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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1899
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1899
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- Deutsch
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Abonnenten mehr als eine Stunde verdrießlicher Arbeit er spart werden; auch manche Kosten, die durch bisweilen schwer vermeidbare Jrrtümer beim Binden entstehen, würden wegfallen. Ilcbrigcns bringt jenes Durcheinandererscheinen die Nötigung mit sich, die Hefte entweder oft jahrelang un gebunden liegen zu lassen oder die Mehrkosten für vor läufiges Broschieren aufzuwenden, und könnte gewiß, auch wenn es sich um Gebiete handelt, die in rascher Weiter- cntwickelung begriffen sind, durch sorgfältige Ueberlegung des Gesamtplans und energisches Eingreifen der Redaktion in den meisten Fällen wenigstens eingeschränkt werden. Nicht selten, z. B. bei Zeitschriften, deren einzelne Hefte abgeschlossene Einzelarbeiten bringen, vermag man überhaupt keinen ent scheidenden Grund dafür zu erkennen. 3. Störend nach anderer Richtung wirkt es, daß manche Gesamtausgaben oder Sammelwerke überhaupt gar keine oder wenigstens keine durchgehende Bandbezeichnung haben. Was jene angeht, so ist dies gewiß in manchen Fällen zur Er leichterung der weiteren Ausgestaltung des Unternehmens geschehen. Für das Fehlen der Bandzahlen bei Gesamtaus gaben, das mir übrigens, wie ich ausdrücklich ausspreche, nur bei außcrdeutschen Veröffentlichungen ausgefallen ist, vermag ich keinerlei stichhaltigen Grund zu finden. Gegen die An nahme, daß man dadurch den Absatz einzelner Bände er leichtern wollte, spricht in den Fällen, die ich im Auge habe, manches. Auch hätte man dies sehr leicht durch doppelte Titelblätter (solche mit und solche ohne Bandbezeichnung) erreichen können. Die gerügte Einrichtung macht jedenfalls nicht nur das Citieren unbequem, sondern bedingt in den Bibliotheken auch vermehrte Arbeit beim Ausstellen der Empfangsscheine und beim Einträgen ins Ausleihejournal. Und wenigstens die Aufstellung und das Aufsuchen wird er schwert, wenn, wie das auch vorkommt, auf dein Rücken der Buchhändlereinbände nur der Spezialtitel des in dem einzelnen Bande enthaltenen Werks sich findet, während die Band- nummcr nur aus dem Titelblatt oder dem Schmutztitel zu ersehen ist. ^ 4. Als bibliothekarisch sehr lästig erweisen sich ferner die häufig und nicht nur aus dringenden Gründen vorkommenden Titeländerungen bei Sammelwerken und vor allem bei Zeit schriften. Bon letzteren könnte ich einige anführen, die darin Beträchtliches geleistet haben. 5. Durchaus wünschenswert wäre es weiter, daß bei Beiblättern einer Zeitschrift, allermindestens bei solchen, die in untrennbarer Verbindung mit ihr stehen und allein gar nicht bezogen werden können, diese Zusammengehörigkeit schon in den Titeln deutlich zum Abdruck gebracht würde. 6. Eine entschiedene Unsitte, die sich übrigens wahr scheinlich für den Buchhändler als ebenso störend erweist wie für den Bibliothekar, ist die Anwendung verschiedener Titel formen für den Umschlag und für das eigentliche Titelblatt, wozu bei Karten, deren bibliographische Behandlung ohnehin Schwierigkeiten macht, dann womöglich noch ein dritter (Kopf-)Titel kommt. Der Umschlagstitel sollte bei Werken, die innen nur ein Titelblatt haben, mit diesem übereiu- stimmen, bei solchen, die einen Haupt- und einen Spezial titel tragen, diese beiden vereinigen, eventuell in einer möglichst wenig abweichenden verkürzten Form. 7. Ein andrer dringender Wunsch jedes Bibliothekars, dessen Erfüllung gleichfalls auch im Interesse des Buch händlers liegen dürfte, geht dahin, daß jeder Autor auch seinen vollen Vornamen nennen möge. Das Weglassen des selben ist hauptsächlich in Offiziers- und teilweise in Juristen kreisen Sitte. Das mag bei jenen in einem gewissen Zu sammenhang mit militärischer Knappheit und Schneidigkeit stehen, und ob das Weiterbestehen dieses Gebrauchs im aint- Sechsmidlechzlgsirr Jahrgang. lichen und