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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1899
- Sprache
- Deutsch
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^ 180, ü. August 1899. Nichtamtlicher Teil. 8. Referat. lieber den Rabatt an ausländische Privatleute. Referent: Herr Pietro Vallardi-Turin. Referent beklagt die wenig korrekte Gewohnheit gewisser Verleger, an Privatleute im Auslande einen hohen Rabatt zu gewähren. Dadurch würden die peinlichsten Situationen für die Sortimenter geschaffen. Derjenige Verleger, der seinen eigenen Verlag an Privatleute liefere, sei es im In- oder Auslande, gleichviel mit welchem Rabatt, füge sowohl sich selbst, wie den Sortimentern, die seinen Verlag führen, Schaden zu. Auf alle Fälle werde ein schlechtes Beispiel gegeben, und es sei für einen Sortimenter von Bedeutung immer schwieriger, mit Gewinn zu konkurrieren, nicht nur mit dem Verleger selbst, sondern auch mit den großen Import- Häusern, die allmählich dahin gelangten, den Verkauf aus ländischer Litteratur in ihrer Hand zu monopolisieren. Refe rent empfiehlt folgenden (einstimmig angenommenen) Beschluß: Der Kongreß, überzeugt von den schweren Folgen, die für den Buchhandel die Gewohnheit hat, daß Verleger an Privatleute mit Rabatt liefern, und zwar einem Rabatt, der oft dem an Sortimenter gleich ist, spricht den Wunsch aus, daß alle Verleger, Sorti menter, Syndikate und Vereinigungen ihr Möglichstes thuu sollen, um diesen Ucbelstand zu beseitigen, der unvermeidlich sich zu einer ernsten Gefahr für den Buchhandel entwickelt. -i- Damit wären wir am Ende der Verhandlungen und Beschlüsse angelangt, und ich möchte nur noch einige Schluß- betrachtungen hinzufügen. Der Leser wird bemerkt haben, daß die Arbeiten in den drei Sektionen keineswegs scharf auseinaudergehalten sind. Die Materien laufen in den verschiedenen Abteilungen ziemlich bunt durcheinander; aber das ist unvermeidlich, da alle die verschiedenen Fragen sich doch immer vor dem einen Hinter gründe: den Interessen des Buchhandels abspielen. Es mag wohl auch mancher Leser bei den Beschlüssen den Kopf ge schüttelt haben, denn diese Kongreßbeschlüsse haben keine Gesetzeskraft, es sind nur pia ästtäsrata. Aber die Zeiten sind gottlob vorbei, wo die Gesetze lediglich am grünen Tisch gemacht wurden. Mau wendet heutzutage au den maß gebenden Stellen bei der Vorbereitung neuer und der Ab änderung alter Gesetze dem öffentlichen Leben eine sehr ge wissenhafte Aufmerksamkeit zu. Beweis dafür ist das Zu standekommen des soeben erschienenen Entwurfs eines deutschen Gesetzes zum Schutze des Urheberrechts. Das deutsche Reichsjustizamt hat sich die größte Mühe gegeben, alle Interessentenkreise vorher zu hören; seit Jahren ist Referent oft selbst Zeuge davon gewesen, wie aufmerksam man in den maßgebenden Kreisen die Verhandlungen von Kongressen von Fachleuten verfolgt und Nutzen daraus zieht. So ist es bei uns in Deutschland, und so wird es wohl auch in anderen Ländern sein. Deshalb unterschätze man die Be schlüsse internationaler Kongresse nicht. Was nun speziell den dritten internattonalen Verleger kongreß angeht, so möchte ich noch folgendes bemerken. Die Arbeiten wurden in den drei Sektionen wie im Plenum sehr rasch durchgeführt, da alle Vorsitzenden sich als geschickte Leiter der Debatten erwiesen. Die vier deutschen Delegierten hatten in ihren Referaten die Hauptpunkte ge troffen, besonders das Trübnersche Referat über die Bildung eines ständigen Kongreßbureaus ist für die Zukunft von größter Bedeutung. Die Erfahrung der hinter uns liegenden drei Kongresse lehrt, daß ohne ein solches Bureau nicht wohl auszukommen