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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1874
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- Deutsch
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1074 Nichtamtlicher Theil. 7t? 66, 21. März. Nichtamtlicher Theil. Der Prcßgesetz-Entwurs vor dem Reichstage. II.») Heber die zweite Lesung des Preßgcsetz-Entwurfes (Nr. 57) entnehmen wir der Deutschen Allgemeinen Zeitung folgende Berichte- Sitzung vom 16. Mürz. §. 1. der Vorlage lautet: Die rechtliche Stellung der Presse wird durch das gegenwärtige Ge setz geregelt und unterliegt nur denjenigen Beschränkungen, welche durch dasselbe vorgeschrieben oder zugelasscn sind. Die Commission hat den tz. 1. so gefaßt: Die Freiheit der Presse unterliegt nur denjenigen Beschränkungen, welche durch das gegenwärtige Gesetz vorgeschrieben oder zugelasseu sind. Abg. Hasenclever und Genossen beantragen, dem §. 1. folgende Fassung zu geben: Jedermann hat das Recht, seine Gedanken zu veröffentlichen; die Freiheit der Presse darf in keiner Weise eingeschränkt werden. Wer Per sonen durch Verbreitung erweislich unwahrer Thalsachen mittelst der Presse verächtlich macht oder in ihren Vermögensverhältnissen schädigt, ist auf Antrag der Verleumdeten oder Geschädigten zum Widerruf verpflich- mit einer an den Geschädigten zu erlegenden Geldbuße bis zum Betrage von 5000 Mark bestraft. Alle Bestimmungen der deutschen Reichs- und Landesgesetze, welche die Veröffentlichung mittelst der Presse oder das Preßgewerbe in anderer Weise bedrohen, einschränken oder besteuern, sind aufgehoben. Abg. Wiggers: Der erste Absatz des tz. 1. der Vorlage ist überflüssig, da in der Überschrift des Gesetzes schon der darin behandelte Gegenstand bezeichnet ist; der zweite aber ist nicht ganz logisch gefaßt; denn wenn auch die Regelung der rechtlichen Stellung der Presse die Beschränkungen mit um faßt, so sind '-ich diese nicht der Hauplgegenstand des Gesetzes, vielmehr ist dieser die Freiheit der Presse. Nach beiden Richtungen enthält der tz. 1. nach den Commissionsbeschlüssen eine Verbesserung; ich empfehle einem Mal die ganze frühere und gegenwärtige Politik der Socialdemo kraten. Früher verlangten dieselben einmal unbeschränkte Vereinsfreiheit; ich sehe heute, daß sie diese Freiheit so verstanden, cs solle ihnen frei stehen, künftig jede Versammlung, die ihnen nicht gefällt, gewaltsam zu ist^ und andererseits in ihren Versammlungen offen Verbrechen und Auf ruhr zu predigen. Das Gleiche bezwecken sie mit ihrem jetzigen Anträge. Jedes Verbrechen soll ungehindert von der Presse verübt werden dürfen, nur die Verleumdung soll ausgenommen sein; Injurien dürfte die Presse Einbildungdann sollte man doch lieber gleich sagen: Verbrechen und Vergehen sind fortan straflos, denn warum soll denn nur die Presse die selben straflos begehen dürfen? Ein weiteres wichtiges Prinzip sprechen die Herren in ihrem Anträge dannt aus, daß sie im ganzen Reiche die Preßgewerbcstcuer aufheben wollen. Aber cs liegt doch in der Natur der Sache, wenn man auch kein Freund der Gewerbesteuer ist, wie ich es selbst nicht bin, daß man nicht einseitig ein Gewerbe von der Steuer befreien kann, während sie für die andern bestehen bleibt. Auch in dieser Hinsicht geht also der Antrag Hasenclevcr weit über den Rahmen des Gesetzes hinaus. Abg. v. Minnigerode vertheidigt die Regierungsvorlage. Abg. Hasselmann: Wir haben unfern Antrag nicht in der Meinung gestellt, daß er hier im Hause durchdringen werde, sondern um den demokratischen Stand punkt zu wahren. Gerade weil wir uns auf den Nechtsstandpuntt stellen (Widerspruch) — ja gerade wir, die wir nicht wollen, daß ein Mensch durch den andern ausgebeutet werde, wollen den Rechtsstaat —, deshalb wollen wir die Schranken der freien Discussion in Wort und Schrift beseitigen. In Amerika existirt absolute Preßfreiheit; freilich gibt es dort auch keinen Reptilienfonds und doch ist die Entwickelung dort mit AuS- *) I. S. Nr. 46. gesetzliche