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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-07-22
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1899
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- Deutsch
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168, 22. Juli 1899. Nichtamtlicher Teil. 5295 Keramik von Professor Anton Seder, »Der moderne Stilr eine internationale Rundschau über die besten Leistungen der auf gewerblichem Gebiete thätigen Künstler. In Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig sind er schienen: »Skizzen« von Otto Rieth, architektonische und dekorative Entwürfe und Studien, »Der Backsteinbau ro manischer Zeit« besonders in Oberitalien und Norddentsch- land von O. Stiehl und »Sammlung kleinbürgerlicher Gehöft- anlagcn für das Königreich Sachsen«, herausgegeben vom Königlichen Ministerium des Innern. — Vom Biblio graphischen Institut in Leipzig-Wien finden wir »Kunst formen der Natur« von Ernst Haeckel; — von Beruh. Friedr. Voigt-Leipzig »Zierschriften in altdeutschem Renaissance- und Barockstil« von Theodor Reineck, »Das eigene Heim« von F. Nieper; ferner vom Verlag Carl Graeser-Wien »Original- Entwürfe für das Glas- und keramische Kunstgewerbe« von Leo Ghilla-Wien, »Initialen, Alphabete und Randleisten« verschiedener Kunstepochen von Carl Hrachowina und »Vor schule für das Maschinen-Zeichnen« von I. Wilh. Meyer und Gustav Heinzel. Bei Ernst Wasmuth-Berlin sind erschienen: »Geschäfts und Waarenhäuser«, »Königliches Württembergisches Landes- Gewerbemuseum in Stuttgart« von S. Neckelmann; — bei Kanter L Mohr-Berlin: »Der Modelleur« , Zeitschrift für dekorative Bildhauer; bei Wilhelm Ernst L Sohn-Berlin: »Mittelalterliche Backsteinbanwerke des Preußischen Staates« von F. Adler, »Der Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals«, »Modelleurschule« von H. Engels, »Die Büchereien im Reichstagshause zu Berlin« von P. Wittig, »Atlas zum Lehrbuch der Hochbau-Constructionen« von Rudolph Gott getreu; — bei Alexander Köhler-Dresden: »Architektonische Studienarbeiten« aus den akademischen Ateliers von Constantin Lipsius, ausgewählt und herausgegeben von Geh. Baurat Professor vr. Wallot; — bei L. Werner-München: »Der Justizpalast zu München«;—bei Heinrich Keller-Frankfurt a M.: »Backsteinbauten der Renaissance in Norddeutschland« von Albert Haupt. — Anerkennung verdienen auch: »Denkmäler der Schreibkunst des Mittelalters von I)r. Anton Chrvust und vr. Hans Schnorr von Carolsfeld, Verlag von F. A. Bruckmann A.-G.-Miinchen; — »Schrifttafcln zur Er lernung der lateinischen Palaeographie« von Wilh. Arndt, G. Grotefiche Verlagsbuchhandlung-Berlin, und »Moderne Kirchenmalereien«, Anton Schroll-Wien. Erwähnt seien hier auch die zahlreichen, künstlerisch-illustrativ ausgestatteten, von der Firma C. G. Röder-Leipzig ausgeführten Musikalien. Zu Artikel II in No. 122 d. Bl. sei noch ergänzend hinzugefügt, daß auch die Firma Birckner L von der Becke- Leipzig mit einer Kollektion photomechanischer Arbeiten ver treten ist. Ernst Kiesling. Kleine Mitteilungen, Erneuerung einer Handclskammerbibliothck. — I» der Sitzung der Handelskammer zu Leipzig am 27. v. M. wurde vorgetragen, daß das Präsidium der Handelskammer zu Paris, deren Bibliothek kürzlich durch einen Brand fast vollständig zer stört morden ist, sich an die Leipziger Handelskammer mit der Bitte gewandt habe, ihm ein Exemplar ihres Bibliothek-Katalogs zu überlassen, um es bei der Neubcschaffung der Bibliothek zu be nutzen. Der Vorsitzende hat unter dem Ausdruck des Bedauerns über das Mißgeschick dem Ersuchen entsprochen und dafür eine Danksagung von der Pariser Kammer erhalten. In Oesterreich verboten. — Das Grazer Landes- als Preß- gericht hatte mit Erkenntnis vom 15. Mai d. I. die Broschüre -Der Jude des 19. Jahrhunderts» von Johann Seidl nach tz 302 St.-G. verboten. Dieses Erkenntnis war jedoch durch Urteil des Ober-Landesgerichts Graz vom 31. Mai d. I. aufgehoben worden. Nun gab, wie die Oesterreichisch-ungarische Buchhändler-Corre- spondenz meldet, der Oberste Gerichts- als Kassationshof mit Entscheidung vom 11. d. M. der zur Wahrung des Gesetzes An gebrachten Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Ober- Landesgerichts statt und erkannte zu Recht, daß der Beschluß des Ober-Landesgerichts das Gesetz verletzt habe. Aus Oesterreich. Kundmachung des gerichtlichen Ver bots einer Druckschrift. — Im Anschluß an die Mitteilung eines Erlasses des österreichischen Justizministers in Nr. 163 d. Bl. sei nachstehend das Schreiben wiedergegeben, das der Vorstand des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler aus dem Justiz ministerium in Erledigung seiner dort eingereichten Petition empfangen hat: »Z. 945-t. -An den Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler in Wien l., Himmelpfortgasse 9. -Das Justizministerium hat infolge des gestellten Ansuchens die Staatsanwaltschaften angewiesen, vom 1. August 1899 an- gefangen von allen gerichtlichen Erkenntnissen, die die Verbrei tung einer nicht periodischen Druckschrift gemäß H 493 St.-P.-O. und 8 36 P.-G. verbieten, unmittelbar den Verein der öster reichisch-ungarischen Buchhändler in Wien sofort nach Fällung der Verbotserkenntnisse zu verständigen. »Hierbei wird jedoch der genannte Verein darauf aufmerksam gemacht, daß die etwa unterbliebene Mitteilung des Verbotes öder die Nichtveröffentlichung desselben im Vereinsblatte an und für sich das Verschulden im Sinne des ß 24 P.-G. selbst verständlich nicht auszuschließen vermag, und daß die Beurteilung des Vorhandenseins dieses Requisites nach wie vor dem Gerichte nach Maßgabe der von ihm hierfür als entscheidend erkannten Momente überlassen bleiben muß. -Weiters hat das Justizministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern die Veranlassung getroffen, daß die Veröffentlichungen der Berbotserkenntniffe in der -Wiener Zeitung» und in den Landeszeitungen mit der gebotenen Be schleunigung erfolgen. -Hiervon wird der geehrte Vorstand des Vereins der öster reichisch-ungarischen Buchhändler in Kenntnis gesetzt. -Wien, am 20. Juni 1899. Für den Minister: Schrott m. p.<- Kalendcrrcform in Rußland. — Die Reform des russischen Kalenders macht sich immer dringender notwendig. In etwa sieben Monaten wird der Zeitunterschied zwischen dem Julianischen Kalender, der in Rußland gilt, und dem Gregorianischen sich um 24 Stunden vergrößert haben und statt der jetzigen 12 Tage dann 13 Tage betragen. Der 29. Februar 1900 a. St. wird sonach der 13. März n. St. sein. Hierdurch werden aber die Unzukömmlich keiten, die der jetzige Stand der Dinge mit sich führt, noch ver mehrt. Von diesen Unzukömmlichkeiten werden nicht nur die russischen Beziehungen zum Ausland betroffen, sondern sie üben auch im Inland ihre Wirkung aus, da z. V. Finnland nach dem Gregorianischen Kalender rechnet. Man hofft in Rußland, daß die bevorstehende Vermehrung der Schwierigkeiten der Zeitrechnung durch den einen jetzt hinzukommcnden Tag der längst beratenen und zum Teil vorbereiteten Einführung des Gregorianischen Kalenders die Wege ebnen wird. Goetchefeicr in Frankfurt a-M. — Ucber die bevor stehende Goethefcier in Frankfurt a M. veröffentlicht der Fest ausschuß in der -Frankfurter Zeitung- folgendes: -Den hundert fünfzigsten Geburtstag des größten deutschen Dichters zu seiern, ist vor allem Aufgabe seiner Vaterstadt, und indem sie das aner kannten, haben andere Städte, die besondere Veranstaltungen planten, sich mit den Terminen danach eingerichtet. Die Rheinländer haben ihr Fest in Düsseldorf bereits gehabt, unsere Nachbarstadt Darnistadt wird mit einer Feier bis zur Wiedereröffnung des Hof theaters zu Anfang September warten. In Frankfurt hat der Fest ausschuß seine Vorbereitungen nunmehr so weit getroffen, daß das Programm in großen Zügen feststeht. Die vereinigten Stadt- thcater huldigen dem Genius des Dichters in folgender Weise: Am 21. August wird der Cyklus Goethescher Dramen mit -Prometheus» und -Clavigo- eröffnet, am 23. folgt -Iphigenie auf Tauris-, am 25. wiederum -Prometheus» und »Clavigo-, am 26. -Torquato Tassv»; am 28. ist im Opernhause die eigentliche Festvorstellung, für die ein Prolog, ein lebendes Bild und eine Aufführung des -Egmont» vor gesehen sind. Am 1. September wird dann noch eine Volksvor stellung des -Faust-, I. Teil, und am 4. September für Schulen und Arbeitervereine eine Freivorstellung von -Götz von Berlichingen- stattfindcn. — Von den Frankfurter Körperschaften eröffnet die Gartcnbaugescllschaft am 24. August den Reigen mit einer Fest sitzung, in der Professor Or. Möbius über -Goethe als Botaniker spricht; am folgenden Tage soll eine wissenschaftliche Festsitzung in der -Senckcnbergischen naturforschenden Gesellschaft- abgehalten werden. Am gleichen Tage ist Volksvorlesung abends in der Stadthalle; 703*
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