ist. Hoffen wir, daß es recht bald zu stände kommen und halten wird, was inan sich von ihm verspricht. Etchrundlechzlgstrr Jahrgang. Es soll damit keineswegs gesagt sein, daß der Londoner Kongreß seine Teilnehmer nicht befriedigt habe, man wurde nur schier erdrückt von der Menge der zur Diskussion ge stellten Fragen. Diese Klippe sollte der vierte Kongreß in Leipzig 1901 zu umgehen suchen. Und für diesen sei noch eine andere Bemerkung gestattet. Es dürfte sich empfehlen, die auf der Tagesordnung stehenden Berichte ein bis zwei Wochen vor der Eröffnung des Kongresses in die Hände der Teilnehmer gelangen zu lassen, damit diese in der Lage sind, sich gründlich damit vertraut zu machen. Gut vorbereitet, wird ein jeder sich gründlicher an der Debatte beteiligen können. Dies ist schwer, fast unmöglich, wenn man erst am Tage der Eröffnung einen starken Band Drucksachen erhält, mit dem man sich in dem unruhigen Verkehr mit den Kon- gressisten nicht ungestört beschäftigen kann. Und dann sei dem vorbereitenden Bureau noch ein weiterer Umstand zur Berücksichtigung empfohlen. Die Be richte sollten in drei Sprachen, deutsch, französisch und eng lisch, veröffentlicht werden; das würde ihren Gebrauch sehr erleichtern. Viele der Kollegen aus dem Auslande werden mit der deutschen Sprache nicht hinlänglich bekannt sein, und die Vorsitzenden der Abteilungen werden es leichter haben, die Debatten zu leiten, wenn alle Kougressisten den Text der Berichte in einer ihnen geläufigen Sprache vor sich haben. Auf den bisherigen Kongressen waren die Präsidenten und Vorsitzenden glücklicherweise stets Polyglotten, die alle drei Sprachen gut beherrschten; aber dieses notwendige fort währende Uebersetzen aus der einen in die andere Sprache macht die Leitung der Geschäfte zu keiner Sinekure, und es wird sicher allgemein angenehm empfunden werden, wenn für den Leipziger und die folgenden Kongresse die Berichte stets in den drei gangbarsten Sprachen ausgegeben werden. Ich möchte meine Berichte nicht schließen, ohne einer publizistischen und typographischen Leistung zu gedenken, die den Londoner Kollegen nicht leicht jemand nachmachen dürfte. Die Londoner Buchhändlerzeitung »llbs Uublisllsrs' Oircwlar« veröffentlichte in ihrer Nr. 1719 vom 10. Juni abends schon einen ausführlichen Bericht über alle Verhandlungen und Beschlüsse, einschließlich der Schlußsitzung, die nachmittags 4 Uhr beendet war, und das in einer Ausführlichkeit, z. B. die Beschlüsse aller drei Sektionen im ganzen Wortlaut, die in Anbetracht der wenigen Stunden, die dafür übrig waren, geradezu staunenswert ist. Eine Kraftprobe der englischen Presse! (Ende.) Berlin, 28. Juli 1899. Otto Mühlbrccht. Schuh Von Litteratur- und Tonkunstwerken ausländischer (nicht rcichsangehönger) Autoren in Deutschland. (Nach dem Entwurf eines neuen Reichsgesetzes über das Urheberrecht.) Von vr. Karl Schaefer. (Vgl. Börsenblatt Nr. 162, 163, 165, 168, 171, 172, 176, 177, 179.) Nach den Bestimmungen, wie sie der neue Entwurf zum deutschen Urhebergesetz vorsieht, nehmen Litteratur- und Ton kunstwerke ausländischer, nicht reichsangehöriger Autoren an dem künftig für solche Werke in Deutschland in Geltung tretenden ausgedehnteren Rechtsschutz gegen Nachbildung, ge werbliche Verbreitung, öffentliche Aufführung und öffentlichen Vortrag gleichmäßig Anteil. Voraussetzung dieses gleich mäßigen Schutzes ist jedoch, daß solche Werke zuerst an einem Orte erscheinen oder bereits erschienen sind, der zum ehemaligen Deutschen Bunde gehört hat und daß nach dem geltenden Rechte dieses Ortes innerhalb des Deutschen Reiches 744
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