persönlichen Verkehr sich enrpfiehlt, das bedarf hier keiner Erörterung. Bibliographisch aber ist ein Hauptmanu Müller oder ein Oberst Schulze ohne Vornamen entschieden sehr lästig; zu ermitteln, ob ein von ihnen geschriebenes Buch in einer Bibliothek vorhanden ist, wird vielfach recht schwierig sein; für einen Landgerichtsrat Müller oder einen Amtsrichter Schulze gilt natürlich dasselbe. Ich glaube, die Verleger werden sehr häufig in der Lage sein, durch ein freundlich mahnendes und aufklärendes Wort zu erreichen, daß die Herren sich zur Beifügung ihrer Vornamen entschließen. Irre ich nicht, so haben vor einigen Jahren schon die »Grenzboten» sich mit Entschiedenheit im gleichen Sinne ausgesprochen.*) 8. Endlich sei noch ein Wunsch vorgebracht, dessen Be rücksichtigung jedenfalls der Billigkeit entsprechen würde. Er geht dahin, daß Schriften, die in der That weiter nichts sind als Dissertationen oder Programmabhandlungen, bezw. Sonderabdrucke von solchen, ausnahmslos durch eine Be merkung auf dem Titelblatt oder mindestens in der Vorrede als solche erkennbar gemacht werden möchten. Unterlassungs sünden nach dieser Richtung sind am häufigsten in Frank reich, kommen aber auch in Deutschland noch immer nicht selten vor. Recht betrachtet, liegen sie nicht einmal im pe kuniären Interesse des Verlegers; denn eine Bibliothek, die mehrfach auf diese Weise zum Erwerb von Dubletten ver leitet worden ist — Dissertationen und Programme erhält sie ja auf dem Wege des Tauschverkehrs —, wird künftig die Vorsicht anwenden, möglichst alle Schriften, die nach dieser Richtung Verdacht erwecken, vom Ankauf auszuschließen. Greifswald. vr. Edmund Lange. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Der Prozeß gegen den -Sim- plizissimus-. — Das Landgericht Leipzig hat am 19. De zember v. I. den Kunstmaler ThomasTheodorHeine aus Leipzig, zuletzt wohnhaft in München, wegen Beleidigung des Kaisers zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, den Mitangeklagten Druckern da gegen wegen Preßvergehens nach ß 21 des Preßgesetzes je eine Geldstrafe von 300^ auferlegt. Gegen Heine sind zwei Majestäts- beleidigungcn festgestellt, die in den Nummern 20 und 31 des -Simplicissimus- gefunden wurden. Heine hat die inkriminierten Bilder gezeichnet und auch den Text dazu geliefert. Die Revision der Angeklagten, die vom Rechtsanwalt Ör. Felix Zehme ver treten wurde, kam am 9. d. M. vor dem vierten Strafsenate des Reichsgerichts zur Verhandlung. Auf Antrag des Reichsanwalts wurde für die Dauer der Verhandlung die Oeffentlichkeit aus geschlossen. Das Urteil lautete auf Verwerfung der Revision. Einsprüche gegen Beschlagnahme von Büchern. — Vor dem Erkenntnisgerichte in Wien unter dem Vorsitze des Landesgerichts-Vicepräsidenten Hofrates Or. Ritter von Holzingcr fanden am 8. d. M. zwei Einspruchsverhandlungen statt. Bei der Buchhandlungsfirma Stähelin L Lauenstein in Wien wurden mehrere Druckwerke über die Abfallsbewegung (»Los von Rom») mit Beschlag belegt. Dagegen ergriffen die Firmachefs durch Or. Rosa den Einspruch. Dieser wurde jedoch abgewiesen, weil er nicht von den Autoren der konfiszierten Druckwerke, sondern von den Buchhändlern vertreten wurde, wozu diese gesetzlich kein Recht haben. Ein weiterer Einspruch, vertreten vom Pfarrer vr. Joseph Deckert, betraf die von ihm herrührende Broschüre: -Der wahn sinnige theure Gottesmann-. Auch dieser Einspruch wurde ab- gewicsen, weil die Gründe der Beschlagnahme dem Gesetze ent sprechen. (Wiener Ztg.) In Oesterreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft er kannt, daß der Inhalt des in Lieferungen erscheinenden Romans: -Der Krone Dornen-, Großer zeitgeschichtlicher Roman von Gregor Samarow (Moderner Roman-Verlag, G. m. b. H., Hcilbronn) in den Stellen I. von -Unter den Arbeitern- bis -geblieben zu sein *) Scharf hat sich gegen diesen -bibliographischen Unfug, ein Buchhändler G. im Börsenblatt f. d. D. Buchhandel (1895 Rr. 28, vom 2. Februar) ausgesprochen. Red. 570
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