21. April 1894. nachmittags von 3—5 Uhr (sonst am Sonntag Kantate, vormittags von 8—9 Uhr) im Ausschußzimmer, Eingang nächst der Platvstraße, parterre links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Bestellaustalt zugesandt. In das alljährlich anszugebende Frcmdcnverzeichnis werden alle diejenige» auswärtigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis Freitag den 20. April 1894, nachmittags 3 Uhr, mittels ihnen bereits übersandten Anmeldczettels der Geschäftsstelle angezeigt haben, ob sic zur Buchhändlermcsse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein, ob sic selbst oder durch ihren Kommissionär abrechnen und wo sie in Leipzig wohnen werde». Das Fremdenverzeichnis steht von Sonnabend den 21. April 1894, vormittags 9 Uhr, ab in der Geschäftsstelle znr Verfügung der Mitglieder. In der diesjährigen Buchhändlermesse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 23. April von morgens 8 Uhr bis nachmittags 1 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtliche» Leipziger Kommissionäre, welche Mitglieder des Borscnvereins sind, wollen sich zn diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden (Z 49 der Satzungen). Dieselben sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, welche sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten ab rechnend bei der Geschäftsstelle des Bvrsenvereius augemcldet haben und in dem von derselben anzufertigcnden Fremden verzeichnis aufgeführt sind. Diejenigen Mitglieder, welche durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, habe» demselben eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift auszustellen. Die Beglaubigung hat durch den Leipziger Lommissivuär des Ausstellers, falls derselbe Mitglied des Borsenvcreins ist, andernfalls behördlich oder durch zwei Mit glieder des Börscnvcrcins zu geschehen. Die Vollmacht ist dem Geschäftsführer des Börsenvereins zur Prüfung vorzulegcn, sie bleibt bei den Akten, während dem Bevollmächtigten eine Legitimalionskarte ausgehändigt wird. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, welche Mitglieder des Börsenvercius sind, und nur mit Genehmigung des Vorstandes. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, welchen die Benutzung aller Vereinsanstalten und Einrichtungen versagt ist, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. Bei Meßzahl«ngen sind nur im Deutschen Reiche und im Königreich Sachsen umlauffähige Scheine und Münzen zulässig. Als Mcßzahlilugcn gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate, d. h. bis einschließlich den 28. Avril 1894, ge leisteten Zahlungen. Als letzter Termin für rechtzeitiges Eintreffen der Remittenden beim Verleger oder dessen Kommissionär ist derselbe Tag festgesetzt. Leipzig, den 14. April 1894. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ;n Leipzig- vr. Eduard Brockhaus. Max Niemeyer. Franz Wagner. Arnold Bergstraeßer. Johannes Stettner. Heinrich Wichern. Bezüglich der während der Buchhändlermcsse stattfindenden Ausstellung und geselligen Vereinigungen erfolgten besondere Mitteilungen seitens der betreffenden Ausschüße (vgl. B.-Bl. Nr. 60 u. 64). Ferner: Transport 150 Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs-Gehilsen-Lerband. Danksagung. Für unsere Witwen- und Waisen-Kasse erhielten wir auS Berlin: „Gesammelt durch die beiden Herren Vertrauens männer beim Kommers der Berliner Buch- handiungsgehilsen am 81/3. 1894" . 150 ^ «Darunter die Gabe eines ChesS, der nicht genannl sei» will, in Hdhe von 100 Leipzig-Chemnitz . 10 „ Durch Herrn H. H. als Sühne in einer Differenz 10 „ Sa. 170 Wir sprechen allen gütigen Gebern unseren herzlichsten Dank aus Leipzig, den 13. April 1894. Der Vorstand: Otto Berthold.