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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-01-21
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1874
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- Deutsch
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226 Nichtamtlicher Theil. öl? 16, 21. Januar. 4. Kollegen, die sich über obige Normen ßinaussetzen sollten, müßten in Städten, wo ein Gremium bestellt, vor demselben, andernfalls vor dem Schiedsgerichte des oesterreichischen Buchhändlervercin-s sich verant worten. 5. Sollte ein College sich dem Aussprüche nicht fügen, so werden die dieser Vereinbarung beigelretcnen Verleger und Sortimenter ihm die Rechnung sperren, sowie auch gegen baar nichts mehr liefern. Sie werden. Hochgeehrte Herren Collegen, gewiß mit uns die Ueber- sowie der Vcrlagsbnchhandel nur gewinnen rann und daß bei solchen unheilvollen Krisen, wie die jetzige, eine gemeinsame energische Wahrung unserer Interessen doppelt Noch thut. Wir würden uns glücklich schätzen, durch unsere Vorschläge hierzu bcigelragen zu haben und hoffen vertrauensvoll aus deren allseitige An nahme, die Sic durch Ihre werthe Unterschrift und umgehende Rücksen dung der Beilage, bis längstens 12. December, an den mitunterzeichneten Eduard Hölzel in Wien geneigtest bethätigen wollen. Wien, 4. December 1873. Die Commission zur Berathung der Rabattfrage. Ed. Hölzel. Woriz Gerold. F. Tempsky. R. Lechner. W. Braumüller. H. Dominicus. II. Hochgeehrte Herren College»! Die von der gefertigten Commission mit dem Circular vom 4. December 1873 versandten Anträge, den Rabatt betreffend, haben (die unten verzeichneten) 269 Firmen durch eigenhän dige Unterschrift angenommen und sich dadurch zur Einhaltung der ver einbarten Bestimmungen verpflichtet. Bon diesen Firmen haben mehrere mit dem Vorbehalte unterzeichnet, daß: 1. bei großen Aufträgen (die mindestens mehrere 100 Gulden be tragen- ein im Verhältnisse zu den günstigeren Bezugsbedingnisscn höhe rer Rabatt in jenen Fällen gewährt werden kan», wo eine Concurrcnz dies nöthig macht; 2. bereits abgeschlossene, contractliche Verpflichtungen siir die Zeit ihrer Dauer ausgenommen bleiben sollen; 3. auch die Antiquarhandlungen, sofern sie neue Bücher verlausen, zur Festhaltung der Ladenpreise verpflichtet werden und mit denjenigen, welche der Convention nicht beitretcn, jeglicher Verkehr aufgehoben wird. Die gefertigte Commission hat diese Vorbehalte als berechtigt aner kannt und zwar nicht bloß für die betreffenden, sondern auch siir die übrigen der Vereinbarung bcigctrctcnen Firmen. nachtheiligenden Uebergriffcn von Seiten einzelner ausländischer Firmen energisch und mit Erfolg entgegenzutretcn. Die lebhafte Zustimmung, welche die Anträge bezüglich des Rabattes legeen nutzbringende Versuch sich als zeitgemäß bewähren wird, und daß sämmtlichc der Convention beigctretcncn Firmen, sowie auch jene Herren Collegen, welche derselben prinzipiell nicht zugestimmt haben, den verein barten Rabaltbestiminungen in ihrem eigenen, als auch im Interesse des oesterreichischen Gcsammtbuchhandels getreu Nachkommen. Wenn dieser moralische Standpunkt allgemein zur Geltung kommt, so wird ein genieinsames Vorgehen zum Schutze Einzelner oder der Ge- sammtheit nur in seltenen Fällen nöthig werden w. Wien, 31. December 1873. Die Commission zur Berathung der Rabattsrage. Ed. Hölzel. Moriz Gerold. W. Braumiiller jnn. F. Tempsky. R. Lechner. H. Dominicus. Zu der „Erklärung" vom Verein der Deutschen Sortiments- buchhäudler in Nr. I d. Bl. Der Vorstand des Vereins der Deutschen Sortimentsbuch händler hat unterm 12. December eine „Erklärung" — wie er seine dargelegte einseitige Auffassung nennt — veröffentlicht, die wohl nach allen Seiten hin einer Richtigstellung bedarf. Wir wollen nicht in die so oft vernommenen Klagen über große Concurrenz, enorme Regiekosten, gesteigerte Lebensbedürfnisse u.s.w. näher cingehcn, denn mit allen diesen Unannehmlichkeiten hat der Ver leger