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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1894
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- Deutsch
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Gesetzbuch schloß, wir müßten hier die gleiche Fassung wählen, so sage ich umgekehrt: wir dürfen gerade deshalb nicht dasselbe sagen, weil sonst das Mißverständnis, daß auch hier die Wert minderung nicht in Betracht komme, geradezu unvermeidlich wird, und weil sonst der Richter, gebunden an das Gesetz, sogar das eigene Gerechtigkeitsgefühl, das ihm die Berücksichtigung der Preisverminderung vorschreibt, unterdrücken müßte. (Sehr richtig!) — Meine Herren, wenn das so ist, dann fallen die anderen Einwendungen des Herrn Kollegen Spahn eigentlich weg; denn wenn er sagt, mein Antrag sei unnötig, weil selbstverständlich, so ist das widerlegt. Wenn er aber wirklich unnötig wäre, und wenn Sie sehen, daß doch vielleicht mit nicht ganz thörichten Gründen — auch beim Gegner kann man eine gewisse Richtig keit der Gedanken, wenn man ihnen auch nicht zustimmt, aner kennen — aber wenn es von anderen bestritten wird, dann lassen Sie doch das zu, was Sie zwar für selbstverständlich und unnötig, was aber andere für nicht selbstverständlich und sehr notwendig halten. (Sehr gut!) Der Herr Kollege Spahn wendet weiter ein: der Antrag sei unklar. Er hat denselben Vorwurf wiederholt, den ich aus den Worten des Herrn Kollegen Lenzmann hcrausgehört habe, daß nämlich der Richter den Wert mit dem Kaufpreis ver wechseln könnte, daß der Richter so auslegeu könnte: wenn der jetzige Wert den damals verabredeten Kaufpreis nicht erreicht, so sei die Differenz zu vergüten. Diesen Irrtum halte ich aller dings für den Richter für geradezu ausgeschlossen. Ich muß aber trotzdem erklären, daß, wenn der Herr Ab geordnete Spahn einen solchen Irrtum wirklich befürchtet, er mir eine Fassungsänderung in der dritten Lesung — oder auch jetzt gleich — Vorschlägen möge, die diese Deutung ausschließt; ich werde derselben gern zustimmen. Ich muß Sie also wiederholt bitten, den Antrag im Inter esse des soliden Abzahlungsgeschäfts, welches sehr erheblich leiden könnte, anznuchmen. Bevollmächtigter zum Bundesrat, Staatssekretär des Reichs- justizamts, Wirklicher Geheimer Rat Nieberding: Meine Herren, ich habe soeben zu meinem großen Bedauern zum erstenmal in Erfahrung gebracht, daß die Bibliothek des Reichstags noch nicht im Besitz der Materialien der Kommission für das bürgerliche Gesetzbuch sich befindet. Nachdem zwei der Herren Redner diesen Mangel gerügt haben, verspreche ich gern, daß ihm sofort Abhilfe geschaffen werden soll. In der Sache selbst glaube ich, die Aufmerksamkeit des hohen Hauses nicht weiter in Anspruch zu nehmen zu brauchen. WaS die Anträge des Herrn Abgeordneten Lenzmann betrifft, so kann ich sie in Uebereinstimmung mit den Parteien, deren Redner hier gesprochen haben, für eine glückliche Lösung nicht ansehen. Ich glaube, daß der Vorschlag der Verbündeten Regierungen, der sich ja deckt mit dem Vorschläge, der im vorigen Jahre aus der Mitte der Kommission des Hauses selbst hervorgegangen ist, den Verhältnissen richtiger und vollständiger Rechnung trägt, als der Antrag Lenzmann es thut. Was den Antrag des Herrn Abgeordneten vr. Enneccerus betrifft, so hat der Herr Antragsteller nach meiner Meinung anfänglich nur die Absicht verfolgt, dasjenige, was der H 2 der Regierungsvorlage sagt, noch klarer zum Ausdruck zu bringen, und ich bin zweifelhaft darüber, ob im Laufe der Diskussion, die sich hier an seinen Antrag angeschlossen hat, er nicht über das hinausgcgangen ist in seinen Ausführungen, was anfangs seine Absicht war, als er den Antrag einbrachte. Nach meiner Meinung wird durch diesen Antrag in der Tragweite der Vorlage nichts geändert; was er sagt, steht in den Motiven und ist, soweit ich erkenne, die übereinstimmende Auffassung auch der Parteien des Hauses. Mögen Sie ihn annehme» oder nicht, — ich glaube, es wird an der Sache nichts geändert, und der Herr Abgeordnete möge es mir nicht verdenke», wenn ich seinen letzten Ausführungen über die große Tragweite, die seinem Anträge beiwohne, nicht beipflichten kann, ich Halle ihn für erläuternd, und deshald halte ich ihn nicht gerade für notwendig. Ich glaube, ich kann die Entscheidung über diesen Antrag der Abstimmung des hohen Hauses lediglich anheimgeben. Abgeordneter Munckel: Meine Herren, ich bin in der Be urteilung der Tragweite des Antrags Enneccerus nicht gleicher Meinung mit dem Herrn Staatssekretär, der eben gesprochen hat; denn wenn auch das, was der Antrag Enneccerus will, in den Motiven steht und im Reichstage wiederholt betont worden ist und jetzt sogar von dem Herrn Staatssekretär hier auch betont wird, so kommt doch das mit allen diesen Betonungen in das Gesetz selbst nicht hinein, und der Richter hat später immer nur zu fragen, nicht: was hat der Gesetzgeber oder was haben ein> zelne namhafte Faktoren desselben gewollt? — sondern: was hat der Gesetzgeber gesagt? Wenn der Gesetzgeber nicht vollständig das sagt, was er will, dann ist es ebenso gut, als ob er es überhaupt nicht gewollt hat. Die Fälle, daß ein Richter hinterher ausgesprochen hat: gemeint mag das Gesetz so sein, ausgedrückt aber ist es ganz anders — die sind in das Praxis wiederholt vorgekommen. Wenn man der Meinung ist, daß dieser Antrag nicht schädlich sei, ünd wenn man seine Tendenz als richtig an erkennt, dann würde ich ohne weiteres der Ansicht sein, daß man diesen Zusatz für nolwendig anerkennen muß; und ich will sofort aussprccheu, daß, wenn nicht meine weitergeheude Ansicht etwa noch zum Durchbruch kommen könnte, ich in eventueller Linie entschieden für den Antrag Enneccerus stimmen werde. Sonst aber bin ich der Ueberzeugung, daß diese Verhand lung eine solche Fülle seiner, feinster und vielleicht noch weiter gehender juristischer Momente an den Tag gefördert hat, daß ihre vollständige Ueberwindung und Verdauung selbst in den Räumen eines so mäßig besetzten Hauses, wie dieses, nicht ganz möglich ist. Meine Herren, wenn die Juristen unter einander streiten, dann ist das Zuhören für die Nichtjuristen beklagenswert (Heiterkeit), und es ist deshalb ein Akt der Humanität, wenn mau solche intrikaten und für den Juristen ungemein lockenden Fragen in das Jnternum einer Kommission verweist. Finden sich viele Liebhaber, so kann man ja 28 in die Kommission wählen; ich glaube kaum, daß die Zahl der Liebhaber im Hause diese Ziffer erreicht. Aber ich fürchte, meine Herren, es wird wirklich nicht zu vermeiden sein, mag die Geschäftslage des Hauses so schwierig sein, wie sie wolle, daß man die erst heute aufgetauchteu Fragen wirklich einer gründlichen Untersuchung unterzieht. Ich denke, wir sind doch nicht dazu hier, um Ge setze um jeden Preis fertig zu machen, schlecht oder gut, nur fertig — schlechte, aber billige Arbeit — nein, meine Herren, sondern ein Gesetz will geprüft sein, und Dinge, wie sie erst heute aufgetaucht sind — nicht einmal der Jurist kann sie prüfen, selbst wenn er den Vorzug gehabt hat, den Entwurf des neuen bürgerlichen Gesetzbuchs in der Hand gehabt zu haben, ein Vorzug, den ich entbehre, denn ich habe ihn nicht bekommen —; der Nichtjurist aber, der doch auch prüfen möchte, hat dazu gar keine Gelegenheit. Nun, meine Herren, habe ich die Tendenz des Gesetzes so aufgefaßt, daß ich meine: man beklagt einen Zustand im Ab zahlungsgeschäft, bei dem auf die mißbräuchliche, rücksichtslose Anwendung des Rücktrittsrechts gewissermaßen eine Prämie ge setzt ist; man beklagt, daß der Verkäufer, der fast schon seinen ganzen reellen Kaufpreis bezahlt bekommen hat, wegen der letzten oder vorletzten Rate die fast noch gar nicht entwertete Sache soll zurücknehmen dürfen. Man findet dies — und da bin ich der selben Meinung — unsittlich, wie jede rücksichtslose Ausbeutung des Rechts, trotz Z 36 I 6 des Allgemeinen Landrechts — wer's will, kann's nachschlagen — (Heiterkeit), immer für un sittlich gehalten werden muß. Aber, meine Herren, das kann doch nicht dahin führen, daß wir nun in umgekehrter Weise auf
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