Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990614
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189906143
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18990614
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-06
- Tag1899-06-14
- Monat1899-06
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
43-10 Nichtamtlicher TeU. 135, 14. Juni 1899. Bestehendes Gesetz. (8 184 Abs. 2.) Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher aus Gerichts verhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Ocffcntlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zn Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Acrgernis zu erregen. Regierungs-Vorlage. 4. öffentliche Ankündigungen erläßt, welche dazu bestimmt sind, unzüchtigen Verkehr herbcizuführen. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürger lichen Ehrenrechte sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. 8 184a. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark wird bestraft, wer Schriften, Ab bildungen oder Darstellungen, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen, zu geschäftlichen Zwecken an öffentlichen Straßen, Plätzen oder anderen Orten, die dem öffentlichen Verkehre dienen, in Aergernis erregender Weise ausstellt oder anschlägt. 8 184d. Mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Ge fängnis bis zu sechs Monaten wird bestraft, wer aus Gerichts verhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Aergernis zu erregen. Kleine Mitteilungen. In Oesterreich verboten. — Das k. k. Landesgcricht Wien als Prcßgericht hat auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft er kannt, daß der Inhalt nachstehender Druckschriften: l. der Broschüre: -Freundschaftliche Streitschriften.» Nr. 51 »Die Geschichtsliigcn.» Von Justizrath Karl Friedrich Jos. Gotting. Barmen. Druck und Verlag von D. B. Wiemann; II. der Broschüre: -Fünfzig Jahre in der römischen Kirche.» Von Pater Chiniqui. Barmen. Druck und Verlag von D. B. Wiemann, und III. der Broschüre: -Gegen Rom und römische Anmaßung.- Von Karl Scholl. Berlin 1890. Verlag von Hans Lüstenödcr, in ihrer Gänze das Verbrechen nach ß 122b St. G. begründe; es wird nach tz 493 St. P. O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschriften ausgesprochen und gemäß § 37 Pr. G. auf die Vernichtung der vorfindlichen Exemplare erkannt. — Wien, am 6. Juni 1899. Statistik des Deutschen Reichs. Die berufliche und soziale Gliederung des Deutschen Volkes. — Unter diesem Titel hat das Kaiserliche Statistische Amt soeben ein Werk ver öffentlicht, das die Ergebnisse der Berufszählung vom 14. Juni 1895 zur zusammenfassendeu Darstellung bringt (Band 111 der Statistik des Deutschen Reichs, Berlin 1899, Puttkammer L Mühlbrccht, Preis 8 ^). Wohl liegen die Resultate der ge nannten Erhebung in Tabcllenform schon längst — seit Ende des Jahres 1897 — vor, und auch Abhandlungen über einzelne Teile der Bcrufsstatistik sind in den Vierteljahrs- hesten der Statistik des Deutschen Reichs mehrfach erschienen. Das jetzt veröffentlichte Werk will eine ausführliche und zu gleich abschließende Bearbeitung der Berufszählung bieten. — Einleitungsweise wird die äußere Einrichtung der Berufs zählung (ihr Anlaß, ihre Vorbereitung und Aufnahme, soivie die Methode ihrer Verarbeitung nebst Kostenaufwand) geschildert. Alsdann gelangt in 14 Abschnitten das materielle Ergebnis der Zählung zur Darlegung. Alle wichtigeren Fragen, über die die Erhebung Aufschluß gicbt, sind dabei eingehend beleuchtet. Es wird dargcthan, weiche Ausdehnung die Erwerbsthätigkcit im allgemeinen und welche speziell der Fraucncrwcrb, die Kinder- und die Grcisenarbcit hat. Zur Klarlegung der Erwerbsthätig- keit in den einzelnen Berufen sind die Berufe in 207 Arten ge gliedert und für jeden dieser Bcrusszweige die Stärke, seine Entwickelung, seine geographische Verbreitung untersucht. Die soziale Schichtung wird nicht bloß in Bezug auf die beiden Hauptklassen der Selbständigen und Abhängigen erörtert, sondern cs werden bei den Selbständigen noch die unbemittelte, die Mittel- und die wollhabcndc Klasse, bei den Abhängigen das technische und Aufsichtspersonal, die gelernten und ungelernten Arbeiter, sowie die Arbeiter, die Familienangehörige ihres Arbeit gebers sind, näher behandelt. Andere Abschnitte sind der Frage des Nebenerwerbs, dem Alter, Familienstand, der Religion der Erwerbsthätigen, den Dienstboten, nichterwerbsthätigen Familien angehörigen, Hausindustriellen, Hausierern, Arbeitslosen gewidmet. Die meisten der behandelten Fragen sind außer nach dem Staude von 1895 auch hinsichtlich der seit 1882 eingetretenen Entwicke lung der einschlägigen Verhältnisse dargestellt, und ebenso nicht allein für das Reich im ganzen, sondern auch für die einzelne» Bundesstaaten und unter Berücksichtigung der Verhältnisse von Stadt und Land. Endlich ist zur genaueren Kennzeichnung der beruflichen und sozialen Gliederung des Inlandes diese noch im Lichte fremder Verhältnisse betrachtet und zu dem Ende ein Vergleich mit anderen Kulturstaatcn angestellt. — Naturgemäß konnten in der textlichen Darstellung (280 Seiten) nicht alle Detail fragen mit zur Erledigung gebracht werden. Um jedoch deren Beantwortung thunlichst zn erleichtern, wird im Anhang (auf weiteren 427 Seiten) ein umfangreiches Material von Verhältnis zahlen und von sonstigen Zusammenstellungen geboten, das weitere Forschungen ermöglichen und vorbereiten soll. Außerdem sind zur Illustration bedeutsamerer Ergebnisse 28 karto- und diagraphische Beilagen dem Bande angefügt. Das gesamte Werk giebt ein so umfassendes und gründliches Bild von der beruflichen und sozialen Gliederung, wie es einstweilen keinem anderen Lande zur Ver fügung steht; es wird auf lange Zeit hinaus für politische und wirtschaftliche Maßnahmen wertvolle Grundlagen bieten. L. 0. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. — Das König liche Amtsgericht I zu Berlin macht folgende am 6. Juni 1899 erfolgte Handelsregister-Eintragung bekannt: In unser Handelsregister ist eingetragen: Spalte 1. Laufende Nummer: 18971. Spalte 2. Firma der Gesellschaft: Zeitschrift für Versicherungs wesen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Spalte 3. Sitz der Gesellschaft: Berlin. Spalte 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gescllschafts- vertrag datiert vom 29. März 1899. — Gegenstand des Unternehmens ist die Herausgabe der Zeitschrift für Versicherungswesen, des Vereinsblattes für deutsches Versicherungswesen, des Jahrbuches für Versicherungswesen und ähnlicher einmal oder periodisch er scheinender Druckschriften, sowie deren Vertrieb. — Das Stamm kapital beträgt 50000 — Nach näherer Maßgabe des Vertrages (tz 2) bringen in Anrechnung auf das Stammkapital die Gesell schafter: 1. Schriftsteller Joseph Ne um an, 2. dessen Ehefrau Franziska Estella Neumann, geb. Far>, beide zu Groß-Lichter-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder