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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1874
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- Deutsch
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> 73, 30. März. Nichtamtlicher Theil. 1203 Spitze der Völker steht. Die Verhältnisse, die von dem Herrn Vor redner angcsührt wurden, daß in Frankreich und England ähnliche Bestimmungen »och fortbcstchcn und keinen Widerspruch erhalten hätten, erklären sich cinsach aus der durchaus anderen Organisation des Buchhandels in Frankreich und in England. Meine Herren, Sie finden in keinem Lande als in Deutschland so zahlreiche Ver leger, — und ich denke dabei durchaus nicht vorzugsweise an die größeren Firmen, sondern gerade an die mittleren und klei neren, — die rein aus Interesse für die Wissenschaft der Wissenschaft ein Opfer bringen und Werke verlegen, von denen sie im voraus überzeugt sind, daß sie damit kein Geschäft machen könne». Ich leugne, daß in Frankreich und in England ähn liche Erscheinungen so oft Vorkommen; dort werden häufig Werke, die hier auf Risieo der Verleger gedruckt werden, ans Kosten von Privaten, Universitäten oder gelehrten Gesellschaften gedruckt. Das kommt im deutschen Buchhandel fast nie vor, derselbe war von je daraus angewiesen, auf eigenen Füßen zu stehen. Er wird es auch künftig thun, aber erschweren Sie es ihm nicht dadurch, daß Sie die Fesseln an seinen Füßen lassen, die er abschüttcln will. Meine Herren, ich komme zu deni Letzten, was angeführt ist: daß es im Interesse der Bibliotheken nöthig sei, diese Bestim mungen fortbestchcn zu lassen. Trotz der beredten Worte des Herrn Vorredners muß ich das doch namentlich in dieser Ausdehnung leugnen. Ich bin allerdings der Ansicht, die er mit angeführt hat, daß einen! Hauptübelstande, einem Hauptthcile der Klagen, die er erhoben hat, abgeholfcn werden würde, wenn die Bibliotheken besser dotirt würden, und das ist nicht bloß meine Ansicht, sondern die Ansicht Vieler, und nicht bloß die vieler Buchhändler, sondern auch zahlreicher Gelehrten und vieler Männer aus allen Kreisen des Lebens. Ich erlaube mir, mich in dieser Beziehung namentlich aus die Rede des Herrn Professor Mommsen im Preußischen Abgcord- nctenhause vor wenigen Monaten zu beziehen. Allerdings, meine Herren, müssen die deutschen Bibliotheken besser dotirt werden, ob Sic nun die Freiexemplare sortbcstehcn lassen oder nicht; es ist in den meisten deutschen Staaten und auch in Preußen nach meiner Ansicht darin noch viel zu wenig geschehen. Die Bonner Petition beschränkt sich nun wesentlich darauf, die Ansicht zu widerlegen, als ob durch eine bessere Dotirung der Bibliotheken der mit Aushebung der Freiexemplare verbundene Uebelstand ganz beseitigt würde. Meine Herren, ich gehe viel weiter; ich sage: die Klagen, welche die Bonner Petition darüber anstellt, daß mit Aufhebung der Freiexem plare viele Literaturzweige ganz verschwinden würden, — und auch der Herr Vorredner hat dieses Motiv angeführt, — sind nicht begründet, wenigstens nicht in der Ausdehnung, in der sie aus gesprochen werden. Meine Herren, ich will nur eines anführen. Die Bibliotheken übernehmen gar keine Verpflichtung, die Freiexem plare vollständig ausznhcben, die ihnen gegeben werden. Würden sie eine solche Verpflichtung übernehmen, oder hätte sich in der Praxis heransgestcllt, daß sic diese Verpflichtung für selbstverständlich ansc- hen, dann würde wohl nie der Wunsch ausgesprochen sein, die Sache abzuschaffen. Ich will keine Beispiele nennen, meine Herren, sie sind offenkundig und auch in öffentlichen Blättern mehrfach erwähnt worden. Es ist bei vielen Bibliotheken Sitte, die Bücher, die man nicht aushcben will, die man entweder nicht des Aufhebens Werth erachtet, oder die nicht in die Gattungen von Büchern Hineinpassen, die man speciell bevorzugt, zum Verkauf zu stellen, und ich gebe Ihrem Urthcil anheim, ob das in irgend einer Weise gerechtfertigt ist. Aber wenn dann wenigstens die Sachen, die nicht verkauft werden, ausgehoben würden! Es mag Bibliotheken