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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1899
- Sprache
- Deutsch
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zu jugendlich« aussähe, um als mein Onkel gelten zu können. An der Nadls ä'ööts trafen wir einen jungen Franzosen, der die Mineralbädcr gebrauchte. Das Gespräch drehte sich haupt sächlich um Reisen, und der junge Mann wußte den Aufent halt in Las Palmas auf den kanarischen Inseln in so ver lockender Weise zu schildern, daß Freund Lorenz sofort Lust bekam, es dort einmal zu versuchen. Die Heimreise führte ihn über Mailand nach Luzern, wo er mit einem Neffen, dem Professor L. Hirzel aus Bern, zusammentraf. »In Mailand fand ich die KaUsi-ia Viktoria Lmanusls entsetzlich finster und unfreundlich im Vergleich zur Kalleria Umberto I. in Neapel und ganz stupeketto war ich von der Pracht der t-ertosg. bei Pavia. Es kam mir vor, als sei dies das schönste Bauwerk, das ich je gesehen habe, trotz aller Kathedralen von Spanien.« .... (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Post. Paketbcförderung nach Ostasien und Australien durch die Reichspostdampfer. — Zur Vermeidung des Still lagers von Postpaketen, die mit den Reichspostdampfern befördert werden sollen, giebt die Ober-Postdirektion Leipzig folgendes bekannt: Seitens der Absender von Paketen nach Ostasien und Australien, die mit den Reichspostdampfern befördert werden sollen, wird bei Einlieferung der Sendungen auf den Abgang der Schiffe oft keine Rücksicht genommen, so daß die Sendungen in nicht seltenen Fällen mehrere Wochen bis zum Abgänge des nächsten Schiffes zum Nachteil des Absenders und des Empfängers im Einschiffungshafen re. lagern müssen. Cs erfolgt die Abfahrt der Dampfer nach Ostasicn von Bremen (Bremerhaven): am 12. Juli, 9. August, 6. September, 4. Oktober; von Genua: am 25. Juli, 22. August, 19. September, 17. Oktober;, von Neapel: am 26. Juli, 23. August, 20. September, 18. Oktober; nach Australien von Bremen (Bremerhaven): am 26. Juli, 23. August, 20. September; von Genua: am 8. August, 5. September, 3. Oktober; von Neapel: am 9. August, 6. September, 4. Oktober. Zur Vermeidung eines unnötigen Stilllagers empfiehlt es sich, daß die Pakete, wenn die Leitung über Bremen (Bremerhaven) gewünscht wird, etwa 2 Tage, wenn die Leitung über Hamburg erfolgen soll, 4>/g Tage, bei der Leitung über München und Neapel 8 Tage, bei der Leitung durch die Schweiz über Genua oder Neapel 10 Tage bezw. 12 Tage und bei der Leitung über Oesterreich 12 Tage vor Abgang der Dampfer aus dem in Betracht kommenden Hafen (Bremerhaven, Genua oder Neapel) in Leipzig zur Cinlieferung kommen. Bei anderen Postanstalten im Ober-Postdirektions-Bezirk Leipzig muß die Einlieferung 12 bis 24 Stunden früher erfolgen. Besteuerung der Warenhäuser. — Das preußische Ab geordnetenhaus beschäftigte sich am 2. d. M. mit der Besprechung von Petitionen, betreffend Besteuerung der Warenhäuser. Für eine laudesgesetzliche Umsatzsteuer sprachen die Abgeordneten Dasbach und von Brockhausen, dagegen der Anwalt des allgemeinen Genosscnschaftsverbandes, Abgeordneter Crüger (Bromberg), während Abgeordneter Sattler darauf hinwies, daß die Beamten- und Offiziervereine dem gewerblichen Mittelstände nicht geringeren Wettbewerb machten als die großen Warenhäuser. Die Petition wurde der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Ausländische Handlungsreisende in Rußland. — Die »Moskauer Deutsche Zeitung« erläßt folgende Warnung, die das Leipziger Tgbl. nach der Kölnischen Ztg. wiedergiebt: »Zweimal im Jahr, in der Zeit von Mitte Januar bis etwa Mitte März und zum zweitenmal vom August n. St. bis zum Oktober, pflegt sich der übliche Strom ausländischer Geschäfts reisender nach Rußland zu ergießen. Der Strom dürfte in diesem Jahr beträchtlich kleiner werden, da die Geschäftsreisenden nach der jüngsten Verfügung unseres Finanzministeriums bekannt lich eine Steuer von 500 Rubel zu entrichten haben. Die be züglichen Gesetzesbestimmungen sind folgende: § 57 des russischen Reichs-Gewerbesteuer-Gesetzes vom 8. Juni 1898 sagt: -Das Halten von Reisenden ist nur solchen Handelsunternehmungen ge- SechZuM'Mlistkr Jahrgang. stattet, die die Grundgewerbesteuer erster Kategorie, und nur solchen gewerblichen Unternehmungen, die die Grundgewerbestcuer erster, zweiter oder dritter Kategorie bezahlen.» In diesen Kategorieen beträgt die Grundgewerbcsteuer, abgesehen von einer Ergänzungs teuer, die nach dem