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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1894
- Sprache
- Deutsch
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101, 4. Mai 18S4. Nichtamtlicher Teil. 2723 eine recht große Summe aus, die außer allem Verhältnis zu dem geringen Gewinne stehe und vollkommen genüge, die Existenz kleinerer Geschäfte in Frage zu stellen. Um hier auch einen positiven Vorschlag einzuschalten, so lasse sich betreffs der Lagerentwertnngen vielleicht dadurch einige Besserung erzielen, daß sich das Sortiment vereinige und ein Ver einsantiquariat in Leipzig gründe, das unter sachkundiger Verwaltung alle diejenigen Bücher aufnehme und zu verwerten suche, die zwecklos auf den Regalen der einzelnen Sortimente Herumständen, eine Centralftelle, wohin bei Zeiten alles abge schoben werden könne, was der Sortimenter selbst nicht absetzen könne. Die Bemühungen des einzelnen Sortimenters, der keine genügenden antiquarischen Kenntnisse habe, um die Angemessen heit der ihm gebotenen oder der zu fordernden Preise beurteilen zu können, blieben meist vergebliche. Wenn sich dagegen zunächst nur eine kleine Zahl von Sortimentern zu der vorgeschlagenen Gründung zusammenthun würde, die man vielleicht als Genossen schaft mit beschränkter Haftpflicht ins Leben treten lassen könnte, so würde man höchst wahrscheinlich größeren Nutzen aus seinen alten Beständen ziehen können. Jedenfalls sei er der Ueber- zeugung, daß man in einer solchen Einrichtung, wenn auch zu nächst kein großes Unternehmen, so doch den Keim zu weiterer und hoffentlich recht segensreicher Entwickelung haben werde. Ein weiterer, oft beklagter und im höchsten Grade ernster Uebelstand im Sortimente sei die Thatsache der häufigen Ver ramschungen, die nur eine Folge der planlosen Ueberproduktion des Verlages seien. Redner halte es für das unanfechtbare Recht des Verlegers, sein Eigentum nach eigenem Ermessen zu verwalten und da, wo er durch unzweckmäßige Erzeugung große Verluste befürchten müsse, zu versuchen, diese Verluste abzuwenden oder zu mindern. Ein einsichtiger Verleger werde das in rücksichtsvoller Weise, durch Preisherabsetzungen oder Verkauf der gesamten Auflage eines Buches nach angemessener Frist be wirken, und dagegen könne nicht das geringste eingewendet werden. Indessen hätten sich in den letzten Jahren auch mehrfach teil weise Verramschungen gezeigt, und diese seien auf das ent schiedenste zu verurteilen. Diese teilweisen Verramschungen seien eine Erscheinung, die man kaum irgendwo auf einem anderen kaufmännischen Gebiete finden werde. Die Thatsache, daß ein Produzent zu gleicher Zeit dem einen Abnehmer seine Ware zum vollen Nettopreise liefere und an den anderen Abnehmer dieselbe Ware in genau derselben Verfassung zu einem Spottpreise los schlage, sei im kaufmännischen Geschäfte unerhört. Im Buch handel sei diese Art der Geschäftsbehandlung in letzter Zeit leider recht häufig vorgekommen. Er halte ein solches Verfahren für geradezu unpassend, und wenn er auch durchaus wünsche, daß der vielleicht zu gründende Sortimenterbund sich möglichst sorgfältig in der Defensive halte, so werde doch in diesem Punkte eine kräftige Offensive wahrscheinlich nicht umgangen werden können. Man spreche ihm von den Mitteln, die dem Sortiment in seiner Organisation durch die Kreis- und Orts vereine, in deren Verband und in der Delegiertenversammlung zu Gebote stünden. Er glaube nicht, daß man auch diesem Uebel mit Besprechungen in Delegierten-Versammlungen werde steuern können, hier heiße es nicht: reden, sondern handeln. Auch bei den Zeitschriften beständen ja mancherlei Unzu träglichkeiten, über die der Sortimenter mit vollem Rechte klage. Viele Journale würden vom Verleger mit ganzen Paketen von Prospekten beladen, und es sei doch eine verwunderliche Zu mutung, daß, während der Verleger das Geld dafür einsteckc, der Sortimenter bei der großen Mehrzahl dieser Prospekte nicht nur nicht das geringste verdienen könne, sondern auch noch die Fracht- und Portospesen dieser zum Teil bedeutenden Gewichts vermehrungen tragen solle. Daß an dem Vertriebe der Zeit schriften überhaupt kaum ein nennenswerter Betrag verdient werde und sich bei manchen