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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1895
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1895
- Sprache
- Deutsch
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^5 30, 5. Februar 1895. Nichtamtlicher Teil. 617 lieber den Handels- und Vcrkehrsausschuß berichtet sein Vorsitzender Herr Adolf Rost: »Der Handels- und Verkehrs-Ausschuß kon stituierte sich infolge eines Vorstandsbeschlnsses am 19. Februar 1894. Zum Ziele seiner Thätigkeit war ihm bezeichnet worden, das wirtschaftliche und handelspolitische Gebiet für den Buchhandel als den Führer des Buchgewerbes im Auge zu behalten, An regung in dieser Richtung zu geben und an einer Statistik des buchhändlerischcn Verkehrs nach Möglich keit mitznarbciten. An dem Jahresberichte der Handelskammer be teiligten sich mehrere Glieder des Ausschusses durch Berichte über die ihnen beruflich zunächst liegenden Gebiete; außerdem wurde in wiederholten Sitzungen unter anderem behandelt: der Handelsvertrag mit Portugal: cs wurde ein Gutachten über den Stand der Beziehungen zu Portugal ausgearbeitet und dem Vereinsvorstande überreicht, der es seinerseits dem Vorstande des Börsenvercins weitergab. — Es wurden Versuche angcstellt, um für die Statistik der Ein- und Ausfuhr zuverlässigere Daten zu gewinnen, während allerdings über die Feststellung der Ausfuhr sichere Daten erwarten zu können bezweifelt wurde. — Es wurde ferner die Frage des Postbezuges von Zeit schriften eingehend besprochen, doch blieb es zweifelhaft, ob die Vercinsmitglieder ein so wesentliches Interesse daran haben würden, daß sich eine Anfrage bei den Verlegern von Zeitschriften verlohnen würde. Die neuen Gesetzentwürfe über den Gewerbebetrieb im llmherziehen und über die Bekämpfung des un lauteren Wettbewerbs wurden eingehend besprochen und eine weitere Stellungnahme dazu dem Vorstand anhcimgegeben. - Die italienische Regierung hat mit Columbien einen Handelsvertrag abgeschlossen, welcher am 10. November v. I. in Kraft getreten ist und dessen Inhalt wahr scheinlich demjenigen des am 13. Juli v. I. in Kraft getretenen deutsch-columbischen Handelsvertrages ent spricht. »Durch den italienisch-columbischen Handelsvertrag ist jedoch in einem Anhang II in Rücksicht auf das wissenschaftliche litterarische und künstlerische Eigentum den Bürgern der beiden Staaten wechselseitig die gleiche Behandlung wie den Einheimischen zugesichert. »Es ist wünschenswert, daß diese in dem deutsch- eolumbischen Vertrag nicht enthaltene Vergünstigung seitens der deutschen Regierung auf Grund des Mcist- begünstigungsrechts angestrebt werde.« Der Gedanke dieses Handels- und Verkehrsausschusses, wie er bei den Arbeiten der letzten Jahre für den Handels kammerbericht sich mehr und mehr als Bedürfnis hcrausgestellt hatte, bewährt sich sonach schon bald nach dem Beginn seiner Arbeit. Der im wesentlichen vom Vorsitzenden des Aus schusses abgefaßte letztjährige Jahresbericht für die Handels kammer enthält neben Weiterführung früherer Ausführungen wertvolle neue Anregungen. Bezüglich der vom Ausschüsse zur Sprache gebrachten neuen Gesetzentwürfe, desgleichen der sogenannten Umsturzvorlage, beschloß der Vorstand, den Aus schuß selbst um Gutachten zu ersuchen, sei es in eigener Er stattung, sei es durch Aufforderung geeigneter Kräfte. Auf Grund dieser Gutachten gedachte der Vorstand sich sodann mit dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler