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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1895
- Sprache
- Deutsch
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2334 Amtlicher Teil. 99. 30. April 4895. wie ein Gleiches auch bei der Beratung der Verlagsordnung im Jahre 1891 geschehen war. Das Neichsjustizamt ent sprach den, durch den Vorstand des Börsenvereins über mittelten Wunsche des Ausschusses durch Abordnung des Ge heimen Regierungsrates Herrn vr. Dungs. In Anwesenheit des Herrn Regiernngskommissars fand vom 20. bis 22. März 1895 eine dritte Lesung statt. Es war für die Mitglieder des Ausschusses von großem Werte, in mündlichem Meinungsaustausch mit Herrn Geh. Regicrnngsrat I)r. Dungs den ganzen Gesetzesstoff durchgehen zu können, und die Arbeit des Ausschusses hat dadurch eine wesentliche Förderung erfahren. Im einzelne» geben dem geehrten Vorstande nähere Aus kunft über diese hier kurz erwähnten Verhandlungen sechs Drucksachen, die der Ausschuß als Manuskript hat drucken lassen, die aber nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt sind. Diese Drucksachen sind: 1. Bericht, erstattet von Robert Voigtländcr, Alfred von Hötder, Ernst Seemann, Fritz Schwartz nebst einem solchen vom Verein der deutschen Musikalienhändler. Leipzig 1893. 32 S. 2. Protokolle über die Verhandlungen vom 29. No vember bis 1. Dezember 1890. Leipzig 1894. 32 S. 3. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen mit einer Anzahl eingeladener Verleger am 20. April 1894. Leipzig 1894. 33 S. 4. Denkschrift zur Reform des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste vom 9. Januar 1876. Von Eduard Ouaas in Berlin. Leipzig 1894. 31 S. 5. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des Ausschusses vom 17.—19. Oktober 1894. Leipzig 1894. 82 S. 6. Zusammenstellung der Beschlüsse erster und zweiter Lesung nebst Begründung. Bearbeitet von Robert Voigtländer und Fritz Schwartz. Leipzig 1895. 50 S. Außerdem wurden noch beachtenswerte Vorschläge, die Herr Ur. Julius Hoffmann in Stuttgart dem Ausschüsse cinzureichen die Güte hatte, lithographisch für die Mitglieder vervielfältigt. lieber den weiteren Fortgang der Arbeiten des Ausschusses können wir für heute nur soviel sagen, daß wahr scheinlich noch mehrere Sitzungen nötig sein werden, um un ser» Auftrag zu erledigen. Ob und in welcher Weise es not wendig sein wird, weitere Juristen oder etwa Schriftsteller heranzuziehcn, darüber ist noch kein bestimmter Entschluß gefaßt worden. Der Ausschuß hat sich zum Grundsatz gemacht, daß seine Arbeit nur vollständig reif an die Oeffentlichkeit gelangen dürfe. Es wird ihr an Kritik, namentlich durch andere Interessentenkreise, nicht fehlen Je weniger Angriffspunkte sie solcher Kritik bieten wird, umso größere Bedeutung wird sie haben und umsomehr ihrem Zwecke, dem Buchhandel zu nützen, entsprechen. Wir halten uns als Muster gewissenhafter Arbeit den sogenannten Börsenvereinsentwurf von 1857 vor Augen, der seiner Gründlichkeit und Gediegenheit willen von so weit tragendem Einfluß auf die ganze spätere Urheberrechtsgesetz gebung gewesen ist. Stuttgart und Leipzig, den 10. April 1895. Der Außerordentliche Ausschuß für Revision der Gesetze über das Urheberrecht. Wilhelm Spemann, Robert Voigtländer, Vorsitzender. Schriftführer. s88vis Die verehrlichen Sortimcntshandlungen erlauben wir uns aufmerksain zu machen, daß anstatt der früheren Geschäftsgruudsätze die buch händlerische Verkehrs ordnung vom 26. April 1891 für unsere Mitglieder bindend ist. Nach § 30 der Verkehrsordnung müssen Wemittenden in diesem Jahre spätestens am 18. Mai an diejenigen Ver leger, welche nicht weitergehende Bestimmungen getroffen haben, abgeliefert werden, was zur Vermeidung unliebsamer Diffe renzen und Verluste für die Absender beachtet werden wolle. Karlsruhe, Leipzig, München, April 1895. Der Vorstand dro Dnitschc» Vtllchrrvereiiiv. Jos. Bielefeld. Ferd. Lomnitz. Oskar Beck. Allgemeiner Deutscher DuchhanLInngs - Gehilfen - verband Im April wurden gezahlt 1950 ^ Krankengelder, 1300 „ Begräbnisgelder, 100 „ Pensionsgelder an zwei Witwen. Leipzig, den 30. April 1895. Der Vorstand. (Nichtamtlicher Teil.) Vom Wiener Buchhandel. Umrechnung der deutschen Reichsmark. In Nr. 17 der Oesterreichisch - ungarischen Buchhändler- Corrcspondenz vom 27. April findet sich folgende Bekannt machung des Vorstehers der Wiener Corporation: An die Mitglieder der Corporation der Buch-, Künst elnd Musikalienhändler in Wien. Infolge Ansschußbcschlnsses vom 18. April d. I. ist die Reichsmark von heute ab mit sechzig Kreuzer umzurechnen. Wien, am 27. April 1895. Julius Schellbach, Vorsteher. Fakturen als Contrebande. Alis dem Protokoll derselben Ausschußsitzung der Wiener Corporation (18. April 1895), in der der obige Beschluß ge faßt wurde, ist der nachfolgende Abschnitt für weitere Kreise des Buchhandels bemerkenswert: Nicht geringes Erstaunen erregte im Buchhandel die neueste Amtshandlung im Franz Josef-Bahn hofe, wo erst Ballen von Provinzfirmen, die an ihre Wiener Kommissionäre gerichtet waren, zurück behalten, nach langwierigen Konferenzen allerdings frei gegeben wurden, jedoch ohne die den einzelnen Paketen aufgebundenen Fakturen mit auszuliefern. Letztere wur den vielmehr als Cvutrebaude betrachtet und einerseits wegen llebertretung des Stempelgesetzes, anderseits (wegen der Notizen) wegen Schädigung des Post ärars notioniert. Diesen den österreichischen Buch handel nicht nur schädigenden, sondern in seinem Ver kehre vollkommen hemmenden Eingriff nach Möglich keit abzuwehren, hat der Verein der österreichisch-unga rischen Buchhändler unternommen.«
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