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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1881
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- Deutsch
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Religiosität, seinem innigen Gottvcrtrauen, das sich aus das engste mit einem warmen Patriotismus, einer heißen Liebe siir Kaiser und Reich, Heimath und Vaterland verband. So wird uns das Bild des entschlafenen Freundes stets vor schweben. Das Ziel, welches er sich gesetzt hatte, ein guter, edler Mensch zu sein, hat er ganz erreicht. Die Menschen liebten ihn, und Gott hatte ihn ebenfalls lieb, indem er ihn mit gesundem Körper und fröhlich-kindlichem Gemüthe begnadigte. Die Erinnerung an „Gottlieb" (so hieß er in engeren Kreisen) wird Allen, die ihn kannten, eine schöne sein. Langenscheidt. Letztes Wort an die Herren Velhagen L Klasing in Bielefeld und Leipzig. Der Bericht über die Generalversammlung des Provinzial vereins der Schlesischen Buchhändler, welcher den Satz über die Herren Belhagen L Klasing enthält, ist in Nr. 71 des Börsen blatts vom 28. März d. I. abgedruckt, die Entgegnung in Nr. 73 vom 30 März, und die Vergleichung dieser beiden Daten berechtigt zu dem Schlüsse, daß die Entgegnung in Leipzig selbst verfaßt ist. Um so ausfallender erscheint uns die Verzögerung in dem Abdruck unserer Antwort. Dieselbe datirt vom 31. März, von demselben Tage, an welchem Nr. 73 des Börsenblatts hier eintras, ist am 1. April von hier abgegangen und hat trotzdem erst in Nr. 85 vom 13. April, zusammen mit einer abermaligen Entgegnung der Herren Velhagen L Klasing Aufnahme gesunden. Inwieweit eine so lange Verzögerung gerechtfertigt, wollen wir an dieser Stelle nicht erörtern. Wir hatten in unserer Antwort erklärt, daß unserem Vereine 4 Schriftstücke Vorgelegen haben; bei Bezugnahme auf diese Be merkung in ihrer Entgegnung schieben die Herren Velhagen L Klasing eigenmächtig das bedeutungsvolle Wort „nur" ein. Dem gegenüber bemerken wir, daß wir uns auf die Namhaftmachung jener 4 Schriftstücke lediglich deshalb beschränkt haben, weil die selben bereits anderweitig abgedruckt sind. Thatsächlich liegen uns noch andere, zum Theil sehr interessante Schriftstücke vor, welche wir theils deshalb nicht erwähnten, um der Polemik möglichst enge Grenzen zu ziehen, theils um den von Herren Velhagen L Klasing bereits einmal erhobenen Vorwurf zu vermeiden, Corre spondenzen Privater Natur ohne Erlaubniß öffentlich benutzt zu haben. Was den übrigen Inhalt der „Entgegnung" betrifft, so halten wir es, getreu unserer schon in der ersten Antwort ausgesprochenen Auffassung, nicht für angemessen, im Börsenblatte den Herren Velhagen L Klasing aus die von ihnen betretene Bahn zu folgen; vielleicht bietet die bevorstehende Delegirten-Versammlung in Leipzig Gelegenheit, aus diese unerfreulichen Vorgänge aus führlicher zurückzukommen. Breslau, den 14. April 1881. Der Vorstand des Provinzialvereins der Schlesischen Buchhändler. E. Morgenstern. Bernhard Hirsch. Wilhelm Koebner. Max Müller. Ernst Trewendt. Wer hat Recht k Der Verlagskunsthändler K. macht unter Uebcrsendung seines Verlagsverzeichnisses dem Verlagsbuchhändler S. eine Change- Offerte, Ordinär gegen Ordinär. S. erklärt sich mit dem Change ment einverstanden, sendet an K. seinen Verlagskatalog nebst Pro- specten zur Auswahl, bezeichnet diverse Artikel des K.'schen Ver lags in je einem Exemplar als diejenigen, welche er entnehmen würde und sieht der „Rückäußerung" des K. entgegen. K. ex- pedirt sofort, ohne vorherige Fixirung seiner Wünsche, an S. die von diesem bczeichneten diversen Artikel — jedoch einen derselben unvollständig — und verlangt dafür in einem seiner Sendung bei liegenden Schreiben die dem