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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1918
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- Deutsch
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VSiIcnblaU f. d. Dlichn. vuchdxndcl. Redaktioneller Teil. X- 33, 8. Februar 1918. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Herr Felix Schneider, Inhaber der Firma Friedrich Fleischer Nachfolger in Ilmenau i. Th., Hanpimann und Kompagnicsiihrcr in einem Landwchr-Jnsanicrie-Re- giment, wurde mit dem Eifernen Kreuz 1. Klaffe ausgezeichnet. Gestorben: in den frühen Morgenstunden des 6. Februar nach längerein Leiden der Beamte des Börscnvereins Herr Willy Heit mann im 44. Lebensjahre. Der Verstorbene hatte seine Lehre bei I. H. Nobolsky in Leip zig bestanden, war dann bei Th. Thomas, ebendaselbst, tätig und trat am I. Januar 1895 in die Dienste des Börscnvereins. Zunächst fand er in der Redaktion des Adressbuchs, dann in der Expedition des Börsenblattes Verwendung. Hier hatte er bald Gelegenheit, sich bei der langandauerndcn Abwesenheit des kränklichen ersten Beamten der Expedition, den er zu vertreten hatte, mit Buchführung und Kajjcngeschästen bekannt zu machen. Als dann die Bnchsührung von der Kasse getrennt wurde, übernahm Heitmann die Verwaltung der letzteren und hat sie mit großer Treue und Gewissenhaftigkeit viele Jahre geführt. Ein Kchlkopfleidcn, das er sich zugezogen und das sich fchon gebessert hatte, brach nach seiner Einziehung zum Militär erneut «ns und führte zu seiner militärischen Entlassung. Da sich sein Krank- heitsznstand in den letzten Wochen verschlimmerte, mutzte Heitmann schweren Herzens vor kurzem seine Arbeitsstätte verlassen, an die zu rückzukehren ihn, nicht beschiede» sein sollte. Der Börscnverei» verliert in ihm einen eifrigen, pflichtbewußten Beamten, der das ihm über tragene Amt trotz allen durch die Krankheit der letzten Zeit verur sachten Hemmungen treulich zu verwalten bemüht war. ^ Sprechsaal. Teuerungszuschlag für Verleger und Sortimenter. Daß heute weder Verleger noch Sortimenter auf Rosen gebettet sind, ist zu bekannt, als daß es noch bewiesen werben müßte. Daher die allsettigen Bestrebungen, die Lage zu verbessern, den Verdienst zu erhöhen. Die Sortimenter beschlossen zuerst — unter Billigung des BörsenvcreinS-Vorstandes —, einen Tenerungszuschiag zu er heben, und zwar in Höhe von 10 Prozent des Ladenpreises, also ihres Verkaufspreises. Die Verleger folgten, machte» aber dabei zwei Fehler: einmal konnte» sie sich nicht aus eine» für alle Verleger gleichen DeuerungSzuschlag einigen, und dann erhoben sie — wenigstens ein ansehnlicher Teil von ihnen — den Teuernngszuschlag nicht von Ihrem Vcrkausspreise, sondern von dem »Ladenpreise», also dem Verkaufspreise der Sortimenter. Das crsterc — die Verschiedenheit der Teucrungsznschläge — ist geschäftlich unpraktisch, weil cS einen großen Wirrwarr mit sich bringt: das letztere — die Berechnung des Veriegerznschlags nach Prozenten der Ladenpreise — ist unbillig den Sortimentern gegenüber, weil cs diese zwingt, den Teuerungsznschlag des Verlegers vom Publikum zu erheben und ganz ohne Vergütung au die Verleger abzuführe», ist aber besonders ungerecht auch deshalb, weil eS die beabsichtigte Wirkung des Sortimenter-Zuschlags von 10 Prozent so gut wie aufhebt. Das einmal klar an einem Beispiel zu zeigen, kommt mir das heutige Börsenblatt gerade zur rechten Zeit. Da macht ein Verleger bekannt, daß er einen »Verlegcr-Tcuerungszu- schlag von 20 Prozent- erhebe und den, Sortimenter anheimgebe, »10 Prozent Sortimcnter-Tcuerungszuschlag auf den Ladenpreis zu er heben». Das tut er sicher in dem guten Glauben, damit dem Sorti menter einen besonderen Vorteil zuzuwcnden, denn er sagt wörtlich: »Da ich im allgemeinen einzelne Exemplare mit 00 Prozent in Rech nung, 35 Prozent gegen bar liefere, so beträgt nun der Sortimenter- Brntto-Nutzcn 40 Prozent in Rechnung, 45 Prozent gegen bar». Das wäre nicht einmal richtig, wenn der Verleger-Zuschlag vom Netto preise berechnet würde — in diesem Falle würde der Sortimcnter- Brutto-Nutzcn nnr 35,38 Prozent i. R. und genau 40 Prozent gegen bar betragen —, ist aber erst recht falsch bei Berechnung des Vcrlegcr- zuschlagS vom Ladenpreise — bann nämlich nur 30,78 Prozent tn Rechnung nnd 34,Ol Prozent gegen bar, also ungefähr soviel wie bisher vor Einführung des Tcncrnngsznschlags. Mit anderen Wor ten: der Sortimenter erhält trotz allscitiger Anerkennung seiner be drängten Lage in diesem Kalle keinerlei Rabatt-Erhöhung, der Verleger aber mehr als SO Prozent lgcnan 28,57, bzw. 30,77 Prozent) Rabatt-Vermehrung. Den Beweis der Nichtigkeit meiner vorstehenden Berechnung führe ich an der Hand des von dem betreffenden Verleger gewählten Beispiels. Er rechnet bisher: Ladenpreis „st 5. Nettopreis i. R. „st 3.50 — gegen bar .st 3.25, «Iso Brutto-Nutzen i. R. 1.50 s— 307»), gegen bar 1.75 <- 35°/,), künftig: Verkaufspreis .st 6.50 — Nettopreis i. N. .st 4.50 — gegen bar .st 4.25, also Brutto-Nutzen i. R. „st 2.— <— 30,78°/») — gegen bar 2.25 t- 34,61"/»). Würden die 20 Prozent Verleger-Teuerungszuschlag nicht vom Ladenpreise, sondern vom Nettopreise berechnet, so käme künftig heraus: Verkaufspreis .st 6.50, Nettopreis i. R. „st 4.20 — gegen bar .st 3.S0, also Brutto-Nutzen i. R. „st 2.30 35,887») — gegen bar „st 2.80 407°). Ursprünglich war der Sortimcnter-Lcuernngszuschlag von 10 Pro zent doch so gedacht, daß die Sortimenter außer dem bisherige» Na- battsatzc noch einen weiteren »TcucrungS»-Zuschlag von 10 Prozent de« Ladenpreises erheben sollten — eben als Entgelt für die derzeitige Teuerung nnd nur für die Dauer derselben. Der Gedanke kam natür lich niemand, daß die Verleger dann wegen dieses Zuschlages ihren Rabattfatz kürzen würden. Wollte der erwähnte Verleger seinen bis herige» Sortimcntcr-Rabattsatz von 30 und 35 Prozent beibehalten und daneben der Sortimenter seine» beschlossenen Teuerungszuschlag von 10 Prozent erheben, so hätte angesctzt werden müssen: bisheriger Ladenpreis 5.— — Nettopreis i. R. 3.50 — gegen bar 3.25 -1 20h» Verl.-Z. Ladenpr. 6. s wetwvreis t N 4 20 aeaen bar 3 90 -7 10°/» S°rt.-Z. Ladcnpr. 6.60 l i-ciropretsm. 4.uv gegen var s.nv Das würde seinschl. des Sortimenter-Zuschlages) einem Sortimenter- Brutto-Nutzen von ^ 2.40 36,36°/,) i. N. und 2.70 (— 40,90°/,) gegen bar entspreci)en. Wollte aber gar der betr. Verleger seine wohlgemeinte und wohl wollende Absicht, dein Sortimenter (e i n s ch l. des Sortimenter-Zu schlags) einen Rabatt von 40 Prozent in Rechnung und 45 Prozent gegen bar zu gewähren, betätigen, so mühte der Verkaufspreis auf ./i 7.— bet einem Nettopreise von 4.20 in Rechnung und 3.90 gegen bar festgesetzt werden. Eine große Anzahl Verleger berechnet schon jetzt ihren Teuerungs zuschlag vom Nettopreise. Von den Verlegern, die bisher ihren Zu schlag vom Ladenpreise — zuin Schaden der Sortimenter — berechne ten, werden viele sich nicht klar gemacht haben, daß sie damit den Sor- timcntcr-Tencrungszuschlag tatsächlich aufheben: so bin ich überzeugt, daß der als Beispiel gewählte Verleger wirklich glaubt, in Zukunft dem Sortimenter den angenehmen Nabattsatz von 40 und 45 Prozent zu gewähren. Gerade darum aber fühlte ich mich veranlaßt, auf die sen Irrtum aufmerksam zu machen. Meine Herren Verleger! Denken Sie doch recht nnd billig: Keinem Sortimenter wird es einfallen. Ihnen Vorschriften über Ihre als notwendig erachteten Teuerungs- Zuschläge zu machen — aber lassen Sie doch auch dem Sortimenter seinen ebenso als notwendig erachteten Nutzen! Verlangen Sie nicht, daß dieser Ihren Zuschlag vom Publikum für Sie einzieht und ohne Entgelt — noch dazu meistens vorher — an Sie abführt! Das alte Wort -»Leben nnd leben lassen- muß doch auch in der heutigen schweren Zeit seine Berechtigung behalten, erst recht unter den Angehörigen un seres sonst so schönen Berufes! Wir nennen uns ja so gern »Kolle gen- oder »Geschäftsfreunde- — nun, lassen wir diese Bezeichnung nicht zum bloßen Worte ohne innere Wahrheit, zum bloßen Schaustück ohne Wirklichkeit werden! Burg b. M., 2. Februar 1918. Carl Schulze. Zu dem Aufsatz ölet". sVgl. Nr. 3 u. 11.) Das Börsenblatt hat meine Erwiderung auf das Schlußwort des Herrn Seemann in Nr. 11 des Börsenblattes nicht zum Abdruck zn- gelassen.*) Ich habe aus diesem Grunde sowie aus dem Wunsche heraus, über den Charakter jener Aufforderung an Herrn Stilke, dem Börscn- verein die Hälfte seines Reingewinns abzutreten, eine unparteiische Stelle urteilen zu lassen, gegen Herrn Kommerzienrat A. Seemann, den 1. Vorsteher des Börsenvereins, Strafantrag wegen Be leidigung gestellt. Ich werde daher bis zur Erledigung dieses Strafprozesses an die ser Stelle, auch ans etwa erfolgende weitere Angriffe, nichts mehr veröffentlichen. Nnr im nächsten Heft meiner Zeitschrift wird noch meine — bereits ausgcdruckte — Erwiderung erscheinen. München, 4. Februar 1918. Hans von Weber. *) Herr HanS von Weber ist in Nr. 11 des Börsenblattes durch un verkürzte Aufnahme seines Artikels: Die Spende »non ölet- so aus reichend zu Worte gekommen, daß wir geglaubt haben, nunmehr auch denjenigen Lesern gerecht werden zu müssen, die diese unerquickliche Angelegenheit einmal beendet oder wenigstens nicht ohne Not im Börsenblatt breitgctreten sehen möchten. Red. 72
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