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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950206
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189502062
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
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Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten auS dem Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für. Nichtm'.tglieder 20 Pfg., für Nichtbuch-- Händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Bvrsciivcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. U- 31. Leipzig, Mittwoch den 6. Februar. 1895. Nichtamtlicher Teil. Partielle Ramschverkäufe. XXX11. (Bergt. Börsenblatt 1891 Nr. 231, 233, 234, 237, 210, 241, 242, 243, 246, 249, 252, 253, 255, 257, 259, 261, 268, 274, 280. 1895 Nr. 24.) Erkläru ng: Die Unterzeichneten Firmen werden von dem Vorstande des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel unterm 25. Januar d. I. wiederholt aufgefordert, ihre Stellung zu dem im Aufträge von 31 Kreis- und Orts vereinen ihnen übersandten Rundschreiben desselben vom Sep tember 1894 kundzugeben. Nachdem sie am 6. Oktober v. I. erklärt haben, daß sie als Mitglieder des Börsenvereins nur diesem das Recht zu- gestchen können, die den Verkehr der Buchhändler unterein ander betreffenden Angelegenheiten zu regeln, und es deshalb ablehnen müssen, eine Ansicht, Willcnsmcinung oder Erklärung abzugebcn, können sie sich um so weniger veranlaßt sehen, eine andere Antwort zu erteilen, als der Vorstand des Börsenvereins unterm 30. Oktober v. I. bekannt gemacht hat, daß er satzungsgemäß den Vereinsausschuß aufgefordert habe, ihm Vorschläge darüber einzureichen und mit ihm zu beraten. Sobald das Ergebnis dieser Beratungen vorliegt, werden sie als Mitglieder des Börsenvereins Stellung dazu nehmen. Leipzig, 2. Februar 1895. C. F. Amelang's Verlag. I. A. Barth. Eduard Besold. F. A. Brockhaus. Duncker k Humblot. Fr. Wilh. Grunow. H. Haessel. I. C. Hinrichs'schc Buchhdlg. Ferdinand Hirt (Breslau). Ferdinand Hirt L Sohn. Georg S. Hirzel. Julius Klinkhardt. Georg Reichardt Verlag. Fr. Richter. Schmidt L Günther. L. Staackmann. Bernhard Tauchnitz. B. G. Teubner. Veit k Comp. F. C. W. Vogel. Ligand. Diejenigen, welche gesonnen sind, sich obiger Erklärung anzuschließen, werden gebeten, dies der Redaktion des Börsenblattes behufs Veröffentlichung mitzuteilen. D. O. XXX1I1. Von Herrn Leonhard Simion in Berlin empfing die Redaktion d. Bl. folgendes Schreiben zur Veröffentlichung: Berlin, 2. Februar 1895. An den Vorstand des Verbandes der Kreis-und Ortsvereine, Dresden. Ich bestätige den Empfang Ihrer werten Zuschrift vom 25. v. M. und komme gern Ihrem Wunsche einer Begrün- Zweiundsechzigster Jahrgang. düng meiner Weigerung, das Ihrem Rundschreiben vom Sep tember v. I. bcigefügte Erklärungs-Formular zu vollziehen, entgegen. Vorwegschicken muß ich die Bemerkung, daß ich gegen das Rundschreiben selbst keine Einwendung zu machen habe und mich gern bereit erkläre, mich an dem Kampfe gegen die den ganzen Buchhandel, insbesondere aber das Sortiment schädigenden »partiellen Ramschvcrkäufe« nach Maßgabe meiner bescheidenen Kräfte zu beteiligen. Ich bin indessen der Meinung, daß cs nicht angemessen und auch nicht gerade ritterlich ist, wenn man, nachdem mau etwa selbst durch Namschverkäufe die Schleuderei unterstützt und vielleicht sogar durch Offerten erst ins Leben gerufen hat, seine Pflicht gegen den Gesamtbuchhandel damit zu erfüllen glaubt, daß man die Hand dazu bietet, den eigenen Kom plizen hängen zu helfen. Logischerweise hätte die Ihrem Rundschreiben beigefügte Erklärung lauten müssen, daß der Unterzeichner sich verpflichtet, »partielle Namschverkäufe« nicht abzuschließen, wobei cs allerdings unumgänglich erforderlich gewesen wäre, eine Definition des partiellen Ramschverkaufs zu gellen. Diese Definition ist aber keineswegs leicht. Im strengsten Sinne des Worts ist jeder Verkauf einer Mehrheit von Exemplaren unter dem Preise, der herausgerechnet wird, wenn man die Anzahl der Exemplare mit dem Einheitspreise multipliziert, ein partieller Ramschverkauf, der recht wohl Anlaß zur Schleuderei bieten kann. Es ist klar, daß der Käufer einer Partie von 13/12 Exemplaren mit 50 Prozent Rabatt in der Lage ist, einen erheblich geringeren Preis für das einzelne Exemplar anzusetzen als der Sortimenter, der überhaupt nur ein Exemplar mit 25 Prozent Rabatt bezieht. Meine Firma gehört zu denjenigen, welche seiner Zeit dem Vorstande des Börsenvereins gegenüber die Erklärung abgegeben haben, an Handlungen, die letzterer als »Schleuderer« bezeichnen werde, gar nicht oder nur mit beschränktem Rabatt zu liefern. Dieser Erklärung gemäß ist von mir auf das gewissenhafteste verfahren worden, indem ich den mir vom Börsenverein genannten Firmen überhaupt nichts mehr lieferte. Weiter zu gehen, insbesondere die von Ihnen vorgelegte Erklärung zu unterzeichnen, halte ich nicht nur für überflüssig, sondern sogar für direkt schädlich und zwar für schädlich nicht in meinem Interesse, sondern gerade im Interesse der von Ihnen verfochtenen Sache. Ueberflüssig ist die Erklärung, da nichts im Wege steht, daß Sie diejenigen, welche die günstigen Partiebe dingungen benutzen, nm die betreffenden Artikel unter dem Ladenpreise anzukündigen und zu verkaufen, beim Vorstande des Börsenvereins anzeigen. Erst kürzlich hat der Börsen verein in dem bekannten Verfahren gegen eine bedeutende Firma in Kiel gezeigt, daß er gewillt und imstande ist, gegen Sortimentshandlungen vorzugehen, die in der von Ihnen geschilderten Weise verfahren. In solchem Falle hat ein jeder die Ucberzeugung, daß die Anklage in ihren Einzel heiten sorgfältig geprüft und daß der Angeschuldigte zur Ver- 92
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