Umsatz seit Ausgabe des Gesetzes erhoben vird, 1. für Handelsunternehmungen in den Residenzen 650 Rubel ährlich, in kleineren Städten etwas weniger; 2. für gewerbliche Unternehmungen erster Kategorie 1500 Rubel jährlich, zweiter Kategorie 1000 Rubel jährlich, dritter Kategorie 500 Rubel jähr lich. Durch eine Instruktion des Finanzministers vom 5. Februar 1899 ist der vorher abgedruckte H 57 so ausgelegt worden, daß Reisende ausländischer Firmen, deren Inhaber die obige Steuer nicht erlegt haben, so lange in Rußland nicht arbeiten dürfen, bis sie oder ihre Häuser die Gewerbesteuer bezahlt haben. Nach einer weiteren Instruktion müssen die auf Grund der zu zahlenden Steuer erteilten Erlaubnisscheine, Reisende zu halten, von den letzteren in Rußland im Original vorgelegt werden. Christ lichen Reisenden soll es gestattet sein, auf ihren Namen die Gewerbesteuer zu zahlen, ohne daß sie auch noch den soge nannten Commis - Voyageur - Schein zu lösen hätten, während jüdische Reisende außer dem Gewerbescheine für die Firma auch noch für sich persönlich einen Commis - Voyageur - Schein zu lösen haben. Diese Bestimmungen werden sehr ernst genommen und streng zur Ausführung gebracht. Wird ein Commis-Voyageur ohne Schein betroffen, so wird ausnahmslos die dreifache Strafe von ihm beigetrieben. Uns ist über verschiedene derartige Fälle, die sich bereits in diesen Tagen ereignet haben, berichtet worden, und wir halten es daher für unsere Pflicht, die ausländischen Firmen, namentlich die kleineren, dringend davor zu warnen, ihre Geschäftsreisenden ohne vorherige Lösung der erforderlichen Scheine nach Rußland zu senden. Eine Strafe von 3000 ^!> kann für manches kleine Unternehmen den Ruin bedeuten.- Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Ua 8uisss Univsrsitairs. R-svns msnsuslls äs l'snssiAnsmsnt ssoonäairs st snpörisur. IV. Vnnss, lio. 9. äuin 1899. Usx.-8". p. 297—328. 6snsvs, ^.äministration st annonoss: Loulsvarä äu lüsätrs, 4. Das litterarische Echo. Halbmonatsschrift für Littcraturfreuudc. Herausgeber: Ur. Josef Ettlinger. 1. Jahr, Heft 18 u. 19, 15. Juni u. 1. Juli 1899. 4". Sp. 1125—1252. Verlag von F. Fontane L Co. in Berlin. k4oäerlanägoüs Uibliograpdiö. lasst van nisrnv vsrsedsvon bosüsn, lcaartsn, sn?.. 1899. dir. 6, 30. .lnvi. Ar. 8". 8. 41—48. Usiäsn, ^.. >V 8ijtüokk. UropaAanäa. 2sitsobrikt kür äas Ustzlaws-, Inssratsn-, Ulalrat-, ^vsstslluvAs-, Okksrtsn-, ^ärssssn- vnä ^situnZs-IVsssn mit äsn UsilaASn: Intsrnationals Ulaleat-Kalsris (2 Ulatt; und NittsiluvASn übsr Inssrtionsmittsl (2. äaürAanA. Ilr. 9. 8". 8. 88—96.) UsrausASAsbsn von liobsrt Dxnsr. 2. äadrganA. Uskt 9. (ävni 1899.) Ll. Uo>. 8. 283—312 mit violsn XbbiläunASn. Üsrlin, VsrlaA von Oonraä 8üopniü. Berliner Neueste Nachrichten G. m. b. H. — Das könig liche Amtsgericht I zu Berlin verlautbart folgende Eintragung in das Handelsregister: In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen: Spalte 1. Laufende Nummer: 19 032. Spalte 2. Firma der Gesellschaft: Berliner Neueste Nach richten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Spalte 3. Sitz der Gesellschaft: Berlin. Spalte 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. — Der Gesellschafts- Vertrag datiert vom 14. Juni 1899. — Gegenstand des Unter nehmens ist die Herausgabe der Zeitung »Berliner Neueste Nach richten« und die Ausführung aller damit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhänge stehenden geschäftlichen Maßnahmen und Einrichtungen. — Das Stammkapital beträgt 402000 Vt!. — Auf dasselbe, sowie auf ihre Stammeinlagen bringen nach näherer Bestimmung des Gesellschaftsvertrages (Z 5) die Gesellschafter 1. Wirklicher Geheimer Rat Graf Guido Henckel von Donners- marck zu Neudeck, 2. Geheimer Kommerzienrat Julius van der Zypcn zu Köln, 3. Geheimer Kommerzienrat Friedrich Alfred Krupp zu Essen, zusammen die ihnen gemeinschaftlich gehörende Zeitung »Berliner Neueste Nachrichten» ein jeder seinen fig Miteigentumsanteil in die Gefellschaft ein. — Der Wert dieser Einlage ist auf 402000 der eines jeden Anteils auf 134000 festgesetzt. — Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer; es kann auch ein Stellvertreter ernannt werden. Die Firma gilt als gehörig gezeichnet, wenn ihr die Unterschrift des Geschäftsführers oder seines Stellvertreters bei gefügt ist. — Oeffentliche Bekanntmachungen werden von dem Ge schäftsführer je einmal in dem Deutschen Reichsanzeiger unter 656
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