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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.11.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-11-18
- Erscheinungsdatum
- 18.11.1899
- Sprache
- Deutsch
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-S 26S, 18. November I8S!) Nichtamtlicher Teil. 8765 Herr Müller giebt seiner Verwunderung Ausdruck, wie ein Sortimenter für Aufhebung der Konzession plaidieren könne, und weist auf die deutschen Verhältnisse hin und auf den Umstand, wie sehr die Buchhändler in Deutschland die Oesterreicher um ihre gesetzlichen Bestimmungen in dieser Hin sicht beneideten. Er sei der sicheren Ueberzeugung, daß die überwiegende Mehrzahl der Kollegen heute noch froh sei, daß der Konzessionszwang existiere. Herr vr. Breilenstein spricht im allgemeinen über das Schulbüchergeschäft als den Kernpunkt aller Leiden des Sortimenters. Er konstatiert das Bestehen vielfacher Uebel- stände, glaubt aber, daß diesen Uebelständen zum Teil ab geholfen werden könnte. Nicht die Verleger allein seien an den Klagen des Sortimenters schuld, sondern ein Teil der selben falle auf die Uuterrichtsbehörde selbst zurück. Einen Hauptgrund der Klagen bilde der häufige Wechsel von Auf lagen; oft würden die neuen Auflagen sogar als »unver ändert« bezeichnet; aber nichtsdestoweniger verlange das Pu blikum stets die zuletzt erschienene Ausgabe und weise jede andere zurück, wenn sie auch mit dieser inhaltlich identisch sei. Er beantrage daher, daß nur in wirklich begründeten Fällen neue Ausgaben als »neue Auflage« bezeichnet werden sollen. Ein weiteres Uebel sei der Umstand, daß die neuen Auflagen nicht rechtzeitig erschienen. Die Approbationen fänden im Juni und Juli statt, aber die Bücher würden nicht vor Beginn des Schuljahres geliefert; er wünsche daher, daß die Schulbücher nicht nur rechtzeitig approbiert werden, sondern anch rechtzeitig erscheinen müßten. Aber damit sei die Liste det Klagen noch nicht beendet. Die Schulbücher müßten drittens auch in genügender Zahl vorhanden sein und recht- zei ig ausgeliefert werden. Letzteres sei freilich davon ab hängig, daß die Verleger zur Zeit des Schulbüchergeschäftes ein genügendes Personal init der Auslieferung betrauen. Da dies nun eine rein interne Angelegenheit sei, so wolle er keinen bezüglichen Antrag formulieren, doch halte er es für wichtig, daß dieser Umstand auch öffentlich zur Sprache gebracht werde. Er beklagt sich ferner, daß die Buchhändler häufig nicht wüßten, was für Bücher in den einzelnen Schulen cingeführt werden, und wünscht, daß dem durch eine Ein gabe an das Unterrichtsministerium abgeholfen werde. End lich verweist er aus einen beim niederösterreichischen Landes schulrat eingebrachten Antrag auf Verstaatlichung der Mittel schulbücher und beantragt schließlich zwei Resolutionen: I. »Der Verein der österreichisch-ungarischen Buch händler möge eine Eingabe an das Unterrichtsministerium richten, damit die Uebelstände beim Schulbüchergeschäft, soweit diese auf die Haltung der Behörden zurückzuführen sind, insbesondere hinsichtlich des Wechsels der Auflagen, des Erscheinens, des Druckes der Unterrichtsbehörde auf die Preise, abgestellt werden mögen.« Ferner: II. »Der Verein der österreichisch-ungarischen Buch händler verurteilt auf das entschiedenste alle Bestrebungen, die eine Verstaatlichung der Bücher für Mittelschulen be zwecken.