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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1894
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- 1894-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1894
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2236 Nichtamtlicher Teil. AS 83, 12. April 1894. Verkehrs liege. Ich will das nicht näher aussühren, weise aber noch namens der verbündeten Negierungen ausdrücklich daraus hin, daß der AuSsall, der entstanden ist durch Ablehnung dieser Teile der Stempel steuervorlage, durch andere Steuern jetzt oder später wird gedeckt werden müssen. Abg. Freiherr von Manteussel (kons.).: Ich habe namens meiner politischen Freunde zu erklären, das; diejenigen von uns, die in der Kommission anwesend waren und für die Quittung?- und Frachtbrief steuer gestimmt haben, damit nicht haben dem Gesetz zustimmen, sondern nur Protest gegen die Art und Weise haben einlegen wollen, wie eine Vorlage der verbündeten Regierungen in der Kommission zurückgewiesen wurde. Wir sind gegen eine Quittungssteuer, die für alle Umsätze, ohne Rücksicht auf den Betrag, auf 10 Pfennige normiert wird. Ebenso sind wir gegen den Frachtbricsstempcl, wie er hier vorgeschlagen ist, da diese Sätze auch eine große Ungerechtigkeit enthalten. Wir hätten allerdings eine Verbesserung dieser Vorlage in der Kommission gewünscht, und um dem Ausdruck zu geben, haben wir für die Regierungsvor lage gestimmt. Abg. Rintelen (Ctr.): In der Kommission waren sämtliche Parteien in Bezug auf die Ablehnung der Frachtbrief- und Quittungs- stcuer einig. Wenn die Konservativen dafür gestimmt haben, so war daS eine Höflichkeit. Aber im übrigen war Einmütigkeit darüber vorhanden, das, diese Steuern sich sür deutsche Verhältnisse nicht brauchen lassen. Meine Partei wird gegen die Quittungs-, Check- und Frachlbriefsteuer stimmen, und wenn in der nächsten Session diese Steuern wieder einge bracht werden sollten, so würden wir ebenso dagegen stimmen. Abg. Singer (Soz.): Der Abgeordnete Freiherr von Manteussel hat sich darüber beklagt, daß in der Kommission diese Vorlage der Re gierung schlecht behandelt worden sei. Was die sachliche Auffassung be züglich dieser Steuer anlangt, so haben meine Freunde und ich ihre Stellung bereits bei der ersten Beratung kundgegeben. Nach dem Charakter der Steuer, soweit die Meinung des Volkes dabei in Frage kommt, hätte Freiherr von Manteussel überhaupt keine Veranlassung, sich über die Behandlung in der Kommission zu beklagen. Angemessen wäre es gewesen, diesen Steuern nicht einmal ein ehrenvolles Begräbnis in der Kommission zu geben, sondern sie rr limine in der ersten Lesung ab zulehnen. Abg. Frhr. von Manteussel: Ich habe mich nicht beklagt über die Behandlung, welche die Steuern in der Kommission erfahren haben, sondern nur unsere Abstimmung begründet. Das ist doch, glaube ich, ein Unterschied. Abg. Richter (sr. Vp.): Es ist sehr bezeick nend, daß selbst die Konservativen ansangen, mildernde Umstände sür ihre Abstimmungen anzusühren. ES wird so hingestellt, als wenn es gar nicht möglich gewesen wäre, die Regierungsvorlage zu verbessern. Ein konservativer Abgeordneter hat solche Vorschläge gemacht, sie sind auch diskutiert worden ; aber die Konservativen selbst haben diesen Verbesserungsvorschlägen nicht zugestimmt. Die Sache ist eben überhaupt nicht zu verbessern. Wenn der Staatssekretär Ersatzsteuern in Aussicht gestellt hat, so kann ich nur wünschen, daß diese Ersatzsteuern