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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1899
- Sprache
- Deutsch
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3476 Nichtamtlicher Teil. 107, 10. Mai 1899. schaftsbilder von der nördlichsten Spitze Jütlands an, dem von dem Seemann gefürchteten Skagener Riff mit seinem einsamen Leuchtturme, bis zu den wilden Felsenpartien der in der Mitte der Ostsee auftauchenden Insel Bornholm. Zwischen die verschiedenen Abschnitte, die die einzelnen Landesteile charakterisieren, sind farbige Aquarellbilder eingefügt, die typische Motive der dortigen Landschaft wiedergeben. Dem Ganzen voran geht das in farbiger Uncialschrift ausgeführte Widmungsblatt nebst den Ansichten des alten und neuen Geschäftshauses der Firma Milo und das in größerem Format gehaltene Bildnis des in Buchhändlerkreisen bekannten und geschätzten dänischen Generalkonsuls C. B. Lorck in Leipzig. Dieser beginnt hier die Reihe der Dargestellten als erstes und einziges Ehrenmitglied des obgedachten Vereins. Das hier geschilderte, nicht auf äußeren Effekt berechnete Meisterstück des Buchbindermeisters Flpge in Odense wird zweifellos auch bei seinen deutschen Kollegen Anerkennung finden. Bei der künstlerischen Ausstattung waren beteiligt die Maler Gottfried Christensen, Milton Jensen, Albert Wang und Schpa Jensen. Ernst Kiesling. 6llta1o^u6 3.UNU6I ä6 lg, librairie Lrglltzg!86 POUI' 1898 rsäigä pur L. lloräöll. 6s auuss. Zr. ZO. 305 8. Laris 1899, ?sr Oaium. (10 kros.) Umfang und Einrichtung dieses bequemen Ersatzes für den ersten Teil der (wegen Mitaufnahme der Musikalien, Bilder u. s. w. und wegen der diesen Gruppen beigegebenen, in jeder Nummer Vorgesetzten fortlaufenden Zahlen) recht unbequemen UibliogrLpbio äs In Urrwos sind dieselben geblieben, wie im Jahrgang 1897. Der erste, alphabetische, Teil umfaßt 198, das alphabetische Titelverzeichnis 87, das alphabetische Sach verzeichnis 19 Seiten. Begreiflicherweise kann auf jenen 198 Seiten von Neuheiten und Fortsetzungen nur das stehen, was der Herausgeber aufzunehmen für gut befunden hat; aber fortgesetzter Gebrauch der bisher erschienenen Jahrgänge hat gezeigt, daß man es mit gewissenhafter Arbeit zu thun hat. Kleine Mitteilungen. Urheberrechtsprozeß. — Wegen eines Vergehens der un befugten Nachbildung hatte sich am 6. d. M. der Kunstanstalts- besitzcr Herr Or. Eugen Albert vor dem Landgericht München I zu verantworten. Die Kunstverlagsanstalt von Gustav Schauer in Berlin hatte von dem schwedischen Genremaler Knut-Eckwald in Kopenhagen, als er vor ca. fünf Jahren noch in Deutschland, bezw. in Berlin lebte, das Reproduktionsrecht für dessen Bild «Das junge Eheglück« erhalten, das wegen seines Sujets nament lich in der Damenwelt großen Auklang gefunden hatte. Nun erhielt Herr Or. Albert Ende 1894 von der Firma Karl Stendter in Kopenhagen u. a. den Auftrag, nach dem über sandten Negativ des erwähnten Bildes für sie eine Anzahl Heliogravüren herzustcllen. Der Auftrag wurde ausgeführt. Als nun die Firma Schauer hiervon Kenntnis erhielt, stellte sie gegen Or. Albert Strafantrag, worauf gegen ihn Anklage erhoben wurde, die von der Ansicht ausging, Herr Or. Albert hätte wissen müssen, daß das fragliche Bild in deutschem Verlage erschienen sei, und deshalb die betreffende Bestellung nicht ausführcn sollen. —- Herr I)r. Albert erklärte, daß er nicht gewußt habe, daß das Verlagsrecht der Firma Schauer zustand; eine bewußte Nach bildung habe er nicht verübt. Er stehe mit der Kopenhagener Firma schon seit Jahren in Geschäftsverbindung, und diese sei ihm als sehr anständig bekannt, denn er habe noch nie Anstand mit Reproduktionen bekommen. Nach dem Negativ habe er annehmen müssen, daß es direkt von dem Bilde ohne Rahmen mit Erlaubnis des Autors in dessen Atelier genommen worden sei. Auch eine Fahrlässigkeit könne ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden, denn eine Anfrage bei den Künstlern in Bezug auf Reproduktionen sei nicht ge bräuchlich. Das fragliche Bild und dessen Autor habe er bis zur Bestellung nicht gekannt. — Die vernommenen Sachverständigen erklärten, daß in Münchener Verlegerkreisen weder das Bild noch dessen Reproduktionsrecht, bezw. dessen Schutz für die Firma Schauer bekannt gewesen sei. Zu Nachforschungen bezüglich des Ur heberrechts mangle einem Kunstanstaltsbesitzer oft die Zeit, ganz abgesehen davon, daß er Gefahr laufe, wegen des bekundeten Mißtrauens die Kundschaft zu verlieren. — Das Urteil lautete auf Freisprechung. Aus den Gründen ist zu erwähnen, daß die Freisprechung deshalb erfolgte, weil es eine gesetzliche Verpflichtung