geben, wo das der Fall ist; allein, meine Herren, daß das allgemein in einer ausreichenden, die Interessen des Schriftstellers und Buchhandels irgendwie sichernden Weise geschieht, muß ich aufs entschiedenste leugnen. Nach allem diesen kann ich nur rathcn, in erster Linie die Com missionsvorlage anzunehmen und die Bestimmung der Regierungs vorlage zu streichen; aber zur größeren Sicherung, und da einmal diese Controvcrse ausgetaucht ist, empfehle ich Ihnen die Annahme meines Antrags, durch den jeder Zweifel gehoben wird. Auch in der Bonner Petition ist hcrvorgchobcn, daß cs sehr wünschenswcrth sein würde, daß die Angelegenheit ganz klar werde. Aus demselben Grunde kann ich Ihnen nur unbedingt rathen, die Amendements sämmtlich abzulchncn, welche von den Abgeordneten Oncken und Reichenspcrger gestellt worden sind; sie würden nur Palliativmittel sein, die Sache gar nicht treffen und gründlich erledigen. Ich will noch eines sagen: es gäbe ein Mittel, wie man allen Klagen abhelfen könnte; das wäre dadurch, daß man die Verpflich tungen in den Landesgesetzgcbungen aushöbe und eine neue Ver pflichtung cinsührtc, an irgend eine Ccntralstcllc dcsDentschen Reichs die Exemplare abzuliesern, die bisher an die einzelnen Bibliotheken abgelicscrt worden sind. Das ist aber eine Angelegenheit, die der reiflichsten Ucberlegung bedarf, die aus keinen Fall in das Preßgesetz gehört, und die man erst dann in nähere Erwägung ziehen könnte, wenn erst die Particularbestimmungen aufgehoben wären, die eine solche Einrichtung rein unmöglich machen würden. Ich kann aller dings nicht umhin, dabei noch zu erwähnen, daß gerade von Seiten des Buchhandels eine solcheJdec schon ausgesprochen worden ist zur Zeit, als die Berathungen über das Urhebergesetz stattsanden. Da mals ist man seitens der gesetzgebenden Factoren aus diese Ideen nicht eingegangen. Es war die Idee aufgetaucht, mit der Eintrags rolle in Leipzig eine solche Anstalt zu verbinden; diese Idee ist da mals nicht weiter verfolgt worden. Es wäre wohl möglich, sie wieder aufzunchmen, aber, wie gesagt, ich will mich dafür noch nicht aussprcchcn. Sie wurde nicht von Seiten des Buchhandels abge- lchnt — dem könnte sie nur willkommen sein — sondern von Sei ten der Gesetzgebung, und sie unterliegt allerdings auch manchen Bedenken. Das wäre aber freilich ein Mittel, die Klagen zu beseitigen, die erhoben werden, besser als die Anträge, die Ihnen vorgeschlagen werden, und als die Mittel, welche mein Herr Vorredner empfohlen und durch welche er seinen Antrag zu begründen gesucht hat. Er hat Ihnen ein Schreckbild vorgeführt von dem bei der Aufhebung der Freiexemplare unausbleiblichen Untergange ganzer Gattungen der Literatur. Ich kann darauf nur erwidern, daß der deutsche Buch handel — von dessen Bedeutung der Vorredner danach eine sehr vorthcilhafte Ansicht hat — allein durch seine Freiexemplare dies nicht verhindern könnte, wenn eben nicht die Gegcnverpflichtung des Staates hestcht, diese Literaturgattungen dadurch vor dem Untergang zu retten, daß er jene Freiexemplare wirklich aushebt. Eine solche Verpflichtung des Staates läßt sich jetzt nicht cinführcn, und wenn Sie das derParticulargesetzgebung überlassen wollen, so würde das noch schwieriger sein. Nach allem diesen kann ich Sie nur bitten, meinem Anträge Ihre Zustimmung zu geben. Ich bin überzeugt, daß der deutsche Reichs tag, wenn er sich überzeugt, daß kein Rechtsgrund existirt für den Fortbestand der Maßregel, und alle Gründe, welche man dafür an führt, nicht stichhaltig sind, daß dann der deutsche Reichstag das Fortbestehen einer solchen Bestimmung nicht durch Ablehnung mei nes Antrages möglich macht. Ich glaube vielmehr, daß der deutsche Reichstag, nachdem ihm die Frage einmal vorgelegt ist, cs sür seine Pflicht halten Ivird, das Unwesen der Freiexemplare definitiv abzu- schaffen. III. Rede des Abgeordneten Or. von Schulte: Meine Herren, ich habe nicht geglaubt, daß dieser Gegenstand l zu einer Haupt-Staats- und Standcsaction hcranfgeschranbt würde,
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