dasselbe Schicksal wie diese hier erleiden Abg. Ga mp (Rp): Ich will nur bemerken, daß unsere Abstimmung nicht daraus basiert, daß wir mit dem Grundgedanken nicht einverstanden sind, sondern daraus, daß wir wesentliche Veränderungen der Steuern für nötig erachten. Abg. Frhr. v. Manteussel: Den, Abgeordneten Richter will ich bemerken, daß die konservative Partei wohl sür den Abänderungsvorschlag auS ihrer Mitte eingetretcn ist. Für die Quittungs-, Check- und Frachlbriefsteuer erhebt sich niemand. Vom Reichstage. Konkursordnung. — Dem Reichstage ist der Bericht der zehnten Kommission -„gegangen, die mit der Vorberatung des von den Abgeordneten vr. Rintelen, Gröber, Spahn, Sr.Bachem und vr. Hitze eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Konkursordnung vom 10 Februar 1877, beauftragt war. In dem allgemeine» Teile des sehr umfangreichen Berichts heißt es: -Der Vertreter der verbündeten Regierungen vertrat den Standpunkt, daß er cS nicht sür richtig halte, in dem gegenwärtigen Zeitpunkte eine eingreifende Aenderung dcS bestehenden KonkurSrechts herbeizusühren, da daS hervorgetretene Bedürfnis einer Reform des Verfahrens nach den gemachten Erfahrungen nicht so dringend sei, daß es ein sofortiges Eingreifen ersordere, und da anderseits bei dem bevorstehenden Zustandekommen deS bürgerlichen Gesetzbuches ohnehin eine Revision der KonkurSordnung notwendig sein werde. Der größere Teil der Mitglieder der Kommission hielt jedoch mehr oder minder die in der Präzis hervorgetrctenen llebelstände sür so groß, daß es nötig sei, schon jetzt eine Abänderung der Konkursordnung in der Weise anzustreben, daß das leichtsinnige und betrügerische Konkursmachen nach Möglichkeit erschwert und durch schärfere Strafen und sonstige Kautelen verhindert werde. Von anderer Seite wurde der Standpunkt vertreten, daß man nicht in die ÄcschäslSfreiheit eingreisen und von vornherein davon aus- gehen dürfe, daß der Konkursmacher ein leichtsinniger oder betrügerischer Mensch sei, daß auck die bisherige» Bestimmungen der Konkursordnung, von verständigen Konkursrichtern in richtiger Weise zur Anwendung ebracht, ausreichend seien, daß man ferner nicht ständig nach Staats- ilfe und Strafgesetzen rufen und die Gläubiger bevormunden solle. Von . dritter Seite endlich wurde das Bedürfnis nach Abänderung geradezu verneint. Die Kommission beantragt beim Plenum des Reichstags, dem Gesetzentwurf in der ihm von ihr gegebenen Fassung die Genehmigung zu erteilen.» Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge rc. für die Hand- und HauSbibliothek des Buchhändlers. LIeckieiv. Lrste ^lltlleiluvx. Lmtiqu.-Latalox Ho. 324 von lasst Laer L 6o. io k'ranbkart a,M, 8". 68 8. 1507 Hummern. Oataloxo Ho. 113 vou 8ilvio Rooea in Rom. 12°. 67 8. 820 klammern. üoselliellts, 6eozrapbie null Reisen. Lntiq.-Katnlax Ho. 21 von R. Rrsieslsllsns Hackt. (0. Rottix) in 8trassburx i/R. 8". 55 8eitso. 1599 Hummern. Tlleoloxiscllsr ^.vrsixer kür äis evanxslisclls lZsistlicdllsit vou Ost- unä VVestprsussso. Serausxexsbsn von clor tdeoloxiscllsn Xbtsi- Irinx äer IVilk. Rocll'scdsu Oucll- n. Xntiguariatsllaock- Invx in Röaixebsrx i/kr. Hr. 7. Xprii 1894. 8". 15 8. 