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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1894
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- Deutsch
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86, 16. April 1894. Nichtamtlicher Teil. 2315 «»rlag»-«»slalt a. Trinker»! in Hamdor« ferner: Gacdertz, K. Th., das niederdeutsche Schauspiel. Zum Kulturleben Ham burgs. 2 Bde. Neue (Titel-) Ausg. 8". u. 8. — 1. Dos »icdcrtentsche Drama »an din Anfängen bis zur Franjosenjeit. <XVIII, 2ö8 s.) — 2. Die plalldcutschc Kainöbie im iS. Jahrh (XXXI, 28« S.) Vsltdiillssr, 6., Liiäsr aus äer Luustßssodielite. 8". (VlI, 228 8.) o. 3. —; xeb. v. 4. — Weinhold »erther in Lcipzig. Patzschkc, F., die Stellung der Studentenschaft zur deutschen Sittlichkeits bewegung. Vortrag, gr. 8». (14 S.) In Komm. n. —. 15 Verhandlungen der allgemeinen Konferenz der deutschen Sittlichkeits vereine am 6. u. 7. Septbr. 1893 zu Frankfurt a/O. gr. 8". (215 S.) In Komm. v. 1. 25 s. Wiegand tn Hilchenbach. KÜHN, A., biblische Geschichten f. kleine Schüler. 2. Ausl. 8". (33 S.) Kart, bar o.o. —. 25 Nömcrinann, E„ ausführliche u. vollständige Sprachlehre zum Gebrauch in Volks,chulcn. 2 Hste. 6. Ausl. gr. 8». bar n. —. 50; in 1 Bd. n. —. 40 1. Für dt- Schüler der Mittelstufe. <32 S.) n. -. 20. — 2 Für die Schüler der Oberstufe. <48 S.) ». —. 30. Tesch, P., deutsches Lesebuch f. die Unterstufe Im Anschluß an die Fibel bearb. 8'. (96 S.) Geb. bar n.v. —. 50 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind. ««cgrrLcvroult » »i«. in Nancy. 2S3S Annus-irs äs i'nrmse kraoxrise pour 1894. I. A- ««»gmann in wl»»d«d«n. »833 kollatsedek, vis tberapent. Voistungen 6. 1. 1893. 5. llabrx. «. »rann',che Hosdnchhandlang v««la,»-»onto in W,ri»»uh«. 2333 VLusor, itbsr ^rmsaiimäsrpüggs. I »ngclhora in «tnltga»«. ,333 iNustsrback k. Llöbsllisodler. klsue kol^s. 2. 1>tx. Hcufcr'g »crlag (So»«» Hcusc») in Ncuwtc» 238» k'sräx, Icüostl. LosokrSalrx. äer Linäerrabl. 4. Luti. Otto, Lttnstl. vakruedtbarksit ä. Wsibes. 5. Xuü. Wart »,«b» in «ictzen. 2333 Grotowsky, der eiserne Kanzler im deutsche» Lied. Josef «asär in wie«. 3836 vrokantor, vsber Tussis utsrina. 8obliebtvr, votersaobx. u. W»dl <i. Xinwo. blatbou, vis obirargisobo kkaebbobauälunA. vabart, Vas LIeinbalibor n. ci. Lobauälz. «i. Leliussvunäsn. krsiuälsbsixsr, vis vsdaoälg. ä. Oslevlrtubcr^uloso. Aaxäl, vebsr subpbrsuisebe Adsessss. Lukula, lieber vitbiasis <1sr varnblass. ». «. ««»aphim in Hecmaunftodt. 2883 kiki, unter Lawsrarisn. lil. §. 2. Auk. «ernhac» ranchnttz in H«tp,tg. 2,ge ttlsraväsr, A Wurä in 6b»nesr^. (T. sä. 2977.) Weiters nsns vanäs äer Tauebnit? väition. vtto Wigand in Letptig. 233« Berthold, Julius Duboc's hundert Jahre Zeitgeist. «. I. wytz in »er«. 283« vüxli, ä. iroastavts Luebbaltunx. Nichtamtlicher Teil. Deutscher Reichstag. Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, am 10. April 1894. (Nach dem amtlichen stenographischen Bericht.) Die Sitzung wird um 1 Uhr 25 Minuten durch den Präsidenten von Levetzow eröffnet. Präsident: Die Sitzung ist eröffnet. Wir kommen zur Tagesordnung. Erster Gegenstand derselben ist: zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abzahlungsgeschäfte (Nr. 113 der Drucksachen), in Verbindung mit dem mündlichen Bericht der Petitionskommission (Nr. 230 der Drucksachen). Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Rimpau. — Anträge Nr. 160 (berichtigt), 288, 289, 290. Es ist noch ein handschriftlicher Antrag eingegangen von den Herren Abgeordneten Hosmann (Dillenburg) und Genossen, dahin gehend, als 8 8a einzufügen: Für Klagen aus diesem Gesetze ist der durch die KZ 13 bis 24 der Civilprozeßordnung bestimmte Gerichtsstand ausschließlich begründet. Ich gebe zunächst das Wort dem Herrn Referenten in Betreff der Petitionen. Berichterstatter Abgeordneter Rimpau: Meine Herren, es sind zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, im ganzen vierzehn Petitionen beim Reichstag eingegangen. Ein Teil dieser Petitionen, und zwar der geringere, wendet sich gegen den Gesetzentwurf im allgemeinen; ein anderer Teil, der erheb lich größere, ist mit einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs einverstanden, wünscht jedoch die Abänderung verschiedener Para graphen, auf die ich nachher zu sprechen kommen werde. Eimmdsechzlgster Jahrgang. Der ersten Kategorie gehört zunächst eine Petition an, die eingereicht ist von der Handelskammer in Metz, die um Ab lehnung des ganzen Gesetzentwurfs bittet und der Meinung ist, daß die bestehenden gesetzlichen Vorschriften über die Abzahlungs geschäfte vollkommen genügend seien, und daß es des neuen Ge setzentwurfs überhaupt nicht bedurft habe, der möglicherweise zur Folge haben könne, daß sowohl der Arbeiterstand, als auch der kleine Äewerbestand geschädigt werde. Ferner wendet sich gegen den ganzen Gesetzentwurf die Handelskammer in Breslau; sie wünscht die Bestimmungen des Gesetzentwurfs ersetzt zu sehe» durch folgende von ihr vorgcschlagene: Teilzahlungen dürfen nur in regelmäßigen Zeitabschnitten (Wochen, Monate», Vierteljahren) verabredet werden; ist der Käufer bei wöchentliche» Teilzahlungen mit drei, bei monatlichen mit einer Rate im Rückstand, oder betragen die rückständige» Raten ein Fünftel des gesamten Kauf preises, so ist Verkäufer zur Zurücknahme der Sache berechtigt; Ausnahme» solle» gelten für den Fall der Krankheit oder un verschuldeter Erwerbslosigkeit des Käufers, oder wenn es sich um Handwerkszeug oder unentbehrlichen Hausrat handelt; Kon ventionalstrafen dürfen nur in einer Höhe festgesetzt werden, welche ein Fünftel der jeweils fälligen Ratenzahlungen nicht übersteigt. Die übrigen Petitionen wenden sich, wie gesagt, gegen einzelne Paragraphen der Vorlage. Bezüglich des Z 1 wünscht eine Petition, die eingereicht ist vom Verein der Berliner Möbelhändler und übereinstimnit mit dem Anträge Lenzman», eine Abänderung dahin, daß im Falle des Rücktritts der Ver käufer gegen Nückgewähr der Sache den Betrag znrückzahlen solle, um welchen der gegenwärtige Wert der Sache den noch rückständigen Teil des Kaufpreises übersteigt. Die Voraus setzung des Rücktrittsrechts des Verkäufers, so wird in der Petition ausgesührt, sei stets die Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen, also ein Verschulden des Erwerbers. Die rechtliche Folge dieser Verschuldung könne nur der Ersatz des Interesses sein, welches der nichtsäumigc Teil, also der Verkäufer, an der Erfüllung der verletzten 3,1
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