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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Erscheint (in Verbindung mit den -Nack' richten aus dem Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Psg.. für Nichtmitglieder 20 Pfg.. für Nichtbuch- händler 30 Pfg. die drcigcspaltencPetit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvcrciiis der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 46. Leipzig, Sonnabend den 23. Februar. 1895. (Amtlicher Teil.) sil034j Nach der in der Hauptversammlung unsres Vereins vam 28. Januar crfalgtcu Wiederwahl der satzungsgemäß ausscheidendcn beiden Mitglieder des Vorstandes, der Herren Felix Liebeskiud und Richard Schulze, bilden den Vor stand wie bisher die Herren Ludwig Staatsmann (Vor sitzender), Johannes Grunow(Schriftführer), Max Cp rin c ns (Kassierer), Felix Liebeskind, Alfred Voerstcr und Richard Schulze. Der Vorstand des Vereins Leidiger Kommissionäre. (Nichtamtlicher Teil. Partielle Ramschverkäuse. Xbiv. (Vergl. Börsenblatt 1894 Nr. 231, 233, 234, 237, 240, 241, 242, 243, 246, 249, 252, 253, 255, 257, 259, 261, 268, 274, 280, 1895 Nr. 24, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42.) Der in Nr. 31 des Börsenblattes vom 6. Februar d. I. abgedruckten »Erklärung« von 21 Leipziger Verlegerfirmen, betreffend Stellungnahme zu einer Aufforderung des Vcrbands- vorstandes in der Frage der partiellen Ramschverkäuse, hat sich ferner angeschlossen die Firma: Theodor Hofmann in Gera. (Sprechsaal.) Zur Vertehrsordmmg 8 8. Im September 1894 bestellte ich von G. Freytag in Leipzig Holdermann und S., Bilder und Erzählungen aus der Geschichte I. gebunden, leider ohne Angabe, ob für paritätische oder evangelische Schulen. Der Auslieferer in Leipzig sandte die Ausgabe für evangelische Schulen, obwohl ihm, wie ich annehme, bekannt war, daß in Baden nur die paritätische Ausgabe gebraucht wird. Nach Empfang schrieb ich sofort nach Leipzig diesen Sachverhalt und bat um Exemplare der paritätischen Ausgabe, während die evangelische Ausgabe mit erster Gelegenheit nach Leipzig remittiert wurde. Die Rücknahine wurde mir verweigert, und erst auf meine wiederholten Vorstellungen in Prag selbst wurde mir von dort die Zusage der Rücknahme, wenn ich umgehend direkt franko nach Prag senden und anderes aus dem Frcytagschcn Verlage entnehmen würde. Ich sandte per Post franko, unterließ aber eine Bestellung unter dem Hinweis, daß ich ja sofort die andere Ausgabe dafür bezogen hätte. Darauf erhielt ich die fraglichen Exemplare abermals über Leipzig zurück. K 8 Abs. 3 der Verkehrsordnung sagt, daß der Verleger zur Rücknahme fest verlangter Werke nicht verpflichtet sei; im vor liegenden Falle handelt es sich aber nicht um eine Rücknahme, sondern um Umtausch, und darüber sagt K 8 nichts. Ist aber der Verleger auch zum Umtausch nicht verpflichtet, dann sollte er doch in sülchen Fällen, wo zwei Ausgaben vorhanden sind, erst anfragcn müssen I Die Ansichten von Kollegen über vorliegenden Fall zu erfahren wäre mir sehr interessant, ebenso bezüglich meines Rechtsstand punktes. Mannheim, 11. Februar 1895. F. Nemnich. Entgegnung. In meinem Verlage ist das Werk: -Bilder und Erzählungen aus der allgemeinen und deutschen Geschichte von Holdermann- Setzepfandt I—III» erschienen, und zwar: Zweiiindsechzigster Jahrgang. 