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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1895
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- Deutsch
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870 Nichtamtlicher Teil. 40, 10. Februar 1895. Ich wende mich nunmehr im spezielleren zu dem bereits ermähnten Anträge der Herren Gröber, Hitze, Metzner und I)r. Schaedler. Ich glaube erwähnen zu dürfen, daß auch in unseren Fraktionsberatungen dieser Antrag bereits seit mehreren Jahren eingehende Erörterung gefunden hat, und ich bin ge nötigt gewesen, diesen Antrag von Anfang an auf das lebhafteste bekämpfen zu müssen und zwar nicht lediglich im Interesse meines Wahlkreises, sondern auch aus Gründen prinzipieller Natur. Mit meinen sämtlichen verehrten Freunden ist zwar die Minorität des Centrums und bin namentlich auch ich einverstanden darin, dah auch wir das Wohl des Kleingewerbes, des Handwerkerstandes zu fördern von Herzen gerne bestrebt sind; aber wir können zu diesem an und für sich lobenswerten Zweck der Förderung des Kleingewerbes und des Handwerkerstandes nicht zu jedem Mittel greifen. Eine noch energischere Förderung des Kleingewerbes, nament lich des kleinen Kaufmannsstandes und auch des Handwerks, als wie sie der Antrag Gröber herbeisühren will, der sich bloß auf die Hausierer beschränkt, ließe sich erreichen, indem sich die Herren Antragsteller mehr gegen den Großbetrieb wende ten; da würden sie auch nicht gerade die Schwachen treffen. Der Großhandel, indem er mehr sa gras kaufen und arbeiten kann, hat große finanzielle Vorteile; er kann infolgedessen die Preise billiger stellen, als wie das Kleingewerbe, der Hand werker cs leider kann. Sobald man unbedenklich jedes Mittel ergreifen will, um das Kleingewerbe zu schützen, könnte man sich auch mit Recht gegen den Maschinenbetrieb wenden. Ich erinnere daran, ivie in manchen Beziehungen, ich erinnere z. B. an das Klempnergewcrbe, durch massenhafte Maschincnproduk- tion geschädigt wird. Die Maschine kann derartige Artikel, wie ich sie im Auge habe, wesentlich billiger Herstellen. Will man jedes Mittel, welches das Kleingewerbe, den Handwerker stand fördern kann, ergreifen, so könnte man ferner auch da zu kommen,, daß inan in kleinen Städten, auf dem Lande es verbietet, die gewünschten Waren aus benachbarten Groß städten oder direkt vom Produzenten zu beziehen; das Klein gewerbe würde auch hierdurch gewisse Vorteile erlangen. So weit sind aber meine verehrten Freunde nicht gegangen, und ich glaube, es würde das auch sehr große Schwierigkeiten ge habt haben. Nun möchte ich jetzt noch hervorheben, daß ich in voll ständiger Uebereinstimmung mit den Motiven der Regierungs vorlage der festen llcberzeugung bin, daß diese wesentlichen Beschränkungen, ja die teilweise Vernichtung des Hausierge- werbcs, wie diese durch den Antrag Gröber thatsächlich hcr- bcigeführt werden würden, — daß diese Beschränkungen des Hansiergcwcrbcs dem Kleingewerbe, dem Handwerk, verhältnis mäßig nur sehr wenig nützen werden. Der Hauptnachteil für das Kleingewerbe und das Handwerk liegt eben, wie ich schon eben erwähnte, in dem Großgewerbe und besonders auch mit in den großen Versand ge sch ästen. Das ist bereits von ande rer Seite, namentlich von dem Herrn Kollegen 1)r. Schneider hcrvorgehobcn worden, und auch mein verehrter Freund vr. Schaedler erkennt das an; er hat gesagt, die von ihm und seinen Freunden beabsichtigten Beschränkungen des Hau- siergcwerbcs seien nur »ein Glied in der Kette der llcbcl«, durch welche das Kleingewerbe und der Handwerkerstand be droht wird. (Sehr richtig I) — Meine Herren, gerade weil ich mit den verbündeten Regierungen der llcberzeugung bin, daß durch eine Beschränkung oder Beseitigung des Hausier gewerbes dem Kleingewerbe nur wenig genützt wird, an vielen Orten nur ganz unerheblich genützt wird, -— gerade weil ich diese Ueberzeugung habe, so bcdaure ich um so mehr, daß die Herren Antragsteller mit ihren verhältnismäßig nutzlosen Maßnahmen eine so enorme Zahl von über 226 000 Hau sierer schädigen. (Hört! hört!) Ich werde mir nunmehr erlauben, auf den Antrag Gröber nnd Genossen im einzelnen einzugehen, werde das aber, da wir uns in der ersten Lesung befinden, nur so weit thun, als es zur Begründung meiner Bedenken prinzipieller Natur mir erforderlich scheint; ich sehe auch ab von einer Zusammenstellung einer Anzahl meiner Meinung nach ziemlich erheblicher Redaktionsfehler, welche sich in dem erwähnten Anträge vorfinden. Ich will nur das Eine hervorheben: der Antrag will in seinem 8 146 b auch diejenigen Personen unter Strafe stellen, welche Lotterielose und allerhand Prämien- papierc gegen Teilzahlungen verkaufen. Die Herren Antrag steller haben übersehen, daß diese Bestimmung bereits durch den Z 7 des Gesetzes vom Mai 1894, betreffend die Abschlags zahlungen, Gesetz geworden ist; sie beantragen also, daß eine Bestimmung, welche bereits gesetzliche Kraft hat, zum zweiten Male zum Gesetz erhoben werden soll. Ich wende mich nunmehr zu den Einschränkungen des Hausierhandels, welche die verehrten Herren Kollegen beabsich tigen. Ihr Antrag will den Hausierhandel cinschränken: erst lich hinsichtlich der für das Hausiergewerbc zulässigen Waren, zweitens hinsichtlich der zum Hausiergewcrbe zuzulassenden Personen, und drittens hinsichtlich des Territoriums, in welchem die zugelassenen Hausierer sich bewegen können. Ich komme zu dein ersten der eben erwähnten Punkte, zu der Beschränkung der Hausierwaren. Hier kommen in Betracht aus dem Anträge Gröber der Z 56 oo, und der § 60. Der Z 56 aa will in der Regel vom Feilbieten im Ilmher- ziehen ausschließen Kolonial- und Materialwaren, Manufaktur maren und drittens Waren, welche handwerksmäßig her- gestellt werden, ausgenommen die vom Verkäufer selbst gefertigten Waren. Ich frage: was bleibt alsdann noch übrig, wenn alle Massenartikel ausgcschicden werden? Meine Herren, für die praktische Anwendung dieser vorgeschlagenen Gesetzesbestimmung wird aber auch schmerzlich vermißt werden, daß eine feste Definition dafür fehlt: was sind Manufaktur waren? ivas sind Materialwaren? was sind Kolonialwaren? Die Ansichten, welche Waren unter diese oder jene Rubrik zu rechnen sind, sind überaus verschieden. Es wird, wenn diese Bestimmung Gesetz werden sollte — was ich ja nicht hoffe und auch gar nicht glaube —, dazu kommen, daß künftig die Hausierer in jedem einzelnen Bezirke, speziell in Preußen in jedem Regierungsbezirke, sich werden erkundigen müssen: was gehört denn in diesem Bezirke zu den Manufakturwaren, ivas gehört zu den Kolonialwaren u. s. iv. ? Die vorgcschlagene Gesetzesbestimmung dieses Paragraphen läßt auch im Zweifel, wie es nun mit manchen Waren gehalten werden soll, welche, wie ich bereits erwähnte, ebenso vom Handwerk hergestellt werden, als ivie auch im großen durch Maschinen — ich er innere wieder an allerlei Blechgeräte. Also diese drei genannten Katcgorieen von Waren sollen in der Regel vom Gewerbebetrieb im llmherziehen ausge schlossen sein. Eine Ausnahme wird nur zugclassen durch eine Bestimmung des § 60. Nach diesem § 60 des Antrags Gröber soll alljährlich fcstgestellt werden, bezüglich welcher Waren ein Bedürfnis zum Feilbicten in dem betreffenden Bezirke besteht. Alljährlich im voraus! Ich bin genötigt, die Mängel des Antrags hervorzuheben, und mit Rücksicht darauf erlaube ich mir unter anderem darauf aufmerksam zu machen: ivie soll es denn nun werden, wenn im Laufe eines solchen Jahres in irgend welchen Bezirken oder Teilen eines Bezirks das Bedürfnis hervortritt, daß Artikel, die vor Beginn des betreffenden Jahres von der Behörde ausgeschlossen waren, durch den Hausierhandel zugängig gemacht werden? Ich hebe gegen diese von mir verlesene Bestimmung des Z 60 ferner folgendes hervor: Herr Dr. Schaedler hat vor einigen Tagen erklärt, man wolle absichtlich die höhere Verwaltungs behörde mit den zu treffenden Anordnungen beauftragen, um auf diese Weise Schutz zu gewähren gegen allerhand
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