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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1899
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- Deutsch
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5442 Nichtamtlicher Teil. 174, 29. Juli 1899. seid. Freilich »Mehrheit ist Unsinn« und »der stärkste Mann ist der, welcher allein steht«. Mit diesen Sentenzen wird er sich zu trösten wissen; aber, daß er allein steht, das wenig stens mußte gesagt werden. Glauben wir nun die Qualität der Gravüre durch das Zeugnis wirklich Kunstverständiger dargethan zu haben, so ist hinzuzufügen, daß ihr kultureller Wert geradezu un übersehbar ist. Wo waren die Herren Radierer und Kupfer stecher, als es galt, das ganze Lebenswerk einzelner bedeuten der Maler zu veröffentlichen oder die Schätze großer europä ischer Gemäldegalerieen zu heben? Mit einer rühmlichen Ausnahme (Professor Unger in Wien) wüßten wir im Augen blicke keinen zu nennen, der sich die Aufgabe gestellt hätte, ganze Galerieen zu publizieren. Der Langsamkeit ihrer Arbeit wegen mußte ihr Augenmerk naturgemäß immer nur auf einzelne Bilder gerichtet bleiben. Wo Herr Professor Mannfeld nichts mehr gegen die Qualität der Heliogravüre zu sagen weiß, greift er zu anderen Waffen. Er verdächtigt die deutschen Kunstverleger. Er be hauptet, daß sie sich nicht auf rechtmäßige Weise die Verlags rechts der Künstler aneignen. Und hier werden seine Aus drücke so stark, daß es nötig ist, sie mit Entrüstung zurück zuweisen. Der deutsche Kunstverleger soll sich mit Hilfe von »Schleppern« das geistige Eigentum der Künstler auf hinter listige Weise aneignen, es dem Künstler entwinden, an geblich ohne etwas dafür zu zahlen, ja oft unter Zuschuß von mehreren tausend Mark seitens des Künstlers. Es ist eine historische Thatsache, daß vor über dreißig Jahren einige wirklich vornehme deutsche Kunstverleger, darunter die Berliner Photographische Gesellschaft, für die zu zeichnen der Schreiber dieser Zeilen die Ehre hat, angefangen haben, den Malern für ihre Vervielfältigungsrechte Honorare zu zahlen, während bis dahin den Kupferstechern und Radierern die Werke der Maler aus Freundschaft unentgeltlich überlassen wurden. Diese Honorare sind oft sehr bedeutende und sind stets der Verbreitungsfähigkeit des Bildes durchaus angemessen. Das Vorgehen erster deutscher Kunstverleger mar es überdies, das den Boden für das Urheberrechtsgesetz in geeigneter Weise vorbereitet hat, und durch dieses Gesetz ist am 9. Januar 1876 in Deutschland für alle Zeiten eine feste Grundlage geschaffen worden, die die Rechte und Pflichten des Künstlers wie diejenigen des Verlegers in mustergiltiger Weise klarlegt. Es wird immer Leute geben, die auch mit diesem Gesetze unzufrieden sind; Thatsache ist, daß das Gesetz vorbildlich geworden ist für alle anderen Länder, und daß Künstler und Verleger froh sein könnten, wenn alle anderen Kulturländer (z. B. auch Amerika) ein so gutes Urheberrechtsgesetz hätten. Nebenbei gesagt hat sich bis dato wohl noch nie jemand, außer Herrn Professor Mannfeld, zu der Behauptung verstiegen, daß das geistige Eigentum auf den Verleger übergeht. Der Künstler behält vielmehr sein geistiges Eigentum an dem Bilde; niemand kann es ihm nehmen-, und er hat jeder zeit das Recht zu intervenieren, wenn z. B. sein Name unter der Vervielfältigung fortgelassen würde. Dem Verleger rediert er lediglich das Verlagsrecht, i. s. die vermögensrechtliche Ausnützung des Vervielfältigungsrechtes. Ist die Art und Weise, wie nach Herrn Professor Mannfelds Darstellung solch ein Vervielfältigungsrecht in die Hände eines Verlegers übergeht, vollständig falsch dargestellt, so gehört auch weiterhin alles, was er über die Prozente sagt, die ein Kunsthändler an den Heliogravüren verdient, ins Reich der Fabel. * * * »Bilde Künstler, rede nicht!« sagt Goethe, und diesen Mahnruf möchte man Herrn Professor Mannfeld zurufen, wenn man seine an sich ausgezeichnete Idee liest, ein graphisches Museum ins Leben zu rufen. Gewiß würde diese Idee die wärmste Unterstützung aller Kunstfreunde und auch aller Kunstverleger finden, vorausgesetzt, daß die Helio gravüre nicht als Aschenbrödel behandelt wird, sondern ihren Einzug in die Pforten dieses Museums halten dürste. Denn sie gehört — trotz Mannfeld — auch zu den graphi schen Künsten. Es ist nicht klar, warum man ihr das handwerkliche, was ihr anhaftet, zum Vorwurf macht. Die besten Künstler sind aus dem Handwerk hervorgegangen und mit dem Handwerk vereint. Auch bei der Anfertigung einer Gravüre vereinigen sich Kunst und Handwerk. That- sächlich giebt es nur wenige, die gute Gravüren zu machen imstande sind. Und diese wenigen müssen eben Künstler sein. Künstler an manueller Geschicklichkeit, Künstler im Urteil, Künstler an Geschmack. Das einzige, worin sie nicht Künstler sind, die ihnen mangelnde eigene Erfindung, kann man ihnen nicht zum Vorwurf machen. Dem reproduzie renden Radierer mangelt diese eigene Erfindung gleichfalls; hier springt eben der Maler mit seiner schöpferischen Phan tasie ein. Hätte Herr Professor Mannfeld jemals eine Gravüre geätzt, wer weiß, ob nicht aus einem Saulus ein Paulus geworden wäre? Statt dessen greift er eine der schönsten Er rungenschaften unseres Jahrhunderts an: die Photographie. Denn darin hat Herr Professor Mannfeld Recht: die Heliogravüre steht mit der Photographie in unmittelbarem Zusammenhänge; nur ist sie nicht schlechter als eine Photo graphie (wie er meint), sondern als Druckplatte unendlich ausdrucksfähiger, zarter, nüancenreicher. Da Herr Professor Mannfeld Radierer ist, so weiß er ja am besten, was aus einer Platte sich beim Druck herausholen läßt. Gerade gegen die Photographie hätte sich Herr Pro fessor Mannfeld nicht versündigen sollen. Sie bleibt unter allen Erfindungen, an denen unser Jahrhundert so reich ist, eine der schönsten. Es ist nicht bloß das Hirngespinst eines eitlen Tropfes, sondern würde in einem anderen Munde eine Prophezeiung geworden sein, was Hjalmar Ekdal in Ibsens Wildente sagt: ich will aus der Photographie eine Wissenschaft und eine Kunst machen. Und ist sie vielleicht nicht eine Wissen schaft und eine Kunst geworden? Es ist in diesen Tagen sehr viel von Goethe die Rede. Auch Herr Professor Mannfeld beruft sich auf Goethe und auf Frankfurt, die Stadt Goethes. Er hätte Goethes Aus spruch nicht vergessen sollen, den der Altmeister mit seinem weitausschauenden Blick gethan hat, als ihm von der Er findung der Photographie Mitteilung gemacht wurde: »Die Natur ist aller Meister Meister, Sie zeigt uns erst den Geist der Geister.« Wir dürfen hoffen, daß Herr Professor Mannfeld, ehe er einen erneuten Angriff auf die Heliogravüre unternimmt, sich unser aller Lehrmeisteriu, der Natur, zuweudeu und sich von ihr den Geist der Geister zeigen lassen wird. Wilhelm Wercknieister (Berlin). Kleine Mitteilungen. Belgischer Einfuhrzoll auf Bücher. — Der Bücherzoll, der seit einiger Zeit in Belgien erhoben wird, ist für mehrere Buchhandlungen in unweit der belgischen Grenze gelegenen Städten eine nicht unerhebliche Benachteiligung. Da die Zahl der belgischen Buchhandlungen, die sich mit der Einfuhr deutscher Bücher befassen, klein ist, so haben Privatpersonen, sowie nament lich Lehranstalten, Pensionate und Klöster der belgischen Nachbar provinzen vielfach Beziehungen zu Aachener Geschäften ange knüpft. Diese Geschäftsverbindungen werden weniger durch die Höhe des Bücherzolls erschwert, die nicht von Bedeutung ist, als durch die damit verbundenen Umstände. Es wäre wünschens wert, daß, wie in Deutschland,-England, Holland u. s. w., auch
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