Ordinärbetrage seiner Sendung ent sprechende Anzahl eines, des gangbarsten quasi Cassa-Artikels des S.'schen Verlags in circa 40 Exemplaren. S. ersucht K., seiner (des S.) Auswahl entsprechend und, wie er nach Austausch der beiderseitigen Verlagskataloge um so mehr erwarten mutzte, als dem K. der von ihm verlangte eine Artikel erwiesenermaßen vor der Offerte wohlbekannt war, gleichfalls diverse Artikel zu wählen. K. besteht auf Grund der von ihm sofort erfolgten Effectuirung des S.'schen Auftrags auf Lieferung des von ihm gewählten einen Ar tikels. S. verweigert die Lieferung, weil 1) sein (des S.) Auftrag als ein erst eventueller, nicht aber definitiv ertheilter Auftrag den K. zur Effectuirung nicht verpflichtete, die dennoch erfolgte Effectui rung des K. mithin dem S. keine Gegenleistung auserlegte; 2) weil die Sendung des K. nicht dem eventualiter fixirten Auftrag des S. entsprach, und stellt die K.'sche Sendung dem K. zur Verfügung. Daß in diesem Falle, wie Wohl allgemein üblich, eine gegen seitige Verständigung vor definitiver Auftrags - Ertheilung und Effectuirung nöthig war, geht schon daraus hervor, daß K. nicht im Stande war, den eventualiter ertheilten Auftrag des S., so wie er- theilt, auszusühren. K. droht, wenn S. nicht effectuirt, mit der Klage. S. schlägt vor, die Angelegenheit dem Ilrtheil Sachverständiger zu unter werfen. K. lehnt dies ab und geht klagbar gegen S. vor. Ist K. mit seiner Forderung, oder S. mit seiner Weigerung im Recht? Zur Beruhigung. In Nr. 79 des Börsenblattes war in dem Artikel „Die Be deutung der Giro-Conti u. s. w." eine statistische Notiz der Leipziger Handelskammer aus ihrem Jahresbericht von 1878 und 1879 er wähnt, wonach der Geldumsatz im Leipziger Bücherverkehr im Jahre 1879 etwas über 2 Millionen Mark weniger betrug als im Jahre 1877, während der Bücherversand um 404,217 Kg. ge stiegen war. So betrübend diese Zahlen an sich sein mögen, würden sie doch zu falschen Folgerungen verleiten, wenn man nicht die correspon- direnden Erscheinungen des gesammten wirthschaftlichen Lebens gleichzeitig ins Auge faßte. Allerdings ist die Comsumtionslust und Consumsähigkeit des Waarenmarktes seit Jahren schwächer geworden; aber die Jndustrie- thätigkeit hat sich bemüht, diese Erscheinung dadurch zu paralysiren, daß sie massenhafter und billiger producirt. Ob eine solche Sach lage gesund ist, läßt sich nicht ohne Weiteres bejahen; denn An gehörige aller Geschäftsbräuchen hört man darüber klagen, daß sie mehr als früher versenden und weniger als ehedem einnehmen; sicher aber ist es, daß auch die zur Bücherproduction nöthigen Arbeiten und Materialien Wohlseiler, ebenso die Bücher selbst viel fach billiger geworden sind, namentlich in der Richtung, daß das Publicum quantitativ mehr sür sein Geld bekommt. Wenn also der Buchhandel 1879 an 404,217 Kg. Bücher mehr versandte und über 2 Millionen Mark weniger einnahm, als 1877, so bedeutet dies keinensalls, daß beide Zahlen als volle Verluste des Buchhandels zu registriren sind. Man hat dem Publi cum mehr Kilogramm Bücher für weniger Geld geliefert, konnte es aber, weil man Druck und besonders Papier billiger erhielt. Der Buchhandel kann demnach an der niedrigeren Ertragsziffer ebenso viel Gewinn gehabt haben, als an der früheren höheren. Freilich läßt sich bezweifeln, daß dies der Fall gewesen, und die stetig stei gende Zahl buchhändlerischer Geschäfte außerdem vermuthen, daß sich der Profit mehr zertheilt hat, für den Einzelnen also ungünstiger wurde. Zweck dieser Zeilen war der, zu zeigen, daß statistische Zahlen zwar sehr bedeutsam, aber nur ouru grnuo sulis zu verwerthen sind, sonst gelangt man leicht zu Trugschlüssen. krobus.
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