Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190301020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030102
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-01
- Tag1903-01-02
- Monat1903-01
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 1, 2. Januar 1903. Nichtamtlicher Teil. 7 Neue Entwürfe für Bucheinbände. Auf das seiner Zeit in der Zeitschrift -»Deutsche Kunst und Dekoration« erlassene Preisausschreiben der Leipziger Buchbinderei Aktiengesellschaft vormals Gustav Fritzsche für Bucheinbanddecken sind von 437 Einsendern 1622 Entwürfe eingegangen, die jetzt im Geschäftshaus der genannten Firma ausgestellt sind. Bevor wir auf die Besprechung der ausgestellten Ent würfe eingehen, sei ein Auszug aus dem Protokoll der Preis richter, das in einem Cirkular veröffentlicht ist, vorausgeschickt; er lautet: -Angesichts dieser großen Zahl von Entwürfen, die bemerkens wert erscheinen, nimmt das Preisgericht zunächst Anlaß, folgendes sestzustellen: Die Zahl der eingegangenen Entwürfe ist so außer ordentlich groß, daß man darin wohl ein erfreuliches Zeichen für das wachsende Interesse, insbesondre der jüngern Künstlerschaft, an den Aufgaben der angewandten Kunst erblicken darf. Aber die eingesandten Arbeiten sind nicht nur durch ihre Zahl erfreulich, es läßt sich auch sagen, daß ihr Durchschnitt gegenüber dem Durch schnitt der bei frühern Preisausschreiben eingereichten Entwürfe in höherm Maß befriedigt. Die Zahl der ganz wertlosen, völlig unkünstlerischen oder maßlosen Arbeiten ist relativ geringer, als noch vor zwei Jahren bei ähnlicher Gelegenheit. Freilich muß ander seits ausgesprochen werden, daß neue, eigenartige Ideen, die künstlerisch vollendet durchgesührt wären, spärlich auftreten. Jin ganzen überwiegt weit die mehr oder weniger geschickte Nach ahmung oder Verbreitung der von einigen wenigen bekannten schöpferischen Künstlern gegebenen Motive und Lösungen. Das Preisgericht sieht sich diesem Thatbestand gegenüber nicht in der Lage, die Preise so wie ursprünglich vorgesehen war, zu verteilen. Es macht vielmehr von seinem Rechte, eine andre Verteilung vorzunehmen, Gebrauch und beschließt — auf Antrag der Künstler innerhalb des Preisgerichts, was ausdrücklich hervorgehoben werden soll — nur einige wenige Entwürfe mit höhern Preisen auszuzeichnen, dafür aber eine große Anzahl kleinerer Preise zu verteilen, da die meisten unter den bemerkenswerten Arbeiten unter sich gleichwertig erscheinen. Bei diesem Vorgehen wurde das Preisgericht durch das Entgegenkommen der ausschreibenden Firma unterstützt, indem die verfügbare Summe von 2000 auf 2125 ^ erhöht wurde.» Die Thatsache, daß van de Velde Mitglied des Preis gerichts war, ist zweifellos für die Mehrzahl der Einsender von Entwürfen die Veranlassung gewesen, sich möglichst seiner Formensprache anzupassen. So ist es denn kein Wunder, daß die abstrakte Linie vorwiegt und das florale Ornament, sowie die Verwendung figürlicher Motive mehr in den Hinter grund tritt Daß die Gegenwart experimentiert, daß sie nach dem Ausdruck eines eignen Stils trachtet, ist unverkennbar; ob jedoch van de Veldes lineares Empfinden nun thatsächlich den Grundstock bildet für die Entwicklung der künstlerischen Formen unsrer Zeit, oder ob sein Schaffen von einer spätem Zeit nur als der Ausfluß seiner individuellen Anschauung gekennzeichnet wird, bleibt abzuwarten. Gewiß ist, daß seiner Ausdrucksweise eine ungemeine Kraft des Persönlichen inne wohnt, und daß sein Prinzip, das Notwendige und Zweck mäßige zum Künstlerischen zu steigern, als eine allgemeine Forderung anzusehen ist Es soll keineswegs verkannt werden, daß sich in einem großen Teil der eingesandten Entwürfe das Bestreben geltend macht, neue Ideen zu finden Dabei ist aber zu bedenken, daß die künstlerische Verkörperung der Gedanken dadurch lebensfähig gemacht werden kann, daß mannigfaltige Formen einer einzigen lebendigen Wurzel entkeimen. Dieser Verlauf ist durchaus natürlich, denn nur auf diese Weise hat sich von jeher Stil und Tradition entwickelt. Aber es ist doch ein Unterschied, ob gleicher Geist in individueller Form zum Ausdruck gebracht wird, also schöpferisch wirkt, oder ob gleiche Form ohne individuellen Geist zur bloßen Nachahmung, also auf einen toten Punkt gelangt. Ferner kann man bei den