gerade ebenso und theilweije noch ernster zu kämpfen; dieses Klagecapitel schließt sich durch Gegcnseitigkcitab. Wir fragen aber,wes halb treten die Herren Sortimenter nicht überall zusammen, um siir alle Zukunft de» Kundenrabatt abzuschaffen? Mit derjenigen Firma, die Rabatt an Private gibt, müßte allseitig die Rechnung abgebrochen werden. Was hingegen den Hauptverdruß, nämlich den Wegfall des sogenannten Mcßagio betrifft, so ist dies eigentlich schon lange kein Meßagio, sondern ein Reizmittel zur Einhaltung der ordnungs mäßigen Zahlungsfrist gewesen. Das Agio datirt sich ans der schö nen Zeit der sächsischen Conveutionsmlinzc, worauf damals ein Agio vergütet wurde. Als diese Conventionsmünze in Wegfall kam, wurde das Zahlungsbenefiz als Prämie für rechtzeitige Saldozah lung beibehalten. Von da an war die Gewährung dieser Vergütung eine ganz freiwillige des Verlagshandels; eine Vergütung, die sonst in keinem anderen Geschäftszweige cxistirt und durch keine Geldvaluta gerechtfertigt ist. Wir gehören aber zu Denjenigen, die vorläufig die Prämie, wie sie die Leipziger Firmen vorgeschlagen haben, zuin Vor theil der Herren Sortimenter beibchaltcn möchten; doch nicht als zwingende Verpflichtung, sondern aus freiem Einverständniß. — Dagegen sind wir dafür, daß eine solche Vergütung nur dann statt finden kann, wenn zur Ostermesse der volle Saldo ohne klcber- trag gezahlt wird. Nur wenn es dem Verleger gestattet wäre, den Herren Autoren ein Drittel des Honorars, den Papicrlieseranten, dem Buchdrucker, Buchbinder u. s. w. ebensoviel von ihren Forderungen zu übertra gen, dann erst wären Ucberträge gerechtfertigt. Wohl weiß ja jeder Verleger, wie die Verhältnisse eines gro ßen Theils des Sortimcntshandels beschaffen sind und wie häufig gar kein Betriebskapital vorhanden ist; aus diesem Grunde hat sich bisher ei» großer Theil der Verleger Ueberträgc (von Saldi über 50 Thlr.) gefallen lassen. Die traurigen Erfahrungen der .jüngsten Zeit, wie die Bankrotte in Berlin (Adolf L Co.), Hamburg, Pest, Breslau n. s. w. müssen aber für die Folge sehr zur Vorsicht mahnen, und dürften gar Viele veranlassen; für die Zukunft jeder Handlung den Credit z» kündigen, die zur Ostcrmcsse nicht ord nungsgemäß zahlen kann. Es ist in den letzten Jahren leider oft vorgekommen, daß Firmen in Concurs geriethcn, nachdem sie noch acht Tage vorher Bestellungen gemacht und bis zum Concurs jede Sendung von Bestelltem, Fortsetzungen und Novitäten annah- men. Mit welchem Ausdruck ein derartiges Verfahren zu bezeichnen ist, dürste wohl sehr nahe liegen! Dann wird in der „Erklärung" gesagt; Die Verleger gewinnen bei der neuen Goldwährung -t — 5gß! Wir möchten die Herren doch bitten, deutlich zu sagen, wie sic sich diesen Gewinn hcraus- rechnen? Viel näher läge wohl die Betrachtung, daß ein Prager Herr an der Spitze der Erklärung steht, der doch ganz außer Acht zu lassen scheint, daß gerade die oesterreichischen Handlungen seit einer Reihe von Jahren sich gar nicht über das „Agio" zu beklagen haben, denn der Ausschlag brachte ihnen sehr häufig ganz hübsche Procente ein (oft zum Nachtheil des deutschen Verlegers), was wil den oesterreichischen Herren Collegen von Herzen gegönnt haben. Wir schließen unsere Beleuchtung mit dem Wunsche, daß die Herren, welche die „Erklärung" erlassen haben, doch bedenken mögen, wie der Verleger ganz gegen dieselben Zeitverhältnisse wie der Sor timenter zu kämpfen hat, wie er aber vor allem stets bedacht sein mnß, seine Verpflichtungen streng nnd zu rechter Zeit zu erfüllen. Ein Anfang zu gründlicher Besserung und soliderer Grundlage des Sortimentshandcls wäre der; daß Niemand ein Geschäft etablirtc, der kein hinreichendes Betriebscapitalbesitzt! x Zur Statistik des überseeischen Exports des deutschen Buch handels via, Leipzig. I Das amerikanische Consulat in Leipzig sendet alle Vierteljahre " statistische Zusammenstellungen von der Ausfuhr aus seinem Bezirk
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