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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990804
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- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-08
- Tag1899-08-04
- Monat1899-08
- Jahr1899
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1899
- Autor
- No.
- [7] - 5567
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179, 4. August 1899. Nichtamtlicher Teil. 5567 anwaltschaft bei sämtlichen Verkaufsstellen und in allen Gast häusern und Cafös, wo der -Simplicissimus- aufliegt, die Konfiskation von dessen neuester Nummer wegen einer im Beiblatt befindlichen Stelle, aus der ein Vergehen gegen die Religion ge folgert wird. Zum Entwurf eines neuen deutschen Reichsgesetzes über das Urheberrecht. (Vgl. Börsenblatt Nr. 162, 163, 165, 168, 171, 172, 176, 177, 179.) — Die Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger in Wien veröffentlicht folgendes -Offene Schreiben an die Herren deutschen Komponisten und Musiverleger. -Zufolge des von dem »Reichsanzeigcr« veröffentlichten Gesetz entwurfes soll der verstärkte Rechtsschutz auf dem Gebiete des musikalischen Urheberrechtes in den Wegfall des Aufführungs- Vorbehaltes und in der Ausdehnung der Schutzfrist nach dem Tode des Autors von 30 auf 50 Jahre bestehen. -Durch die ersterwähnte Umgestaltung des Urheberrechtes soll in Deutschland das Recht der öffentlichen musikalischen Aufführung dem Urheber und dessen Rechtsnachfolger gewahrt werden, gleich- giltig, ob das Werk mit oder ohne Vorbehalt bereits früher erschienen ist oder nicht. -Jnsolange in Oesterreich eine gleichartige Erweiterung der Urheberrechte nicht Gesetzeskraft erlangt hat, erscheint es zur Wahrung des Urheberrechtes notwendig, daß aus den Musikwerken nach wie vor der Aufführungsvorbehalt auf dem Titelblatte ange bracht wird, um den Werken den Schutz des Urheberrechtes in Oesterreich zu sichern. -Diese Vorsicht empfiehlt sich um so mehr, als gegenüber dem 8 13 Punkt 4 des derzeit in Oesterreich giltigen Urhebergesetzes vom 26. Dezember 1895 R.-G.-Bl. Nr. 197, laut welchem die Her stellung einzelner Vervielfältigungen, wenn deren Vertrieb nicht beabsichtigt wird, nicht als Eingriff in das Urheberrecht angesehen wird, der Aufdruck des Anfführungsvorbehaltes die einzige Ge währ für die mögliche Wahrung der Urheberrechte bietet. -Auf Grund von Erfahrungen bei Geltendmachung der Ur heberrechte empfehlen wir den Herren Musikverlegcrn, den Vor behalt des Aufführungsrechtes nicht nur auf dem Titelblatte, sondern auch auf dem Stimmcnmateriale, mindestens auf der ersten Violinstimme aufdrucken zu lassen. -Für die besondere Wichtigkeit der gegenwärtigen Anregung spricht, daß sic nicht nur für Oesterreich, sondern für alle anderen Staaten die gleiche Bedeutung hat, in welchem der Schutz der Urheberrechte von der Anbringung des Vorbehaltes des Auf führungsrechtes bei der Herausgabe des Werkes dermalen noch abhängig ist. -Wien, am 15. Juli 1899. Hochachtungsvoll Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger. - Zur Sonderbesteuerung der Warenhäuser. — Eine sehr besuchte Volksversammlung in Köln, die zur Stellungnahme gegen die Warenhäuser cinberufen war, nahm eine Resolution an, in der die Regierung dringend aufgefordert wird, gesetzgeberisch ein zugreifen durch Einführung einer einschneidenden, prohibitiv wirken den progressiven Umsatzsteuer, anfangend bei einem Umsatz von 200000 Die Steuer soll den Kommunen überwiesen werden, um den kleineren und mittleren Gewerbestand von den Abgaben, insbesondere von der Gewerbesteuer, möglichst zu entlasten. Der Versammlung wohnten Vertreter der Regierung, die Abgeordneten Roeren, Fuchs und Vertreter anderer deutscher Städte bei. Der Vorsitzende des Kölner nationalliberalen Vereins, Professor Mol denhauer, gab die Erklärung ab, daß die nationalliberale Partei bereit sei, für die Abschaffung der dem Kaufmann und dem Ge werbestand aus dem Warenhausbetricb erwachsenden Schädigungen einzutreten und alles zu thun, um den Mittelstand aus seiner be drängten Lage zu befreien. Jnnungsbewegung der Buchdrucker. Zwangsinnung für das oberbayerische Buchdruckgewerbe. — Unterm 17. März d. I. hat die Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern, die Errichtung einer Zwangsinnung für das Buchdruck- gcwerbe im Kreise Oberbayern mit dem Sitze in München an geordnet. Die hiergegen erhobenen Beschwerden wurden vom Staatsministerium des Innern mit folgender Begründung ab gewiesen: -Nach der unbestrittenen Feststellung der königlichen Regierung, Kammer des Innern, haben über die Errichtung der Zwangs innung für das oberbayerische Buchdruckgewcrbe 145 Gewerbe treibende abgestimmt, und zwar 86 für und 59 gegen die Ein führung des Beitrittszwanges. Hiermit erscheint die Voraus setzung des 8 100 Absatz 1 Ziffer 1 der Gewerbeordnung für die Anordnung des Beitrittszwanges — Zustimmung der Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden — gegeben. Ferner muß als