nicht gebe, sich darüber zu vergewissern, ob ein Schutz vorliege oder nicht. Die Frage der Fahrlässigkeit müsse daher von Fall zu Fall entschieden werden. (Allgem. Ztg.) Herr Wolgast aus Hamburg in Berlin. — Der aus seinem Auftreten gegen die Buchhändler bekannte Hamburger Lehrer Wolgast sprach in der letzten Monatsversammlung des Berliner Lehrervereins über das Thema: -Die Lehrer und die Jugend- lektürc-. Redner führte u. a. folgendes aus: In den Berliner Schülerbibliotheken befänden sich vielfach durchaus minderwertige Bücher, wie die Schriften von Nieritz, Hoffmann, Höcker, Garlepp und zum Teil auch die von Ehr. v. Schmid. Männer wie Stoy, Or. Eilend und Frick-Hallc verwürfen mit großer Entschieden heit den Hauptteil unserer Schülerbibliotheken als für den beabsichtigten Zweck ungeeignet. Die Lehrerschaft müsse dahin streben, ihr Urteil über Jugendschriften selbst zu klären, und dann bemüht sein, an ihrem Teile dazu beizutragen, daß minderwertige Schriften aus unfern Büchereien verschwänden und durch gute er setzt würden. Dazu gehöre, daß unsere Bibliotheken den einzelnen Klassenlehrern zugeteilt würden, denn nur der Klassenlehrer könne am besten wissen, was für seine Kinder zu gebrauchen sei. Die Schülerbibliothek müsse in den Schulorganismus eingefügt werden, und es müßten die Bücher in möglichst vielen Exemplaren vor handen sein, damit jedes Buch möglichst gleichzeitig von allen Kindern einer Klasse gelesen werden könne. Wenn jeder Lehrer genötigt sei, sich genauer mit der Schülerbibliothek zu beschäf tigen, so werde er auch dafür Sorge tragen, daß nur gute Bücher in die Bibliothek ausgenommen werden. In der lebhaften Besprechung, die sich dem Vorträge anschloß, fanden die Vorschläge allgemeine Zustimmung. Folgende Er klärung wurde ohne Widerspruch angenommen: -Der Berliner Lehrervercin spricht im allgemeinen seine Zu stimmung zu den Forderungen des Herrn Wolgast aus und beauftragt seine Jugcndschriftenvcreinigung, nach den im Vortrage ausgesprochenen Grundsätzen dem Berliner Lehrervercin Vorschläge zur Ausgestaltung der Berliner Schülerbibliothekcn zu unter breiten.- Die deutsche Sprache in Belgien. — Unter dem Titel -Deutsch-Belgien- ist vor kurzem das erste Stück eines in zwang losen Heften erscheinenden -Organs des Deutschen Vereins zur Hebung und Pflege der Muttersprache im deutschredenden Belgien, herausgegeben worden. Herausgeber im Aufträge des Vereins ist Gottfried Kurth. Arel (Arlon), bei A. Willems (Brüssel, Looiets bslgs äs librairis). In der Beilage zur Allgemeinen Zeitung be merkt ein sachkundiger Beurteiler hierzu: -Es ist ein sehr erfreu liches Zeichen, daß die Deutsch-Belgier nun anfangen, in ihrer Muttersprache zu schreiben. In dieser Hinsicht steht die besprochene Veröffentlichung des Deutschen Vereins nicht vereinzelt da. Ende 1897 erschienen von Deutsch-Belgiern: P. Hamslius, Die Kritik in der englischen Litteratur des 17. und 18. Jahrhunderts (Leipzig, Th. Grieben) und H. Bischofs, L. Tieck als Dramaturg, Brüssel (Oklios äs xublioits). Ferner erschien soeben im Pierson'schen Ver lag in Dresden ein Drama: Papst und Fürst von PH. Bourg, Lehrer der deutschen Sprache in Ath, das die Merkwürdigkeit bietet, den Anfang der deutsch-belgischen Litteratur zu bilden. Die Deutschen im Auslande. — Uebcr die Zahl der im Auslande lebenden deutschen Reichsangehörigen gehen folgende Angaben durch die Blätter: Außerhalb des Deutschen Reiches leben nach zuverlässigen Berichten über 3'/, Millionen Reichs- nngehörigc, von denen in den Vereinigten Staaten von Nordamerika 2800000 und in Britisch - Nordamerika etwa 30000 sich befinden. In Südamerika sind etwa 46000 deutsche Reichsangehörigc, in Brasilien und in Australien deren 50000. Diese letzteren namentlich sind erhebliche Ziffern in Anbetracht der verhältnismäßig geringeren Bevölkerungsdichten in den letztgenannten Gebieten. Die Zahl der Stammesdeutschen, d. h. derjenigen Deutschen und Abkömmlinge von deutschen Reichsangehörigen, die nicht mehr Reichsangehörige, aber der Nationalität nach Deutsche sind, beläuft sich im Auslande auf gegen 13 Millionen, von denen sich etwa 8stj Millionen außer halb Europas befinden. Auch von diesen entfällt der größte Teil, und zwar über 7 Millionen, auf die Vereinigten Staaten von Nordamerika; dort sind sic besonders in Ohio, Wisconsin, Illinois, Pennsylvanicn, Indiana und Iowa vertreten. Auf Britisch-Nordamerika enffallen ungefähr 250000 deutsche Stammcs- angehörige und ebensoviel in Südamerika auf Brasilien und die La Plata-Staaten. Besonders stark ist das Deutschthum in den
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