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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-07-25
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1899
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- Deutsch
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5344 Nichtamtlicher Teil. 170, 25. Juli 1899. I — Hat weder remittiert, bezw. disponiert noch be zahlt; II — Hat remittiert, bezw. disponiert, aber nicht bezahlt; III -- Hat remittiert, bezw. disponiert, aber weniger als drei Viertel des Saldos bezahlt; IV ---- Hatte früher Konto, das wegen Unregelmäßig keiten geschlossen wurde; V ---- Mußte auf gerichtlichem Wege zur Regelung seiner Verbindlichkeiten angehalten werden; * in V — Hat den Offenbarungseid geleistet; ff — Schuldet Saldorest aus früherer Rechnung; I! — Hat Barsendungen trotz erfolgter Aufforderung binnen sechs Wochen nicht geregelt. Es würde demnach beispielsweise bedeuten: I II III IV V ff U 301 Berlin X.'sche Buchhandlung 53 72 12 8 32 21 11 --- Leipzig V.'sche „ ------------------ daß die X.'sche Buchhandlung in Berlin mit 301 von 411 Mitgliederfirmen, die Listen eingesandt haben, im letzten Jahre in Rechnungsverkehr gestanden hat und daß dieselbe auf den eingegangenen Listen vorkommt mit 21 mal 11 mal 53 mal Wertziffer I: Hat weder remittiert, bezw. disponiert noch bezahlt; 72 mal Wertziffer II: Hat remittiert, bezw. disponiert, aber nicht bezahlt; 12 mal Wertziffer III: Hat remittiert, bezw. disponiert, aber weniger als drei Viertel des Saldos bezahlt; 8 mal Wertziffer IV: Hatte früher Konto, das wegen Un regelmäßigkeiten geschloffen wurde; 32 mal Wertziffer V: Mußte auf gerichtlichem Wege zur Regelung ihrer Verbindlichkeiten an gehalten werden; ff: Schuldet Saldorest aus früherer Rech nung. U: Hat Barsendungen trotz erfolgter Auf forderung binnen 6 Wochen nicht geregelt. * in Wertziffer V bei V.'sche Buchhandlung in Leipzig, daß der Inhaber dieser Firma den Offen barungseid geleistet hat. Auf diese Weise ist jedes Mitglied imstande, sich über die Solidität und Kreditwürdigkeit der betreffenden Firma durch Vergleichung der Zahl der Konten mit den erteilten Ziffern ein möglichst klares Bild zu schaffen. Die Herstellung der Liste geschieht in der Weise, daß alsbald nach der Ostermesse, an der usancegemäß Abschluß und Ausgleich der Jahresrechnung zu erfolgen hat, jedem Mitglied ein Exemplar der sogenannten Frageliste zugeht, die genau das Schema der Kreditliste hat, in der jedoch alle Kolonnen leer sind. Ms zu einem gewissen Termin müssen diese Listen, in der vorgeschriebenen Weise ausgcfüllt, an die Geschäftsstelle des Vereins zurückgegeben werden, so daß bei den Firmen, die bei dem betreffenden Mitglied offene Rech nung hatten, oder die sich eine der mittels Wertziffern be zeichnten Verfehlungen haben zu schulden kommen lassen, in die entsprechenden Kolonnen ein Strich gemacht wird. Die eingegangenen Fragelisten werden hierauf in ein Exemplar zusammengetragen, und dieses bildet das Manuskript für die Kreditliste, die gewöhnlich Anfang August zur Ver sendung gelangt. Es ist ausdrückliche Bedingung, daß Wertziffern nur da erteilt werden dürfen, wo die betreffenden Verhältnisse klargelegt sind, und daß unerledigte Differenzen hier, wie auch beim Einzugsverfahren, nicht berücksichtigt werden dürfen. Zur Schlichtung von Streifigkeiten, die aus der Er teilung von Ziffern unter den Mitgliedern entstehen, ist ein besonderes Schiedsgericht errichtet, zu dem jeder der beteiligten vier Vereine ein Mitglied wählt. Zu Unrecht erteilte Ziffern müssen, nötigenfalls auf Anordnung des Schiedsgerichts, in dem Vereinsorgan zurückgenommen werden. Da die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland nicht zulassen, derartige Beurteilungen der geschäftlichen Verhält nisse einer Firma zu veröffentlichen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, seitens der geschädigten Firma mindestens wegen Beleidigung, wenn nicht wegen Geschäfts- und Kredit schädigung, gerichtlich belangt zu werden, so mußte die Ab gabe der Kreditliste auf die Mitglieder beschränkt und diesen strengste Geheimhaltung des Inhalts Nichtmitgliederu gegen über unter Androhung der Ausschließung aus dem Verein im Falle des Zuwiderhandelns auferlegt werden. Unter diesen Umständen wäre die Frage noch zu erörtern, ob die Geschäftsstelle der Verlegervereine berechtigt wäre, mit einem ausländischen Ausschuß zu tauschen oder ausländischen Firmen auf Grund des Inhalts der Kreditliste Auskunft zu erteilen. Die Schwierigkeit, solche Auskünfte zu erhalten, hat eine Anzahl ausländischer Firmen veranlaßt, dem Deutschen Verlegerverein beizutreten und sich ans diese Weise das von demselben gesammelte Material zu nutze zu machen. Ob es überhaupt möglich sein wird, außerhalb des durch Jahrzehnte hindurch bereits streng organisierten deutschen und über Leipzig verkehrenden ausländischen Buchhandels eine der dargestellten Einrichtungen ähnliche zu schaffen, bin ich nicht in der Lage zu beurteilen. Der deutsche Verlags buchhandel dürfte kaum ein besonderes Interesse an einer derartigen Einrichtung im Auslande nehmen, da die Be ziehungen seiner Mitglieder zum ausländischen Sortiments buchhandel, soweit er nicht über Leipzig verkehrt, sich wohl in den seltensten Fällen direkt abwickeln und der Verkehr in der Regel durch Vermittelung von Kommissionären ge schieht, die in ihrer Mehrzahl dem organisierten deutschen Buchhandel angehören und somit in der Kreditliste enthalten sind. Anders liegen die Verhältnisse im Ausland, wo es vielfach an einer Organisation fehlt. Erst wenn eine solche geschaffen ist, wie dies z. Zt. in England und Frankreich in mehr oder minder vorgeschrittenem Status der Fall, kann an die Schaffung einer derartigen Einrichtung herangetreten werden; doch werden diese Listen aus den angegebenen Gründen zunächst nur für die Geschäftskreise des betreffenden Landes von Wichtigkeit sein. Als Ergebnis dieser Erwägungen und Darstellungen gelange ich zu dem Anträge: Der Kongreß wolle beschließen: 1. Es sollen in allen Ländern, in denen die Organi sation des Buchhandels dies ermöglicht, Listen über die Kreditwürdigkeit der Sortimentsfirmen, ähnlich der von den vereinigten deutschen Verlegervereinen hcrausgegebenen, unter Modifikationen, die die ört lichen buchhändlerischen Verhältnisse des Landes er heischen, eingerichtet werden. 2. Es soll unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften angestrebt werden, daß diese Listen von Verein zu Verein in je einem Exemplar getauscht werden, damit jeder Vereinsvorstand in der Lage ist, seinen Mitgliedern auch Auskünfte über ausländische Buch händler auf Grund des Inhalts der Liste zu erteilen. 3. Es sollen sich bis zur Erreichung des unter 2 ge steckten Zieles die gesamten buchhändlcrischen Vercins- vorstände verpflichten, die ihnen von Auskunftstellen auf Vereinsformularen zugehenden Anfragen über buchhändlerische Firmen ihres Landes selbst oder durch Permittelung ihrer Mitglieder zu erledigen.
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