- Herr Müller weist darauf hin, daß die Verhältnisse bereits einigermaßen besser geworden seien und daß es nach wiederholten Vorstellungen beim Unterrichtsministerium dem Verein gelungen sei, wenigstens dem unter dem Minister Gautsch so schwer empfundenen Druck auf die Preise einiger maßen zu begegnen. Herr Richard Karafiat greift auf den Punkt 3 a zurück uud meint, gegen die Teilkonzessionäre möge man sich zu mindest, so lange die Behörde nicht eine Aenderung herbei führe, dadurch helfen, daß die Verleger den Teilkonzessionären nur einen 10 Prozent-Rabatt gewähren. Herr Prochaska meint, daß dieser Punkt bereits er- Sechrimdlechjtjpicl Zahlua»». ledigt sei; sollte aber die zur Sprache gekommene Entschei dung des Ministeriums des Innern nicht auf einem Irrtum beruhen und daher nicht zurückgezogen werden, so würde eine Beschwerde an den Verwaltnngsgerichtshof sich absolut notwendig erweisen. Er beantragt übrigens für diesen Punkt Schluß der Debatte. Herr Müller verspricht, alle Schritte einzuleiten, um Abhilfe zu schaffen. In der Schulbücherfrage sei schon vieles geschehen, und er hoffe, daß auch die heutige Beratung zu weiteren Erfolgen führen werde. Mit Rücksicht auf die Schulbücher-Licenzen verweist Herr Feiler auf tz 3 P.-G. und rät, dem Motivenbericht für dieses Gesetz eine besondere Beachtung zu schenken. Das Gesetz sei heute bereits veraltet; der K 3 habe seinerzeit wohl seine Berechtigung gehabt, und er vermute, daß die Ein richtung der Licenzen nur in dem damaligen Mangel an Buchhandlungen seine Begründung habe. Er habe die Be merkung gemacht, daß, sobald an einem Orte eine Bürger schule errichtet werde, sich daselbst auch ein Buchhändler an sässig mache. Schon aus diesem Umstande gehe hervor, daß die Licenzen für den Verkauf von Schulbüchern nicht auch zum Verkauf von Bürgerschulbüchern zu berechtigen brauchten, denn sobald ein konzessionierter Buchhändler sich an einem Orte befinde, seien Licenzen überflüssig. Er halte eine Preß- gesetznvvelle für dringend notwendig; der Vorstand möge eine Kommission ein berufen, an der Hand der Ergebnisse der Praxis und in Verbindung mit einer juristischen Kraft das Preßgesetz einer Revision unterziehen und einen vollständi gen Gesetzentwurf ausarbeiten lassen. Teilweise Reformen seien zu perhorrescieren, da sie notgedrungen das einheitliche Gefüge der Gesetze störten und den Sinn derselben dadurch unklarer machten. Herr Folck meint, daß dem Buchhändler der Papier händler mehr durch den Verschleiß der Kalender als durch jenen der Schulbücher schade; er möchte daher die Verleger bitten, Kalender an Nicht-Buchhändler nur mit. sehr ge kürztem Rabatt zu liefern, den Rabatt an Buchhändler aber zu verbessern. Hinsichtlich der Schulbücherfrage wünscht er, daß die Verleger die in Aussicht genommenen neuen Auflagen rechtzeitig Mitteilen mögen. Er, für sein Teil, verfolge genau die erfolgten Approbationen und schütze sich dadurch vor un vorsichtigen Bestellungen. Er glaube, daß freundschaftliche Verhandlungen seitens des Vorstandes mit den Schulbücher verlegern manches bessern könnten. Schließlich verweist er auf einen Erlaß des niederösterreichischen Landesschulrates, der sich direkt gegen den raschen Wechsel der Auflagen richte. In den Bestrebungen auf Verstaatlichung der Mittelschul bücher sieht auch er eine große Gefahr und hofft, daß es dem Vorstande gelingen werde, derselben vorzubeugen. Herr Grosse lenkt die Aufmerksamkeit der Versamm lung auf die den Buchhandel gefährdende Institution der Schülerladen hin. Er habe die Erfahrung gemacht, daß in vielen Schulen in Olmütz selbst wohlbemittelte Schüler dem Unterstützungsverein beitreten und durch Erlag eines Gulden das Recht erwerben könnten, aus der Schülerlade Bücher zu entleihen. Da seine Frage, ob dies auch anderwärts statt finde, durch mancherlei Zwischenrufe bejaht wird, so regt er an, man möge dahin zu wirken trachten, daß die Benützung der Schülerladen von der Einbringung eines Mittellosigkeits zeugnisses abhängig gemacht werde. Herr Pollak beklagt sich ebenfalls über den Unfug der Schülerladen und über das Schleudern seitens der Papier händler. Die Verleger mögen diesem letzteren Uebelstände dadurch begegnen, daß sie den Verkauf ihrer Artikel au Teil konzessionäre möglichst einschränken. Herr Eisenstein lenkt die Aufmerksamkeit der Ver sammlung auf einen in Wien stattgehabten Fall, in dem 1161
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