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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-05-12
- Erscheinungsdatum
- 12.05.1899
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- Deutsch
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3508 Nichtamtlicher Teil. 108, 12. Mai 1899. liegende Gebenstände weder von anderen mitnehmen, noch für andere zuriickbrinben-. Abgeordneter vr. Oertel (kons.) bean tragte nun die Wiederherstellung der Bestimmung, doch fügte er die Einschränkung hinzu, daß ein Expresser nur -über 30 km vom Absendungsorte hinaus Gegenstände befördern darf; jedoch bis zum Gesamtgewicht von 15 kg.« Die Abgeordneten Dietz (Soz.) und vr. Paasche <nl.) bekämpften den Antrag. Das Publikum wolle die Nachrichten möglichst schnell erhalten und die Expreß boten seien schneller als die Post. Ministerialdirektor Krätke trat für die unveränderte Regierungsvorlage ein. Die Expreß boten seien eine Bevorzugung der großen Blätter. Der Reihe nach sprachen sich gegen den Antrag Oertel die Abgeord neten Müller - Sagan, Müller-Fulda, Marcons, Prinz Arenberg aus und betonten in gleicher Weise die Not wendigkeit der Expreßboten gegenüber der Schwerfälligkeit der Post. Für den Antrag Oertel traten nur v. St au dp und Or. Vöckel ein. Bei der Abstimmung fiel der Antrag mit sechs Stimmen; die Regierungsvorlage wurde einstimmig abgelehnt; es bleibt also bei dem Beschluß erster Lesung, daß die Expreßbestellung wie bisher gestattet ist. Artikel 3 untersagt den Betrieb der Privatposten vom 1. April 1900 ab. Hierzu lagen die in voriger Sitzung von den Vertretern Bayerns und Württembergs abgegebenen Erklärungen vor, daß sie in der Fassung des Artikels keinen Eingriff in die verfassungs mäßigen Reservatrechte erblickten und auch in sachlicher Beziehung mit den Kommissionsbeschlüssen der ersten Lesung einverstanden seien. — Die Abgeordneten Müller-Sagan, vr. Hasse und Dietz traten für die Buchhändlerbestellanstalten ein. — Geheimer Rat Aschenborn setzte eingehend auseinander, daß für die Buchhändlcrbe st ellanst alten kein Grund zu Befürch tungen vorliege. Die bisherige Art der Büchcrüeförderung werde ihnen auch in Zukunft gestattet sein und sei durch Artikel 3 nicht bedroht. Artikel 3 wurde darauf mit einer lediglich redak tionellen Abänderung gegen drei Stimmen in der Fassung erster Lesung bestätigt. Zu Artikel 4^., Entschädigung der Privatpostanstalten, der in erster Lesung unverändert nach der Vorlage angenommen war, beantragte Abgeordneter Prinz Arenb erg (C.) bei der Feststellung des entgangenen Gewinnes den Reingewinn des ersten Geschäfts jahres nach Errichtung der Anstalt nicht in Betracht zu ziehen. Abgeordneter Singer beantragte, den Reingewinn nach dem Durchschnitt der vor dem 1. April 1899 liegenden drei Geschäfts jahre zu berechnen, während die Vorlage von 1898 ab zurückrechncn will. vr. Müller-Sagan schlug vor, die Entschädigung für den entgangenen Gewinn (der nach der Vorlage in keinem Falle das Achtfache des jäbrlichen Reingewinns der letzten drei Geschäfts jahre übersteigen oarf) auf das Zehnfache der letzten zwei Geschäfts jahre zu bemessen. Staatssekretär v. Podbiclski: Daß er richtig gerechnet habe, beweisen beispielsweise die Kursnotierungen der Aktien der Berliner Paketfahrt-Aktiengesellschaft. Eine Erhöhung des Entschädigungssatzes würde ein Steigen dieser Papiere an der Börse zur Folge haben. Den Anstalten solle kein Unrecht geschehen; aber man dürfe auch nicht über das berechtigte Maß der Ent schädigung hinausgehen. Das Reichsschatzamt werde zur Prüfung der Bilanzen der Gesellschaften mit herangezogen werden. Der Vorschlag des Abgeordneten Müller-Sagan wäre finanziell höchst bedenklich. — Zu einer Abstimmung kam es noch nicht. Die Be ratung sollte am 10. d. M. fortgesetzt werden. Aus der Reichstagskommission Gewerbeordnungs- Novelle. — In der Reichstagskommission für die Gewerbe ordnungs-Novelle wurde am 9. d. M. der neu beantragte § 139 s (Ladenschlußstunde) beraten und nach längerer Debatte in fol gender Form angenommen: -Auf Antrag von mindestens einem Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber hat die höhere Verwaltungsbehörde die be teiligten Geschäftsinhaber durch ortsübliche Bekanntmachung oder besondere Mitteilung zu einer Aeußerung für oder gegen die Einführung des Ladenschlusses aufzufordern. Erklären sich zwei Drittel der Abstimmenden für die Einführung, so kann die höhere Verwaltungsbehörde die entsprechende Anordnung treffen. Von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens müssen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein. Der Bundesrat ist befugt, Bestimmungen darüber zu erlassen, in welchem Ver fahren die erforderlichen zwei Drittel der Geschäftsinhaber zu ermitteln sind.» Post. — Wie die Blätter melden, haben in vielen Städten Revisionen der Botenfrauen durch die Post stattgefunden. Jede Uebertretung des § 1 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 zieht für den Absender und Beförderer von verschlossenen Briefen zwischen Postortcn eine Geldstrafe von 3 nebst Kosten nach sich. Bei Wiederholung der gleichen Uebertretung wird die Strafe verdoppelt und bei ferneren Rückfällen um das vierfache erhöht. Auch in verschlossenen Paketen dürfen Briefe auf die gedachte Weise nicht verschickt werden. Den Botenbeförderungen dürfen nur offene Zettel, Karten, Rechnungen und dergleichen übergeben werden. Den verschlossenen Paketen, die durch Fuhrleute zwischen Postorten besorgt werden sollen, sind Nachrichten überhaupt nicht beizufügen. Zur Besteuerung der großen Warenhäuser. — Die »Norddeutsche Allgemeine Ztg.» schreibt: -Die Notwendigkeit der sorgfältigsten Prüfung aller bei deni Erlaß des Gesetzes über die Besteuerung der großen Warenhäuser und Bazare in Betracht kom menden Verhältnisse läßt es ausgeschlossen erscheinen, daß dem Landtage noch in der gegenwärtigen Tagung ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelcgt wird.- Vom Geldmarkt. — Die Reichsbank setzte am 9. d. M. den Diskont auf 4"/o, den Lombardzinsfuß auf 5"/g herab. Zur Jnnungsüewegung der Buchdrucker. — In Berlin sollte, wie erinnerlich sein wird, auf Antrag des -Bundes Berliner Buchdruckcreibesitzer- durch Verfügung des Oberpräsidenten vom 20. Dezember v. I. am 1. Mai d. I. eine Zwangsinnung für das dortige Vuchdruckgewerbe ins Leben treten. Auf erhobene Beschwerde der -Freien Vereinigung der Berliner Vuchdruckerei- besitzer-, der sich über 250 Betriebe, darunter die meisten großen Buchdruckereien, angeschlossen hatten, ist diese Verfügung jetzt wieder aufgehoben worden. Der Oberpräsident von Achenbach in Potsdam hat den Beschwerdeführern folgenden Bescheid erteilt: -Auf die an den Herrn Minister für Handel und Gewerbe gerichtete Beschwerde vom 17. Januar d. I. erwidere ich Ihnen im Aufträge des Herrn Ministers, daß meine die Errichtung einer Zwangsinnung für das Buchdruckerei-Handmerk anordnende Verfügung vom 20. Dezember v. I. aufgehoben und dem Bunde der Berliner Buchdruckereibesitzer anheimgestellt werden wird, die Errichtung der Zwangsinnung auf dem im K 100 des Reichs gesetzes vom 26. Juli 1897 vorgesehenen Wege herbeizuführen.- Leipziger Papierprüfungsanstalt (Otto Winkler), Uferstraße 8. — Dem Jahresbericht der Handelskammer zu Leipzig 1898 entnehmen wir folgendes über die Thätigkeit der Leipziger Papierprüfungs-Anstalt: -Die Zahl der Prüfungsanträge ist, entsprechend dem weiteren Aufschwünge der Papier-Industrie, im Jahre 1897 auf 820 ge stiegen und dürfte für das Jahr 1898 nach den uns vorliegenden Mitteilungen noch eine weitere Steigerung erfahren haben. Weniger als früher waren diese Anträge in den letzten Jahren durch Streitigkeiten zwischen Papierlieferanten und Bestellern veranlaßt; mehr als sonst bezogen sie sich auf Feststellung von Bestandteilen solcher Papicrmuster, nach denen Lieferungen angefertigt oder un gebeten werden sollten; sehr oft auch waren es Schwierigkeiten bei der Fabrikation, Wasserbeschaffenheit, Materialmängel oder- nachträglich eingetretene Schäden, z. B. Vergilbung, Leimschwäche, Säuregehalt, Fleckenbildung u. dergl., wegen deren die Papier- Industriellen nicht nur deutscher Länder um Rat und Hilfe erfolg reich einkamen. -Der Verlags-Buch- und Musikalienhandel, der Papier-Handel und die Aemtcr mit großem Papierverbrauch forderten Auskünfte über die Tauglichkeit angebotener Papiere für ihren Verwendungs zweck, Auswahl unter Angeboten oder Kontrolle von Lieferungen. -Neben Schreib-, Post- und Druckpapieren, von denen letztere stets in großer Anzahl eingehen, wurden wohl alle Papicrgattungen von den dünnsten und feinsten Cigarett-, Kopier- und Paus papieren bis zu den dicksten Kartonpapiercn, ja mehrfach auch Preßspan und Pappe, untersucht, und zwar vornehmlich auf Ver wendbarkeit zum beabsichtigten Zwecke. Pergamentpapier und die vielfältigsten Arten von Pack papieren, namentlich auch solche, die feine Stahl-, Silber-, Gold- und andere Metallwaren zuverlässig vor Oxydation oder Veränderung der Oberfläche schützen sollen, wurden auf Freisein von Mängeln oder von schädlichen Bestandteilen untersucht. Ebenso wurden Lichtpausepapiere, Chromodruck-, Telegraphenrollen-, Kalander walzen- und Spulen-Papiere, Paus-, Zeichen- und Malpapiere, Filterstoffe, Filtriervapiere und andere mehr begutachtet. -Am meisten dürfte die Thätigkeit der Anstalt der Papier- Industrie, d. h. der Papier-Erzeugung, zu statten kommen. An fragen von Papierfachleuten (Fabrikanten, Direktoren, Werkführern, Händlern und Disponenten) nach Unterweisung und Unterricht konnten bisher nur in beschränkter Weise befriedigt werden, weil die Räume und Lehrkräfte dazu noch nicht ausreichen.-- Denkmal. — In Göttingen soll am 17. Mai das Denkmal der beiden berühmten Gelehrten Gauß und Weber enthüllt werden.
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