in Ver bindung zu setzen, um je nach Sachlage durch diesen oder in eigenem Vorgehen die Bedürfnisse des Buchhandels zur Gel tung zu bringen. In ähnlicher ^Zeise dachte er bezüglich des deutsch-columbischen Handelsvertrages sich zu regen, ebenso in dringlicher Weise wegen eines Handelsvertrages mit Japan, falls sich die Zeitungsnachrichten (Post vom 22. Januar) be währen, daß die Verhandlungen mit Japan wegen eines Handelsvertrages nunmehr eingcleitet seien. Eine neue wichtige Angelegenheit legt die Kaiser!. Ober- Postdirektion soeben dem Vereine vor; auch dieses Schreiben unterbreitet der Vorstand zunächst dem Handels- und Ver- ausschussc zur Erstattung eines Gutachtens. Das Schreiben lautet: »Leipzig, 24. Januar 1895. »Wie die Statistik der Neichs-Postvcrwaltung ergiebt, wird von der Einrichtung der Postaufträge zu Bücher- postscndungcn nicht nur ein geringer Gebrauch gemacht, sondern die Zahl dieser Sendungen ist auch im Rück gang begriffen. Im Jahre 1892 sind 4296 Post- aufträge zu Bttcherpostsendungen befördert worden, im Jahre 1893 hat sich die Zahl auf 3851 verringert. Die Erklärung für diese Erscheinung liegt zweifellos mit in dem Umstande, daß das seit 1890 eingeführte Nachnahme-Verfahren, welches im Jahre 1892 auch auf Drucksachen ausgedehnt worden ist, auf den gleichen Grundlagen wie das Postauftrags-Verfahren beruht und dabei doch in seinen Forme» einfacher ist, als das Verfahren mit Postaufträge» zu Bacherpostsen dungen. »Nach einer mir zugegangcnen Verfügung des Reichs- Postamts ist in Frage gekommen, ob es sich vielleicht empfehlen möchte, die Einrichtung der Postaufträge zu Bttcherpostsendungen ganz anfzuhebcn und dagegen, entsprechend den wiederholt aus Kreisen des Publikums geäußerten Wünschen, Nachnahmen auf Drucksachen im Gewicht von mehr als 250 g zu zulassen. »Eine solche Maßnahme würde jedoch, wie mit Wahr scheinlichkeit anzunehmen ist, eine größere Vermehrung der mit der Briefpost -zu befördernden schwereren Drucksachensendungen — über das Verhältnis der weg sallenden Bücherpostsendungcn mit Auftrag hinaus - zur Folge haben, auch den Betrieb in den Bahnposten, deren Raum schon jetzt beengt ist, erschweren. »Um die Vermehrung der schweren Drucksachen mit Nachnahme thunlichst eingeschränkt zu halten, würde sich das Mittel darbieten, das Meistgewicht derselben nicht bis zu 1 llg zu erhöhen, sondern auf eine Zwischenstufe, etwa 500 g, sestzusetzcn. Außerdem würde zur Erleichterung des Betriebs in den Bnhn- posten vorgeschrieben werden können, daß mit Nach nahme belastete Drucksachen im Gewicht von mehr als 250 g von der Beförderung mit der Briefpost in den Schnellzügen w. auszuschließcn seien und nur mit Personenzügen Beförderung erhalten dürften. Des gleichen wäre in Betracht zu zicheu, am Bestimmungs orte die Bestellung dieser Drucksachen durch die Pakct- bestcllcr bewirken zu lassen. »Das Porto für Drucksachen mit Nachnahme im Gewicht von über 250 g würde nach der gewöhnlichen Drucksachentaxe, wie dies jetzt auch bei den Bücher postsendungcn der Fall ist, zur Erhebung kommen. »Den geehrten Verein der Buchhändler gestatte ich mir von Vorstehendem mit dem Ersuchen ergebenst in Kenntnis zu setzen, die angeregten Fragen von seinem Standpunkte aus gefälligst einer Prüfung zu unter ziehen und ein Gutachten hierüber mir bald mitteilen zu wollen. »Der Kaiserliche Ober-Postdirector, Geheime Ober-Postrat. Walter.« 88'
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