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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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630 Künftig erscheinende Bücher. 29, 4. Februar 1895. Conrad Ktoß in Kamvurg. >I570H In Kürze erscheint: UlftWiM. Eine Studie von Adolf Wilhelm Ernst. Preis: 1 ^ ord., 70 H netto, 65 H bar und 7/6. Der als selbständig arbeitender Literar historiker bekannte Verfasser, dessen in zweiter Auflage erschienenes Dichter-Porträt „Hein rich Lcuthold" und dessen kürzlich publi zierte „Literarische Charakterbilder" beim Publikum und bei der maßgebenden Kritik eine glänzende Aufnahme gefunden, bietet hier eine auf eingehenden Quellen studien beruhende Arbeit und eine wertvolle Ergänzung zu Goethes Werken wie zu jeder Goethe-Biographie. Zu umfassender Ansichtsversendung stelle ich gern Exemplare zur Verfügung. Hamburg, den 4. Februar 1895. Conrad Kloß. IlWtitoi'M ^iv. 16. <Ii5586j ln rwssrsin Vorlage vvircl clsinniivlist or- svbsinon: Luises koxtztitorillm clor Kiiulkslikillililillö. ^.18 Vaäkllisenrn kür äis krüluriAOQ uitä kür ciis krnxis, gearboitot uaoll äsn IVsrirsn rmä Vorlosungon von Lietlerk, L8elitzri<;li, Cor- Iiuiilt, Konooli, Konti, VoAvI, VVIüor- itvt'or u. 7t. 2tV6lt6 vsrbosssrts nnä vsrmobrto Ttutiags von k)r. ,7. kollltelt. ?rei8 1 10 orä.; ä oonä. 250/g, dar 33ftg^/o uvä 13/12. üiosos Vaclswsvurn clor Linäorboillcuncto bat sieb bsi äon Stuclisrsiicloir vncl V.sr2tsir doroits so oingsdürgort, ciass clio nsno Vul- iags Isiobt Vdsat^ Lnclsn rvrrä. Litto ^u vorlangsn! llar-Vusliolsrung in l.six>2ig doi Norrn VranL tVagnor, in Dorliv dsi Herrn II. Nivbisob, in Icküncrlisii dsi klsrrn .1. V. l. ob mann unä in Ltattgart dsi Nsrrsn 7t. Lood L 0o. A. Lroitonsteiu. Carl Habel, Verlagsbuchhandlung in Berlin. Herr Polizei-Präsident von Arnim zu Magdeburg: Königl. Polizei-Direktion. Magdeburg, den 9. September 1888. 1. No. I V. 1074/9. ... Ich habe mit Interesse von dein Inhalte des Werkes Kenntnis genommen, erachte dasselbe wegen seiner Vollständigkeit und übersichtlichen Zusammenstellung als ein recht brauchbares und empfehlenswertes Handbuch sowohl für Polizeibehörden als auch für Private und wünsche demselben die weiteste Verbreitung. Der Königliche Polizei-Präsident, gez. v. Arnim. Herr Regierungs-Präsident Studt (jetzt Ober-Präsident in Westfalen): Königsberg, den 14. April 1887. No. 2627. ?. III. Das Buch empfiehlt sich als ein brauchbares und zweckmäßiges Hülfsmittel sowohl für das theoretische Studium der gedachten Gesetzes-Matcrien, wie insbesondere auch als ein Handbuch für die mit der Verwaltung der örtlichen Polizei betrauten Behörden. Im Anschlüsse an diejenigen Empfehlungen, welche dem auch für andere Regierungsbezirke der östliche» Provinzen in ähnlicher Weise ausgearbeitcten Werke seitens der oberen Ver- wnttungsbehürdcn zu teil geworden sind, nehme ich nicht Anstand, auch meinerseits das fragliche Werk den mir untergeordneten Behörden zur Anschaffung zu empfehlen. Der Regierungs-Präsident. gez. Studt. Herr Graf Hue de Grais (früher Polizei-Präsident in Stettin, jetzt Geh. Reg.-Rat und vortr. Rat im Ministerium des Innern): Ich habe dasselbe wiederholt cingesehen und als sehr praktisch befunden. Da die polizeilichen Vorschriften sehr zahlreich nnd an vielen Orten zerstreut sind, gleichwohl aber für eine große Zahl von Beamten und Laien Interesse haben, glaube ich, daß der artige Zusammenstellungen dem Bedürfnisse der betr. Landcsteile durchaus entsprechen werden. Die „Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft" sagt in Band VIII Heft 2/3 über die Werke: Sic umfassen in ihrer ersten Abteilung die für jede Polizeiverwaltung erforderlichen Gesetze und ministeriellen Verordnungen, Erkenntnisse u. s. w. und in ihrer zweiten Abteilung die jetzt gültigen Polizeiverordnungen, so daß die Polizeibehörden, Staatsanwälte und Richter darin ein ausreichendes zugleich zuverlässiges und bequemes Hilfsmittel finden. Die Benutzung derselben wird namentlich erleichtert durch das Vor handensein eines guten alphabetischen und eines vollständigen chronologischen Registers. Herr Regierungs-Präsident von Reefe: Potsdam, den 4. Jnli 1887. I. 3. dlo. 749. 6. - . . . . Ew. Wohlgeborcn spreche ich hiermit für das mir mittelst gefälligen Schreibens vom 3. Juni cr. übereignete, von Ihnen herausgcgcbene Werk „Polizeiverwaltung und Straf rechtspflege im Regierungsbezirk Potsdam" meinen verbindlichsten Dank mit dem Bemerken aus, daß ich mit Interesse von dem Inhalte desselben Kenntnis genommen habe. Der Regierungs-Präsident, gez. von Neefe. Herr Regierungs-Präsident Steinmann (P 1894): Gumbinnen, den 19. Mai 1887. 6. L. 1512. Ew. Hochwohlgeborcn danke ich verbindlichst für das mir mittelst des gefälligen Schreibens vom 7. April d. Js. übereignete, von Ew. Hochwohlgeboren hcrausgegebenc Buch „Polizeivcrwaltung und Strafrechtspflege im Regierungsbezirk Gumbinnen" mit dem ergebensten Bemerken, daß ich bei dem speziellen Werte dieses Werkes Veran lassung genommen habe, dasselbe den unterstellten Behörden und Beamten des diesseitigen Bezirkes zur Anschaffung zu empfehlen. Der Regierungs-Präsident. Steinmann. Von seiten des Herrn Regierungs-Präsidenten von Heyden wurde auf das Er scheinen des Frankfurter Werkes in: Amtsblatt der Königl. Preuß. Regierung zu Frank furt a. O., Stück 9, vom 2. März 1887 und seinen reichhaltigen Inhalt aufmerksam gemacht und dasselbe nebst den Bedingungen zur Anschaffung bekannt gegeben. ^Viov.
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