1. eine Ausgabe für paritätische Schulen. — Bei dieser Aus gabe trägt der Titel jedes Teiles die Bezeichnung -Ausgabe für paritätische Schulen»; — 2. eine Ausgabe für evangelische Schulen. Diese Ausgabe, obwohl für evangelische Schulen bestimmt, trägt diese Bezeichnung auf dem Titel nicht. Ich bemerke, daß der l. Teil, der kürzlich in 2. Auflage erschienen ist, jetzt auf dem Titel die Bezeichnung »Aus gabe für evangelische Schulen» erhalten hat. — Herr F. Nemnich in Mannheim bestellte am 5. August 1894 fünf Exemplare -Holdermann-Setzepfandt, Bilder und Erzählungen aus der allgemeinen und deutschen Geschichte I/Il» ohne jede weitere Bezeichnung. Daraufhin expedierte mein Leipziger HauS am 13. August 5 Exemplare Holdermann-Setzepfandt, Bilder und Erzäh lungen I./II. Teil, und zwar die Ausgabe ohne jede nähere Bezeich nung, d. i. die für evangelische Schulen. Die Bestellung wurde, wie ich glaube, von seiten meines Hauses korrekt erledigt. Am 16. Januar 1895 ersuchte mich Herr F. Nemnich um Rücknahme von 5 Exemplaren des I. Teiles, welche er am 13. August 1894 bezogen hatte. — Obwohl ich nun, wie ich glaube, dazu nicht verpflichtet war, wurde Herrn F. Nemnich am 23. Januar 1895 folgendes initgeteilt: »Bezugnehmend auf Ihre Zuschrift von 16. d. M. erkläre ich mich bereit, die von Ihnen unterm 13./VIlI. 1894 bezogenen 5 Holdermann-Setzepfandt, Bilder und Erzählungen. I, zurück zunehmen, wenn mir dieselben bis 30./I. 1895 franko Prag remittiert werden. Ich bedinge jedoch, daß Sie für die gleiche Summe andere Artikel meines Verlages in feste Rechnung beziehen.» Infolge dieser Zuschrift sandte Herr F. Nemnich am 25. Januar 1895 fünf Holdermann-Setzepfandt, Bilder und Erzählungen I an mich zurück. — Nachdem seinen Remittenden die zur Bedingung gemachte Gegenbestellnng auf andere Werke meines Verlages für den Betrag von 7 50 «Z nicht beilag, so wurden sie zurückgewiesen. — Herr F. Nemnich hat cs daher nur sich selbst zuzuschreibcn, wenn die Remittenden von mir nicht angenommen wurden. Wenn er die Absicht hatte, von meiner Zustimmung vom 23. Januar Ge brauch zu machen, so wnr er durchaus verpflichtet, die damit vcr- verknüpfte Bedingung zu erfüllen. Das that er aber nicht. Meines Erachtens hat diese ganze Angelegenheit mit Z 8 der Verkchrsordnung nichts zu thun. Falsche Bücher wurden Herrn F. Nemnich nicht geliefert: er bekam die seiner Bestellung ent sprechenden Bücher. Beweis: Herr F. Nemnich behielt die fünf Exemplare des II. Teiles meiner Sendung vom 13. August 1894, obwohl doch auch diese der Ausgabe für evangelische Schulen nn- gehürcn, und wollte fünf Exeniplare des i. Teiles aus meiner Sendung vom 13. August zurückgeben. Dieser Umstand allein spricht doch dafür, daß Herr F. Nemnich die richtigen Exemplare erhalten hat, nur scheint es, daß er den I. Teil nicht hat ver werten können. Ich wnr auch bereit, diese in Umtausch gegen andere Artikel meines Verlages zurückzunehme», und glaube somit, daß ich es an Entgegenkommen nicht habe fehlen lassen. Wenn Herr F. Nemnich behauptet, die Rücksendung unter einem Hinweise auf eine frühere Bestellung auf Exemplare der andern Ausgabe vollzogen zu haben, so lasse ich dieser Behauptung gegen über den Worttaut seiner den Remittenden bcigelegenen Notiz folgen: »Herrn G. Frcytng, Prag, zur Nachricht: Infolge Jchrer Postkarte vom 23./I. u. o. remittiere heute franko Prag 5 Holdermann, Erz. l f. cvangel. Schulen gbdn. u. habe Ihnen den Betrag mit 7.50 in Rechnung 1894 belastet. Mannheim, den 25./1.1895. Hochachtungsvoll F.Nemnich« w.p. Hätte Herr Nemnich diesen Hinweis, von welchem er spricht, gegeben, so würde ich die 5 Exemplare des I. Teiles anstandslos zurückgenommcn haben, wie ich auch heute noch bereit bin, inner halb der nächsten vier Wochen, vom heutigen Datum an gerechnet, die Exemplare unter der von Herrn F. Nemnich mitgcteilten Be dingung, die zu erfüllen ihm doch unmöglich schwer fallen kann, zurückzunehmen. Prag, den 19. Februar 1895. Georg Frey tag. 139
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