Zeitschriften sogar Verluste ergäben, sei bekannt, und es müsse also auch in diesem Punkte Abhilfe Einundsechzigster Jahrgang. erstrebt werden. Sehr zu wünschen sei vielleicht auch die Ein richtung, daß die Sortimenter früher in den Besitz der fälligen Zeitschriftnummern gelangten, als die Post. Er sehe keinen Grund, weshalb in dieser Richtung überall die Post bevorzugt werde, die sich um den Absatz von Zeitschriften nicht bekümmere und auch nicht bekümmern solle, wohl aber dem für die Ver breitung eines Blattes werbend austretenden Sortimenter eine Konkurrenz bereite, der er natürlich nicht gewachsen sei. Aber alles, was erreicht werden wolle, könne nur durch eine geschlossene Phalanx der Sortimenter erreicht werden. Er wiederhole, daß das Sortiment unter sich einig sein und handeln müsse; mit schönen Reden und Resolutionen in stundenlangen Versamm lungen sei gegenüber den jahrzehntelang eingerissencn Uebeln nichts auszurichten. Was Redner bisher angeführt habe, seien nur die Haupt punkte, worüber im Sortiment Klage geführt werde. Daneben bestände noch eine ganze Reihe von Nebenpunkten, die allen Sortimentern zur Genüge bekannt seien und die er nur kurz berühren wolle. Da gebe es z. B. die beliebten haarscharfen Auslegungen der Remissionsbestimmungen in der Verkehrs ordnung, die dem Sortimenter nur Pflichten aufcrlege, nicht aber die Pflichten des Verlegers präzisiere, das Verlangen, daß Leipzig der Gerichtsstand des auswärtigen Sortimenters sein solle, eine Menge von täglich in der Praxis vorkommenden Fällen von Unkoulanz, wie sie in anderen Geschäften gar nicht denkbar seien, und manches andere mehr. Gegen alle diese Hebel griffe, wozu ja leider die Eigenart des Buches als Ware dem Verleger die willkommene Handhabe biete, gebe es nur ein Mittel und dieses liege im festen Zusammenhalt der Sortimenter. Dieser Zusammenhalt solle nur abwehrender Natur sein, er solle zunächst nur eine feste Grundlage geben, eine Grundlage, aus der man in Ruhe abwarten könne, wie sich die gütliche Re gelung der unhaltbaren gegenwärtigen Verhältnisse bewirken lasse. Als sich Redner erlaubt habe, die erneute Anregung zur Grün dung eines Sortimenterbundes zu geben, sei von ihm die Vor legung eines festen Programms verlangt worden, ein Verlangen, dem er nicht Nachkommen könne und wolle. Ein Programm schränke stets ein und nagele in unpraktischer Weise auf bestimmte Formen fest. Jeder Tag aber könne neue Formen von ver legerischen Hebelgriffen bringen, und darum dürfe man sich nicht binden. Dagegen sei es höchst notwendig, daß die Sortimenter sich in gesonderten Beratungen über ihre Interessen besprächen und überall in ihren Kreis- und Ortsvereinen geschlossen für Durchführung der zu fordernden Verbesserungen einträten. Von größeren Versammlungen, in denen auch andere Geschäftszweige und Interessen vertreten seien, namentlich auch von der Dele gierten-Versammlung des Verbandes sei eine Förderung der Sortimenterinteressen nicht in dem Maße zu erwarten, wie von ausschließlichen Sortimenter-Vereinigungen, wo die Teilnehmer unter sich seien, wo man nicht zu erforschen habe, wer F:eund oder Feind sei, und nicht zu befürchten, mit einem gewandten Gegner erst kämpfen zu müssen und vielleicht mundtot gemacht zu werden. Selbstverständlich sei die Basis in einem gemein samen Verbände der Sortimenter zu schaffen, in einer Central leitung, die die notwendigen Anträge vorzubereiten und zu formu lieren habe. Nur wenn das Sortiment diese Basis habe, habe es die Möglichkeit einer Machtentwickelnng. Habe das Sortiment diese fcstgegliederle Organisation, dann werde es guch die Möglichkeit haben, seinerseits den Verlegern etwas zu gewähren. Es sei ja in den letzten Jahren viel die Rede davon gewesen, daß der Sortimenter den Verlegern dank bar zu sein habe für ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Schleuderei. Aber man wisse ja nicht, wer wirklich ein Freund des Sortimenters sei; denn die Unterzeichnung unter den die Schleuderei betreffenden Verleger-Erklärungen genüge keineswegs. Daß diese Zusagen nicht von allen Unterzeichnern und nicht in allen Fällen gehalten würden, sei bekannt. In der Organisation
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