Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Montag den 23. März. 1874 Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermesse soll eine am 3. Mai beginnende und am 9. Mai endende Ausstellung von neuen Düchern, Mulikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegenen Saale des BörsengcbiiudcS stattfinden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: Z. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalicn- und Knnsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- nnd Kunsthandels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die früher gestattete Ausstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instrumente u. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläntcrungswcise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch anderwcilig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich in, Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Be finden zurückzuweisen. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht- und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adressiren: an die Ausstellungscommission in der Buchhändler-Börse. Z. 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo beizufügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind, tz. 3. Auf den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht bemerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. Z. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 9. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht znrückgenommen werden. Z. b. Das Ausstellnngslocal darf seitens der Aussteller als Verkanssstand für das Publicum nicht benutzt werden, tz. 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ansgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermesse Herrn Carl Wilfferodt von uns übertragen worden, und sind die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum. 18. April an die oben angegebene Adresse einzusenden. Umfangreiche Gegenstände sind mit annähernder Angabe des Flächenranmes, welcher beansprucht wird, vorher anzumelden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Ausstellung gewährleistet werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 18. März 1814. Der Vorstand des Üörsenvrreins der Deutschen Duchhündter. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. Einundvierzigster Jahrgang. 14S