282 Hummern. Reichsgerichtsentscheidung. — Anstiftung zu einer Stem- Pelsteuer-Defraudation in Preußen ist nach einem Urteil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 15. Januar 1894, im strafrechtlichen Sinne nicht denkbar. -Erfordert, wie die Borinstanz in Ueberein- stimmung mit dem Urteil des Reichsgerichts vom 19. Februar 1884 annimmt, das Vergehen der Stempelsteuer-Defraudation im Sinne des preußischen Rechts weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit, so bleibt diese rein formelle Haftbarkeit auch auf die im Gesetz selbst ausdrücklich als kontributionspflichtig bezeichnten Personen beschränkt. Anstiftung im Sinne des tz 48 des Strafgesetzbuchs ist nur bei vorsätzlichen Delikten denkbar. Zu einem Delikt, welches thatbestandlich das Requisit des Vorsatzes nicht enthält, kann deshalb grundsätzlich nicht angestiftet werden. Ob im konkreten Falle zufällig der Thäter mit Vorsatz gehandelt hat, muß prinzipiell als gleichgültig gelten - Deutscher Historikertag. — Der vom 29.—31. März d. I. in Leipzig versammelt gewesene zweite deutsche Historikertag nahm eine Reihe von Thesen des Professors Stieve München) an, der sich in interessanter Weise über das Thema aussprach: -Welche Grundsätze sind bei der Herausgabe von Aktenstücken zur neueren Geschichte zu be folgen?» Die Versammlung behielt sich unbeschadet der Annahme der Thesen noch genauere Vorschläge und eine bestimmtere Fassung sür einen späteren Historikertag vor und sprach die Bitte aus, daß etwaige Wünsche dem Herrn Professor Stieve übermittelt werden möchten. Außer dem wurde auf Antrag des Professors Luschin v. Ebengreuth (Graz) bestimmt, daß ein Verzeichnis der Sigel für die Edition in Druck ge geben werden soll. Die Thesen sind nach dem Bericht der Allgemeinen Ztg. folgende: I. Nur die ihrem ganzen Wortlaut nach wichtigen Aktenstöße sind vollständig zu drucken; in der Regel sind Auszüge mitzuteilen; sür minder wichtige Stoffe genügen Darstellungen, denen Aktenstücke als Beilagen, wichtigere Urkundenstellen und Nachweise als Anmerkungen und Nebenergebnisse der Aktenforschung als Anhänge beigefügt werden können. II. Die Auszüge sollen nicht nur die in einem Aktenstück behandelten Gegenstände bezeichnen, sondern dasselbe seinem ganzen Inhalt nach dar zustellen suchen. III. Eigenhändige Briefe und Tagebücher bedeutender Persönlichkeiten sind, falls ihr Inhalt bemerkenswert, im Wortlaut zu veröffentlichen. IV. Der Herausgeber soll den gesamten auf seinen Gegenstand be züglichen Stoff zu sammeln und auszubeuten trachten. V. Er soll die gesamte einschlägige Litteratur heranzuziehen be müht sein. VI. Bei Auszügen von Briefen ist die direkte Redeweise der Vorlage (Wir teilen Dir mit u. s. w) beizubehalten. VII. Für die Schreibweise wortgetreu mitzuteilender deutscher Aktenstücke und -Stellen haben folgende Regeln zu gelten: a) Große Anfangsbuchstaben werden nur verwendet beim Beginn eines Satzes oder Eigennamens, bei den Siglen sür Anrede- und Titelsormen (S. Dt., I. lk. aber I. ü 6n.) und bei den in Briefen aus den Angeredeten bezüg lichen Fürwörtern (8. llxl. IV. haben uns in Ihrem Schreiben), d) Die Siglen sür Titel und Anrede werden in der Weise gebildet, daß von dem dazu gehörigen Fürwort der erste, vom Titel selbst der erste und letzte Buchstabe gesetzt werden (S. M. j Ausnahmen bilden L. IV. sür E. Würde und Würden und R. ll. sür E. Lieb und Liebden. Bei Titeln, welche den gleichen Anfangsbuchstaben besitzen, wird die Regel sür den höchsten angewendet, sür die anderen aber die zur Vermeidung von Verwechs lungen nötige Zahl der ersten Buchstaben nebst dem letzten gebraucht (8. gt. Heiligkeit, R. Sollt. Hoheit, S. SiR. — Herrlichkeit). In fremden modernen Sprachen wird ebenso verfahren; wenn aber der
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