Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.10.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-10-28
- Erscheinungsdatum
- 28.10.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18951028
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189510280
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18951028
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
- Monat1895-10
- Tag1895-10-28
- Monat1895-10
- Jahr1895
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten auS dem Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahresprcis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 30 Börsenblatt für den Anzeigen: filr Mitglieder 10 Psg., ftir Nichlnnlzlicder 2g Pig., ftir Nichtbuch- hcindlcr Sü Pfz. die drcigespaltcne Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 251. Leipzig, Montag den 28 Oktober 1895. Nichtamtlicher Teil Reingewinn im Buchhandel. (Vgl. Börsenblatt Nr. 218, 229, 243.) Die Artikel »Reingewinn im Buchhandel« im Börsenblatt Nr. 219, 229 und 243 veranlassen mich zu folgenden Aus führungen: Von jeher habe ich mit Kopfschütteln die Annoncen im Börsenblatt gelesen, worin bei so und so viel Umsatz ein so und so großer Reingewinn erzielt werde. Die Berechnung des Gewinnes auf Grund des Umsatzes ist und bleibt nämlich stets eine sehr zweifelhafte, die wohl dem Besitzer für seine Person genügen mag. aber niemals bei Kauf und Verkauf eines Geschäftes zu Grunde gelegt werden soll. Nicht allein, daß Hunderte von Umständen in jedem einzelnen Falle eine schablonenmäßige Umsatz-Rechnung in Bezug auf die Richtig keit der Gewinn-Prozente beeinträchtigen, es wird eine solche Rechnung auch viel zu flüchtig und mangelhaft hergestellt. Wollte man sie wirklich exakt und zuverlässig machen, so brauchte man mehr Zeit dazu als für eine ordnungsmäßige Bilanz nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Umsatz-Rechnung wird auf zweierlei Weise gemacht: der eine stellt den Netto-Betrag des Bezuges während eines 'Jahres (lt. O.-M-Liste, Bar-Fakturen und Zahlungen an Lieferanten) fest, schlägt einen gewissen Prozentsatz darauf und sagt: das ist der Umsatz nebst Gewinn. Der andere stellt an der Hand eines Journals und des Kassa-Buches den Ab satz in Rechnung und den Bar-Erlös während eines Jahres fest und hat so gleich den thatsächlichen Umsatz, wovon er einen gewissen Prozentsatz als Gewinn ansieht. In beiden Fallen müssen nun die Geschäfts-Unkosten ermittelt werden, um diese an dem Brutto-Gewinn-Prozentsatz kürzen zu können, um den Reingewinn zu erhalten. Beim Mangel einer ordentlichen systematischen Buchführung kann eine solche förmlich zusammengesuchte Aufstellung, ganz abgesehen von der unsichern Gewinn-Prozent-Annahme, auch in rechnerischer Hinsicht nie und nimmer stimmen; ist jedoch eine ordentliche Buchführung vorhanden, so kann man auf Grund derselben eine ordnungsmäßige Bilanz ziehen und hat die zweifelhafte Umsatz-Rechnung gar nicht nötig. Eine Annonce, die nur eine Umsatz-Rechnung bringt, läßt also ganz gut auf den Mangel einer ordentlichen Buchführung in dem betreffenden Geschäfte schließen; denn wenn richtige Bilanzen vorhanden wären, so könnte doch unter Angabe des Gewinnes auf erstere verwiesen werden, und das wäre ein besseres Lockmittel für Käufer als die fragwürdige Umsatz- Rechnung. Gerade mit der Buchführung ist es im Buchhandel aber noch schlecht bestellt, und die meisten Buchhändler wissen über haupt nicht, wie kaufmännische Bilanzen behufs Ermittelung des Rein-Gewinnes anzufertigen sind und wie die Buchführung dieserhalb zu handhaben ist. Es ist durchaus nicht nötig, die »doppelte Buchführung« einzurichten;, auch bei ganz einfacher Buchführung kann eine richtige Bilanz gemacht werden, wenn Hveinsbsechzigster Iahrgavtz. man die Sache nur in praktisch-systematischer Weise anfaßt und durchführt. Man hat alsdann durchaus nicht mehr Zeit und Schreiberei nötig als sonst auch, dagegen erzielt man eine viel klarere Uebersicht über die Geschäfts-Vermögenslage. Der Umsatz ist doch schließlich Nebensache; denn bei sehr hohen Geschäftsunkosten kann bei großem Umsatz ein kleinerer Gewinn herauskommen als bei bescheidenem Umsatz mit wenig Geschäfts-Unkosten. Die Berechnung oder besser gesagt Zusammentrommelung der Geschäfts-Unkosten ist bei den meisten Umsatz-Rechnungen mangels ordentlicher Buchführung am allerzweifelhaftesten und wird meistens viel zu wenig herausgerechnet. Auch darin hat man etwas gespart, wenn man seine Bilanzen nach kauf männischen Grundsätzen zieht, weil man alsdann bei einfacher Buchführung gar keine Feststellung der Geschäfts-Unkosten nötig hat; der Gewinn wird da nach ganz anderen Grundsätzen ermittelt als bei einer Umsatz-Rechnung. In der doppelten Buchführung ist allerdings ein »Geschäfts-Unkosten-Konto« nötig, weil hier neben der Bilanz auch noch eine »Gewinn- und Verlust-Rechnung« gemacht wird, die jedoch wesentlich von einer gewöhnlichen »Umsatz-Rechnung« verschieden ist Der Buchhändler sollte viel mehr Gewicht auf eine ordenUiche Buchführung legen als es bis jetzt allenthalben geschieht, und was in der Lehrzeit versäumt wurde, sollte man später durch Selbststudium eines praktischen Lehrbuches, das besonders die Bilanz behandelt, nachholen. X. Eine geplante Schulbücher-Nnifizierung. Den nachstehenden bemerkenswerten Artikel entnehmen wir der in Wien erscheinenden -Oesterreichischen Bürgerschul-Zeitung- (1895 vom 20. Oktober): Vor einiger Zell wurden die Bezirksschulinspektoren Wiens durch den Landesschulrath aufgefordert, sich über die Eingabe des Magistrates der Stadt Wien zu äußern, in welcher darum angesucht wird, daß im ganzen Schulbezirke Wien einheitliche Bücher ein zuführen seien. Wie das Gutachten der Bezirksschulinspektoren lautet, ist nicht bekannt; doch ist aller Grund zu der Annahme vorhanden, daß sie sich ablehnend geäußert haben dürften. Der Magistrat begründet sein Ansuchen mit der Behauptung, daß in Wien nicht bloß in verschiedenen Bezirken, sondern selbst in einem und demselben Bezirke ein häufiger Wechsel der Bücher oorkommt, wo durch den Schulparteien ungerechtfertigte Auslagen verursacht würden. Aber auch der Kommune Wien, welche für die armen Kinder bei Uebersiedlungcn während desselben Schuljahres wiederholt neue Bücher beistellen müsse, würden durch die bestehende Verschieden artigkeit der Bücher unnötige Auslagen auferlegt. Bei der vom Magistrate gewünschten Einheitlichkeit der Schulbücher könne die Kommune noch größere Nachlässe von den Verlegern erreichen. Wien sei ein Schulbezirk und solle daher einheitliche Bücher haben. Gegen diese geplante Unifizierung unseres Schulbücherwesens läßt sich folgendes geltend machen: Wien ist wohl ein Schulbezirk, derselbe ist aber wegen der bestehenden ganz exzeptionellen Ver hältnisse auch schon in Hinsicht der Administration in zehn ganz selbständige Inspektions-Bezirke geteilt. Die Bezirkslehrer-Konfe renzen werden nach Inspektions-Bezirken abgehalten; das Recht derselben, Lehrtexte vorzuschlagen, ist in den Gesetzen begründet und läßt sich nicht bestreiten. Ebenso steht jeder Bürgerschule das Recht zu, behufs Einführung neuer Lehrbücher ihre Vorschläge zu machen. Die bestehenden Bürgerschulen als Einheit aufzufassen, 816
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite