 7. Juni 1899. Nichtamtlicher Teil. 4159 Hcrrmann Starke (6. Plaonick) in Großenhain. 4176 Kipper, Rembrandt. 1 20 ^illorslolcl-LnIIsZtrom, -ttinsntaksln. 5 E. Verlag des Apollo (photographische Literatur) Aranz Hoffmann in Drcsden-A. 4169 Illnot, Oie kiioto^rnpino äor> Osksrsinnlietisn. 1 20 Hellmuth Wollcrman» in Brannschweig. 4171 Bosse, Kleine Braunschmcig. Landeskunde. 4. Ausl. Kart. 30 -ß. — mit Karte von Braunschweig. 40 Carstensen u. Schulz, Leseb. f. d. Mittelstufe. Geb. 1 25 Harms, Vaterländ. Erdkunde. 3. Ausl. Geb. 4 75 H. Liidicke, Chorliedcralbum. II. Geistl. Gesänge. 2. Ausl. Geb. 1 ^ 40 H. Beruh. Aricdr. Voigt in Leipzig. O^ongrün, nouo krois Oolroration^motivo. 30 lilussn, Oanäbilussr. 7 ^ 50 c). 4170 W. Wnnderling in Regensbnrg. 4175 dlair, 8obvs.olcsrl Lclsl. (tob. 2 god. 3 IVilkgitb, Osäiobts. 2. tluü. 6ob. 1 80 c); ^ob. 2 80 Nichtamtlicher Teil Die Versicherung der Vuchhandlungsgetzilfen gegen Stellenlosigkeit. Die Fürsorge des Reichs hat sich bisher nur auf die Versicherung gegen Krankheit, Unfälle, Invalidität und Alters versicherung der Arbeiter erstreckt. Der Gedankengang, der zur Verwirklichung dieses gewaltigen sozialen Werkes geführt hat, müßte nun eigentlich auch ans die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit führen. Wenn man sich aber bis jetzt noch nicht an die Durchführung der Arbeitslosenversicherung heran gewagt hat, so geschah dies wohl nur, weil man vor der Größe der Aufgabe und vor den unüberwindlich scheinenden Schwierigkeiten, die sich einem solchen Werke entgegenstellen, zurückschreckte, und weil alle statistischen Unterlagen dafür fehlen. In letzterer Beziehung hat man inzwischen in Deutsch land einen Anfang damit gemacht, daß bei der Berufszählung im Juni und bei der Volkszählung im Dezember 1895 die Arbeitslosen gezählt wurden. Hierbei ergaben sich unter Weglassung der Kranken im Juni 179 004 Arbeitslose, im Dezember 553 640, einschließlich der Kranken und nicht er werbsfähigen Angehörigen 512 543 und 1474251 -- 1,0 oder 2,8 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der Dauer der Arbeitslosigkeit nach waren 15,5 Prozent weniger als 8 Tage, 28 Prozent 8—14 Tage, 17,7 Prozent 14 Tage bis 4 Wochen und der Rest länger arbeitslos gewesen. Von verschiedenen Seiten ist man dem Problem der Arbeitslosenversicherung näher getreten, wie n. a. die Schriften von Adler (1894, 95), Bonn (Die Zeit VII. Bd.), Brentano (1881), Herkner (1898), Möller (1898), Schanz (1895), Vivicr (1898), Zacher (1893) rc. zeigen. In Basel ist eine Versicherung für Arbeitslose eingerichtet worden, und ver schiedene Vereinigungen zahlen ihren Mitgliedern Beihilfen bei Arbeitslosigkeit. Es soll nun in nachstehendem an der Hand der er wähnten und sonstiger Quellen der Versuch gemacht werden, diejenigen Grundsätze und Bedingungen zu erörtern, nach denen eine Versicherung der Bnchhandlungsgehilfen gegen Stellenlosigkeit cinzurichten wäre. Diese Versicherung müßte von der Gehilfenschaft selbst verwirklicht werden, denn der Staat hat bis auf weiteres vollauf damit zu thun, die jetzt bestehende Arbeitervcrsicherung durchzuführen und aus zubauen, und wahrscheinlich würde auch bei einer staatlichen Arbeitslosenversicherung auf die besonderen Verhältnisse der Bnchhandlungsgehilfen nicht die erforderliche Rücksicht ge nommen werden. Die Frage der Stellenlosigkeit könnte also nur durch die obligatorische Versicherung aller