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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1899
- Sprache
- Deutsch
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5444 Sprechsaal. 174, 29. Juli IS9S. Sprechfaal. Moderne Barfaktnren. Bis vor wenigen Jahren war es allgemein gebräuchlich, daß man bei direkten Barsendungen vom Verleger bei Eingang der Drucksachen-Sendung eine Interims-Barfaktur erhielt, worauf dann kurze Zeit später der Betrag der Barfaktur in Leipzig erhoben wurde. Im allgemeinen spielt sich dieser Vorgang auch heute noch so im geschäftlichen Verkehr ab; dagegen ist neuerdings von verschiedenen Seiten eine andere Behandlung der Ausstellung dieser Barfaktur beliebt worden. Früher nämlich pflegte der Verleger zwei gleichlautende Fak turen auszustellen, so daß der Sortimenter die der Sendung bci- gefügte Jnterimsfaktur als Duplikat betrachten und deshalb später kassieren konnte. Hierin ist seit mehreren Jahren eine Wandlung eingetreten. Von verschiedenen Verlegern erhält man seit einiger Zeit eine Vorfaktur mit beigefügtem Bestellzettel, die meistens folgendermaßen lautet: »Betrag meiner heutigen direkten Bar sendung — — H.» Diese Neuerung, die der kaufmännischen Praxis nachgeahmt worden ist, verursacht den Sortimentern manche Unbequemlich keiten, und es wäre dringend zu wünschen, daß der frühere be währte Modus allgemein wieder eingesührt wird. Der Sortimenter hat jetzt das Vergnügen, zwei Fakturen auf- heben zu müssen, die man womöglich — gleichviel ob es sich um einen Betrag von 50 oder 25 ^ handelt — mit einer Klammer oder mindestens mit einer Stecknadel zusammenheften muß, wenn man einen ordnungsgemäßen, gerichtlichen Beleg für diese Sen dung haben will. Man wird nun vielleicht einwenden können, daß sich die Barfaktur sehr bequem auf die Jnterimsfaktur auf- kleben ließe; das ist jedoch nicht immer möglich und jedenfalls mit Umständlichkeiten verknüpft, und man läuft Gefahr, daß die Faktur von dem betreffenden Mitarbeiter trotzdem als Rechnungssaktur behandelt wird. Im übrigen habe ich persönlich mit Vergnügen konstatieren können, daß einige Verleger, die diese »moderne- Barfaktur ein geführt haben, keineswegs damit einverstanden sind, daß sie selber in gleicher Weise behandelt werdet». Ich war nämlich boshaft genug, bei einigen direkten Bestellungen auf meinen kleinen Verlag m gleicher Weise zu verfahren; da aber kam ich schön an und machte es den Herren nicht recht. Ich richte daher die Bitte an die Herren Verleger, es doch bei dem früheren Gebrauch bewenden zu lassen und auf der eigentlichen Barfaktur die expedierten Artikel mit ihrem Titel, den Ausgaben, Bedingungen rc. aufzuführen. Letzteres ist besonders zu berück sichtigen; aber darauf scheinen die Herren Verleger zu wenig Wert zu legen. Ich kann mich aus einer in so knapper Form behandelten Faktur über die Bedingungen nicht orientieren und bin daher gezwungen, die betreffenden Verleger zu inkommodieren. Es giebt z. B. eine ganze Menge Artikel, nicht nur Romane, die ursprüng lich nur broschiert vom Verleger ausgeaeben worden sind, später aber auch gebunden geliefert werden. Legt nun ein Kunde Wert auf ein gebundenes Exemplar, so läßt sich nur aus den vor handenen Fakturen ermitteln, ob der Verleger auch gebunden liefert, weil eben die Kataloge, wie in solchen Fällen begreiflich, keinen Anhalt über den Einband enthalten. ö. Berdorbene Wandkarten. Seit sehr langen Jahren hatten wir einige aufgezogene Wand karten auf Rollen mit Leinwand und Stäben in Kommission. Sie lagerten während dieser ganzen Zeit in kühlem, gleich mäßig in Sommer und Winter temperiertem Raum in einem mit Glasthür verschlossenen Kastenschrank. Da es Fluß- und Netzkarten waren, so sind sie kaum von der Stelle gerückt, ausgepnckt noch aufgerollt worden und haben diesen behaglichen Raum nie ver lassen. Zur Ostermesse wurden sie zurückverlangt und von mir unge öffnet, da Titel auf dem Rollbrett äußerlich sichtbar, remittiert. Wir erhielten nun vom Verleger folgende Zuschrift: -Soeben wurde uns das Paket übergeben und von uns ausgepackt. Hierbei mußten wir leider feststellen, daß die Karten verdorben und unbrauchbar sind. Wahrscheinlich haben dieselben entweder bei Ihnen oder Ihrem Herrn Kommissionär zu sehr in der Wärme gestanden, wodurch die Karten ganz zusammen geklebt sind und beim Aufrollen die Leinwand der Rückseite auf der ganzen Bildfläche der Karten zusammenbleibt. Wir sind nun bereit, die Hälfte der Kosten zu tragen, und schrieben Ihnen .A dafür gut rc. rc.» Die Karten sind beim Eintreffen aufgerollt, ausgezeichnet und wieder verpackt, dabei äußerlich trocken befunden und nicht bean standet worden. Güte und hygroskopische Empfindlichkeit des Materials haben wir natürlich nicht erkennen können, ebenso wie es uns beim Auszeichnen eines Buches unmöglich ist, sofort Holz- sreiheit des Papiers festzustellen, das bringt erst der sogenannte Zahn der Zeit oder die liebe Sonne ans Licht. — Zu welcher Zeit sich der Defekt zuerst gezeigt hat, ist uns unmöglich zu konstatieren, da, wie schon erwähnt, keine Veranlassung zum Auspacken in der ganzen Zeit Vorgelegen hat, und wir, da die Karten gut verpackt waren, zur öfteren Revision keine Verpflichtung fühlten. Thatsache ist nun, daß die Karten bei uns in ungeheiztem Raum untergebracht und beim Kommissionär, da zu einer Zeit remittiert, wo nicht geheizt wurde, auch nicht gelitten haben können. Die Aufbewahrung hat mit aller Sorgfalt stattgefunden, und der Zustand der Karten ist wohl nur auf das Alter zurück zuführen. Die gummiartige Substanz auf der Leinwand hat sich, wie bei Verbandstoffen, die lange lagern, von der Leinwand gelöst und ist spröde geworden, ein Zustand, der ja jedenfalls auf nicht genügend gutes Material zurückzuführen ist und sich sachgemäß in jedem, auch dem eigenen Aufbewahrungsraum- eingestellt hätte. Wir bitten um die Ansicht der Herren Kollegen über diesen Fall. C. I,. ». »Die Woche.« Einigen der Herren Kollegen ist vielleicht noch unbekannt, daß die Zeitschrift -Die Woche- durch die Post bezogen, vierteljährlich nur 2.40 kostet, durch den Buchhandel hingegen ^ 2.60. Um Aufklärung wandte ich mich dieserhalb an den Verlag und erhielt folgende Antwort: »Berlin, 25. Juli 1899. -Der Abonnemcntspreis der -Woche-, durch die Post be zogen, beträgt allerdings ^ 2.40, dazu tritt noch die Bestell gebühr mit 15 H, so daß also der Preis ziemlich derselbe ist. Aber diese Differenz wird auch dem Buchhandel keinen Schaden bringen; denn wer tadellose Exemplare wünscht, wird sich an den Buchhandel wenden; ganz abgesehen davon ist der Verdienst beim Preise von 2 ^ 60 H für den Buchhandel um 6«/,°/, höher als bei einem Preise von 2 ^ 40 ^ pro Quartal. Hochachtungsvoll Die Woche-, Obige Rabattberechnung stimmt; daß aber bei höherem Abonne mentspreis und späterer Lieferung der Buchhandel der Post vor gezogen werden soll, erscheint mir höchst zweifelhaft. Meines Erachtens kann ich als Buchhändler bei solcher Sach lage dieser neuen Zeitschrift kein sonderliches Interesse entgegen bringen, zumal nicht, wenn ich dem Verdienst die höheren Spesen gcgenüberstellc. Iserlohn, 26. Juli 1899. Ferd. Bischofs jun. Die Fälligkeit der Abonnementsbeträge für Zeitschriften. Anfrage. Können die Herren Sortimenter aus ihrer Praxis angeben, wann die Gerichte den Zahlungstermin für Zeitschristen-Abonnc- ments seitens des Publikums annehmcn: bei Beginn oder bei Schluß des Abonnements? Im allgemeinen ist es ja doch üblich, im ersten Monat des Quartals die Abonnements bei den Kunden einkassieren zu lassen. Kann nun z. B. bei Zeitschriften, die nur jährliche Abonnements haben, auch schon bei Beginn der Preis verlangt werden, da doch auch der Verleger sich gleich bezahlen läßt? Praktisch ist diese Frage bei Verjährungen. So würde z. B. der Betrag für einen Jahrgang, 1. April 1896 bis 31. März 1897, nicht mehr einzuklagen sein, wenn bei Beginn des Abonne ments zu zahlen wäre, da ja dann Ultimo 1898 die Forderung gegen den Privatkunden verjährt gewesen wäre. B. IV. Zum Kapitel »Kundenrabatt«. Einer meiner Kunden in Halle a/S. — der Herr ist Theologe — schreibt mir heute wörtlich folgendes: -Beziehe hier die Bücher mit 20"/„ und portofrei und frage an, ob Sie bei fernerem Bedarf mir gleiche Vergünstigungen einräumen?- Ein Kommentar ist da überflüssig; die Thatsache redet Bände. Ich werde sofort die nötigen Nachforschungen anstellen, um die betreffende Firma zu ermitteln. Bonn a/Rh., 26. Juli 1899. Albert Falkenroth.
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