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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1903
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- Deutsch
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181 Nichtamtlicher Teil. 5, 8. Januar 1903. Der erste Abschnitt erläutert die einfachste Form der kauf männischen Bilanz. Wert des Warenlagers plus Warenschuldner stehen als Aktitia dem Handelskapital plus Gläubiger gegenüber nnd gleichen einander aus. Es sei noch erwähnt, daß Verfasser unter Handelskapital weder die Immobilien noch sonstwie dauernd fcstgelcgtcn Werte (sonst festes oder feststehendes Kapital genannt), noch auch die Gesamtsumme der ursprünglich vorhanden gewesenen Mittel, sondern nur die flüssige Differenz beider versteht, was man sonst also flüssiges oder bewegliches oder Betriebskapital nennt. Van diesem Betriebskapital will Verfasser aber noch 5—10°/g der ausstehendcn Forderungen als Deckung für Ausfälle und für ver spätete Zahlungen abziehen. Dies soll auch der Mindestbestand sein an laufenden Barmitteln, außerdem als Ausgleich dienen für alles, was für den Kaufmann in der finanziellen Führung seines Geschäfts unklar bleibt, als ausblcibende Zahlungen, Ver luste u. dergl. Das Warenlager kann nun größer, kleiner als das Handels kapital oder ihm gleich sein, welches Verhältnis natürlich dasjenige zwischen Gläubigern und Schuldnern bedingt. Der Verfasser unter sucht, welche dieser drei Geschäftslagen die beste, d. i. die größte Aussicht auf Gewinn, aber zugleich auch die größte Sicherheit gegen Zahlungsschwierigkeiten gewährende, ist. Der Verfasser kommt zu dem Schluß, daß das »Warenlager, wenn nötig, aber auch höchstens, gleich Handelskapital« sein dürfe, und nennt dies den »Gleich heitssatz vom Warenlager«. Aus diesem Satz folgt der weitere: »Genommener, wenn nötig, aber auch höchstens, gleich gegebenem Kredit.« Im nächsten Abschnitt versucht der Verfasser die Richtig keit dieser Sätze zu erweisen durch eine »Untersuchung der wirt schaftlichen Grundursache des Kredits im Warenhandel«. Der Verfasser weist darauf hin, daß, wenn der Satz richtig ist, daß genommener Kredit den gegebenen nicht übersteigen dürfe, es für ein Geschäft in Bezug auf den erreichbaren Umsatz und Gewinn ganz gleich sei, wenn es Kredit weder zu geben noch zu nehmen brauchte. Es liege somit die Ursache des Kredits nicht im Waren handel selbst, sondern in den Bedürfnissen der Verbraucher. Die Grundursache des Kredits ist der Umstand, daß menschliche Arbeit erst nach einer längern Zeit gelohnt wird, der Arbeiter also Vorschüsse aus seine Arbeit in Form des Kredits nehmen muß. So giebt der Großhändler dem Kleinhändler so viel Kredit, als dieser seinen Kunden gewähren muß, der Fabrikant, der Im porteur dem Großhändler. Wer aber kreditirt dem Impor teur? Dieser muß unbedingt dem Landwirt, dem Pflanzer rc. die Rohstoffe gegen Barzahlung abkaufen, da dieser hiermit seine eigene Schuld an den Kleinhändler, der ihm bis zur Ernte Vorschüsse gegeben hat, decken muß. Hier ist also eine Lücke, die von den Banken und Genossenschaften ausgefüllt wird. Der nächste Absatz beschäftigt sich damit, die Folgerungen aus den Gleichheitssätzen zu ziehen. Als Beweis für die Richtigkeit des Gleichheitssatzes vom Warenlager führt Verfasser das reine Kassegeschäft an, in dem weder Kredit genommen noch gegeben wird, infolgedessen es ganz unmöglich ist, daß das Warenlager größer werde als das Handelskapital. Für die finanzielle Führung des Warengeschäfts wollen die Gleichheitssätze sagen, daß ihre Durchführung den Höhepunkt der Entwicklung eines Geschäfts mit einem gegebenen Handelskapital bedeutet. Anderseits kann schon die Thatsache, daß ein Kaufmann nicht so lange Kredit erhält, wie er gewähren muß, die Beschränkung der sonst möglichen Aus dehnungsfähigkeit eines Geschäfts notwendig machen, da der Kauf mann entweder sein Warenlager verkleinern oder weniger Kredit geben muß, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich Nach komme» will. Ist der Umsatz eines Geschäftshauses den Umständen nach einer Steigerung fähig, dies aber nur durch ein Ueberschreiten der durch die Gleichheitssätze gezogenen Grenzen möglich, so muß, um die Steigerung erreichen zu können, eine Kapitalserhöhnng ins Auge gefaßt werden, nicht aber mehr Kredit genommen als ge geben werden, will man eine solide Geschäftsführung bcibehalten nnd sich nicht der Gefahr aussetzcn, zahlungsunfähig zu werden. Die Beanspruchung eines größern Kredits, als inan ihn selbst gewährt, nennt Verfasser einen Kreditmißbrauch, der »am meisten der Unterschlagung ähnelt«, gegen den er staatliche Strafandrohung fordert, und zwar will er sowohl den Schuldner bestraft wissen, der »ohne Vorwissen des oder der betreffenden Gläubiger mehr ungedeckten Kredit nimmt, als er selbst giebt«, wie den Gläubiger, »der Handel- oder Gewerbetreibenden wissentlich über den Betrag hinaus ungedeckten Kredit giebt, welchen erstere von ihrer Kundschaft zu fordern haben . . . .« Verfasser verlangt in jedem Falle die strengste Einhaltung des Gleichheitssatzes vom Kredit, und verlangt vom Schuldner, daß er seinem Kreditgeber, wenn er seinen Kredit überschreiten will, dies offen mitteilt und für einen solchen »Betcilignngskredik« lieber einen höher» Zinssatz zahlt. Verfasser erkennt an, daß der obige Gesetzvorschlag den Kredit des Klein händlers gegenüber dem Privatkunden nicht treffen würde. Dies sei aber kein Unglück, da den Privntkunden gewöhnlich eine Not lage treibt, längern oder höhern Kredit zu nehmen, während bei dem Kaufmann lediglich das Streben nach höherm Gewinn die Veranlassung ist. Verfasser stellt seine Folgerungen in folgenden Leitsätzen zusammen; s.) den Verkauf so zu leiten, daß der Wert des Warenlagers den Betrag des Handelskapitals nicht überschreitet; b) den Kredit so weit auszudehnen, wie den Umständen nach möglich; o) den Umsatz so weit auszudehnen, daß der für diesen Umsatz mindestens erforderliche Höchststand des Warenlagers den Betrag des Handelskapitals erreicht; ä) Einkauf und Wert des Warenlagers entsprechend einzu schränken, falls nicht soviel Kredit erlangt werden kann, wie gegeben werden muß. . . . v) wissentlich einem Kunden nicht mehr oder länger unge deckten Kredit zu geben, als dieser seiner Kundschaft giebt. Die beiden Schlußkapitel behandeln das Verhältnis zwischen Höchststand des Warenlagers, Handelskapital und Umsatz und die Warenkalkulation. Ich habe bisher lediglich berichtet und mit meinem Urteil zurückgehalten. Ich möchte die Aufstellung der Gleichheits sätze als sehr beachtenswerte Fingerzeige zur Führung eines geschäft lichen Unternehmens bezeichnen, ohne sie jedoch für absolut und überall anwendbar zu halten. In sehr vielen Fällen wird es nicht möglich sein, mit dem Kredit, den der Verfasser für zu lässig hält, auszukommen; ein Mehr wird aber nicht schaden, z. B., wenn dieses Mehr auf eine Vergrößerung des Warenlagers ver wandt wird. Das wirtschaftliche Leben ist ein so vielgestaltiges Gebilde, das bis jetzt jeder Einschnürung in Formeln Widerstand geleistet hat. So ist auch die Zurückführung des wirtschaftlichen Lebens auf mathematische Formel», wie sie namentlich Walras und Gossen versucht haben, ziemlich unfruchtbar geblieben. Die Erklärung der Ursachen des Kredits ist nicht einwandfrei, noch weniger erschöpfend, ebenso wenig die Erklärung der Funktion der Banken. Beide Dinge sind überdies so komplizierter Natur, daß es kaum möglich erscheint, sie auf wenigen Zeilen zu erklären, selbst wenn jemand mehr wirtschaftstheoretische Kenntnisse besitzt als der Verfasser. Die strafrechtliche Ahndung übermäßigen Kreditnehmens nnd -gewährens dürfte sich wohl kaum durch führen lassen, da es stets fast unmöglich sein wird, die absicht liche Schädigung nachzuweisen, — und eine Absicht müßte doch nachgewiesen werden, wenn eine Bestrafung erfolgen soll. Ohne hin beruht der Kredit, wie schon das Wort sagt, ans Vertrauen, nnd es scheint mir sehr zweifelhaft, ob es erwünscht ist, dieses Vertrauensverhältnis durch staatliche Organe noch mehr kontrol lieren zu lassen, als dies schon heute der Fall ist. Die Kon kursordnung bietet die Strafbestimmungen, die zur Ahndung von Vertranensmißbrauch erforderlich sind; — weiterzugehen, erscheint mir kein Bedürfnis. Trotz dieser Ausstellungen stehe ich nicht an, das Buch als
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