geblieben. Ebenso in England, das Gegentheil war in Frank reich der Fall und die Folge davon sehen Sie klar. Wer hat denn zu erst die Beschränkung der Presse eingeführt? Tiberius war's. (Große Hei terkeit.) Gewiß, meine Herren, Tiberius in Rom war es; lesen Sie es gefälligst im Tacitus nach. Ich erinnere an die Juniusbriefe in Eng land. In ^welcher wohlthätigen 3Veife haben sie auf das ganze politische beibehalten, wie sie auch dieser Entwurf noch reichlich enthält. Hr. Wiggers wirft uns vor, wir wollten die vollständige Zügellosig keit und das Begehen von Verbrechen in der Presse. Das ist aber ein großer Jrrthum. Einen: Verbrechen muß immer eine Thatsache zu Grunde liegen, auf welcher der Strafrichter fußen kann. Eine Meinungsäußerung ist aber keine Thatsache. Freilich sind bei uns die Richter sämmtlich in solchen Verhältnissen aufgewachsen, daß sie die Lage der untern Volks- classen nicht kennen, daß sie derartige Kritiken als eine Zerstörung der bestehenden Ordnung auffassen, während die ^ arbeitenden Classen darin geschieht, die Freiheit der herrschenden Classe und des arbeitenden Volkes, dann tritt Erbitterung ein, die Leidenschaft läßt die Vernunft nicht zu Worte kommen und zuletzt werden die ungerechten Schranken gewaltsam zerbrochen. Man spricht von einem Mißbrauche der Presse, wenn sie Thatsachen angreift, und sodann, wenn sie Personen angreift. Zn dem erstern Falle rechne ich unser ganzes politisches und Gemeindelebe-, hier wollen wir, einer schlechten That nicht bewußt ist, eine Kritik der Presse nicht zu scheuen, nur für eine nachweisbare Beschädigung im Gewerbe oder Ver mögen wollen wir eine Geldstrafe. Die Vertreter neuer Ideen wurden stets als Rebellen verschrien und angeklagt; so vr. Jacoby, der in der Lassalle in einer Versammlung wissenschaftlich begründete Sätze der Philo sophie aussprach, wurde er ungeklagt und verurtheilt, weil er diese wissen schaftlichen Aussprüche vor Arbeitern ausgesprochen hatte und nicht in einer gelehrten Gesellschaft. So wurde nicht der Inhalt der Ansprache, ne's und Freiligrath's können frei in allen Buchhandlungen verkauft wer- den; aber wenn wir an den glorreichen März 1848 erinnern oder daS Gedicht abdrucken: „Die Todten an die Lebendigen", oder die Heine'schen ätzenden Witze gegen die herrschenden Zustände, dann werden wir verur- Sie es mit Nothwendigkeit, daß zuletzt die Gewalt spricht. Diejenigen, welche die Presse knebeln, das find die Männer des Blutes und des Eisens Abg. Schwarze: Die Commission ist der Meinung, daß die Presse ein Gewerbe sei, die Ausnahmen, die man mit Rücksicht auf die Eigenthümlichkeit dieses Gewerbes gemacht hat, sind keine Privilegien, sondern vielmehr Einschrän kungen, die durch diese Eigenthümlichkeit nothwendig geworden sind. Den tz. 1. der Regierungsvorlage kann ich schon aus sprachlichen Gründen nicht annehmen, denn die Ausdrucksweise: „Die rechtliche Stellung der Presse unterliegt den durch dieses Gesetz bestimmten Einschränkungen", scheint mir sprachlich nicht zu rechtfertigen. Abg. Windthorst: Was den §. i. betrifft, so werde ich für die Vorschläge der Commission stimmen. Daß derselbe einen Anklang an die Grundrechte hat, gebe ich zu; wenn ein Grundrecht wichtig ist, so spreche ich es immer aus und freue mich, daß einmal ein guter Satz darin steht, und daß derselbe seine Bedeutung noch nicht verloren hat. Es ist freilich sehr zu bedauern, daß beim Beginn der zweiten Lesung die Bundesregierungen nicht sagen, was sie ihrerseits beschlossen haben; denn cs wird auf die Dauer schwierig, ja manchmal unmöglich sein, eine Verständigung herbeizuführen, wenn die Verhandlungen nicht etwa hinter den Coulissen geführt werden. Wenn die Regierungen erklären: wir sind bereit, das Gesetz in der Form und dem Inhalte anzunehmen, wie die Commission es verändert hat, dann würde ich für meine Person kein Bedenken haben, zu sagen: ich acceptire es ebenfalls und die ganze Discussion wäre beendigt (Bewegung), voraus-
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