feststehend angenommen werden, daß auch die Zahl der im Bezirke vorhandenen beteiligten Gewerbetreibenden zur Bildung einer leistungsfähigen Innung ausreicht (Ziffer 3 l. o.). Es ist sonach nur zu würdigen, ob, was die Beschwerdeführer bestreiten, der Bezirk der Innung so ab gegrenzt ist, daß kein Mitglied durch die Entfernung seines Wohn ortes vom Sitze der Innung behindert wird, am Genossenschafts leben tcilzunehmen und die Jnnungseinrichtungen zu benutzen. In dieser Beziehung kann zugegeben werden, daß die große räumliche Ausdehnung des Jnnungsbezirks wie die Lage des Jnnungssitzes erschwerend wirkt, allein die Beteiligung am Ge nossenschaftsleben und die Benutzung der Jnnungseinrichtungen, soweit solche gemeinsamer Art und auf gemeinsame Kosten errichtet sind, wird hierbei keineswegs behindert oder ausgeschlossen. Aehnlichc Verhältnisse werden sich bei jeder nicht auf einen Einzel ort beschränkten Innung ergeben, und es würde die Jnnungsbildung für weitere Bezirke und damit die Organisation des Handwerks überhaupt unmöglich sein, falls hierin ein nicht zu beseitigendes Hindernis erblickt werden wollte. Die Verhältnisse des Buchdruck gewerbes aber lassen es geradezu als unumgänglich erscheinen, die Jnnungsbildung auf einen größeren Kreis zu erstrecken, wenn den in den einzelnen Orten zerstreuten Gewerbetreibenden, die für sich u einer leistungsfähigen Innung zu schwach sind, die Vorteile er Organisation zugewendet werden sollen. Die Einwendungen der Beschwerdeführer, daß ihnen hierbei Kosten für Einrichtungen, wie Fachschulen re., erwachsen würden, von denen sie keinen Nutzen ziehen, stellen sich als unberechtigt dar. Cs wird nämlich Aufgabe oes Jnnungsstatuts sein, diese Einrichtungen und die Verteilung der Kosten hierfür so zu bemessen, daß eine Heranziehung der von der Benutzung einer lokalen Anstalt ausgeschlossenen Mitglieder zur Kostendeckung nicht stattfindet. Neben den Unternehmungen lokaler Art werden aber eine Reihe gemeinsamer, allen Mitgliedern zum Vorteile gereichenden Einrichtungen geschaffen werden können, für die die Gesamtheit der Jnnungsmitglieder aufzukommen hat. Dabei wird das königliche Staatsministerium des Innern stets bereit sein, innerhalb der ihm hierfür verfügbaren Mittel die Innung bei Erfüllung ihrer Aufgaben thunlichst zu unterstützen. Die Vorteile, die für das Buchdruckgewerbe durch eine fest gegliederte Organisation der Innung für den Regierungsbezirk Oberbayern zu erwarten sind, überwiegen die Unbequemlichkeiten, die mit der räumlichen Ausdehnung der Innung etwa verknüpft sind, so erheblich, daß aus letzteres ein Grund zur Abänderung der Regierungsanordnung vom 17. März d. I. nicht entnommen werden kann.- (Allgemeine Ztg.) Aus dem Antiquariat. — Die hintcrlassene umfangreiche Bibliothek des f Geheimen Regicrungsrats Schwartz in Berlin ist nach Ausscheidung der Abteilungen Sagen und Märchen und deutsche Sprache (die von den Erben dem germanischen Seminar der Universität Berlin überlassen wurden) in den Besitz des Buch händlers und Antiquars Herrn Joseph Jolowicz in Posen übergegangen. Ein Katalog wird demnächst veröffentlicht werden. Bismarck-Archiv. — Anläßlich der Wiederkehr von Bismarcks Todestag wird ein Aufruf zur Errichtung eines Bismarck-Archivs erneuert. Als einige Zeit nach dem Tode des Fürsten die An regung zur Schaffung eines solchen Archivs in der Presse gegeben wurde, fiel sic zuerst in Stendal auf fruchtbaren Boden, das sich als Wiege des Bismarckischen Geschlechts berufen fühlte, das Andenken des großen Tobten in besonderer Weise zu ehren und eine Stätte zu schaffen, an der spätere Geschlechter immer wieder aufs neue aus den Lehren des unvergleichlichen politischen Meisters und den litterarisch-politischen Kämpfen seiner Zeit schöpfen können. Auch in Berlin und Leipzig wurde der Plan einige Zeit lang ver folgt, dann jedoch wieder fallen gelassen, so daß Stendal nunmehr die Aufgabe zufällt, mit der Unterstützung des deutschen Volkes das Werk durchzusühren. Fürst Herbert Bismarck hat seine Unter stützung zugesagt und die Wahl des Ortes namentlich im Hinblick auf das nahe Schönhauser Museum sehr sympathisch begrüßt. Wie der -N. L. C.» mitgeteilt wird, bringt auch der Kaiser dem Unter nehmen lebhaftes Jnieresse entgegen, und es steht die Uebernahmc des Protektorats durch ein Mitglied des Herrscherhauses bevor. Bücherproduktion im Verhältnis zur Einwohner zahl. — Ein Statistiker hat berechnet, daß in der Schweiz ver hältnismäßig mehr Bücher jährlich erscheinen, als in irgend einem anderen Lande. Auf je 3000 Einwohner kommt nämlich in der Schweiz ein Buch. Dann kommen Deutschland mit 1 auf 3200, Italien mit 1 auf 3300, Frankreich mit 1 auf 3500, England mit 1 auf 6500, die Vereinigten Staaten mit 1 auf 12 400. Verzeichnis der Bibliothekare Deutschlands und Oesterreich-Ungarns. — Der Herausgeber des -Centralblatts für Bibliothekswesen, Herr Bibliotheks-Direktor vr. O. Hartwig 740*
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