Buchhandlungs gehilfen gelöst werden. Zu diesem Zwecke müßte nun vor allen Dingen die Zahl der Gehilfen, d. i. also die Zahl der Mitglieder der zu er richtenden Versicherungskasse ermittelt werden. Dann müßte von jedem Buchhandlungsgehilfen das Alter, die Zahl der Gehilfenjnhre, ferner die Dauer der jeweiligen Stellenlosigkeit bis zum heutigen Tage, der Grund der Entlassung, der Ge halt bekannt sein. Von einer Mitteilung des Gehalts könnte aus verschiedenen Gründen füglich abgesehen werden, da sich die Leistungen der Kasse zur Vermeidung einer allzuschweren Belastung der weniger gut bezahlten Mitglieder derselben ja doch nur auf ein ausreichendes EMeuzminimum beschränken können. Diese Zählung der Gehilfenschaft ist für die Be messung der Beiträge zur Stellenlosenkasse und zur Berech nung der Leistungen derselben unentbehrlich und auch sonst geradezu eine Notwendigkeit. Nach dem 1898er Berichte des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes zählte dieser 1898: 2376 Mitglieder. Da indes die große Mehrzahl der Buchhandlungs-Gehilfen dem Verband, haupt sächlich aus pekuniären Ursachen, nicht angehört, so gestattet diese Zahl gar keinen Schluß auf die wirkliche Zahl der Ge hilfen. Man ist darüber vollständig im unklaren, und auch die Ergebnisse der Reichsstatistik von 1895 sind für den an gegebenen Zweck ungenügend. Da die Stellenlosenversicherung mit der Stellenver mittelung eng zusammenhängt, so müßten die Zählformulare auch Auskunft geben über genossene Schulbildung, Anzahl der Lehrjahre, Ausbildung als Sortimenter, Verleger, Antiquar, Musikalien-, Kunsthändler, Kenntnis des Kommissions geschäfts, des Reise- und Kolportagegeschäfts, des Bar sortiments, der graphischen Fächer, sowie über sonstige Fähigkeiten und Fertigkeiten, als Buchführung, Steno graphie, Maschinenschreiben, Sprachkenntnisse, Thätigkeit im Auslande, auch über körperliche Gebrechen (Buckel, Fehlen einiger Finger rc.) u. s. w. Die Hauptleitung der Kasse müßte naturgemäß iu unmittelbarem Zusammenhänge mit der Centralstellc für Gehilfenstatistik und der Stellenvermittelung stehen, bezw. diese mit übernehmen. Denn ein wesent liches Erfordernis zur Entlastung der Kasse muß die Ueber- weisung von Stellen an die Gesuchsteller sein. Zu diesem Zwecke müßten alle bestehenden Stellenvermittelungen in der zu errichtenden Centtale der Stellenlosenkasse aufgehen oder in unmittelbare Verbindung mit ihr gebracht werden. Die Mitwirkung der Geschäftsinhaber ist dazu natürlich in erster Linie mit erforderlich, da die Mitglieder der Kasse sich ja ohnehin an die Kasse wenden müssen, und da, wenn alle Gehilfen Mitglieder der Kasse sind — was der Himmel geben möge, was aber wohl ein frommer Wunsch bleiben dürfte — die Centtalisation der Stellenvermittelung sich ja von selbst ergeben wird. Für die Zwecke der Stellengesuche und Stellenangebote sind möglichst einfache und erschöpfende Formulare (3 H Porto) für Gehilfen und Chefs auszugeben. Nach der Herbeischaffung des statistischen Materials sind im Verein mit Fachleuten des Versicherungswesens die rechnerischen Grundlagen der zu erhebenden Beiträge, der zu erwartenden Anforderungen, des zu erreichenden Grund vermögens und der zu gewährenden Beihilfen für Stellen lose festzustellen. Bei dem Mangel aller Unterlagen lassen sich natürlich bestimmte Zahlen vorerst nicht angeben. Jeden- 553*
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