eingereichten Arbeiten auch die Beobachtung machen, daß das eigentlich Schmückende, das doch bei der Verzierung eines Buchdeckels vorwalten soll, mehr berücksichtigt sein könnte. Dieser Mangel tritt sogar bei dem am höchsten ausgezeichneten Entwurf hervor, bei dem Entwurf zu einem Katalog-Umschlag von Hans Nen- mann-München, der nichts weiter zeigt als eine Anzahl Treibriemen, die über eiserne Wellen laufen. Kann man diesem Entwurf auch eine gewissenhafte dekorative Wirkung nicht absprechen, so ist doch sein formaler Wert gleich Null. Recht geschmackvoll wirkt der mit einem symmetrisch angeordneten Linienornament versehene Katalog-Entwurf von Hans Hascher-Leipzig, in dem sich auch ein feines Gefühl für Raumverteilung und Linienführung kenntlich macht. Dagegen erscheint die von der Mitte aus ent wickelte, die Fläche fast gleichmäßig bedeckende Umschlag- Zeichnung von Else Kaiser-Weimar herzlich unbedeutend, ja sogar dilettantenhaft. Originell erdacht und kolori stisch höchst reizvoll durchgeführt ist die Buchdecke mit dem Schmetterling von Dorothea Seeligmüller-Halle a/S. Der Leib des Schmetterlings bildet den Rücken des Buchs, während die Flügel sich über Vorder- und Rückseite breiten. Sehr decent ist das Farbenschillernde durch Gold, grünliche, bläuliche und rötliche Töne wieder gegeben, ohne daß dabei die Flächenwirkung beeinträchtigt wird. Besondre Anerkennung verdiente auch der Entwurf »Herzen« von Adolf Strübe-Karlsruhe wegen seiner guten Gruppierung des schmückenden Beiwerks, wenn das Motiv nicht schon früher, im November-Heft !900 der »Kunst« :Bruckmann-München) in einem dort veröffentlichten Entwurf des Engländers Gleeson White bekanntgegeben wäre Strübe benutzt das Motto sogar zweimal: erstens wie White, hell auf dunkelm Grund, zweitens mit geringen Abänderungen der Form, dunkel auf Hellem Grund. Fr. Nigg-Berlin und H. Abeking-Charlottenburg haben stgurale Mottos in Verständnis- und wirkungsvoller Weise als Flächendekoratton zu verwenden gewußt. Ferner seien noch die Arbeiten von Hans Mayr-Wien, F. Hering-Chemnitz, H Uttrecht- Dachau, Fr. Klattig-Darmstadt, P. Kersten-Erlangen, R- Koch-Leipzig, I. Ludwig-Stuttgart, F. Fuchs-Ar- heiligen bei Darmstadt, A. Fries-Mainz, Ina Bruhn- Berlin, Marianne Rusche-Magdeburg und D. Wüsten- Mainz hervorgehoben. Ernst Kiesling Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Zeitungs-Preisrätsel. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht Hamburg hat am 10. Juli den frühern Redakteur des -Betriebsanzeigers-, Schriftsteller Hermann Conitzer, wegen unerlaubter Veranstaltung einer Lotterie zu einer Geldstrafe verurteilt. Um den Leserkreis des Blatts, das wöchentlich nur zehn Pfennige kostet, zu erhöhen, war ein Preis rätsel veröffentlicht worden, an dessen Lösung sich nur Abonnenten beteiligen konnten. Das Gericht hat den erforderlichen Einsatz in dem — wenn auch geringen — Abonnementsbetrag als mitgezahlt erachtet. — In seiner Revision, die am 29. Dezember 1902 vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, bestritt der Angeklagte, daß in einem so gering bemessenen Abonnementspreis zugleich ein Lotterieeinsatz erblickt werden könne. Ferner behauptete er, er habe gar nicht gewußt, daß es sich um eine Lotterie handle, und überdies könne er für die Veranstaltung einer solchen, wenn sie doch als vorliegend angesehen werden sollte, nicht verant wortlich gemacht werden, da er die Lotterie gar nicht veranstaltet habe. Veranstalter sei vielmehr der Verleger, den er rechtzeitig als Thäter benannt habe. Deshalb könne er, der Angeklagte, nach ß 21, 2 des Preßgesetzes nicht verurteilt werden, da ihm höchstens ein Fahrlässigkeitsvergehen zur Last falle. — Der Reichs anwalt war ebenfalls der Ansicht, daß als Veranstalter nur der Verleger angesehen werden könne, denn in der ersten Anzeige des Preisrätsels sei der Verleger genannt worden, und dieser habe auch die Preise ausgesetzt. — Das Reichsgericht erkannte auf Auf hebung des Urteils und verwies die Sache an das Landgericht zurück. —— Vom Reichsgericht. Unzüchtige Bilder. Verjährung. (Nachdruck verboten.) — DaS Landgericht Hildesheim hat am 3. Juni d. I. den Optiker Albert Ziem in Hildesheim und den Kaufmann Siegfried Samuelsohn in Berlin wegen Vergehens 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder