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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1881
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- 1881-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1881
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157, 11. Juli. Nichtamtlicher Theil. LS87 Das Buchdrücken muß damals ein recht einträgliches Ge- schuft gewesen sein, das Denen, welche ihm oblagen, neben Gewinn > auch Ehre einbrachte. Wir erfahren dies aus Egenolff's Zeit genossen, des Baselers Thomas Plätters, Selbstbiographie, worin es heißt: „Do ich aber gesach, wie Herwagius und andere Truckerherren eine gutte Sach hatten, mit wenig Arbeit groß Gut .gewunnent, dacht ich, möcht ich auch ein Trnckerherr werden." Aber auch den Nachtheil der edlen Kunst lernen wir aus der nämlichen Schrift kennen: hatten doch Vater und Sohn Cratander zu Basel ihr Druckcrhandwerk niedergelegt und zum Buchhandel gegriffen, dieweil des Aelteren Frau nicht mehr mit der „Sudlerei", wie sie sagte, umgehen wollte. Auch Egenolfs kam durch Fleiß, Thätigkeit und Glück voran. Er sehnte sich nach einem eigenen Besitzthum und, gestützt auf seine guten Beziehungen zum Rath, zeigte er demselben im An fang Juni 1533 an, daß er Willens sei, des Johann Jeckels Haus anzukansen, wenn ihm der Rath ein Darlehen bewilligen wolle. Nach Besichtigung des Hauses durch eine Commission beschloß der Rath am 12. Juni, ihm 400 Gulden vorzustrecken, von denen er jede Messe 25 Gulden zurückzuzahlen habe. Schon am 7. Juli wurde der Handel abgeschlossen. Egenolfs erstand das Haus für 550 Gulden, legte also aus eigenen Mitteln nur 150 Gulden auf das Kaufgeld. Das Haus befand sich in der Bleidenstraße; seine Lage läßt sich heute nicht mehr genau fest stellen. Um jene Zeit war es, daß Egenolfs in einen Nachdruck prozeß verwickelt wurde, der interessant genug ist, um hier mit- getheilt zu werden. Hans Schott, ein ehemaliger Straßburger College Egenolff's, hatte ein Kräuterbuch herausgegeben und hierzu von dem Maler Hans Wyditz zu Straßburg Abbildungen ansertigen lassen. Er beschuldigte.nun Egenolfs, dieses Kräuter buch nachgedruckt und die Abbildungen im verkleinerten Maß- stabe nachgezeichnet zu haben. Zunächst brachte er seine Be schwerde bei dem Schöffen Johann Bromm an, bei dem er während der Messe seine Wohnung und seinen „Kram" aufzu schlagen pflegte. Hieraus schrieb Egenolfs dem Erzürnten einen begütigenden Brief, „dan er je allcweg geneigt sei, hett er jcmans umb ein Pfennig besortelt, das nach vermögen zu er statten". Schott antwortete hieraus nicht, zeigte sich aber alle zeit freundlich gegen Egenolfs. Dann freilich erhob er beim Reichskammergericht Klage, und stützte sich dabei auf ihm ver liehene kaiserliche Privilegien aus den Jahren 1520—1530. Egenolfs nahm nun Christoph von Schwalbach zu seinem An walt und richtete gleichzeitig eine Beschwerde über die unrecht mäßige Anbringung der Klage beim Reichskammergericht, welche erfolgt sei, ohne daß er vor seinem ordentlichen Richter der 1. Instanz (dem Schöffengericht in Frankfurt a/M.) zu Recht gestanden habe. Die Angaben des Klägers suchte er durch folgende Beweisführung zu entkräften. Er habe sein Werk ans einem alten Buche entnommen, welches vor 30 oder 40 Jahren von einem alten vr. Johann von Cuba (Canb), Stadtarzt zu Frankfurt a/M., zusammengebracht, geschrieben und gemalt sei. „Nun ist aber je niemandtz verpoten, alte bücher nachzutruckcn, besonnder solliche bücher darusz dem Menschen geholffen werden mag, dweyl jetz zu vnnsern zeithen vnerherte vnd schwere kranck- hehten usstehen." Der erste Passus bringt wohl zum ersten Mal den Grundsatz der Verjährung auf das Urheber- und Verlags recht zur Anwendung; der zweite stützt sich auf eine der Zeit entsprechende Rechtsansicht, daß der gemeine Nutzen des Vater landes Ausnahmen von dem sonst geltenden Rechte, sozusagen ein Nothrecht gestatte. Sonst beruft sich Egenolfs darauf, daß seine Thal, wenn sie wirklich anzunehmen wäre, kein „Nachdruck", sondern nur ein „Plagiat" sei*). Auch hebt er hervor, daß der Text beider Bücher keineswegs wörtlich übereinstimme und führt dann aus: von der kündbaren Wahrheit könne man doch nicht abweichen und ein Kraut kalt nennen, das einmal warm sei; „item das es zu purgieren, confortieren oder zu anderen dingen thue und gut sey, gesetzt wird, so volgt nit dcrhalben das eben das auß des mindern buch genommen, vnd auß keim andern". Das Ende des interessanten Prozesses weiß leider Hr. vr.Grotefend nicht zu berichten; cr vermuthet, daß Schott die Sache aufgegeben habe, da er erwarten mußte, nach Frankfurt mit seiner Klage gewiesen zu werden, falls nicht gar die Klage als unsubstanziirt völlig abgewiesen wurde. Nachdem Egenolfs einen eigenen Herd begründet hatte, führte er Margarethe, geborene KKrpsin, als Gattin heim. Die Ehe wurde durch die stattliche Zahl von 9 Kindern gesegnet und scheint eine sehr glückliche gewesen zu sein. Das Geschäft gedieh und Egenolfs war nicht allein im Stande, seinen Rückzahlungs verpflichtungen gegen den Rath nachzukommen, sondern er sammelte auch nach und nach ein ganz hübsches Vermögen an. Man kann es nur als ein günstiges Zeichen für die Blüthe des Geschäfts an- sehen, wenn man in den Jahren 1542 und 1543 von einer Filialhandlung Egenolff's in Marburg hört, bei welcher es sich nicht bloß um ein Zweiggeschäft der Frankfurter Firma, sondern um eine zweite Buchdruckerei handelte. Später scheint er diese Filialhandlung wieder aus- oder abgegeben zu haben, wofür Hr. Or. Grotefcnd aber eine genügende Erklärung in der Vergröße rung seines Frankfurter Geschäfts und dessen Uebersicdelung in ein neu von ihm gebautes größeres Haus findet. Es war dies das bis dahin der Patrizierfamilie Scheit gehörende Haus: Korn markt 20, welches Egenolfs am 29. September 1542 für 800 Gulden erwarb, „zum Wiltperg" genannt, und dies von ihm selbst mit der schon erwähnten Tafel versehene Haus ist es, welches jetzt durch die neue Gedenktafel ausgezeichnet worden ist. Auch in dem neuen Geschästsgebäude muß der Segen des Himmels aus den Unternehmungen der Firma Christian Egenolfs geruht haben. Allerdings wird wohl die Persönlichkeit des Ge schäftsinhabers nicht wenig dazu bcigctragen haben, das Wohl wollen des Publicums und der gelehrten Welt seinen Verlags- Werken znzuwenden. Aus allen erhaltenen Quclleuspuren über Wesen und Charakter Egenolff's geht als Gesammtergebniß hervor, daß er ein biederer, milder, aber fester Charakter war, im Um gänge fröhlich und gesellig und den Wissenschaften wie ihren Jüngern nnd Meistern gleich zugethan. Daß er humanistische Bildung genossen, haben wir gesehen; sie setzte ihn nicht nur in den Stand, sich deutsch und lateinisch fertig auszudrücken und mit der Feder in beiden Sprachen umzugehen, sondern sie er möglichte ihm auch, bei der Zusammenstellung nnd Redaktion seiner Verlagswerke, wo dies nöthig war, selbst thätige Hand anzulegen. Die von ihm im Jahre 1535 herausgegebene „Chronika" hat er seiner Vorrede nach selbst aus den besten Historiographen zu sammengestellt, „on alles Gutdünken, nach historischer Art, dir (Leser) das Urtheil hinstellend". Egenolfs wurde nach und nach Bekannter, ja Freund manches gelehrten Mannes seiner Zeit. So machte er auch — wohl im Frühjahr 1539 — bei Melanchthon's längerem Aufenthalt in Frankfurt dessen Bekanntschaft. Der bedeutendste Mithelfer Luther's an dem großen Resormationswerk war damals schon B Heber den charakteristischen Unterschied zwischen Plagiat und offenem Nachdruck nach den heutigen Rechtsbegriffen siehe die schätzens- werthe Abhandlung von A. W. Bolkmann im Börsenblatt I88V, Nr. 277 u. ff.
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